Entschließungsantrag - B7-0698/2010/REV1Entschließungsantrag
B7-0698/2010/REV1

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Zukunft der strategischen Partnerschaft EU-Afrika nach dem dritten Gipfeltreffen EU-Afrika in Tripolis

8.12.2010

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Charles Goerens, Marielle De Sarnez, Louis Michel, Ivo Vajgl, Fiona Hall im Namen der ALDE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0693/2010

Verfahren : 2010/2911(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0698/2010
Eingereichte Texte :
B7-0698/2010
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B7‑0698/2010/rev.

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Zukunft der strategischen Partnerschaft EU-Afrika nach dem dritten Gipfeltreffen EU-Afrika in Tripolis

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung von Tripolis, die von den Staats- und Regierungschefs der EU und Afrikas am 30. November 2010 abgegeben wurde,

 

 unter Hinweis auf die Handelspräferenzen, die Afrika aufgrund des „African Growth and Opportunity Act“ (AGOA) und der Handelspartnerschaft China-Afrika genießt,

 

 gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

 

A. in der Erwägung, dass die Erklärung von Tripolis den Willen der verschiedenen Staats- und Regierungschefs zum Ausdruck bringt, die vor drei Jahren eingegangene strategische Partnerschaft zwischen den beiden Kontinenten zu festigen, um Herausforderungen gemeinsam zu begegnen und das Wachstum zum Vorteil aller Menschen in Afrika und in Europa zu fördern,

B. in der Erwägung, dass die Staats- und Regierungschefs Afrikas und der EU diese politische Erklärung im Rahmen eines auf drei Jahre angelegten Aktionsplans (2010-2013) abgaben, um die festgelegten Prioritäten mit konkreten Inhalten wie Frieden und Sicherheit, Demokratie und Menschenrechte, Handel und Infrastruktur, Energie, Immigration und Beschäftigung zu füllen,

C. in der Erwägung, dass die Beseitigung der Armut ein Kernpunkt der gemeinsamen Erklärung EU-Afrika bleibt, die die strukturellen Ursachen der Armut im Lichte der jüngsten Krisen, unter anderem des Klimawandels, steigender Nahrungsmittel- und Ölpreise und der Finanzkrise, anspricht,

D. in der Erwägung, dass es sowohl dem Privatsektor als auch der Zivilgesellschaft, insbesondere jenen des afrikanischen Kontinents, gestattet werden könnte, einen weit effektiveren Beitrag zu der Strategie zu leisten, als dies bislang der Fall gewesen ist,

 

E. in der Erwägung, dass die Ernährungssicherheit die Grundlage für jegliche Entwicklung bildet und dennoch mehr als ein Viertel der Afrikaner unterernährt ist,

F. in der Erwägung, dass der Ausbau von Produktionskapazitäten, die Entwicklung von Kapazitäten auf der Angebotsseite, die Wertsteigerung und die Exportdiversifizierung sowie Infrastrukturen, die Nachbarländer miteinander verbinden, und die Erleichterung des Handels zur afrikanischen Wettbewerbsfähigkeit auf regionaler und internationaler Ebene beitragen werden,

G. in der Erwägung, dass die Förderung von Handel und Unternehmen einen nachhaltigen Weg aus dem Teufelskreis der Armut bietet,

 

H. in der Erwägung, dass Korruption und schlechte Regierungsführung alle Entwicklungserfolge ernsthaft gefährden,

 

I. in der Erwägung, dass den afrikanischen Staaten jährlich Milliarden Dollar an Einnahmeverlusten durch illegale Kapitalflucht und Steuerhinterziehung entstehen,

J. in der Erwägung, dass der Anteil Afrikas am Welthandel von etwa 6% vor 25 Jahren auf 3% zurückgegangen ist,

K. in der Erwägung, dass der Mangel an ausländischen Investitionen in Afrika weiterhin ein echtes Problem darstellt,

L. in der Erwägung, dass der Beitrag des innerafrikanischen Handels zur gesamten Handelsleistung Afrikas der geringste im Vergleich zu anderen Regionen ist,

M. in der Erwägung, dass hinsichtlich des Handels noch Meinungsunterschiede in Bezug auf die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) bestehen und dass alle erdenkbaren Anstrengungen unternommen werden müssen, damit diese abgeschlossen werden, wobei die geringen Produktionskapazitäten in den afrikanischen Ländern zu berücksichtigen sind und die Entwicklungsergebnisse zu den Kernpunkten der künftigen Ergebnisse der Doha-Entwicklungsrunde zählen sollten,

N. in der Erwägung, dass die Erklärung von Tripolis die Verpflichtung der EU bekräftigte, ihre Ausgaben für Entwicklungshilfe zu erhöhen, um das gemeinsame Ziel, bis 2015 0,7 % des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungshilfe aufzubringen, zu erreichen,

O. in der Erwägung, dass der libysche Staatschef Muammar al-Gaddafi zu Beginn des Gipfeltreffens EU-Afrika eine größere Unterstützung der EU für die afrikanischen Länder forderte, um die illegale Migration nach Europa in den Griff zu bekommen,

P. in der Erwägung, dass die EU weiterhin der größte Geber weltweit an offizieller Entwicklungshilfe und der größte Geber für Afrika ist,

 

1.  begrüßt, dass diese ehrgeizige Strategie für die beiden Kontinente während der letzten drei Jahre tatsächlich auf den Weg gebracht wurde, und fordert die rasche Umsetzung der Erklärung von Tripolis, da es nun an der Zeit ist, dass die Strategie greifbare Ergebnisse zeitigt und einen echten Mehrwert schafft;

 

2.  begrüßt die Führungsrolle der Afrikanischen Union und ihre Initiativen für eine verstärkte Integration und eine verbesserte nachhaltige Entwicklung des afrikanischen Kontinents; erkennt auch die wichtige Dimension der regionalen Integration für Wachstum und Entwicklung an und betont insbesondere die in der Erklärung von Tripolis enthaltene Verpflichtung, die Friedens- und Sicherheitsarchitektur Afrikas in enger Zusammenarbeit mit den regionalen Organisationen umfassend zum Einsatz zu bringen;

 

3.  begrüßt die systematische und effektive Einbeziehung des Privatsektors und der afrikanischen nationalen Parlamente und der Zivilgesellschaften in die Strategie; betont, dass eine unternehmensfreundliche Politik private Investitionen anzieht, wenn die Korruption ausgerottet ist, die Rechtsstaatlichkeit geachtet wird und Transparenz einen hohen Stellenwert genießt;

 

4.  fordert die Staats- und Regierungschefs Afrikas und der EU auf, die Zusagen von Tripolis zu erfüllen und die Strategie als ein Instrument heranzuziehen, um den innerafrikanischen Handel zu fördern, auch durch verbesserte Unterstützungspakete für die regionalen Wirtschaftsgemeinschaften und für die Verbesserung der Infrastruktur in ganz Afrika; erwartet, dass die EU ihre Handelshilfe-Verpflichtungen aufrechterhält; betont, dass bei allen Aspekten der Handelsbeziehungen zwischen Afrika und der EU die schwächere Wirtschafts- und Verhandlungsmacht der afrikanischen Partner berücksichtigt werden muss;

 

5.  fordert die Staats- und Regierungschefs Afrikas und der EU eindringlich auf, durch die Strategie einen besseren Zugang zu Krediten und Finanzdienstleistungen in Afrika zu gewährleisten;

 

6.  fordert die Staats- und Regierungschefs Afrikas und der EU mit Nachdruck auf, sich für die Bekämpfung der illegalen Kapitalflucht und Steuerhinterziehung einzusetzen, lückenlose Transparenz und ein nach Ländern aufgeschlüsseltes Berichtsystem zu fördern und den internationalen Druck auf alle Rechtsordnungen zu erhöhen, die Steuervermeidung oder ‑hinterziehung in Entwicklungsländern erlauben könnten;

7.  fordert die Staats- und Regierungschefs Afrikas und der EU eindringlich auf, durch diese Strategie Zugang zu Mikrokrediten für Kleinunternehmen und transparente Finanzdienstleistungen in Afrika zu gewährleisten und die steuerbezogenen Aspekte der Entwicklung anzugehen, um effektive und tragfähige Steuersysteme in Afrika einzurichten, damit eine nachhaltige Quelle für die Entwicklungsfinanzierung geschaffen wird;

8.  begrüßt, dass das gemeinsame Bekenntnis Afrikas und der EU zu Grundprinzipien auch die Achtung der Menschenrechte, demokratische Grundsätze, die Rechtsstaatlichkeit und die Verurteilung aller Formen des Terrorismus einschließt;

9.  begrüßt die ehrgeizigen gemeinsamen Positionen auf internationaler Ebene, etwa in Bezug auf den Klimawandel, die Bekämpfung des Terrorismus, Migration, internationale Handelsübereinkommen, die Vertretung der EU und Afrikas in internationalen Institutionen und die Nutzung der strategischen Partnerschaft zur Stärkung des Konsenses über Fragen beiderseitigen Interesses;

10.  betont, wie wichtig es ist, die Ernährungssicherheit überall in Afrika zu gewährleisten, und unterstreicht die Notwendigkeit, den Landwirtschafts- und Fischereisektor in Afrika in nachhaltiger Weise zu stärken, insbesondere in Bezug auf Kleinbauern;

 

11.  ist der Überzeugung, dass die erneuerbare Energie von entscheidender Bedeutung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Afrikas ist und unterstreicht die Forderung von Präsident Barroso nach einer grünen Revolution im afrikanischen Energiesektor;

 

12.  betont, dass der Reduzierung der Abhängigkeit Afrikas von fossilen Brennstoffen und der Verringerung der Anfälligkeit Afrikas gegenüber Preissteigerungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;

13.  betont, wie wichtig Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung als leitender Grundsatz der gemeinsamen Strategie EU-Afrika ist, insbesondere zwischen Handels-, Entwicklungs-, Landwirtschafts- und Fischereipolitik sowie der Politik der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen;

14.  betont die an die afrikanischen Staats- und Regierungschefs gerichtete Forderung des Präsidenten des Europäischen Rates, Herman Van Rompuy, den Internationalen Strafgerichtshof zu unterstützen und sich dem Grundsatz des Kampfes gegen die Straffreiheit uneingeschränkt anzuschließen;

 

15.  betont, dass die Politik der Konfliktprävention eine wesentliche Vorbedingung für den dauerhaften Frieden ist und begrüßt die Verpflichtung der Afrikanischen Union und der Europäischen Union, die strukturellen Ursachen von Konflikten anzugehen und sich insbesondere mit den Fragen zu befassen, die sich nach dem Referendum im Südsudan ergeben;

16.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten und Bewerberländer, den Institutionen der Afrikanischen Union, einschließlich des Panafrikanischen Parlaments, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der SADC und den Regierungen der Staaten, die beim Gipfel EU-Afrika vertreten waren, zu übermitteln.