ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Zustand des Jordan unter besonderer Berücksichtigung des Gebiets an seinem Unterlauf
1.9.2010
gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung
Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Elmar Brok, Ioannis Kasoulides, Cristian Dan Preda im Namen der PPE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0484/2010
B7‑0426/2010
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Zustand des Jordan unter besonderer Berücksichtigung des Gebiets an seinem Unterlauf
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Nahen Osten,
– unter Hinweis auf den Friedensvertrag zwischen dem Staat Israel und dem Haschemitischen Königreich Jordanien von 1994,
– unter Hinweis auf die anlässlich des Pariser „Mittelmeer-Gipfels“ abgegebene Gemeinsame Erklärung vom 13. Juli 2008,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ad-hoc-Ausschusses für Energie, Umwelt und Wasser der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer zur Lage im Jordantal vom 14. März 2010,
– gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der Jordan und insbesondere dessen Unterlauf eine Kulturlandschaft von universeller Bedeutung von großem historischem, symbolischem, religiösem, ökologischem, landwirtschaftlichem und wirtschaftlichem Interesse im Nahen Osten und darüber hinaus ist,
B. in der Erwägung, dass übermäßige Beanspruchung, Verschmutzung und mangelnde regionale Bewirtschaftung vernichtende Auswirkungen auf den Fluss haben und dass geschätzte 98 % der Süßwasserressourcen von Israel, Jordanien und Syrien abgeführt wurden, was zur Folge hatte, dass 50 % der Artenvielfalt verloren gegangen sind.
C. in der Erwägung, dass die Errichtung neuer Kläranlagen, mit denen die stark verunreinigenden Stoffe entfernt werden sollen, eine bedeutende Leistung darstellt, dass jedoch bis Ende 2011 wahrscheinlich weite Teile des Jordan austrocknen werden, wenn parallel zum Betrieb dieser Anlagen keine Süßwasserressourcen eingeleitet werden,
D. in der Erwägung, dass es für die israelischen, jordanischen und palästinensischen Gemeinden vor Ort, die hinsichtlich der Wasserversorgung denselben Herausforderungen gegenüberstehen, von größter Wichtigkeit ist, dass sich der Jordan, und insbesondere sein Unterlauf, regeneriert, was der Wirtschaft und der Vertrauensbildung enorm zugute kommen würde, und dass mit einer aktiven Zusammenarbeit zwischen den Regierungen und den betroffenen örtlichen Gemeinschaften ein großer Beitrag zu den Friedensbemühungen in der Region geleistet werden kann,
E. in der Erwägung, dass mit EU-Finanzmitteln zu den Bestrebungen beigetragen wurde, die ökologischen Herausforderungen, die im Gebiet des Unterlaufs des Jordan gegeben sind, zu meistern,
1. verweist auf die Schädigung des Jordan und insbesondere von dessen Unterlauf und verleiht diesbezüglich seinen gravierenden Bedenken Ausdruck;
2. fordert die Behörden der betroffenen Länder zur Zusammenarbeit auf, um den Jordan zu sanieren, indem sie Maßnahmen entwickeln und durchführen, die greifbare Ergebnisse erbringen in Bezug auf die Wasserbewirtschaftung unter Beachtung des inländischen und landwirtschaftlichen Wasserbedarfs, die Wassererhaltung und die Bewirtschaftung der Abwässer und landwirtschaftlichen und industriellen Abflüsse, und sicherzustellen, dass eine adäquate Menge an Süßwasser in den Unterlauf des Jordan fließt;
3. begrüßt die Zusammenarbeit zwischen israelischen, jordanischen und palästinensischen Gemeinden vor Ort, die hinsichtlich der Wasserversorgung in der Region am Unterlauf des Jordan denselben Herausforderungen gegenüberstehen; fordert Israel und Jordanien auf, uneingeschränkt die Verpflichtungen aus ihrem Friedensvertrag betreffend die Sanierung des Jordan einzuhalten;
4. begrüßt die Initiative des israelischen Umweltministeriums, einen Gesamtplan für die Landschaftsentwicklung in der Region am Unterlauf des Jordan auszuarbeiten; fordert die jordanische Regierung und die Palästinensische Behörde auf, ähnliche Initiativen zu ergreifen, um Gesamtpläne für die Sanierung der Abschnitte des Flusses zu beschließen, die durch ihre jeweiligen Hoheitsgebiete fließen; stellt fest, dass derartige Gesamtpläne eine Grundlage für einen umfassenden regionalen Plan zur Sanierung und zum Schutz der Region am Unterlauf des Jordan werden könnten;
5. begrüßt die Anwendung zahlreicherer und fortschrittlicherer Wasserbewirtschaftungsmethoden und –technologien in der Region am Unterlauf des Jordan, insbesondere in Israel, und empfiehlt einen Transfer dieser Methoden und Technologien in alle Länder der Region; fordert die internationale Gemeinschaft, darunter auch die Europäische Union, auf, ihre Bemühungen im Hinblick auf die Bereitstellung weiterer finanzieller und technischer Unterstützung für Projekte in diesem Bereich auszuweiten;
6. fordert den Rat, die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten auf, eine umfassenden Plan zur Behebung der vernichtenden Auswirkungen auf den Jordan zu fördern und zu unterstützen und weiterhin finanzielle und technische Unterstützung im Hinblick auf die Sanierung des Flusses und insbesondere des Unterlaufs des Jordan zu liefern, auch im Rahmen der Initiative für die Mittelmeerunion;
7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Sondergesandten des Nahost-Quartetts, der Knesset und der israelischen Regierung, dem Parlament und der Regierung von Jordanien, dem Parlament und der Regierung des Libanon, dem Präsidenten der Palästinensischen Behörde, dem Palästinensischen Legislativrat und dem Parlament und der Regierung Syriens zu übermitteln.