Entschließungsantrag - B7-0696/2010Entschließungsantrag
B7-0696/2010

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Zukunft der strategischen Partnerschaft EU-Afrika im Vorfeld des dritten Gipfeltreffens EU-Afrika

8.12.2010

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Michael Gahler, Mariya Nedelcheva, Filip Kaczmarek, Gay Mitchell im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0693/2010

Verfahren : 2010/2911(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0696/2010
Eingereichte Texte :
B7-0696/2010
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B7‑0696/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Zukunft der strategischen Partnerschaft EU-Afrika im Vorfeld des dritten Gipfeltreffens EU-Afrika

Das Europäische Parlament,

–    unter Hinweis auf die von den Staats- und Regierungschefs am 30. November 2010 in Tripolis abgegebene Erklärung,

 

–    unter Hinweis auf die Erklärung, die bei dem Treffen im Vorfeld des Gipfeltreffens zwischen dem Panafrikanischen Parlament und dem Europäischen Parlament am 27. November 2010 abgegeben wurde,

 

–    gestützt auf die Artikel 177 bis 181 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

 

–    gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

 

A.  in der Erwägung, dass die Partnerschaft zwischen Afrika und der Europäischen Union auf dem gegenseitigen Interesse beruht, ihr jeweiliges Potenzial gemeinsam zur Geltung zu bringen,

 

B.   in der Erwägung, dass die Europäische Union mehr als die Hälfte der Entwicklungshilfe aufbringt und nach wie vor der wichtigste Handelspartner Afrikas ist,

 

C.  in der Erwägung, dass Afrika seine Partnerschaften diversifiziert, insbesondere mit großen Ländern in Asien und Lateinamerika,

 

1.   begrüßt die Annahme des strategischen Aktionsplans 2010-2013 und die darin vorgesehenen Partnerschaften und hofft, dass er einen zusätzlichen Nutzen zum Abkommen von Cotonou und zur Union für den Mittelmeerraum schaffen wird und dass er Ausdruck eines ehrgeizigen Bemühens um die Beziehungen zwischen den beiden Kontinenten ist;

 

2.   wünscht, dass Lehren aus den Schwierigkeiten gezogen werden, die sich bei der Anwendung des ersten Aktionsplans 2008-2010 ergeben haben;

 

Partnerschaft 1. Frieden und Sicherheit

3.   begrüßt die Fortschritte, die bei der Umsetzung einer Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur zur Bewältigung der Herausforderungen in den Bereichen Frieden und Sicherheit auf dem afrikanischen Kontinent erzielt wurden; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung, die friedensunterstützenden Einsätze in Afrika nachhaltig und in einer vorhersehbaren Weise zu finanzieren, die Notwendigkeit, lokale Kapazitäten für die Reaktionsfähigkeit aufzubauen, und den Willen, die Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten zu schützen;

Partnerschaft 2. Demokratische Staatsführung und Menschenrechte

4.   fordert die Europäische Union und die Afrikanische Union auf, wichtige Fragen von gemeinsamem Interesse gemeinsam anzugehen, wie etwa die Reaktion auf politische Krisen und die Unterstützung für die wirtschaftspolitische Steuerung, damit über die neu geschaffene Plattform für den Dialog über Staatsführung und Menschenrechte gemeinsame Prioritäten im Bereich der Staatsführung erarbeitet werden können;

5.   appelliert – wie das Panafrikanische Parlament – an alle Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union, die Afrikanische Charta für Demokratie, Wahlen und Staatsführung zu ratifizieren;

6.   fordert die Europäische Union und die Afrikanische Union auf, sich zur Zusammenarbeit zu verpflichten, damit ein besseres Zusammenwirken von Afrika und Europa in den internationalen Foren, in denen sie vertreten sind, insbesondere in den Vereinten Nationen, erreicht wird;

Partnerschaft 3. Handel, regionale Integration und Infrastrukturen

7.   begrüßt die zwischen der Europäischen Union und der Afrikanischen Union geschlossene Vereinbarung über die Einleitung eines Dialogs mit dem Ziel, Lösungen für ihre gemeinsamen Anliegen betreffend die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zu finden und ihre Zusammenarbeit in den Bereichen Binnenmarkt und Finanzdienstleistungen zu verstärken; erkennt an, dass die regionale Integration, der Handel und Investitionen von herausragender Bedeutung für die wirtschaftliche Stabilität und das nachhaltige Wachstum sind;

8.   fordert die Europäische Union und die Afrikanische Union eindringlich auf, im Rohstoffbereich zusammenzuarbeiten und dabei den Schwerpunkt insbesondere auf den Aufbau von Kapazitäten, die Staatsführung, die Entwicklung von Infrastrukturen, Investitionen, Wissen und Fähigkeiten im Bereich Geologie sowie Transparenz der Verträge über Bergbautätigkeiten zu legen;

9.   fordert alle Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union nachdrücklich auf, die Schaffung von rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen zu erleichtern, die geeignet sind, einerseits das Wirtschaftswachstum anzukurbeln und ausländische Direktinvestitionen anzuziehen und andererseits die Korruption auszurotten und den bürokratischen Aufwand und Missstände in der Verwaltungstätigkeit zu verringern;

10. fordert alle Unternehmen Afrikas und der Europäischen Union auf, die Chancen der in dem strategischen Aktionsplan vorgesehenen Partnerschaften zu nutzen;

Partnerschaft 4. Millenniums-Entwicklungsziele

11. stellt fest, dass die Staaten der Europäischen Union ihre Verpflichtung, bis 2015 0,7 % ihres Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungshilfe aufzubringen, erneuert haben, was von wesentlicher Bedeutung für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele bis 2015 ist;

12. wird sein Augenmerk insbesondere darauf richten, dass die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele im Mittelpunkt der Umsetzung aller Partnerschaften steht;

13. begrüßt die erzielten Fortschritte und ermutigt dazu, die Programme in den Bereichen Bildung und Gesundheit fortzusetzen;

14. weist darauf hin, dass gezielte Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit von Müttern, Neugeborenen und Kindern, Gleichstellung von Männern und Frauen, Bildung, Bodenpolitik und nachhaltige Entwicklung, Zugang zu Wasser und Abwasserbeseitigung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen von zentraler Bedeutung sind, damit die Millenniums-Entwicklungsziele erreicht werden; begrüßt die deutlichen Fortschritte bei der Beschleunigung der Umsetzung der Leitlinien für die Bodenpolitik in Afrika und die Prozesse in den Bereichen Ernährungssicherheit und Landwirtschaft;

15. weist auf die wichtige Rolle der Landwirtschaft in den Volkswirtschaften Afrikas hin; unterstreicht daher, dass die Harmonisierung der gesundheits- und pflanzenschutzrechtlichen Normen sowie der Ausbau von Kapazitäten für die afrikanische Landwirtschaft von zentraler Bedeutung sind;

Partnerschaft 5. Energie

16. unterstützt die Durchführung konkreter Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung der Landwirtschaft sowie erneuerbarer Energieträger;

17. begrüßt das Programm über die Zusammenarbeit zwischen Afrika und der Europäischen Union im Bereich erneuerbarer Energieträger und die bei der Hochrangigen Tagung zu Energie im September 2010 in Wien vereinbarten politischen Zielsetzungen für 2020 wie die, den Zugang von weiteren einhundert Millionen afrikanischen Bürgerinnen und Bürgern zu modernen und nachhaltigen Energiedienstleistungen herzustellen, die Kapazitäten der grenzüberschreitenden Stromleitungen sowohl in Afrika als auch zwischen Afrika und Europa zu verdoppeln, die Nutzung von Erdgas in Afrika zu verdoppeln und die Ausfuhren von afrikanischem Erdgas nach Europa zu steigern, die Nutzung erneuerbarer Energieträger in Afrika zu erhöhen und die Energieeffizienz in allen Wirtschaftsbereichen auf dem Kontinent zu verbessern;

Partnerschaft 6. Klimawandel

18. bedauert, dass es nicht möglich war, eine gemeinsame Position zum Klimawandel anzunehmen, da die afrikanische Seite die Auffassung vertreten hat, dass die bei den vorausgehenden Gipfeltreffen gemachten Zusagen nicht eingehalten wurden;

19. fordert die Europäische Union und die Afrikanische Union auf, gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, um die Emissionen zu verringern, die durch Entwaldung und Waldschädigung entstehen;

20. weist auf die Verpflichtung der Europäischen Union hin, im Zeitraum 2010-2012 7,2 Milliarden Euro für dringende Vorhaben und Initiativen im Bereich des Klimawandels aufzubringen, wobei ein erheblicher Teil dieses Betrags für Afrika bereitgestellt wird;

Partnerschaft 7. Migration, Mobilität und Beschäftigung

21. stellt die positiven Auswirkungen der Migration fest und besteht darauf, dass eine gemeinsame Strategie mit einem Zeitplan und gezielten Vorhaben erforderlich ist, um die negativen Folgen der illegalen Migration zu verringern;

22. weist auf die Verpflichtung aller Partner hin, mehr und bessere Arbeitsplätze durch die Förderung eines nachhaltigen und integrativen Wachstums zu schaffen;

23. begrüßt den Ausbau bestehender Programme im Hinblick auf die Mobilität von Studierenden und Akademikern sowie Initiativen wie die Panafrikanische Universität und die auf die Harmonisierung von Strukturen und Programmen im Bildungssektor abzielenden Initiativen („Tuning Educational Structures and Programmes“);

Partnerschaft 8. Wissenschaft, Informationsgesellschaft und Raumfahrt

24. begrüßt, dass ein hochrangiger politischer Dialog über Wissenschaft und Technologie auf der Ebene hoher Beamter und auf Ministerebene auf den Weg gebracht wurde, um den Rahmen für die Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft und Technologie zu stärken, damit in Afrika ein schnelleres Wirtschaftswachstum und eine soziale Entwicklung, an denen alle teilhaben, angestoßen werden;

Allgemeine Bemerkungen

 

25. verleiht der Hoffnung Ausdruck, dass den in der Schlusserklärung der Staats- und Regierungschefs aufgeführten politischen Absichten auch Taten folgen;

 

26. stellt fest, dass der Sudan, dessen Regierung sich nicht durch die Erklärung der Staats- und Regierungschefs von Tripolis verpflichtet fühlt, nicht vertreten war, und wünscht, dass entsprechend dieser Erklärung alle Elemente des Friedensabkommens aus dem Jahre 2005, somit auch das für Januar 2011 geplante Referendum, das es den im Süden lebenden Sudanesen erlauben soll, über ihr Schicksal zu entscheiden, umgesetzt werden;

 

27. bedauert es, dass einige Staats- und Regierungschefs aus den wichtigsten Mitgliedstaaten der Europäischen Union an einer Teilnahme am Gipfeltreffen EU-Afrika verhindert waren;

 

28. wünscht, dass in Zukunft angesichts der großen weltweiten Probleme, insbesondere in den verschiedenen Gremien der Vereinten Nationen und in den weltweiten Finanzorganisationen gemeinsame Positionen vertreten werden;

 

29. bedauert es, dass die gemeinsame Strategie EU-Afrika nicht mit einem Finanzierungsplan einhergeht, und fordert erneut die Eingliederung des EEF in den Haushalt der Europäischen Union, damit eine parlamentarische Kontrolle der Umsetzung der verschiedenen europäischen Finanzinstrumente, die für die Verwirklichung der unterschiedlichen Partnerschaften in Anspruch genommen werden, sichergestellt wird;

 

30.     wünscht eine stärkere Einbindung der Instanzen auf Ministerebene in die Umsetzung der Strategie;

 

31.     fordert, dass das Panafrikanische Parlament und das Europäische Parlament in die Lage versetzt werden, ihre Überwachungsaufgaben in Bezug auf die Anwendung des strategischen Aktionsplans wahrzunehmen;

 

32. wünscht, dass die nationalen Parlamente aller Länder Afrikas und der Europäischen Union den strategischen Plan prüfen und über ihn beraten;

 

33. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat der Europäischen Union und der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Institutionen der Afrikanischen Union sowie den Vizepräsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU sowie dem Panafrikanischen Parlament (PAP) zu übermitteln.