ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den umgesetzten Reformen und den Entwicklungen in der Republik Moldau
18.10.2010
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Adrian Severin im Namen der S&D-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0572/2010
B7‑0581/2010
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den umgesetzten Reformen und den Entwicklungen in der Republik Moldau
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in der Republik Moldau, insbesondere die Entschließung vom 30. April 2009 zur Lage in der Republik Moldau nach der Parlamentswahl vom 5. April 2009,
– unter Hinweis auf die Schlusserklärung und die Empfehlungen, die in der Sitzung des Parlamentarischen Kooperationsausschusses EU-Republik Moldau vom 16./17. Februar 2010 angenommen wurden,
– unter Hinweis auf die laufenden Verhandlungen über das neue Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau, die am 12. Januar 2010 aufgenommen wurden und in deren Zuge das derzeitige Assoziierungsabkommen ersetzt werden soll, das am 28. November 1994 unterzeichnet wurde und am 1. Juli 1998 in Kraft trat,
– unter Hinweis darauf, dass das Europäische Parlament beschlossen hat, Moldau eine Makrofinanzhilfe im Umfang von 90 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 17. Mai 2010 zu Moldau/Transnistrien, vom 27. September 2010 zu restriktiven Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region und vom 14. Oktober 2010 zur Ratifizierung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs durch die Republik Moldau,
– in Kenntnis des ENP-Aktionsplans der EU und der Republik Moldau, der vom Kooperationsrat EU-Moldau am 22. Februar 2005 angenommen wurde, sowie der Halbzeitbewertung der Umsetzung des Aktionsplans vom November 2006,
– unter Hinweis auf die am 7. Mai 2009 auf dem Gipfeltreffen der Partnerschaft Ost in Prag verkündete Gemeinsame Erklärung,
– unter Hinweis darauf, dass die Republik Moldau die Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs anerkannt hat, indem sie das Römische Statut unterzeichnet hat, durch das dieser Gerichtshof begründet wurde und das am 1. Januar 2011 in Kraft tritt,
– unter Hinweis auf die Erklärung der internationalen Wahlbeobachtungsmission für die vorgezogene Parlamentswahl in der Republik Moldau vom 29. Juli 2009 mit ersten Ergebnissen und Schlussfolgerungen,
– unter Hinweis auf den Bericht der Bedarfsermittlungsmission von OSZE und BDIMR vom 13.-15. September 2010 über die vorgezogenen Parlamentswahlen 2010,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass im Rahmen der östlichen Nachbarschaftspolitik die europäischen Bestrebungen der Republik Moldau und die Bedeutung der tiefgreifenden geschichtlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Bindungen des Landes an die EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden,
B. in der Erwägung, dass der Aktionsplan EU-Republik Moldau darauf gerichtet ist, politische und institutionelle Reformen in der Republik Moldau – unter Einbeziehung der Demokratie und der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit, der Unabhängigkeit der Justiz und der Freiheit der Medien – sowie gutnachbarschaftliche Beziehungen zu fördern,
C. in der Erwägung, dass die Republik Moldau Mitglied des Europarats und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ist und sich damit der aktiven Förderung der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte verpflichtet hat,
D. in der Erwägung, dass sich die Regierung der Republik Moldau erneut bereit erklärt hat, sich mit all ihren Partnern weiter für eine tragfähige und dauerhafte Lösung der Transnistrien-Frage einzusetzen, auch mit Hilfe der EU,
E. in der Erwägung, dass nach den Parlamentswahlen in der Republik Moldau vom 29. Juli 2009 alle Versuche, einen neuen Präsidenten zu wählen, trotz des Referendums über eine Verfassungsänderung vom 5. September 2010 fehlgeschlagen sind, weil die zur Gültigkeit des Referendums notwendige Mindestbeteiligung von 33% der Wahlberechtigten nicht erreicht wurde,
F. in der Erwägung, dass die vorgezogenen Parlamentswahlen, die am 28. November 2010 stattfinden sollen, das Ergebnis einer lang währenden politischen Krise sind, die dadurch ausgelöst wurde, dass zwei Parlamente nicht in der Lage waren, ein neues Staatsoberhaupt zu wählen,
G. in der Erwägung, dass der Rechtsrahmen für die Abhaltung von Wahlen seit der letzten Parlamentwahl mehrfach geändert wurde und dass dabei auf frühere Empfehlungen von OSZE und BDIMR und der Venedig-Kommission des Europarates eingegangen wurde,
H. in der Erwägung, dass die Zentrale Wahlkommission weiterhin Maßnahmen ergreift, mit denen die Qualität der Wählerlisten verbessert und eine Mehrfachstimmabgabe verhindert werden soll, da dies bei den jüngsten Wahlen erneut eine strittige Frage war und es weiter an Vertrauen hinsichtlich ihrer Qualität mangelt,
I. in der Erwägung, dass sich die Medienlandschaft anders als bei früheren Wahlen verbessert hat und in der Öffentlichkeit der Eindruck herrscht, dass in der Republik Moldau eine Meinungs- und Informationsvielfalt besteht, was auch für den öffentlichen Rundfunk- und Fernsehsender gilt, der in der Vergangenheit für seine unausgewogene Berichterstattung kritisiert wurde,
1. begrüßt die Unterzeichnung des Protokolls über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme der Republik Moldau an den Programmen der Europäischen Union im September 2010, die es für notwendig, bedeutend und von vorrangiger Bedeutung für die Erreichung der Ziele hinsichtlich einer weiteren europäischen Integration hält; hält diesen Schritt für einen guten Indikator für dynamische Beziehungen zwischen der Republik Moldau und der Europäischen Union, die sich im vergangenen Jahr mit beispielloser Geschwindigkeit weiterentwickelt haben;
2. begrüßt die offizielle Entscheidung auf dem VIII. Treffen des Ministerrats der Energiegemeinschaft Südosteuropa am 24. September 2010 in Skopje, der Republik Moldau den Vorsitz der Energiegemeinschaft zu übertragen; unterstützt die Prioritäten der Republik Moldau, die auf die Ausarbeitung der allgemeinen Rahmenbedingungen für die Förderung von Investitionen in die Modernisierung und den Ausbau der Energieinfrastrukturen sowie auf Energieeffizienz und die weitere Erforschung von Ölvorkommen auf EU-Gebiet setzt;
3. begrüßt die Anstrengungen der Republik Moldau und Rumäniens, nach den bevorstehenden Wahlen in Moldau ein Grenzabkommen zu schließen und zu unterzeichnen; fordert die Regierungen der Ukraine und der Republik Moldau auf, die Angelegenheit zu regeln und das von den beiden Ländern unterzeichnete Abkommen von 1998 über die Staatsgrenzen umzusetzen;
4. begrüßt, dass der Republik Moldau eine Makrofinanzhilfe in Form eines Zuschusses von maximal 90 Mio. Euro gewährt wurde, um das Land bei der wirtschaftlichen Stabilisierung zu unterstützen und zur Deckung seines im laufenden IWF-Programm festgestellten Zahlungsbilanz- und Haushaltsbedarfs beizutragen; betont, dass die Republik Moldau ihre Bemühungen zur wirksamen Umsetzung der Strukturreformen intensivieren muss, insbesondere hinsichtlich Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung, wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und Investitionsklima;
5. unterstützt die Initiative der “Freunde der Republik Moldowa”, der sich unter anderem mehrere Außenminister der Mitgliedstaaten und das für Erweiterung und Nachbarschaftspolitik zuständige Kommissionsmitglied Stefan Füle angeschlossen haben und die darauf abzielt, gegenüber der Republik Moldau die eindeutige Unterstützung und Solidarität der EU zu bekunden, und die als deutliches Signal des starken Engagements für die Unterstützung des Landes bei der Bewältigung der anstehenden gewaltigen Herausforderungen verstanden werden soll; glaubt, dass diese Initiative der Republik Moldau bei der Umsetzung der internen Reformen wirksame Hilfe leisten und das Land näher an die Europäische Union heranführen wird;
6. unterstreicht, dass sich die EU noch stärker für eine Regelung für Transnistrien einsetzen muss, auch durch weitere Unterstützung im Rahmen der EUBAM und vertrauensbildende Maßnahmen, bei voller Wahrung der territorialen Integrität und Souveränität der Republik Moldau, was für die Sicherstellung von mehr Stabilität im Lande von wesentlicher Bedeutung ist;
7. stellt fest, dass Litauen 2011 den Vorsitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) übernehmen wird; ermutigt Litauen, der Transnistrien-Frage oberste Priorität einzuräumen und die Initiativen für eine Lösung des Problems auf der Grundlage der Prinzipien der Fairness und Transparenz weiter zu unterstützen;
8. unterstützt das Engagement und die Entschlossenheit der Republik Moldau, die angestrebte Assoziierung und wirtschaftliche Integration in die EU zu erreichen; bekräftigt seinen Wunsch, mit weiteren konkreten Maßnahmen Fortschritte zu erzielen, um sicherzustellen, dass die Reformen in der Republik Moldau tragfähig sind, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Verhandlungen über das künftige Assoziierungsabkommen, Fortschritten in Richtung einer wirtschaftlichen Integration und dem Dialog über Visafragen liegen sollte;
9. bedauert, dass die innenpolitische Instabilität in der Republik Moldau der Regierungskoalition keine Zeit gelassen hat, ihre proeuropäischen Optionen konkret weiterzuverfolgen, die notwendig sind, um die notwendigen Fortschritte im Lande zu erzielen; ermutigt alle Beteiligten, gemeinsam auf die Erreichung einer innenpolitischen Stabilität hinzuarbeiten; vertritt die Ansicht, dass die bevorstehenden Wahlen die Gelegenheit für eine proeuropäische Vision bzw. eine allmählich optimistische Zukunftsperspektive für das Land bieten;
10. ermutigt alle politischen Kräfte, unnötige Konfrontationen zu vermeiden und sich auf die Entwicklung einer umfassenden Vision für die Republik Moldau zu konzentrieren, die sowohl vom linken und rechten politischen Spektrum als auch von der ethnokulturellen Gemeinschaft getragen wird, um das Land auf die Erreichung seiner europäischen Ziele hin zu orientieren;
11. bedauert, dass zwar viele der Zusagen gegenüber der OSZE bei den vorgezogenen Parlamentswahlen vom 29. Juli 2009 eingehalten wurden, dass der Wahlkampf jedoch durch die Ausübung subtilen Drucks, Einschüchterungen, den Missbrauch von Verwaltungsressourcen und eine unausgewogene Medienberichterstattung beeinträchtigt wurde; hofft, dass bei den bevorstehenden Wahlen am 28. November 2010 Derartiges vermieden wird, damit eine demokratisch gewählte Regierung daraus hervorgeht, die für Stabilität im Lande sorgt;
12. stellt fest, dass seit den Parlamentswahlen vom Juli 2009 Verbesserungen hinsichtlich der Verfahren für die Behandlung von Beschwerden und Einsprüchen im Zusammenhang mit den Wahlen auf der Grundlage der Empfehlungen von OSZE und BDIMR und der Venedig-Kommission zu verzeichnen waren, und dass die Beschränkungen des Wahlrechts von Inhaftierten als Reaktion auf frühere Empfehlungen gelockert wurden;
13. nimmt das seit langem anhaltende Problem der Wählerlisten zur Kenntnis und bedauert, dass nach Aussagen von an der Wahl Beteiligten und nationalen Beobachtern bei früheren Wahlen wegen unvollständigen Wählerdaten, Fehlern und Registrierungen bereits Verstorbener zusammen mit der Verwendung zusätzlicher Listen dem Wahlbetrug Tür und Tor geöffnet war; hat Kenntnis davon, dass 2008 mit dem Aufbau eines zentralen elektronischen Wählerregisters begonnen wurde, und fordert die Zentrale Wahlkommission daher auf, dafür zu sorgen, dass Derartiges bei den bevorstehenden Wahlen unterbleibt;
14. vertritt die Auffassung, dass die Wähler bei den Wahlen am 28. November durchaus zwischen verschiedenen politischen Alternativen wählen können, und legt allen Beteiligten nahe, eine ruhige und demokratische Wahl sicherzustellen; appelliert an die für die Abwicklung der Wahl verantwortlichen staatlichen Beamten, unparteiisch zu sein, damit alle Beteiligten Vertrauen in den Ablauf der Wahl setzen können;
15. begrüßt, dass einige Parteien zu verstehen gegeben haben, dass sie interne Quoten festlegen möchten, um mehr Frauen in ihre Kandidatenlisten aufzunehmen und ein Geschlechtergleichgewicht sicherzustellen; appelliert an alle Parteien, einen formalen Mechanismus festzulegen, nach dem gewährleistet ist, dass auch die Vertreter nationaler Minderheiten in ihre Kandidatenlisten aufgenommen werden;
16. stellt fest, dass sich der Medienpluralismus in der Republik Moldau verbessert hat und dass viele Gesprächspartner von einer zunehmenden Medienfreiheit berichtet und betont haben, dass eine ganze Reihe von Medien, auch die staatliche Rundfunk- und Fernsehanstalt, die Menschen mit einer Vielfalt an Meinungen und Informationen versorgen; fordert alle Rundfunk- und Fernsehanstalten auf, den Rundfunkkodex einzuhalten, demzufolge sie verpflichtet sind, allen Wahlkämpfern gleiche Bedingungen einzuräumen und für eine faire und unparteiische Medienberichterstattung zu sorgen;
17. nimmt zur Kenntnis, dass die Verantwortung für die Behandlung von Beschwerden im Zusammenhang mit der Medienberichterstattung von der Zentralen Wahlkommission auf den Koordinierungsrat für audiovisuelle Medien von Moldau übertragen wurde, und bedauert, dass Vertreter des gesamten politischen Spektrums weiter Zweifel an dessen Effektivität und Neutralität hegen; fordert den Koordinierungsrat auf, unparteiisch zu sein und allen Beschwerden in Einklang mit dem Rundfunkkodex wirksam nachzugehen;
18. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Kommission, dem Europarat, der OSZE, der geschäftsführenden Regierung der Republik Moldau und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.