ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA und dem Transatlantischen Wirtschaftsrat
3.11.2010
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Reinhard Bütikofer, Eva Lichtenberger, Yannick Jadot, Indrek Tarand, Jan Philipp Albrecht im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0608/2010
B7‑0611/2010
zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA und dem Transatlantischen Wirtschaftsrat
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Transatlantischen Beziehungen, insbesondere sein Entschließung vom 26. März 2009 zum Stand der Transatlantischen Beziehungen nach den Wahlen in den USA und seine Entschließung zum TWR-Treffen von Oktober 2009,
– unter Hinweis auf den Fortschrittsbericht, der beim vierten Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats (TWR) am 27. Oktober 2009 angenommen wurden, sowie die beim Treffen des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber (TLD) im Juni 2010 in Madrid angenommene Gemeinsame Erklärung,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die transatlantische Partnerschaft auf gemeinsamen Grundwerten wie Freiheit, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit basiert sowie auf gemeinsamen Zielen wie sozialer Fortschritt und Integration, offene und integrierte Volkswirtschaften, nachhaltige Entwicklung und die friedliche Lösung von Konflikten, und dass sie der Eckfeiler für Sicherheit und Stabilität in der europäisch-atlantischen Region ist,
B. in der Erwägung, dass die EU und die USA weltweit eine Schlüsselrolle spielen und sich die Verantwortung teilen in Bezug auf Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise, Klimawandel, Beilegung von Konflikten und Abrüstung, Beseitigung von Armut und Erreichung anderer Millenniumsziele, Schutz und Förderung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, Kampf gegen Terrorismus und die Weiterverbreitung von Atomwaffen, und zwar unter Zugrundelegung des Völkerrechts und multilateraler Institutionen, insbesondere des UN-Systems; ferner in der Erwägung, dass andere Partner aufgefordert werden sollten, sich an ihren Bemühungen zu beteiligen,
C. in der Erwägung, dass beim Kampf gegen den internationalen Terrorismus unbedingt hervorgehoben werden muss, wie wichtig es ist, die Menschenrechte und Grundfreiheiten, so wie sie im Völkerrecht und den internationalen Verträgen verankert sind, umfassend zu respektieren und den Grundsatz der Proportionalität zu garantieren, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschrieben ist,
D. in der Erwägung, dass starke und stabile transatlantische Beziehungen einen entscheidenden Beitrag zur Konsolidierung der Weltordnungspolitik und zur effektiven Stärkung der internationalen Organisationen leisten können,
E. in der Erwägung, dass die Arbeit des Transatlantischen Wirtschaftsrats (TWR) und des Transatlantischen Energierates auf ein besseres Funktionieren des transatlantischen Marktes abzielen, wodurch Wirtschaftswachstum, nachhaltige Entwicklung und soziale Gerechtigkeit erleichtert würden,
F. in der Erwägung, dass die EU und die USA gemeinsam verantwortlich sind für die Erreichung globaler Verpflichtungen bei dem bevorstehenden Treffen der COP/MOP-Vertragsparteien im Rahmen der UN-Klimaschutzkonferenz (UNFCCC) im Dezember in Cancun, um so den Klimawandel effizient zu bekämpfen,
Herausforderung für die Weltordnungspolitik
1. betont die Notwendigkeit, eine weitreichenden, ehrgeizige und rechtsverbindliche Regelung für Treibhausgasemissionen für den Zeitraum nach 2012 zu erreichen; schlägt vor, einen transatlantischen “Green New Deal” zu Investitions- und Technologieaustausch im Bereich Energieeinsparung und im Bereich der auf erneuerbaren Energieressourcen basierenden Technologien zu konzipieren und sich auf ein adäquates Finanzierungsniveau für den Ausgleich der Folgen des Klimawandels und für entsprechende Anpassungsmaßnahmen in den Entwicklungsländern zu einigen;
2. fordert beide Partner dringend auf, ihre Anstrengungen zur Umsetzung der UN-Reformagenda zu verstärken, einschließlich der Reform des UN-Sicherheitsrates und anderer multilateraler Foren innerhalb der globalen Architektur;
3. fordert beide Partner auf, die Achtung der Menschenrechte in ihren Ländern und in der Welt als ein zentrales Element ihrer Politik zu fördern; betont die Notwendigkeit einer intensiven Koordinierung bei der Präventiv- und Krisendiplomatie; fordert die US-Regierung auf, das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu ratifizieren und ihm beizutreten;
Verteidigung, Rüstungskontrolle, Verbreitung von Kernwaffen und Sicherheitsangelegenheiten
4. nimmt das bevorstehende Nato-Gipfeltreffen in Lissabon am 19. und 20. November 2010 zur Kenntnis sowie die bereits getane Arbeit im Hinblick auf eine Einigung über ein neues strategisches Konzept; fordert die Staats- und Regierungschefs dringend auf, die nukleare Abrüstung und die Kontrolle konventioneller Waffen zu einem prioritären Thema zu machen und Vorschläge abzulehnen, die zum Ziel haben, ein separates Nato-Raketenabwehrsystem zu schaffen; begrüßt nachdrücklich die Gelegenheit, auf dem OSZE-Gipfeltreffen die Bemühungen um Schaffung einer Charta für eine Sicherheitsgemeinschaft im OSZE-Raum zu verstärken; fordert eine neue globale Sicherheitsarchitektur im Rahmen der UN;
5. begrüßt den Beschluss der US-Regierung von Januar 2010, einen Sondergesandten für den Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) zu ernennen, und die Erklärung der Präsidenten Obama und Medwediev von Juni 2010 zur Zukunft der Kontrolle der konventionellen Waffen und zum KSE-Vertrag; begrüßt die zwischen den USA und Russland erzielte Einigung über einen neuen START-Vertrag und äußerst sein Vertrauen in dessen Billigung durch den US-Senat;
6. erinnert an die NATO-Gipfelerklärung von Straßburg vom 4. April 2009 zum Thema Atomwaffen; fordert die US-Regierung und die EU-Mitgliedstaaten auf, sich auf eine ausdrückliche Verpflichtung der NATO, auf eine atomwaffenfreie Welt hin zu arbeiten, zu einigen; fordert die USA auf, mit Russland den Abzug taktischer Atomwaffen aus Europa auszuhandeln; fordert die EU-Mitgliedstaaten dringend auf, eigene konkrete Schritte in Richtung der nuklearen Abrüstung zu gehen, wie auf der Überprüfungskonferenz zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen im Jahr 2010 vereinbart wurde, und das NATO-Konzept der nuklearen Teilhabe zu beenden, um ein starkes Signal für die Überprüfung des Atomwaffensperrvertrags zu setzen;
7. begrüßt die Ergebnisse des Weltgipfels für nukleare Sicherheit von April 2010, auf dem die weltweite Bedeutung der Verhütung von nuklearem Terrorismus und der Verbesserung der Sicherheit bei sensiblem Nuklearmaterial innerhalb von vier Jahren hervorgehoben wurde und auf der ein Arbeitsplan zur Verbesserung und Vereinheitlichung bestehender Vereinbarungen und Programme zur nuklearen Sicherheit beschlossen wurde; unterstützt die von einzelnen Ländern ergriffenen Initiativen zur Erhöhung der Sicherheit im eigenen Land und ermutigt andere Staaten, sich anzuschließen; erinnert daran, dass Atomkraft per definitionem eine Technologie der doppelten Nutzungsmöglichkeit ist und dass daher sogar die Förderung und der Export von nuklearer Technologie für „friedliche“ Zwecke stets auch das Risiko der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen beinhalten; stellt fest, dass mehr als 40 Länder derzeit am Aufbau eines Nuklearprogramms arbeiten und dass einige von diesen Ländern in Krisenregionen wie dem Mittleren Osten angesiedelt sind;
8. erinnert an die verbesserte operationelle Zusammenarbeit zwischen NATO und EU im Bereich des Krisenmanagements und mit Hinblick auf den Balkan und das Horn von Afrika; begrüßt die gute Zusammenarbeit zwischen der KFOR-Truppe der NATO und der EU EULEX-Mission im Kosovo zur Förderung des Aufbaus von Justiz, Polizeiweisen und von rechtsstaatlichen Standards; nimmt die Präsenz von zwei Marineeinheiten am Horn von Afrika zur Bekämpfung der Piraterie zur Kenntnis; fordert, dass sowohl die EU als auch die NATO sicherstellen, dass die Präsenz sowohl von ATALANTA als auch von Operation Ocean Shield, durchgeführt durch die Task Force 508, nicht zu Doppelarbeit und unnötigen Koordinierungsproblemen führt; fordert beide Seiten auf, mit Blick auf eine künftig engere Zusammenarbeit im Krisenmanagement, aus diesen Erfahrungen zu lernen;
Internationale Zusammenarbeit
9. Bekräftigt erneut, dass es für beide Partner von Bedeutung ist, ihre Politik gegenüber dem Iran, dem Irak, Afghanistan und Pakistan im Geiste des Vertrauens und der Transparenz zu koordinieren; ist der Auffassung, dass die Erfahrungen aus einem Jahrzehnt militärischer Interventionen in Ländern wie Afghanistan und Irak evaluiert werden müssen; fordert die EU und die USA auf, ihre Arbeiten an einer umfassenden Strategie, die die sozio-ökonomische und nachhaltige Entwicklung fördert, fortzusetzen und dabei insbesondere der Förderung von Frauen Bedeutung beizumessen;
10. begrüßt das verstärkte Engagement anderer G-20-Mitglieder bei der Förderung der regionalen Stabilität und Zusammenarbeit, insbesondere mit Hinblick auf den Iran, den Mittleren Osten und die Koreanische Halbinsel; verdeutlicht sein Bestreben, die Konflikte rund um das Mittelmeer zu reduzieren und hält in diesem Zusammenhang die Rolle der Türkei für äußerst bedeutsam; unterstreicht, dass die EU viele muslimische Länder als Nachbarstaaten hat; begrüßt daher die Rede von Präsident Obama in Kairo und unterstützt eine pro-aktivere Politik, die zum Ziel hat, Brücken zur muslimischen Welt zu schlagen;
11. begrüßt die Bemühungen von Präsident Obama und der US-Regierung, dem Friedensprozess im Nahen Osten neues Leben einzuhauchen; bedauert die Entscheidung der israelischen Regierung, das Moratorium über den Siedlungsbau nicht zu verlängern und fordert die USA und die EU auf, alle erdenklichen Bemühungen zu unternehmen, um die Parteien wieder zu direkten Friedensgesprächen zwischen Israel und den Palästinensern an den Verhandlungstisch zurückzubringen, um eine umfassende Konfliktlösung herbeizuführen, mit der die 1967 begonnene Besetzung beendet und die Entstehung eines unabhängigen, demokratischen und lebensfähigen Nachbarstaats Palästina zu ermöglichen, der in Frieden und Sicherheit Seite an Seite mit Israel und den anderen Nachbarstaaten existiert; fordert die Europäische Union nachdrücklich auf, eine aktivere politische Rolle zu übernehmen, auch im Rahmen des Quartetts, und fordert in diesem Zusammenhang ein aktiveres europäisches Engagement gegenüber Syrien und dem Libanon;
Finanzstabilität und internationale regulatorische Arbitrage
12. betont, dass das Risiko finanzieller und monetärer Turbulenzen, des Deleveraging und das Risiko einer erneuten Kreditkrise noch nicht vorüber sind; betont in dieser Hinsicht, dass koordinierte makroökonomische Maßnahmen unabdingbar sind, um eine nachhaltige weltweite wirtschaftliche Erholung zu ermöglichen;
13. unterstreicht die Bedeutung eines koordinierten Ansatzes zwischen dem neu geschaffenen Europäischen Ausschuss für Systemrisiken und dem Ausschuss für Finanzaufsicht, vor allem bei der Definition, Regulierung und Überwachung von Finanzinstituten, die “zu groß für den Konkurs“ (too big to fail) sind;
14. unterstreicht, dass die Vergleichbarkeit von Rechnungslegungsstandards wichtig ist, um einen einheitlichen Ausgangspunkt zu schaffen und die weltweite Vergleichbarkeit von Daten zu gewährleisten; schlägt die Schaffung eines öffentlichen und demokratisch kontrollierten Gremiums für internationale Rechnungslegungsstandards vor, womit insbesondere die Unterschiede in den Rechnungslegungsstandards in der EU und den USA und die daraus resultierende Bedrohung der finanziellen Stabilität überwunden werden soll;
15. besteht auf der Notwendigkeit eines umfassenden Basel III-Abkommens, das Leverage Ratios und Kapitalaufschläge für systemische Finanzinstitute, Liquiditätsmanagementstandards und eine Begrenzung von Risikobereitschaft fördernden Banker-Boni und –Dividenden umfasst; unterstreicht, dass das Basel III-Abkommen die Existenz von off-shore-Bilanzstrukturen definitiv ein Ende setzen sollte; bedauert, dass im Vorfeld erzielte Vereinbarungen zu lange Übergangsperioden vorsehen sowie Kapitalaufstockungen, die angesichts der dramatischen Erfahrungen der Finanzkrise nicht ausreichend sind;
16. betont, dass die unter einer Gerichtshoheit erzielten regulatorischen Standards als Kriterium für eine andere Gerichtshoheit gelten sollten, so dass in der internationalen Finanzregulierung allmählich eine größere Dichte entsteht, insbesondere im Hinblick auf OTC-Derivatenkontrakte und Clearing, die Regulierung von Kredit-Rating-Agenturen, alternative Investmentfonds sowie in Bezug auf Leerverkäufe und Credit Default Swaps (CDS);
Energiepolitik und technologische Zusammenarbeit
17. ermutigt den Energierat EU-USA hinzuarbeiten auf die Koordinierung neuer Energiestrategien zur Unterstützung der Diversifizierung von Energiequellen und Versorgungsrouten sowie auf die Förderung Volkswirtschaften, die von auf erneuerbaren Energieformen und Umwelteffizienz gründen, was voraussichtlich zur Schaffung von Millionen neuer grüner Arbeitsplätze beitragen wird; fordert beide Seiten auf, bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe, einschließlich jener, die direkt oder indirekt die Emissionen von Treibhausgasen beeiflussen, eine maximale Konvergenz zu erzielen;
18. betont, dass eine auf adäquate Rohstoffe und Seltenerdmetalle ausgerichtete Politik für die nachhaltige Entwicklung und den technologischen Fortschritt sowohl der amerikanischen als auch der europäischen Wirtschaft unerlässlich ist; fordert die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen USA und EU insbesondere im Bereich Gewinnung und Austausch von Erkenntnissen sowie bezüglich Erforschung und Entwicklung einer verantwortungsbewussten Gewinnung, Verarbeitung, Nutzung, Wiedergewinnung, Wiederverwertung und Substitution von Rohstoffen, die von beiden Parteien als sensibel eingestuft werden, wie insbesondere die Seltenerdmetalle;
19. ist daran interessiert, das etwaige Potential von Schiefergas in der EU als einheimische Energiequelle zu ergründen und von den Erfahrungen der USA zu lernen, auch in Bezug auf die Umweltdimension der Schiefergas-Gewinnung;
Transatlantischer Wirtschaftsrat
20. unterstreicht, dass eine engere transatlantische Partnerschaft mit dem Ziel der Vollendung eines transatlantischen Marktes, der auf dem Prinzip der sozialen Marktwirtschaft fußt, ein wesentliches Instrument für die Gestaltung der Globalisierung und die Bewältigung von wirtschaftlichen und sozialen Krisen auf der ganzen Welt ist;
21. begrüßt Erwägungen, den TWR mit einer klar umrissenen Rolle der wirtschaftspolitischen strategischen Koordinierung auszustatten, insbesondere in Bezug auf Fragen in Zusammenhang mit dem G20 Prozess; erinnert indessen daran, dass jedwede neue Aufgabe des TWR voll und ganz mit seiner grundlegenden Aufgabe der Erarbeitung von Lösungen für konkrete Fragen auf der politischen transatlantischen Agenda – d.h. Finanzmärkte, grüne Wirtschaft, digitale Agenda, Hochtechnologie und Innovationspolitiken – in Einklang stehen muss; begrüßt in diesem Zusammenhang die Schaffung des Innovationsdialogs und fordert eine hochrangiges Engagement beider Partner für die Innovationspartnerschaft (Innovation Action Partnership);
22. bekräftigt seine Aufforderung an die Führung der EU und der Vereinigten Staaten sowie die Ko-Vorsitzenden des Transatlantischen Wirtschaftsrates, der wesentlichen Bedeutung der Gesetzgeber für den Erfolg des Transatlantischen Wirtschaftsrates Rechnung zu tragen; fordert sie mit Nachdruck auf, die Vertreter des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber (TLD) umfassend und direkt in die Arbeit des TWR einzubinden, da die Gesetzgeber zusammen mit der jeweilige Exekutive für die Umsetzung und Überwachung vieler Beschlüsse des TWR verantwortlich sind;
23. begrüßt die Tatsache, dass der TWR von einer Reihe von Akteuren, darunter Vertretern der Wirtschaft, beraten wird, und fordert erneut, dass den Vertretern der Gewerkschaften auf beiden Seiten des Atlantiks eine vergleichbare Rolle eingeräumt wird, damit die soziale Dimension umfassend berücksichtigt wird; fordert, dass die Leiter des Transatlantischen Arbeitnehmerdialogs und des Transatlantischen Dialogs über Energiefragen in die Beratergruppe aufgenommen werden;
24. erinnert daran, dass in der Abschlusserklärung des G20 - Gipfels in Pittsburgh anerkannt wurde, dass die globalen Handelsdivergenzen mit die Hauptursachen für die Finanzkrise darstellten, und dass ein Prozess der gegenseitigen Bewertung von nationalen strategischen Rahmen für die Handelspolitik in Gang gesetzt werden sollte; fordert beide Seiten auf, anzuerkennen, dass die Handelspolitik in direktem Zusammenhang steht mit den Aussichten auf Erreichung einer globalen Finanzstabilität und eines fairen Wechselkursverhältnisses zwischen den Haupt-Volkswirtschaften; fordert eine neue Agenda für die WHO mit der Maßgabe der Verabschiedung globaler handelspolitischer Regeln, die auf die Vermeidung von Krisen, Währungsanpassungen, die Ziele der Armutsreduzierung und die Abfederung der Folgen des Klimawandels ausgerichtet sind;
25. fordert beide Seiten auf, sich auf Grundsätze zu einigen, die bei der Erreichung nachhaltigerer globaler Handelsbilanzen hilfreich sein könnten, einschließlich Abwendung aggressiver Export-Politiken, Verankerung von Sozialnormen, Neu-Definition der Anti-Dumpingregeln zwecks Einbindung der Dimension des Umweltdumpings, Ausarbeitung von Kriterien und Plafonds für die Liberalisierung des Handels mit Finanzdienstleistungen, Verbot aller Exportbeihilfen für Agrarerzeugnisse sowie Festlegung von Kriterien für ausländische Investitionen im Nahrungsmittel- und Vertriebssektor,
26. ist der Auffassung, dass eine Reduzierung der Spekulationen auf den Rohstoffmärkten, die ursächlich an den extremen Schwankungen der Nahrungsmittelpreise mit beteiligt waren, von beiden Seiten zum Gesprächsthema gemacht werden sollte; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, die es für Spekulanten uninteressant machen, sich unter den verschiedenen Regulierungssystemen die für sie günstigste Variante heraus zu picken oder durch spekulative Aktionen an den Rohstoffmärkten künstlich Instabilität zu erzeugen; begrüßt die jüngsten Gesetzesvorschriften auf beiden Seiten, die darauf abzielen, eine größere Transparenz der Märkte zu gewährleisten und spekulatives Verhalten einzudämmen;
27. hält einen TWR-Dialog über neuartige Lebensmittel und die Nutzung neuer Technologien für die Lebensmittelerzeugung für äußerst wichtig;
28. bedauert die Einführung von Gebühren im Sinne der 'Förderung des Reiseverkehrs' und für die Nutzung des Elektronischen Systems für die Erteilung von Reisebewilligungen (Electronic System for Travel Authorisations (ESTA)) für EU-Bürger, die in die USA reisen möchten, und betrachtet diese Maßnahme als einen Rückschritt, der einer Wiedereinführung der Visumspflicht gleichkommt, und bedauert ferner die Ausklammerung von Rumänien, Polen, Bulgarien und Zypern aus dem Programm für visumsfreies Reisen (Visa Waiver Program), da dies zu einer Diskriminierung unter den EU-Bürgern führt; wiederholt daher seinen Appell an die Kommission, diese Angelegenheit prioritär zu behandeln, auch einschließlich der Option hier auf Gegenseitigkeit zu bestehen;
Grundrechte und Justiz
29. fordert die US-Regierung und die Kommission auf, ihre Zusammenarbeit im Bereich des Datenschutzes weiter zu intensivieren; erinnert daran, dass die EU auf dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit fußt und dass jeglicher Sicherheitszwecken dienender Transfer von personenbezogenen Daten an Drittländer unbedingt Verfahrensgarantien und einen angemessenen Rechtsschutz beinhalten muss;
30. begrüßt die Vorbereitungen für ein transatlantisches Rahmenabkommen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Transfer und Bearbeitung zum Zwecke der Verhütung, Untersuchung, Aufdeckung oder strafrechtlichen Verfolgung von Straftaten – einschließlich Terrorismus – im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit; unterstreicht, dass durchsetzbare Datenschutzrechte auf beiden Seiten des Atlantiks wesentlich sind für die Akzeptanz von Vereinbarungen über den Datenaustausch mit den USA, einschließlich des neuen Abkommens über den Austausch von Flugdatensätzen (Passenger Name Records (PNR)); ist der Auffassung, dass die bevorstehende Revision der EU-Datenschutzrichtlinie frischen Wind in den transatlantischen Dialog über den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz im öffentlichen und privaten Sektor bringen und zur Anhebung des Datenschutzniveaus beitragen wird;
31. wiederholt seine Aufforderung zur Abschaffung der Todesstrafe;
32. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem US-Kongress, den Ko-Vorsitzenden des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber sowie den Ko-Vorsitzenden und dem Sekretariat des Transatlantischen Wirtschaftsrats zu übermitteln.