ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA und dem Transatlantischen Wirtschaftsrat
3.11.2010
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Adrian Severin, Hannes Swoboda im Namen der S&D-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0608/2010
B7‑0609/2010
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU‑USA und dem Transatlantischen Wirtschaftsrat
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den transatlantischen Beziehungen, insbesondere seine Entschließung vom 26. März 2009 zum Stand der transatlantischen Beziehungen nach den Wahlen in den USA und seine Entschließung vom 22. Oktober 2009 zum Gipfeltreffen EU‑USA und dem TWR-Treffen,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Mai 2010 zu der Empfehlung der Kommission an den Rat betreffend die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika hinsichtlich eines Abkommens über die Bereitstellung von Daten über Finanztransaktionen für das Finanzministerium der Vereinigten Staaten zu Zwecken der Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus und der Terrorismusfinanzierung und die legislative Entschließung vom 8. Juli 2010 über den Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens (SWIFT),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2010 zur Transparenz und zum Stand der Verhandlungen über das ACTA,
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Protokolls zum Luftverkehrsabkommen zwischen den USA und der EU und die Debatten vom 22. September 2010 über die Verarbeitung und Übermittlung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records, PNR) durch Fluggesellschaften und über die von den USA erhobenen Reisegebühren,
– unter Hinweis auf das Hochrangige Treffen der Vereinten Nationen zu den Millenniumsentwicklungszielen vom 20. bis 22. September 2010 und die dort gefassten Schlussfolgerungen,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Oktober 2010 zum Gipfeltreffen der G-20 am 11. und 12. November 2010,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die transatlantischen Beziehungen auf gemeinsamen Grundwerten wie Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Multilateralismus aufbauen sollten,
B. in der Erwägung, dass die Europäische Union die kooperative Haltung der US‑Regierung auf internationaler Ebene und ihr erneuertes Engagement für die Beziehungen zwischen der EU und den USA und für Multilateralismus begrüßt,
C. in der Erwägung, dass die EU seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ein wichtiger globaler Akteur auf der internationalen Bühne ist und als solcher über neue politische Instrumente verfügt,
D. in der Erwägung, dass die EU und die USA zwar weiterhin die beiden weltweit führenden Wirtschaftsräume sind, dass sie aber mit schwerwiegenden Problemen zu kämpfen haben, die das Ergebnis der Finanzkrise sind und die den Wettbewerb zwischen Schwellenländern und BRIC‑Ländern verschärfen,
E. in der Erwägung, dass die Arbeit des Transatlantischen Wirtschaftsrats (TWR) auf die Schaffung eines integrierten transatlantischen Marktes abzielt, wodurch Wirtschaftswachstum, nachhaltige Entwicklung und soziale Gerechtigkeit gefördert würden,
F. in der Erwägung, dass beide Partner gemeinsam für die Bekämpfung der globalen Ungleichgewichte wie der Finanzkrise und ihrer sozialen Dimension, Arbeitslosigkeit, Klimawandel, Energiesicherheit, Terrorismus und der Weiterverbreitung von Atomwaffen verantwortlich sind,
G. in der Erwägung, dass sowohl die EU als auch die USA sich verpflichtet haben, bis 2015 die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen und extreme Armut zu halbieren, wie sie es erst kürzlich auf den hochrangigen Gipfeltreffen der Vereinten Nationen in New York bekräftigt haben,
Internationale Zusammenarbeit
1. fordert beide Partner auf, den Herausforderungen auf der Grundlage des Völkerrechts und durch die Stärkung multilateraler Institutionen zu begegnen und auf eine UN-Reformagenda, die die Reform des UN-Sicherheitsrats einschließt, hinzuarbeiten;
2. fordert die EU und die USA auf, als ein zentrales Element ihrer Politik die Achtung der Menschenrechte und der Demokratie in der Welt zu fördern; betont die Notwendigkeit einer intensiven Abstimmung bei der Präventiv- und Krisendiplomatie; fordert die US-Regierung auf, das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu ratifizieren und ihm beizutreten; wiederholt seine Aufforderung, die Todesstrafe weltweit abzuschaffen;
3. betont, dass beide Seiten starke Führungskraft zeigen müssen, damit bis 2015 die Millenniums‑Entwicklungsziele erreicht werden und extreme Armut halbiert wird, insbesondere, indem sie auf die Umsetzung der am stärksten im Rückstand geratenen MDG, einschließlich der Bekämpfung der Mutter- und Kindersterblichkeit vor allem in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara, hinarbeiten; fordert beide Partner erneut auf, ihre Zusage, 0,7 % ihres BIP für die öffentliche Entwicklungshilfe zur Verfügung zu stellen, einzuhalten;
4. fordert beide Seiten auf, die Zusagen, die sie auf dem Gipfeltreffen der G‑20 in Toronto gemacht haben, einzuhalten, wonach sie den Zugang der Bedürftigen zu finanziellen Dienstleistungen verbessern und die Finanzmittel, die KMU in Entwicklungsländern zur Verfügung stehen, aufstocken wollen;
5. fordert die EU und die USA auf, eng mit der Arbeitsgruppe „Wirksamkeit der Entwicklungshilfe“ (Working Party on Aid Effectiveness) zusammenzuarbeiten, mit dem Ziel, die Chancen für erfolgreiche Ergebnisse des IV. Hochrangigen Forums über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit 2011 in Seoul, das sich auf eine bessere wechselseitigen Abstimmung der verschiedenen beteiligten Gruppen konzentriert, zu erhöhen;
6. begrüßt den Beschluss der US-Regierung von Januar 2010, einen Sondergesandten für den Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) zu ernennen, und die Erklärung der Präsidenten Obama und Medwedew vom Juni 2010 zur Zukunft der Kontrolle der konventionellen Waffen und zum KSE-Vertrag; befürwortet die zwischen den USA und Russland erzielte Einigung über einen neuen START-Vertrag und äußert seine Zuversicht, dass dieser vom US‑Senat gebilligt wird; ist der Auffassung, dass wichtige Entwicklungen in der größeren Sicherheitsstruktur im Dialog mit Russland, den Vereinigten Staaten und den OSZE-Mitgliedstaaten, die nicht EU‑Mitgliedstaaten sind, behandelt werden sollten, um den Konsens in Sicherheitsfragen auf beiden Seiten des Atlantiks zu erneuern;
7. erinnert an die NATO-Gipfelerklärung von Straßburg vom 4. April 2009; fordert die US‑Regierung und die EU-Mitgliedstaaten daher auf, im Rahmen der Allianz eine ausdrückliche Verpflichtung, auf eine atomwaffenfreie Welt hinzuarbeiten, einzugehen; fordert die USA nachdrücklich auf, ihre taktischen Atomwaffen in Europa abzubauen, da dies eine starke Unterstützung für den NVV signalisieren würde, der sich gegen die Weiterverbreitung von Atomwaffen richtet, und es der Allianz ermöglichen würde, ihre knappen Mittel für die gegenwärtigen Sicherheitserfordernisse einzusetzen;
8. begrüßt den Weltgipfel für nukleare Sicherheit von April 2010, auf dem die weltweite Bedeutung der Verhütung von nuklearem Terrorismus und der Verbesserung der Sicherheit bei sensiblem Nuklearmaterial innerhalb von vier Jahren hervorgehoben sowie ein Arbeitsplan zur Verbesserung und Vereinheitlichung bestehender Vereinbarungen und Programme zur nuklearen Sicherheit beschlossen wurde; unterstützt die von einzelnen Ländern ergriffenen Initiativen zur Erhöhung der Sicherheit im eigenen Land und ermutigt andere Staaten, sich anzuschließen; unterstützt die Initiative für einen atomkraftfreien Nahen Osten;
Regionale Fragen
9. fordert die EU und die USA auf, in Afghanistan und Pakistan enger zu kooperieren, um so in der Region zu Frieden und Stabilität, Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Entwicklung beizutragen; betont wie wichtig es ist, dass sich die Nachbarländer und andere wichtige Akteure in der Region an diesem Prozess, der wesentlich zu einer Stabilisierung der Region beitragen kann, beteiligen; hebt die Bedeutung von Entwicklung und eines verstärkt auf die Bürger ausgerichteten Ansatzes in der Afghanistan‑Politik hervor; lobt die Arbeit der Mission EUPOL Afghanistan und fordert eine bessere Abstimmung der internationalen Akteure untereinander, die an der Ausbildung der Polizei im Land beteiligt sind; fordert erhebliche Investitionen in die Reform und die Ausbildung der Justiz;
10. fordert die Partner auf, in abgestimmter Art und Weise ihre Arbeit mit der irakischen Regierung und den Vereinten Nationen fortzusetzen, um die Einheit, Demokratie und Stabilität des Iraks zu stärken; betont, auch in einem regionalen Zusammenhang, die Bedeutung von Sicherheit und Entwicklung im Land und fordert die Beteiligung aller Teile der irakischen Gesellschaft an der Vermittlung institutioneller Vorkehrungen und Projekte;
11. bringt seine Enttäuschung über die andauernde Weigerung des Irans, umfassend mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zusammenzuarbeiten, und über die Blockierung der Arbeit der IAEO durch den Iran zum Ausdruck; begrüßt die Annahme der Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen 1929(2010), mit der eine vierte Runde von Sanktionen gegen den Iran aufgrund seines Nuklearprogramms verhängt wurde, und die Annahme einer Reihe von restriktiven Maßnahmen durch den Rat, die gegen den Iran angewandt werden sollen; unterstützt gleichzeitig das Ziel, in Übereinstimmung mit der dualen, aus Dialog und Sanktionen bestehenden Strategie eine Verhandlungslösung für den Iran zu finden;
12. begrüßt in diesem Licht die Entscheidung der USA, zielgerichtete Sanktionen gegen iranische Amtspersonen zu verhängen, denen nachgewiesen wurde, dass sie verantwortlich für oder mitschuldig an schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen sind, die seit den umstrittenen Präsidentschaftswahlen im Juni 2009 begangen wurden; fordert den Rat auf, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen;
13. betont die Bedeutung von direkten Friedensgesprächen zwischen Israel und den Palästinensern, die zu einem Abkommen führen sollten, das die seit 1967 andauernde Besatzung beendet und das zu der Entstehung eines unabhängigen, demokratischen, zusammenhängenden und lebensfähigen palästinensischen Staats führt, der Seite an Seite mit Israel und seinen anderen Nachbarn in Frieden und Sicherheit lebt, begrüßt die Anstrengungen, die Präsident Obama und die US-Regierung in dieser Hinsicht unternommen haben; fordert die Europäische Union nachdrücklich auf, eine aktivere politische Rolle in diesem Prozess zu übernehmen, auch im Rahmen des Quartetts;
14. betont erneut, dass alle Parteien auf beiden Seiten von jeglichen einseitigen Schritten, insbesondere hinsichtlich des israelischen Siedlungsbaus im Westjordanland und in Ost-Jerusalem, absehen sollten, die die Chancen auf einen gerechten und andauernden Frieden zwischen Israelis und Palästinensern gefährden könnten und dass keine einseitige Rückkehr zu den Grenzen von vor 1967, auch nicht im Hinblick auf Jerusalem, anerkannt werden sollte;
Bilaterale Kooperation – Daten
15. begrüßt die Unterzeichnung der zweiten Stufe des „Open Skies“‑Luftfahrtübereinkommens zwischen der EU und den USA als einen Meilenstein einer erfolgreichen Zusammenarbeit, sowie den Abschluss des letzten Abkommens der ICAO vom 8. Oktober 2010 als einen wichtigen Schritt nach vorne im Bereich des transatlantischen Luftverkehrsmarkts; fordert die US-Behörden und die Kommission auf, auf eine größere Investitions- und Eigentumsfreiheit von Fluggesellschaften im Bereich von Transatlantikflügen unbeschadet ausländischer Staatsangehörigkeiten und auf die Aufnahme von durch den Luftverkehr verursachten CO2-Emissionen in das Emissionshandelssystem hinzuarbeiten,
16. wiederholt seine an den US-Senat und die US-Regierung gerichtete Aufforderung, Maßnahmen zu vermeiden, die diesen Zielen zuwiderlaufen, wie etwa die Maßnahmen im Bereich ausländischer Instandsetzungsstützpunkte, Ausnahmen von Kartellrechtsbestimmungen und Staatszugehörigkeit von Fluglinien, die in der Parlamentsresolution 915 erwähnt sind; fordert die Kommission und die US-Behörden auf, sich für das das Konzept der einmaligen Sicherheitskontrolle einzusetzen und die Effizienz zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen, die seit 2001 angewandt werden, um Überschneidungen und Schwachstellen in der Sicherheitskette zu beseitigen;
17. verweist auf die Bedeutung eines soliden rechtlichen Rahmenabkommens zwischen der EU und den USA hinsichtlich des Austausches von Fluggastdatensätzen und des Datenschutzes; erinnert an seine in seinen Entschließungen dargelegten Prioritäten in diesem Bereich und fordert den Rat und die Kommission auf, seine Position bei der Annahme der Verhandlungsrichtlinien zu berücksichtigen, wobei es an sein Recht erinnert, umfassend und unverzüglich während des gesamten Prozesses unterrichtet zu werden;
18. wiederholt seine an die US-Behörden und die Kommission gerichteten Aufforderung, ihre Verhandlungen weiter zu intensivieren, um ausgewogene Lösungen u. a. für Sicherheitserfordernisse im Luftverkehr und den Datenschutz im Hinblick auf Fluggastdatensätze (PNR) sowie für die Überprüfung der Sicherheitskontrollen auf Flughäfen, einschließlich des Einsatzes von Sicherheitsscannern, zu finden;
19. begrüßt und unterstützt nachdrücklich die an den Rat gerichtete Empfehlung der Kommission, der Eröffnung von Verhandlungen hinsichtlich eines Abkommens über den Schutz von personenbezogener Daten zwischen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika zuzustimmen und begrüßt das Konzept der Kommission, ein Rahmenabkommen abzuschließen, das im Rahmen der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit auf alle zukünftig und gegenwärtig zwischen der EU oder ihren Mitgliedstaaten und den USA bestehenden Abkommen über die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten Anwendung findet;
20. bedauert die Einführung von Gebühren für die „Förderung des Reiseverkehrs“ und für die Erteilung der elektronischen Reiseerlaubnis (Electronic System for Travel Authorisations (ESTA)) für EU‑Bürger, die in die USA reisen möchten, und betrachtet diese Maßnahme als einen Rückschritt, der einer Wiedereinführung der Visumspflicht gleichkommt, ebenso wie die Ausklammerung von Rumänien, Polen, Bulgarien und Zypern aus dem Programm für visumsfreies Reisen (Visa Waiver Program), da dies zu einer Diskriminierung unter den EU‑Bürgern führt; wiederholt daher seinen Appell an die Kommission, diese Angelegenheit prioritär zu behandeln und dabei auch die Option, auf Gegenseitigkeit beruhende Maßnahmen zu ergreifen, nicht auszuschließen;
21. fordert die EU und die USA auf, ein umfassendes und ausgewogenes Konzept für Migration anzunehmen, das auch eine Verstärkung des internationalen Dialogs über Migration und Beschäftigung umfasst, um das Auftreten von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung und anderen Formen der Intoleranz zu verhindern; fordert die Annahme und Umsetzung von gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz gerichteten Rechtsvorschriften, unterstützt die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft im Bereich der Annahme präventiver Initiativen wie Programmen, die sozial schwachen Gruppen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen und gegen diskriminierende Praktiken am Arbeitsplatz gerichtet sind;
22. ist davon überzeugt, dass die Informationsgesellschaft ein Grundpfeiler des transatlantischen Wirtschaftsraums ist, der auf einem ausgewogenen Verhältnis des Zugangs zu Wissen und des Schutzes digitaler Inhalte beruht; fordert eine stärkere Vernetzung von Innovation, Kreativität und IKT bei der Schaffung einer neuen Unternehmenskultur; fordert die EU und die USA auf, ihre Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und Weiterbildung zu vertiefen, und betont, wie wichtig es ist, den Austausch von Studenten und die Anerkennung von Qualifikationen zu erleichtern;
23. bringt seine Besorgnis angesichts der Enthüllungen, die der Human Rights Watch-Bericht für 2010 enthält, zum Ausdruck, wonach europäische multinationale Unternehmen aggressive Kampagnen durchführen, um Arbeitnehmer in den USA davon abzuhalten, sich zu organisieren und zu verhandeln, womit sie gegen internationale Standards und oft auch gegen das amerikanische Arbeitsrecht verstoßen; fordert die EU und die USA zur Zusammenarbeit bei der Sicherstellung der Einhaltung internationaler Standards durch europäische Unternehmen auf; unterstützt die Umsetzung des Gesetzes über die Wahlfreiheit von Arbeitnehmern („Employee Free Choice Act“) als ein Fortschritt hin zu einer verstärkten Setzung von Standards und Kernnormen gemäß der IAO‑Übereinkommen; fordert die EU und die USA auf, bewährte Verfahren und Informationen über parallele Rechtsvorschriften, die sich auf den Kampf gegen das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen und zwischen unterschiedlichen ethnischen Gruppen beziehen, auszutauschen;
Finanzstabilität und internationale regulatorische Arbitrage
24. erkennt an, dass die USA vor kurzem eine umfassende Finanzreform beschlossen haben und dass der US Wall Street Reform and Consumer Protection Act ein entscheidender Schritt hin zu einer stärkeren Regulierung und Kontrolle der Finanzprodukte, Finanzmärkte und Finanzakteure ist; unterstützt nachdrücklich die Bemühungen der USA, den neuen Rahmen strikt umzusetzen, und fordert die verschiedenen beteiligten Regulierungsbehörden (FDIC, CFTC, SEC, Federal Reserve, und das vor kurzem geschaffene FOI) auf, für eine geeignete Konvergenz beiderseits des Atlantiks zu sorgen, damit gemeinsame Probleme gemeinsam angegangen werden können;
25. unterstreicht die Bedeutung eines koordinierten Ansatzes zwischen dem neu geschaffenen Europäischen Ausschuss für Systemrisiken und dem Ausschuss für Finanzaufsicht, vor allem bei der Definition, Regulierung und Überwachung von Finanzinstituten, die “zum Scheitern zu groß“ (too big to fail) sind; erinnert daran, dass die Finanzwelt trotz struktureller Unterschiede zwischen den Finanzmärkten derart globalisiert ist, dass die politischen Entscheidungsträger auf der ganzen Welt diese Tatsache nicht länger ignorieren können; vertritt die Ansicht, dass die Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden der EU und der USA in diesem Bereich beispielhaft sein sollte;
26. bekräftigt seine Unterstützung für die Zusage der G20, die Qualität des Kapitals zu verbessern und das Kapitalvolumen zu erhöhen, Liquiditätsmanagementstandards einzuführen, die Frage der Prozyklizität anzugehen und die aufsichtsrechtlichen Standards als Reaktion auf die Finanzkrise insgesamt zu verbessern; legt der Kommission in diesem Zusammenhang nahe, den transatlantischen Dialog der Regulierungsbehörden mit den USA zu intensivieren;
27. erinnert daran, dass ein weltweiter Standard für die Anwendung von Eigenkapitalanforderungen in ausreichendem Umfang und von ausreichender Qualität – wie vom Basler Ausschuss vereinbart – von wesentlicher Bedeutung ist, wenn Finanzkrisen künftig vermieden werden sollen; ist darüber besorgt, dass die Wirksamkeit dieses globalen Standards durch quantitative Beschränkungen und/oder eine uneinheitliche Anwendung in bestimmten Rechtsordnungen untergraben werden könnte;
28. fordert nachdrücklich eine allgemeine Bewertung der Folgen der neuen Basel III-Vorschriften vor deren Umsetzung, und zwar hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf die Vielfalt des Bankensektors und die Finanzierung von KMU, wobei dies auch in Verbindung mit möglichen zusätzlichen Eigenkapitalanforderungen zu sehen ist, die systemrelevanten Finanzinstituten zur Auflage gemacht werden;
29. stellt fest, dass die Gefahr der Aufsichtsarbitrage im Zuge der laufenden Diskussionen über das Clearing von OTC-Derivaten, die Regulierung von Ratingagenturen, alternative Investmentfonds, Leerverkäufe und Credit Default Swaps von besonderer Bedeutung ist; unterstreicht, dass diese Regulierungsinitiativen ergriffen werden, um Systemrisiken zu verringern, die Stabilität zu stärken und die Finanzmärkte sicherer und für Investoren attraktiver zu machen, und dass eine Gefahr besteht, wenn diese Initiativen nicht zumindest zwischen der EU und den USA koordiniert werden;
30. fordert den transatlantischen Dialog der Regulierungsbehörden zwischen der EU und den USA auf, im Rahmen der Koordinierung der Strategien der Regulierungsbehörden Lücken zu identifizieren und sich verstärkt um Konvergenz zu bemühen; stellt fest, dass es an formellen Kanälen mangelt, die einen ständigen Dialog zwischen den Gesetzgebern in Europa und den Vereinigten Staaten ermöglichen, der zu einer besseren Harmonisierung der Regelungskonzepte, insbesondere bei den Finanzdienstleistungen, führen könnte; begrüßt die Anstrengungen nichtinstitutioneller Akteure zu einer Verbesserung des informellen Dialogs zwischen den Gesetzgebern und ihren Mitarbeitern in Europa und den USA; legt den Gesetzgebern nahe, die internationalen Auswirkungen von politischen Maßnahmen und Zusagen der G20 hinsichtlich einer größtmöglichen Harmonisierung zu bedenken; fordert eine gemeinsame Strategie von EU und USA zur Kontrolle von Offshore-Gesellschaften;
31. fordert beide Partner auf, gemeinsam eine Führungsrolle bei den multilateralen Bemühungen um eine Koordinierung der internationalen Wirtschaftspolitik zu übernehmen, die einen geordneten Ausweg aus der Krise sicherstellt, der von beiden Seiten gemeinsam getragen wird und von dem sie gegenseitig profitieren, und der über dieses kurz- bis mittelfristige Ziel hinausgeht und zur Schaffung eines wirklichen, ständigen Dialogs der internationalen Akteure führt; fordert eine maßgeschneiderte schrittweise Rücknahme der Konjunkturbelebungsmaßnahmen, abhängig vom jeweiligen Stand der konjunkturellen Erholung der einzelnen Partner und in einer Weise, die die anfälligsten Teile unserer Gesellschaften nicht benachteiligt und stattdessen das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen beschleunigt;
32. betont, dass ein verantwortungsvolles Herangehen beider Partner zur Förderung des internationalen Dialogs über eine ausgewogene Wirtschaftsentwicklung und einer fairen Festlegung von Wechselkursen erforderlich ist, die eine „Beggar-thy-Neigbour-Politik“ und einen Währungskrieg vermeidet;
Transatlantischer Wirtschaftsrat
33. unterstreicht, dass eine engere transatlantische Partnerschaft mit dem Ziel der Vollendung eines transatlantischen Marktes auf der Grundlage des Prinzips der sozialen Marktwirtschaft bis zum Jahr 2015 ein Instrument für die Gestaltung der Globalisierung und die Bewältigung von wirtschaftlichen und sozialen Krisen auf der ganzen Welt ist; fordert ein hochrangiges Engagement beider Partner für die Innovationspartnerschaft;
34. bekräftigt seine Aufforderung an die führenden Politiker der Europäischen Union und der USA sowie die Ko-Vorsitzenden des TWR, der entscheidenden Bedeutung der Gesetzgeber für den Erfolg des TWR Rechnung zu tragen; fordert sie mit Nachdruck auf, die Vertreter des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber umfassend und direkt in die Arbeit des TWR einzubinden, da die Gesetzgeber zusammen mit der jeweilige Exekutive für die Umsetzung und Überwachung vieler Beschlüsse des TWR verantwortlich sind;
35. begrüßt die Tatsache, dass der TWR von einer Reihe von Akteuren, darunter Vertretern der Wirtschaft beraten wird, und fordert, dass den Vertretern der Gewerkschaften auf beiden Seiten des Atlantiks eine vergleichbare Rolle eingeräumt wird, damit die soziale Dimension umfassend berücksichtigt wird; fordert, dass die Leiter des Transatlantischen Arbeitnehmerdialogs und des Transatlantischen Dialogs über Energiefragen in die Beratergruppe aufgenommen werden;
36. fordert, dass die Tagesordnung der Sitzungen des TWR erweitert und strategischer ausgerichtet wird und dass die Anliegen aller Beteiligten darin aufgenommen werden; fordert erneut eine rechtzeitige Verteilung der Zeitpläne von TWR-Sitzungen sowie von Tagesordnungen, Ablaufplänen und Fortschrittsberichten, die den Beteiligten rechtzeitig vor den Sitzungen zur Verfügung stehen und dann im Sinne einer größeren Transparenz veröffentlicht werden sollten;
37. vertritt die Auffassung, dass die Innovationspartnerschaft über die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums hinausgehen und auch einen strategischen Dialog über die Wettbewerbspolitik, offene Standards, den Transfer von Technologie und eine Konvergenz der Standards umfassen sollte;
38. vertritt die Ansicht, dass durch ein Abkommen wie ACTA das Recht auf Privatsphäre, die freie Meinungsäußerung oder das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren nicht beeinträchtigt werden sollten; vertritt die Auffassung, dass der TWR eine Rolle bei der Verbesserung des Schutzes der Privatsphäre der Verbraucher spielen könnte, insbesondere hinsichtlich „Cloud Computing“, Online-Gesundheitsfürsorge und intelligenter Netze;
Sektorspezifische Fragen
39. stellt fest, dass die EU und die USA als die weltweit größten Produzenten, Exporteure und Importeure landwirtschaftlicher Erzeugnisse vor ähnlichen Herausforderungen stehen und eine wichtige Rolle für die Gewährleistung der weltweiten Ernährungssicherheit spielen; hält es für nutzbringend, die Ansichten über die künftige Gemeinsame Agrarpolitik und das US-amerikanische Agrargesetz (Farm Bill) auszutauschen und die Maßnahmen zu koordinieren; fordert eine stärkere Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und dem amerikanischen Kongress bei ihren gleichzeitig stattfindenden agrarpolitischen Reformen;
40. ist der Auffassung, dass dringende Probleme wie die Eindämmung der Spekulationen auf den Rohstoffmärkten, die zu extremen Schwankungen der Nahrungsmittelpreise geführt haben, durch einen Dialog zwischen der EU und den USA besser angegangen werden könnten; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass eine Aufsichtarbitrage vermieden werden muss und dass Spekulanten nicht in der Lage sein sollten, sich unter den verschiedenen Regulierungssystemen die für sie günstigste Variante herauszupicken und durch massive Spekulationsgeschäfte an den Rohstoffmärkten weiter Instabilität zu erzeugen; begrüßt die jüngsten Rechtsvorschriften beider Seiten zur Verbesserung der Transparenz und zur Einschränkung von Spekulationsgeschäften;
41. nimmt die jüngsten Entwicklungen bei sensiblen Themen wie hormonbehandeltem Rindfleisch, Chlorhühnchen und der Zulassung einiger genetisch modifizierter Erzeugnisse zur Kenntnis; ist zuversichtlich, dass Fragen betreffend den wechselseitigen Handel mit Agrarerzeugnissen durch kontinuierlichen und frühzeitigen Dialog effizient behandelt werden können, bevor die Schlichtungsgremien der WTO befasst werden müssen;
42. bedauert den einseitigen Rückzug der Vereinigten Staaten von dem Abkommen aus dem Jahr 1992, das die staatliche Unterstützung für große Verkehrsflugzeuge regelt, und die anschließenden langwierigen Streitigkeiten zwischen Airbus und Boeing in der WTO; vertritt die feste Überzeugung, dass durch Zusammenarbeit und die Bewahrung des Geistes der transatlantischen Partnerschaft zwischen der EU und den USA eine beiderseits annehmbare Lösung erzielt werden kann;
43. nimmt die Sicherheitsbedenken der USA hinsichtlich der Lieferketten zur Kenntnis und ist fest entschlossen, Maßnahmen umzusetzen, mit denen die Sicherheit in Einklang mit den vereinbarten internationalen Standards verbessert wird; bekräftigt diesbezüglich die Ansicht, dass die einseitige Festlegung eines obligatorischen Scannens sämtlicher Schiffsfracht mit Ziel USA bei ihrer Ausfuhr, die bis 1. Juli 2012 umgesetzt sein soll, dieser Anforderung nicht gerecht wird; fordert die USA und die EU daher auf, eine mehrschichtige Risikomanagementstrategie zu entwickeln, die auch die gegenseitige Anerkennung der Handelspartnerschaftsprogramme der EU und der USA umfasst;
44. fordert eine Stärkung der Zusammenarbeit bei allen Fragen, die das Regelungsumfeld für die Industrie in der EU und in den USA betreffen; fordert den TWR auf, sich bei der Prüfung von Rechtsvorschriften mit transatlantischen Auswirkungen am Vorgehen der EU beim „Small Business Act“ – wonach zuerst im kleinen Rahmen gedacht werden soll – ein Beispiel zu nehmen, um die Tätigkeit der KMU zu unterstützen;
45. ruft dazu auf, die Zusammenarbeit im Energiebereich zur Entwicklung einer gemeinsamen Energiestrategie auszubauen, mit der die Diversifizierung von Energiequellen und Versorgungsrouten unterstützt und eine ökologisch effiziente Wirtschaft gefördert wird, um die Versorgungssicherheit zu verbessern; ermutigt den TWR, bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe gemeinsam auf eine maximale Konvergenz hinzuarbeiten;
46. betont, dass Rohstoffe und insbesondere der Zugang zu kritischen Rohstoffen für die nachhaltige Entwicklung und den technologischen Fortschritt sowohl der amerikanischen als auch der europäischen Wirtschaft unerlässlich sind; fordert die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den USA und der EU insbesondere bei der Gewinnung und dem Austausch von Erkenntnissen sowie bei Erforschung und Entwicklung im Bereich Gewinnung, Verarbeitung, Nutzung, Wiedergewinnung, Recycling und Substitution von Rohstoffen, die von beiden Parteien als sensibel eingestuft werden, wie insbesondere die Seltenerdmetalle; fordert China auf, keine einseitigen Maßnahmen wie Ausfuhrembargos für Seltenerdmetalle festzulegen;
47. hebt das wichtige Potential von Schiefergas in Europa und in den USA als einheimische Energiequelle hervor, und weist darauf hin, dass die Vereinigten Staaten bei der Gewinnung dieses Gases bereits viel weiter fortgeschritten sind; schlägt vor, dieses Thema beim Energiegipfel EU-USA zur Sprache zu bringen, um hinsichtlich der Umweltverträglichkeit und der Notwendigkeit einer Anpassung des Regelungsrahmens Lehren aus den Erfahrungen der USA zu ziehen, damit seine umweltverträgliche Gewinnung vorangebracht werden kann;
48. fordert den TWR auf, auf der Konferenz in Cancún im Dezember gemeinsam auf eine internationale Einigung über den Klimawandel hinzuarbeiten, deren Schwerpunkte Finanzierung, Technologietransfer, Wiederaufforstung, Anpassung und Entwicklungsländer sowie Überwachung, Berichterstattung und Prüfung sein sollten und mit der auf die Erreichung des letztendlichen Ziel der Festlegung verbindlicher globaler Verpflichtungen zur Verringerung des CO2-Ausstoßes im Einklang mit dem 2°C-Ziel gedrängt wird; betont, dass Vorkehrungen zum Schutz der biologischen Vielfalt in die Klimapolitik aufgenommen werden müssen und fordert den TWR deshalb auf, gemeinsame Anstrengungen zur Stärkung von Synergien und Verknüpfungen zwischen den politischen Maßnahmen in den Bereichen biologische Vielfalt und Klimaschutz zu unternehmen; ermutigt den TWR in diesem Zusammenhang zur Kooperation bei den Energieeinsparungsmaßnahmen, die zur Bekämpfung des Klimawandels ergriffen wurden; fordert eine engere ordnungspolitische Zusammenarbeit im Bereich der Energieeffizienzstandards für Produkte, insbesondere durch den Transatlantischen Energierat;
49. fordert den TWR auf, den vom EP im Juli 2020 mit breiter Mehrheit angenommenen Standpunkt zur Kenntnis zu nehmen, wonach Futter von geklonten Tieren oder deren Nachkommen nicht im Rahmen der Verordnung über neuartige Lebensmittel geregelt werden sollte und dass dieses Futter solange verboten werden sollte, bis die Kommission einen Vorschlag vorlegt, in dem den ethischen und die Sicherheit betreffenden Auswirkungen solcher Futtermittel sowie den Auswirkungen dieser Art von Technologie auf den Tierschutz Rechnung getragen wird;
50. ermutigt die EU und die USA, sich über den Informationsaustausch über Produktsicherheit zu verständigen; hofft, dass die Zusammenarbeit mit Drittstaaten bei den Regelungsstandards und den Herstellungsnormen sowie deren Durchsetzung verbessert wird;
51. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten und dem Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika zu übermitteln.