Entschließungsantrag - B7-0625/2010Entschließungsantrag
B7-0625/2010

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum 10. Jahrestag der Resolution 1325 des Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit

22.11.2010

eingereicht im Anschluss an die Erklärung des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Britta Thomsen, Richard Howitt, Véronique De Keyser, Ana Gomes, Maria Eleni Koppa, Roberto Gualtieri, Marc Tarabella, Silvia-Adriana Ţicău und Rovana Plumb im Namen der S&D-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0624/2010

Verfahren : 2010/2968(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0625/2010
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B7-0625/2010
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B7‑0625/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments zum 10. Jahrestag der Resolution 1325 des Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Resolution 54/134 der VN-Generalversammlung vom 7. Februar 2000, in der der 25. November zum Internationalen Tag für die Beendigung der Gewalt gegen Frauen erklärt wurde,

–   unter Hinweis auf die Resolutionen 1325 (2000) und 1820 (2008) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit und die Resolution 1888 (2009) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen in bewaffneten Konflikten, in der die Verantwortung aller Staaten dafür betont wird, dass der Straflosigkeit ein Ende gesetzt wird und die Urheber von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, auch im Zusammenhang mit sexueller und sonstiger Gewalt gegen Frauen und Mädchen, strafrechtlich verfolgt werden,

–   unter Hinweis auf den Aktionsplan des Rates der EU zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, mit dem dafür gesorgt werden soll, dass die Gleichstellung der Geschlechter in den Bereichen der Zusammenarbeit der EU mit Partnerländern auf allen Ebenen berücksichtigt wird,

–    unter Hinweis auf die Ernennung einer Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs zum Thema sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten im März 2010,

–   unter Hinweis auf das Arbeitspapier des Rates mit einer umfassenden Strategie für die Umsetzung der Resolutionen 1325 und 1820 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen durch die Europäische Union und das operative Dokument zur Umsetzung der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in der durch die Resolution 1820 gestärkten Fassung im Rahmen der ESVP, die beide im Dezember 2008 angenommen wurden, sowie auf das Ratsdokument vom September 2006 zur systematischen Einbeziehung der Menschenrechte in die ESVP,

–   unter Hinweis auf die EU-Leitlinien betreffend Gewalt gegen Frauen und Mädchen und die Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen sowie die EU‑Leitlinien zu Kindern in bewaffneten Konflikten,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung von 2009 zu Gender-Mainstreaming in den Außenbeziehungen der EU sowie bei der Friedensschaffung/Nationenbildung,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung von 2006 zur Lage der Frau in bewaffneten Konflikten und ihrer Rolle beim Wiederaufbau und beim Demokratisierungsprozess,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung von 2006 zu Frauen in der Politik,

–   unter Hinweis auf den Aktionsplan Gender Mainstreaming des SEDE‑Unterausschusses des Europäischen Parlaments von 2007,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Oktober 2010 zu dem Versagen bei der Verteidigung der Menschenrechte und der Gerechtigkeit in der Demokratischen Republik Kongo,

–   unter Hinweis auf die neue VN-Einrichtung für Gleichstellungsangelegenheiten („UN Women“),

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass Gewalt gegen Frauen in Konfliktgebieten häufig Ausdruck der bereits in Friedenszeiten gegebenen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist, und in der Erwägung, dass dieses Jahr der Internationale Tag für die Beendigung der Gewalt gegen Frauen zusammen mit dem 10. Jahrestag der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit begangen wird, in der erstmals die unverhältnismäßig schweren und einzigartigen Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf Frauen angesprochen werden und eine Verbindung zwischen den Erfahrungen von Frauen in Konflikten und der Wahrung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit hergestellt wird und die sich auf die miteinander verknüpften thematischen Bereiche Mitwirkung, Schutz, Konfliktverhütung, Nothilfe und Wiederaufbau bezieht,

B.  in der Erwägung, dass der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November begangen wird,

C. in der Erwägung, dass die Resolutionen 1820, 1888 und 1889 des Sicherheitsrats die Resolution 1325 stärken und ergänzen und dass die vier Resolutionen als Gesamtpaket an Verpflichtungen zum Thema Frauen, Frieden und Sicherheit betrachtet werden müssen,

D. in der Erwägung, dass die Umsetzung dieser Verpflichtungen ein gemeinsames Anliegen und die gemeinsame Verantwortung aller Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen ist, ob sie nun von einem Konflikt betroffen, Geberländer oder Unbeteiligte sind, sowie unter Hinweis darauf, dass diesbezüglich im Dezember 2008 die EU-Leitlinien betreffend Gewalt gegen Frauen und Mädchen und die EU-Leitlinien zu Kindern in bewaffneten Konflikten und zur Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung gegen sie angenommen wurden, die ein nachdrückliches politisches Signal senden, dass es sich hier um eine Priorität der Union handelt,

E.  in der Erwägung, dass die Umsetzung der Resolutionen 1820 und 1325 des VN-Sicherheitsrates im Rahmen der außenpolitischen Finanzinstrumente der EU im Hinblick auf eine adäquate Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft, die in von bewaffneten oder sonstigen Konflikte betroffenen Ländern und Regionen tätig sind, Vorrang genießen sollte,

F.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament die Umsetzung des weitreichenden Konzepts und des zukunftsträchtigen Aktionsplans zur Förderung der Gleichstellung und zur Teilhabe von Frauen an den außenpolitischen Maßnahmen der EU sowie die Umsetzung der Leitlinien gegen Gewalt gegen Frauen und Kinder im Auge behalten sollte,

G. in der Erwägung, dass die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei zivilen und militärischen Missionen die Wirksamkeit dieser Missionen erheblich verbessert, gerade weil Frauen besser in der Lage sind, Informationen von der weiblichen Bevölkerung örtlicher Gemeinwesen zu sammeln, und dass die EU – als ein positiver Akteur bei der Reaktion auf Probleme für Frauen in bewaffneten Konflikten – hier einen wesentlichen Mehrwert schaffen könnte,

H. in der Erwägung, dass in Gewalt gegen Frauen unter allen Umständen eine Verletzung ihrer Menschenrechte und Grundfreiheiten besteht, und dass der vorsätzliche Einsatz von sexueller Gewalt und Vergewaltigungen die abscheulichste aller Kriegstaktiken ist,

I.   in der Erwägung, dass die EU eine gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an Konfliktverhütung, Krisenmanagement, Friedensgesprächen und Wiederaufbauphasen nach Konflikten, wie etwa Planungen für den Wiederaufbau nach Kriegen, ermöglichen sollte,

J.   in der Erwägung, dass Vergewaltigung und sexuelle Sklaverei, wenn sie Element weitverbreiteter und systematischer Praktiken sind, nach der Genfer Konvention als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und als Kriegsverbrechen gelten, dass Vergewaltigung mittlerweile auch als eine zum Völkermord zu rechnende Handlung angesehen wird, wenn damit eine bestimmte Gruppe ganz oder teilweise vernichtet werden soll, und dass die EU Bemühungen unterstützen sollte, die darauf abzielen, dass der Straflosigkeit für sexuelle Gewalttäter ein Ende gesetzt wird, die Frauen und Kindern Gewalt angetan haben,

K. in der Erwägung, dass die Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) erheblich zur weiteren Umsetzung der Resolutionen 1325 und 1820 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sowohl hinsichtlich seiner internen Strukturen als auch seiner außenpolitischen Maßnahmen beitragen sollte,

L.  in der Erwägung, dass die EU mehrere wichtige Dokumente darüber verabschiedet hat, wie die Resolutionen 1820 und 1325 des VN-Sicherheitsrates umgesetzt werden sollen, jedoch nur sehr begrenztes Interesse daran gezeigt hat, die betreffenden Leitlinien systematisch und kohärent in die Praxis umzusetzen,

M. in der Erwägung, dass 2010 auch das Jahr der Überprüfung der Umsetzung der Millenniumsziele (MDG+10) ist,

N. in der Erwägung, dass nur eine Minderheit der Mitgliedstaaten der EU einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen aufgestellt hat und dass Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, die Niederlande, Portugal, Spanien, Schweden und das Vereinigte Königreich nationale Aktionspläne verabschiedet haben,

1.  unterstreicht, dass der 10. Jahrestag der Resolution 1325 des Sicherheitsrats den Beginn einer neu belebten Agenda für die Umsetzung von Resolution 1325 markieren sollte, die ohne politische Führung auf höchster Ebene und zusätzliche Ressourcen nicht vorangebracht werden kann; empfiehlt nachdrücklich, dieses Thema im Zuge der laufenden Überprüfung der Menschenrechtspolitik der EU in gebotener Form anzugehen, wenn eine umfassende länderspezifische Menschenrechtsstrategie ausgearbeitet und die Leitlinien der EU zu Gewalt an Frauen und Mädchen sowie die EU-Leitlinien zu Kindern und bewaffneten Konflikten und zur Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung von Frauen und Mädchen bewertet werden sollen;

2.  fordert die Bereitstellung gezielter und umfangreicher finanzieller, personeller und organisatorischer Ressourcen für die Teilhabe von Frauen und Gender Mainstreaming im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik; fordert, dass mehr Frauen in Polizei, Militär und Justiz, bei Missionen zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit und friedenssichernden Maßnahmen sowie bei der Wahrnehmung diplomatischer Aufgaben und bei Bemühungen um den Aufbau von Demokratie eingesetzt werden; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, die Mitwirkung von Frauen im Rahmen ihrer bilateralen und multilateralen Beziehungen zu Staaten und Organisationen außerhalb der EU aktiv zu fördern;

3.  fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin Catherine Ashton auf, darauf hinzuwirken, dass der EAD und die Kommission personell ausreichend mit Experten für Gleichstellung ausgestattet sind, um die Kohärenz der EU-Maßnahmen zu koordinieren und sicherzustellen, die Umsetzung der Verpflichtungen zu überwachen und den Austausch von bewährter Praxis zu erleichtern;

4.  fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin nachdrücklich auf, auch die EU-Task Force für Frauen, Frieden und Sicherheit zu verstärken, die unter dem Vorsitz des neuen EU-Sonderbeauftragten stehen und die Annahme und Umsetzung der nationalen Aktionspläne zu den Resolutionen 1325 und 1820 vergleichend überwachen, eine systematische geschlechterspezifische Analyse von zivilen Konfliktbeilegungsmissionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) durchführen sowie EU-Delegationen in von Konflikten betroffenen Ländern und Regionen überwachen und beraten sollte;

5.  betrachtet die Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) als einzigartige Gelegenheit zur Stärkung der Rolle der EU mit Blick auf die Umsetzung der Resolutionen 1820 und 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen;

6.  fordert daher die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin auf, mehr als nur Gender Mainstreaming zu betreiben und wesentliche und deutlich sichtbare Verpflichtungen hinsichtlich der personellen Ausstattung, der finanziellen Mittel und der hierarchischen Struktur der Organisation einzugehen; fordert sie auf, mindestens fünf Frauen für die zehn führenden Posten im EAD zu ernennen und den Geschlechterproporz (annähernd 50:50 %) beim Personal des EAD, auch bei hochrangigen Stellen, einzuhalten; fordert sie auf, eine organisatorische Einheit mit Zuständigkeit für Gleichstellungsangelegenheiten innerhalb des entsprechenden fachspezifischen Dienstes des EAD zu schaffen und sicherzustellen, dass in jeder Gebietsabteilung und in jeder EU-Delegation mindestens eine Vollzeitstelle für Gleichstellungsangelegenheiten, mit Zuständigkeit auch für das Thema Frauen, Frieden und Sicherheit, vorgesehen ist und dass die Personen auf diesen Posten der EU Task Force angehören oder mit ihr in enger Verbindung stehen;

7.  begrüßt die Reihe der Veranstaltungen wie Tage der offenen Tür, Empfänge und sonstige öffentliche Veranstaltungen, die von mindestens den drei GSVP-Missionen, EUPM, EULEX und EUMM, organisiert worden sind, um den 10. Jahrestag der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu begehen; befürwortet die entsprechenden Impulse des Zivilen Planungs- und Durchführungsstabs der EU (CPCC); erinnert daran, dass die GSVP-Missionen eines der wichtigsten Instrumente der EU sind, mit denen sie ihr Eintreten für die Ziele der Resolutionen 1820 und 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in von Krisen betroffenen Ländern und Regionen dokumentiert;

8.  fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin und die Mitgliedstaaten auf, in jeden GSVP-Ratsbeschluss und jedes Mandat für eine GSVP-Mission einen Verweis auf die Resolutionen 1820 und 1325 aufzunehmen und stets sicherzustellen, dass bei allen zivilen GSVP-Missionen mindestens ein Berater für Gleichstellungsangelegenheiten und ein Aktionsplan dafür, wie Aspekten des Bereichs Frauen, Frieden und Sicherheit Rechnung zu tragen ist, existieren; legt der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin, den Mitgliedstaaten der EU und den Missionsleitern nahe, die Zusammenarbeit und Konsultationen mit lokalen Frauenorganisationen zu einem regelmäßigen Bestandteil jeder Mission zu machen;

9.  fordert die Einrichtung angemessener Beschwerdeverfahren, die insbesondere zur Meldung von Fällen sexueller und geschlechterspezifischer Gewalt beitragen sollten; fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin auf, im Rahmen der halbjährlichen Bewertung von GSVP-Missionen auch eingehend über Frauen, Frieden und Sicherheit Bericht zu erstatten;

10. erinnert an die Massenvergewaltigung zwischen dem 30. Juli und dem 4. August im Bergbaugebiet im Ostkongo und weist darauf hin, dass letztes Jahr über mindestens 8300 Vergewaltigungsfälle im Ostkongo berichtet wurde und dass anderen Berichten zufolge im ersten Quartal 2010 mindestens 1244 Frauen vergewaltigt wurden, also durchschnittlich 14 Frauen pro Tag; fordert sowohl die EU-Missionen als auch die Missionen von EUROPOL und EUSEC in der Demokratischen Republik Kongo auf, der Bekämpfung sexueller Gewalt und der Teilhabe von Frauen im Rahmen der Bemühungen zur Reformierung des kongolesischen Sicherheitssektors oberste Priorität einzuräumen;

11. hebt es als wichtig hervor, dass die EU in größerem Umfang Polizistinnen und Soldatinnen für GSVP-Missionen ernennt, wobei das Kontingent an weiblichen Polizeibeamten in der VN-Friedenstruppe in Liberia als Modell dienen kann;

12. weist darauf hin, dass ein Verhaltenskodex und Fortbildung in Gleichstellungsangelegenheiten für EU-Mitarbeiter in militärischen und zivilen Missionen vorgesehen werden müssen, in denen sexuelle Ausbeutung als ein nicht zu rechtfertigendes und kriminelles Verhalten bezeichnet wird;

13. fordert die Umsetzung der Resolutionen 1325 und 1820 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in den länderspezifischen Strategiepapieren der EU und die Bereitstellung von mehr finanziellen Mitteln für die Beteiligung von Frauen aus von Konflikten betroffenen Ländern an europäischen Prozessen; fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin und die für Entwicklung, Erweiterung und humanitäre Hilfe zuständigen Mitglieder der Kommission auf, die auf Frauen, Frieden und Sicherheit bezogenen Aspekte zu einem integralen Bestandteil der Programmplanung der externen Finanzinstrumente wie EIDHR, ICI, IPA, vor allem jedoch des DCI und des Stabilitätsinstruments zu machen;

 

14. betont, dass die Kommission den Zugang kleiner nichtstaatlicher Organisationen zu Zuschüssen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) erleichtern sollte; erinnert daran, dass derzeit viele kleine Frauenorganisationen am bürokratischen Hindernis der Antragstellung scheitern;

15. fordert das für Entwicklung zuständige Mitglied der Kommission auf, der Unterstützung der Tätigkeit von Frauenorganisationen in von Konflikten betroffenen Gebieten einen hohen Stellenwert einzuräumen; legt der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin nahe, die langfristige Komponente des Stabilitätsinstruments für die Zuweisung von Mitteln zur Förderung der Mitwirkung von Frauen an Prozessen im Zusammenhang mit Frieden, Sicherheit und Aussöhnung in Anspruch zu nehmen und bei allen kurzfristigen Maßnahmen, die aufgrund von Artikel 3 des Stabilitätsinstruments finanziert werden, Mittel für Frauen, Frieden und Sicherheit zu veranschlagen;

16. vertritt die Auffassung, dass die EU-Delegationen die Organisationen der Zivilgesellschaft wie Frauenorganisationen vor Ort über ihr Engagement in Konfliktregionen informieren und sich im Rahmen der Politikplanung von Organisationen der Zivilgesellschaft beraten lassen sollten;

17. empfiehlt die Einhaltung des Geschlechterproporzes (annähernd 50:50 %) in jedem Bereich der außenpolitischen Maßnahmen, auch beim Einsatz für Versöhnung, Friedensschaffung, Friedensdurchsetzung, Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Nachsorge nach Konflikten;

18. fordert unverzüglich eine stärkere Beteiligung von Frauen an allen Initiativen zur Herbeiführung von Konfliktlösungen, unter anderem auch als Vermittlerinnen, Verhandlungsführerinnen und Beteiligte an der Umsetzung von Konfliktlösungsmaßnahmen;

19. fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin auf, eine jährliche Woche zu initiieren, in der Frauen in Führungspositionen konsultiert werden, die eine Ergänzung zum „Global Open Day“ der Vereinten Nationen für Frauen und Frieden sein könnte und an die sich dann Berichte und Folgemaßnahmen von EU-Delegationen anschließen sollen;

20. betont die Notwendigkeit von nationalen Aktionsplänen, in denen genaue Angaben zu dem zeitlichen Rahmen der nationalen Strategie und realistische Ziele angegeben, Überwachungsmechanismen konzipiert und Quoten für die Beteiligung von Frauen an Kontroll-, Bewertungs- und Überwachungsmechanismen eingeführt werden sollten;

21. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten und der neu ernannten Leiterin der VN-Einrichtung für Gleichstellungsangelegenheiten (UN Women) zu übermitteln.