Entschließungsantrag - B7-0626/2010Entschließungsantrag
B7-0626/2010

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum 10. Jahrestag der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit

22.11.2010

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Norica Nicolai, Marielle De Sarnez im Namen der ALDE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0624/2010

Verfahren : 2010/2968(RSP)
Werdegang im Plenum
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B7-0626/2010
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B7‑0626/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments zum 10. Jahrestag der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Resolutionen 1325 (2000) und 1820 (2008) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit und die Resolution 1888 (2009) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen in bewaffneten Konflikten, in der die Verantwortung aller Staaten dafür betont wird, dass der Straflosigkeit ein Ende gesetzt wird und die Urheber von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, auch im Zusammenhang mit sexueller und sonstiger Gewalt gegen Frauen und Mädchen, strafrechtlich verfolgt werden,

–   unter Hinweis auf den Aktionsplan des Rates der EU zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, mit dem dafür gesorgt werden soll, dass die Gleichstellung der Geschlechter in den Bereichen der Zusammenarbeit der EU mit Partnerländern auf allen Ebenen berücksichtigt wird,

–   unter Hinweis auf die Ernennung einer Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs zum Thema sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten im März 2010,

–   unter Hinweis auf das Arbeitspapier des Rates mit einer umfassenden Strategie für die Umsetzung der Resolutionen 1325 und 1820 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen durch die Europäische Union und das operative Dokument zur Umsetzung der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in der durch die Resolution 1820 gestärkten Fassung im Rahmen der ESVP, die beide im Dezember 2008 angenommen wurden, sowie auf das Ratsdokument vom September 2006 zur systematischen Einbeziehung der Menschenrechte in die ESVP,

–   unter Hinweis auf die EU-Leitlinien betreffend Gewalt an Frauen und Mädchen und die Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen sowie die EU‑Leitlinien zu Kindern in bewaffneten Konflikten,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung von 2009 zu Gender Mainstreaming in den Außenbeziehungen der EU sowie bei der Friedensschaffung/Nationenbildung,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung von 2006 zur Lage der Frau in bewaffneten Konflikten und ihrer Rolle beim Wiederaufbau und beim Demokratisierungsprozess,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung von 2006 zu Frauen in der Politik,

–   unter Hinweis auf den Aktionsplan Gender Mainstreaming seines Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung von 2007,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Oktober 2010 zum Versagen bei der Verteidigung der Menschenrechte und der Gerechtigkeit in der Demokratischen Republik Kongo,

–   unter Hinweis auf die neue VN-Einrichtung für Gleichstellungsfragen („UN Women“),

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass 2010 der 10. Jahrestag der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit begangen wird, in der erstmals die unverhältnismäßig schweren und einzigartigen Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf Frauen angesprochen wurden und eine Verbindung zwischen den Erfahrungen von Frauen in Konflikten und der Wahrung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit hergestellt wurde sowie auf die miteinander verknüpften thematischen Bereiche Mitwirkung, Schutz, Konfliktverhütung, Nothilfe und Wiederaufbau eingegangen wurde,

B.  in der Erwägung, dass am 25. November der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen begangen wird,

C. in der Erwägung, dass die Resolutionen 1820, 1888 und 1889 des Sicherheitsrats die Resolution 1325 stärken und ergänzen und dass die vier Resolutionen als Gesamtkomplex an Verpflichtungen zum Thema Frauen, Frieden und Sicherheit betrachtet werden müssen,

D. in der Erwägung, dass die Umsetzung dieser Verpflichtungen allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen ein gemeinsames Anliegen ist und dass sie die gemeinsame Verantwortung dafür tragen, sowie unter besonderer Betonung der Tatsache, dass diesbezüglich im Dezember 2008 die Leitlinien der EU zu Gewalt an Frauen und Mädchen und die Leitlinien der EU zu Kindern in bewaffneten Konflikten und zur Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung von Frauen und Mädchen angenommen wurden, womit ein starkes politisches Signal ausgesandt wurde, dass sie für die Union Priorität haben,

E.  in der Erwägung, dass die Umsetzung der Resolutionen 1820 und 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen im Rahmen der außenpolitischen Finanzinstrumente der EU Vorrang genießen und für eine adäquate Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft, die in von bewaffneten oder sonstigen Konflikten betroffenen Ländern und Regionen tätig sind, sorgen sollte,

F.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament die Umsetzung des Aktionsplans zur Förderung der Gleichstellung und zur Teilhabe der Frauen an den außenpolitischen Maßnahmen der EU sowie die Umsetzung der Leitlinien gegen Gewalt gegen Frauen und Kinder überwachen sollte,

G. in der Erwägung, dass die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei zivilen und militärischen Missionen die Wirksamkeit dieser Missionen erheblich verbessert, zu der die EU – als ein positiver Akteur bei Hilfeleistungen für Frauen in bewaffneten Konflikten – einen „Mehrwert“ beisteuern könnte,

H. in der Erwägung, dass die EU eine gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an Konfliktverhütung, Krisenmanagement, Friedensgesprächen und Wiederaufbauphasen nach Konflikten, wie etwa Planungen für den Wiederaufbau nach Kriegen, ermöglichen sollte,

I.   in der Erwägung, dass Vergewaltigung und sexuelle Versklavung, wenn sie ein Teil weitverbreiteter und systematischer Praktiken sind, nach der Genfer Konvention als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und als Kriegsverbrechen gelten, dass Vergewaltigung mittlerweile auch als eine zum Völkermord zu rechnende Handlung angesehen wird, wenn damit eine bestimmte Gruppe ganz oder teilweise vernichtet werden soll, sowie in der Erwägung, dass die EU Bemühungen unterstützen sollte, die darauf abzielen, dass der Straflosigkeit von sexuellen Gewalttätern ein Ende gesetzt wird, die Frauen und Kindern Gewalt angetan haben,

J.   in der Erwägung, dass die Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) erheblich zur weiteren Umsetzung der Resolutionen 1325 und 1820 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sowohl hinsichtlich seiner internen Strukturen als auch seiner außenpolitischen Maßnahmen beitragen sollte,

K. in der Erwägung, dass die EU mehrere wichtige Dokumente darüber verabschiedet hat, wie die Resolutionen 1820 und 1325 des VN-Sicherheitsrates umgesetzt werden sollen, jedoch nur sehr begrenztes Interesse daran gezeigt hat, die betreffenden Leitlinien systematisch und kohärent in die Praxis umzusetzen,

L.  in der Erwägung, dass nur eine Minderheit der Mitgliedstaaten der EU einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen aufgestellt hat, und dass Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, die Niederlande, Portugal, Spanien, Schweden und das Vereinigte Königreich nationale Aktionspläne verabschiedet haben,

1.  unterstreicht, dass der 10. Jahrestag der Resolution 1325 des Sicherheitsrats den Beginn einer neu belebten Agenda für die Umsetzung von Resolution 1325 markieren sollte, die ohne politische Führung auf höchster Ebene und zusätzlichen Ressourcen nicht vorangebracht werden kann; empfiehlt nachdrücklich, dieses Thema im Zuge der laufenden Überprüfung der Menschenrechtspolitik der EU in gebotener Form anzugehen, wenn eine umfassende länderspezifische Menschenrechtsstrategie ausgearbeitet und die Leitlinien der EU zu Gewalt an Frauen und Mädchen sowie die EU-Leitlinien zu Kindern in bewaffneten Konflikten und zur Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung von Frauen und Mädchen bewertet werden sollen;

2.  fordert die Bereitstellung gezielter und umfangreicher finanzieller, personeller und organisatorischer Ressourcen für die Teilhabe von Frauen und Gender Mainstreaming im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik; fordert, dass Ziele für eine umfassende Gleichstellung der Geschlechter in Polizei, Militär und Justiz sowie bei Missionen zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit und friedenssichernden Maßnahmen festgelegt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Mitwirkung von Frauen an ihren bilateralen und multilateralen Beziehungen zu Staaten und Organisationen außerhalb der EU aktiv zu fördern;

3.  fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin nachdrücklich auf, auch die Task Force der EU für Frauen, Frieden und Sicherheit zu verstärken, die die Annahme und Umsetzung der nationalen Aktionspläne zu den Resolutionen 1325 und 1820 vergleichend überwachen, eine systematische geschlechterspezifische Analyse von zivilen Konfliktbeilegungsmissionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) durchführen sowie EU-Delegationen in von Konflikten betroffenen Ländern und Regionen überwachen und beraten sollte;

4.  betrachtet die Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) als eine einzigartige Gelegenheit zur Stärkung der Rolle der EU mit Blick auf die Umsetzung der Resolutionen 1820 und 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen;

5.  fordert daher die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin auf, sich nicht auf das Gender Mainstreaming zu beschränken und wesentliche und deutlich sichtbare Verpflichtungen hinsichtlich der personellen Ausstattung, der finanziellen Mittel und der hierarchischen Struktur der Organisation einzugehen;

6.  begrüßt die Reihe der Veranstaltungen wie Tage der offenen Tür, Empfänge und sonstige öffentliche Veranstaltungen, die von mindestens den drei GSVP-Missionen, EUPM, EULEX und EUMM, organisiert worden sind, um den 10. Jahrestag der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu begehen; befürwortet die entsprechenden Impulse des Zivilen Planungs- und Durchführungsstabs der EU (CPCC); erinnert daran, dass die GSVP-Missionen eines der wichtigsten Instrumente der EU sind, mit denen sie ihr Eintreten für die Ziele der Resolutionen 1820 und 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in von Krisen betroffenen Ländern und Regionen dokumentiert;

7.  fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin und die Mitgliedstaaten der EU auf, in die Gemeinsame Sicherheits‑ und Verteidigungspolitik betreffende Ratsbeschlüsse und in Mandate für Missionen immer Verweise auf die Resolutionen 1325 und 1820 aufzunehmen und sicherzustellen, dass für alle Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zumindest ein Berater für Gleichstellungsfragen und ein Aktionsplan dahingehend, wie die Ziele der Resolutionen 1325 und 1820 zu verwirklichen sind, existieren; legt der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin, den Mitgliedstaaten der EU und den Missionsleitern nahe, die Zusammenarbeit und Konsultationen mit lokalen Frauenorganisationen zu einem üblichen Bestandteil jeder Mission zu machen;

8.  fordert die Einführung angemessener öffentlicher Beschwerdeverfahren, die insbesondere zur Meldung von Fällen sexueller und geschlechterspezifischer Gewalt beitragen würden; fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin auf, im Rahmen der halbjährlichen Bewertung der GSVP-Missionen auch eingehend über Frauen, Frieden und Sicherheit Bericht zu erstatten;

9.  erinnert an die Massenvergewaltigung zwischen dem 30. Juli und dem 4. August im Bergbaugebiet im Ostkongo und verweist darauf, dass letztes Jahr über mindestens 8300 Vergewaltigungsfälle im Ostkongo berichtet wurde und dass anderen Berichten zufolge im ersten Quartal 2010 mindestens 1244 Frauen vergewaltigt wurden, also 14 Frauen pro Tag; fordert sowohl die EU-Missionen als auch die Missionen von EUROPOL und EUSEC in der Demokratischen Republik Kongo auf, die Bekämpfung sexueller Gewalt und die Teilhabe von Frauen im Rahmen der Bemühungen zur Reformierung des kongolesischen Sicherheitssektors zu einer ihrer Prioritäten zu machen;

10. betont, wie wichtig es ist, dass die EU in größerem Umfang Polizistinnen und Soldatinnen für GSVP‑Missionen ernennt, wobei das Kontingent an weiblichen Polizeibeamten in der VN-Friedenstruppe in Liberia als Modell dienen könnte;

11. weist darauf hin, dass ein Verhaltenskodex für EU-Mitarbeiter in militärischen und zivilen Missionen aufgestellt werden muss, aus dem deutlich hervorgeht, dass sexuelle Ausbeutung ein kriminelles Verhalten darstellt;

12. fordert die Umsetzung der Resolutionen 1325 und 1820 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in den länderspezifischen Strategiepapieren der EU und die Bereitstellung von mehr finanziellen Mitteln für die Beteiligung von Frauen aus von Konflikten betroffenen Ländern an europäischen Prozessen; fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin und die für Entwicklung, Erweiterung und humanitäre Hilfe zuständigen Mitglieder der Kommission auf, die Aspekte Frauen, Frieden und Sicherheit zu einem integralen Bestandteil der Programmplanung der externen Finanzinstrumente wie EIDHR, ICI, IPA, vor allem jedoch dem DCI und dem IfS zu machen;

13. betont, dass die Kommission den Zugang kleiner nichtstaatlicher Organisationen zu Zuschüssen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) erleichtern sollte; erinnert daran, dass derzeit viele kleine Frauenorganisationen Probleme mit dem komplizierten Verfahren der Antragstellung haben;

14. fordert das für Entwicklung zuständige Mitglied der Kommission auf, der Unterstützung der Tätigkeit von Frauenorganisationen in von Konflikten betroffenen Gebieten einen hohen Stellenwert einzuräumen; legt der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin nahe, die langfristige Komponente des Stabilitätsinstruments für die Zuweisung von Mitteln zur Förderung der Mitwirkung von Frauen an Prozessen im Zusammenhang mit Frieden, Sicherheit und Aussöhnung in Anspruch zu nehmen und bei allen kurzfristigen Maßnahmen, die im Rahmen von Artikel 3 des Stabilitätsinstruments finanziert werden, systematisch Mittel für Frauen, Frieden und Sicherheit zu veranschlagen;

15. vertritt die Auffassung, dass die EU-Delegationen die Organisationen der Zivilgesellschaft wie Frauenorganisationen vor Ort über ihr Engagement in Konfliktregionen informieren und im Rahmen der Politikplanung auch Organisationen der Zivilgesellschaft konsultieren sollten;

16. fordert eine stärkere Beteiligung von Frauen an Initiativen zur Herbeiführung von Lösungen für Konflikte, unter anderem auch als Vermittlerinnen, Verhandlungsführerinnen und Beteiligte an der Umsetzung von Konfliktlösungsmaßnahmen;

17. fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin auf, eine jährliche Woche mit Frauen in Führungspositionen zu initiieren, die den „Global Open Day“ der Vereinten Nationen für Frauen und Frieden ergänzen könnte, woran sich dann Berichte und Folgemaßnahmen von EU-Delegationen anschließen würden;

18. betont die Notwendigkeit der Erarbeitung nationaler Aktionspläne, in denen Einzelheiten zu dem zeitlichen Rahmen der nationalen Strategie genannt und realistische Ziele angegeben sowie Überwachungsmechanismen entwickelt werden sollten und mit denen die Beteiligung von Frauen an Kontroll-, Beurteilungs- und Überwachungsmechanismen gefördert werden sollte;

19. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten und der neu ernannten Leiterin der VN-Einrichtung für Gleichstellungsangelegenheiten (UN Women) zu übermitteln.