Entschließungsantrag - B7-0579/2010/REV1Entschließungsantrag
B7-0579/2010/REV1

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Umsetzung der Reformen und den Entwicklungen in der Republik Moldau

18.10.2010

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Jiří Maštálka, Rui Tavares, Willy Meyer im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0572/2010

Verfahren : 2010/2915(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0579/2010
Eingereichte Texte :
B7-0579/2010
Angenommene Texte :

B7‑0579/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Umsetzung der Reformen und den Entwicklungen in der Republik Moldau

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Republik Moldau,

–   unter Hinweis auf das 1998 für unbegrenzte Zeit in Kraft getretene Partnerschafts- und Kooperationsabkommen,

–   unter Hinweis auf den im Februar 2005 unterzeichneten Aktionsplan EU-Moldau,

–   unter Hinweis auf die Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Moldau,

–   unter Hinweis auf die am 5. Juni 2008 anlässlich der Parlamentswahlen in Luxemburg unterzeichnete Mobilitätspartnerschaft zwischen der EU und Moldau,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Republik Moldau im Anschluss an die gescheiterte Wahl eines neuen Staatsoberhaupts durch das Parlament seit nunmehr 18 Monate eine politische Krise durchlebt,

B.  in der Erwägung, dass die Regierungskoalition ein Verfassungsreferendum initiierte, um den Präsidenten in direkten Wahlen vom Volk wählen zu lassen, dass dieses Referendum aber aufgrund des fehlenden Quorums scheiterte,

C. in der Erwägung, dass die auf den 28. November 2010 vorgezogenen Parlamentswahlen eine ausgezeichnete Möglichkeit zur Beendigung der ernsten Legitimitätskrise der letzten 18 Monate bieten, wenn es zu einem umfassenden und nicht ausschließlich politischen Dialog zwischen den Parteien und politischen Kräften kommt,

D. in der Erwägung, dass der Rechtsrahmen für die Durchführung von Wahlen seit den letzten Parlamentswahlen einer Reihe von Änderungen unterzogen wurde, die zum Großteil auf Empfehlungen des OSZE/BDIMR und der Venedig-Kommission des Europarates zurückgehen, und in der Erwägung, dass die Republik Moldau die OSZE zur Beobachtung der bevorstehenden Wahlen eingeladen hat,

E.  in der Erwägung, dass ein Ausschuss zur Untersuchung und Bewertung des totalitären kommunistischen Regimes in Moldau empfohlen hat, die Verwendung des Begriffs „kommunistisch“ in Parteinamen und kommunistische Symbole wie Hammer und Sichel in der Öffentlichkeit zu verbieten, und dass dies im Vorfeld der Wahlen ein Manöver zur Diskreditierung der Kommunistischen Partei Moldaus ist, für die fast die Hälfte aller Wähler mehr als 12 Jahre lang gestimmt haben,

F.  in der Erwägung, dass das Pro-Kopf-BIP in der Republik Moldau das niedrigste in Europa ist, dass fast 30 % der Bevölkerung unter der Armutsgrenze leben, dass die Wirtschaft in der Republik Moldau schwer von der internationalen Finanzkrise getroffen wurde und dass die wirtschaftliche Stabilisierung und Erholung in der Republik Moldau durch an Auflagen geknüpfte Makrofinanzhilfen der EU und des IWF unterstützt werden,

G. in der Erwägung, dass inoffiziellen Schätzungen zufolge bei einer Bevölkerung von rund 4,5 Millionen Einwohnern zwischen 600 000 und einer Million Moldauer im Ausland arbeiten, die meisten davon in schlecht bezahlten und wenig qualifizierten Anstellungen, und dass deshalb weitere Visumserleichterungen und -liberalisierungen sehr wichtig für die Bevölkerung der Republik Moldau sind,

H. in der Erwägung, dass vor kurzem nationale und internationale Akteure der Lösung des Problems mit Transnistrien neuen Auftrieb gegeben haben, dass ein konstruktiver Vertrauensbildungsprozess eingesetzt hat, auch im Bereich der Erneuerung und Entwicklung der Infrastrukturen, und dass Russland, die Ukraine und die EU eine neue Initiative zur Lösung dieses eingefrorenen Konflikts gestartet haben,

1.  fordert die Regierung der Republik Moldau auf sicherzustellen, dass die bevorstehenden Parlamentswahlen in vollem Einklang mit den internationalen Standards durchgeführt werden; erinnert daran, dass alle politischen Kräfte einschließlich der Kommunistischen Partie Moldaus dieselben Chancen im Wahlkampf haben müssen;

2.  fordert Rumänien und andere Nachbarstaaten der Republik Moldau auf, Zurückhaltung zu üben, die Souveränität der Republik Moldau zu achten und sich nicht in deren innere Angelegenheiten einzumischen; fordert Rumänien auf, das Grenzabkommen mit der Republik Moldau zu ratifizieren;

3.  betont, dass der Dialog unabhängig vom Wahlausgang der einzige Weg zur Überbrückung der Kluft ist, welche die politische Krise in der Republik Moldau verursacht hat, und dass dieser Dialog nur dann Erfolg haben wird, wenn keine politischen Parteien davon ausgeschlossen und keine demokratischen politischen Kräfte eingeschüchtert und isoliert werden;

4.  fordert die EU auf, ihre Bemühungen um die Wiederaufnahme und Förderung der konstruktiven Verhandlungen im einzig legitimen Format 5+2 fortzusetzen, um im Zuge der Ausarbeitung und Annahme eines besonderen Rechtsstatus für Transnistrien eine gerechte, lebensfähige und nachhaltige Lösung des Konflikts unter Achtung der Souveränität und territorialen Integrität der Republik Moldau zu erreichen; fordert eine Wiederaufnahme dieser Verhandlungen ohne Vorbedingungen und Verzögerungen;

5.  ist der Auffassung, dass die EU durch die Förderung des Vertrauensbildungsprozesses zur Lösung des Problems mit Transnistrien beitragen kann, insbesondere durch die Unterstützung gemeinsamer Projekte zur Lösung der gemeinsamen Probleme der Bevölkerung in Zusammenarbeit mit lokalen Gemeinschaften und der Zivilgesellschaft sowie Hilfen zur Bewältigung der Wirtschaftskrise beiderseits des Flusses Dnister;

6.  fordert die EU auf, zusammen mit der Russischen Föderation eine Schlüsselrolle bei den Bemühungen um Frieden und Sicherheit in der Republik Moldau zu übernehmen, insbesondere durch ihren Beitrag zur Umwandlung der derzeitigen Friedensmission in eine zivile Beobachtungsmission;

7.  begrüßt die vielversprechenden Fortschritte bei den Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen mit der Republik Moldau; fordert beide Seiten auf, den Bedürfnissen der Bevölkerung Moldaus Vorrang einzuräumen, insbesondere im Hinblick auf die Bewältigung der negativen sozialen Auswirkungen der schwierigen Wirtschaftslage und weitere Visumserleichterungen im Hinblick auf eine möglichst schnelle Visumsliberalisierung; ist der Auffassung, dass Freihandel nicht geeignet ist, um die wirtschaftlichen Probleme Moldaus zu lösen;

8.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der für die Außen- und Sicherheitspolitik, den Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament der Republik Moldau, der Regierung und dem Parlament Russlands sowie der OSZE zu übermitteln.