ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem Sektor Legehennen in der EU und dem Verbot nicht ausgestalteter Käfige ab 2012
13.12.2010
gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung
Esther de Lange im Namen der PPE-Fraktion
James Nicholson im Namen der ECR-Fraktion
Lorenzo Fontana im Namen der EFD-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0705/2010
B7‑0705/2010
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Sektor Legehennen in der EU und dem Verbot nicht ausgestalteter Käfige ab 2012
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die am 3. August 1999 in Kraft getretene Richtlinie 1999/74/EG des Rates, mit der ein Verbot nicht ausgestalteter Käfige für die Haltung von Legehennen eingeführt, den Erzeugern aber eine Übergangsfrist von über 12 Jahren für den Umbau der Haltungssysteme gewährt wurde,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 589/2008 der Kommission mit ausführlichen Vorschriften über Vermarktungsnormen für Eier,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. Januar 2008 über die verschiedenen Systeme der Haltung von Legehennen, insbesondere gemäß der Richtlinie 1999/74/EG (KOM(2007)0865),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. November 2010 zur Krise in der Viehwirtschaft[1],
– gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Kommission die Fragen der Mitglieder des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments in seinen Sitzungen vom 30. August und 29. September 2010 nicht zufriedenstellend beantworten konnte,
B. in der Erwägung, dass die Legehennen-Richtlinie (1999/74/EG) ab dem 1. Januar 2012 die Haltung von Legehennen in nicht ausgestalteten Käfigsystemen verbietet und dass die Mitgliedstaaten und die Hersteller in der EU-15 bis dahin mehr als zwölf Jahre Zeit gehabt haben werden, um sicherzustellen, dass sie den Bestimmungen der Rechtsvorschrift nachkommen, und in der Erwägung, dass die Hersteller in der EU-12 hierfür seit der Erweiterung acht Jahre Zeit gehabt haben werden,
C. in der Erwägung, dass dieser Sektor in den vergangenen Jahren gefährliche Tierseuchen und eine schwere Krise bewältigen musste, deren Ursache zum Teil enorme Produktionskosten aufgrund der hohen Futterpreise waren, die bis zu 60 % der Gesamtkosten ausmachen und kürzlich aufgrund der Spekulationsgeschäfte auf den Getreidemärkten gestiegen sind,
D. in der Erwägung, dass in der Union zahlreiche Hersteller mit der Umstellung ihrer Produktionssysteme begonnen haben, um die Auflagen der Richtlinie des Rates 1999/74/EG zu erfüllen, diese Umstellung aber nicht fristgerecht bis zum 1. Januar 2012 abschließen werden,
E. in der Erwägung, dass die Kommission 2008 eine Mitteilung über die verschiedenen Systeme der Haltung von Legehennen, insbesondere gemäß der Richtlinie 1999/74/EG verabschiedet hat, in der bestätigt wird, dass die Entscheidung über das Auslaufen der Verwendung von nicht ausgestalteten Käfigen mit dem 1. Januar 2012 gerechtfertigt war und keine Änderung der Richtlinie erforderlich ist; in der Erwägung, dass die Kommission diese Haltung auf der Tagung des Rates „Landwirtschaft“ am 22. Februar 2010 bestätigt hat,
F. in der Erwägung, dass Eier, die nicht gemäß Richtlinie 1999/74/EG erzeugt worden sind, in der Union nicht legal vermarktet werden können,
G. in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaaten die Richtlinie 1999/74/EG des Rates zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen in nationale Gesetzgebung umgesetzt haben, womit allerdings die vollständige Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie, einschließlich des Auslaufens der Verwendung von nicht ausgestalteten Käfigen bis zum 1. Januar 2012, nicht sichergestellt ist,
H. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten dafür verantwortlich sind, angemessene, wirksame und abschreckende Sanktionsmechanismen zu schaffen, um die Umsetzung der Richtlinie sicherzustellen, während die Kommission in ihrer Eigenschaft als Hüterin der Verträge in der Pflicht steht, die Fortschritte bei der Umsetzung in der EU zu überwachen und erforderlichenfalls Maßnahmen zu ergreifen,
I. in der Erwägung, dass Berichte der Generaldirektion Landwirtschaft über die gegenwärtige Lage und von in diesem Sektor Beschäftigten vorgenommene Prognosen für die kommenden Jahre davon ausgehen, dass zahlreiche Mitgliedstaaten und 30 % der Eiererzeuger wahrscheinlich dem Verbot nicht ausgestalteter Käfige ab dem 1. Januar 2012 nicht nachkommen werden,
J. in der Erwägung, dass die Richtlinie 1999/74/EG keinen eigenen Mechanismus bietet, der es einem Mitgliedstaat ermöglicht, auf seinem Hoheitsgebiet der Vermarktung von Eiern oder Eiererzeugnissen aus einem anderen Mitgliedstaat vorzubeugen, der nicht die erforderlichen Maßnahmen ergreift, um die Vermarktung von Eiern aus Betrieben, die die Richtlinie 1999/74/EG nicht umsetzen, zu verhindern,
K. in der Erwägung, dass der Geflügel- und Eiersektor keine Beihilfen im Rahmen der ersten Säule der GAP erhält, jedoch die Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz der EU einhalten muss, die zu den weltweit strengsten zählen
L. in der Erwägung, dass die Erzeugerkosten bei der Verwendung von ausgestalteten Käfigen um 8-13 % über denen liegen, die bei der Verwendung von konventionellen Käfigen entstehen, und dass der sich daraus ergebende Einkommensunterschied auf 3-4 % geschätzt wird,
1. fordert die Kommission auf, das Verbot nicht ausgestalteter Käfige ab dem 1. Januar 2012 gemäß der Legehennen-Richtlinie (1999/74/EG) aufrechtzuerhalten;
2. hebt hervor, dass prinzipiell eine Aufschiebung des Verbots oder diesbezügliche Ausnahmeregelungen das Tierschutzniveau in Bezug auf Legehennen deutlich verschlechtern, Marktverzerrungen bewirken und jene Erzeuger bestrafen würde, die bereits in eine käfigfreie Haltung oder in ausgestaltete Käfige investiert haben; ist dennoch der Auffassung, dass unter eindeutig festgelegten Bedingungen eine Lösung für jene Erzeuger gefunden werden sollte, die damit begonnen haben, die alten gegen neue Käfige auszutauschen oder alternative Haltungssysteme einzuführen, denen es aber nicht gelingen wird, dies bis zum 1. Januar 2012 abzuschließen;
3. verleiht seiner tiefen Besorgnis über die hohe Zahl von Mitgliedstaaten und Eiererzeugern Ausdruck, die hinter den Zeitplan zur Einhaltung der für 2012 gesetzten Frist zurückgefallen sind;
4. verleiht seiner großen Enttäuschung darüber Ausdruck, dass es keinen Aktionsplan der Kommission zu diesem Thema gibt und die Kommission nicht bereit war, die Mitglieder des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments in seinen Sitzungen vom 30. August und 29. September 2010 ausreichend zu informieren;
5. begrüßt die Absicht der Kommission, im Januar 2011 mit den wichtigsten Vertretern dieses Sektors und den zuständigen Behörden zusammenzukommen, um den Stand der Umsetzung der genannten Richtlinie zu beurteilen, betont jedoch, dass dieser Schritt schon lange überfällig ist;
6. fordert die Kommission auf, unbedingt für Klarheit zu sorgen und spätestens bis zum 1. März 2011 die von ihr vorgesehenen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie darzulegen;
7. hebt hervor, dass derartige Maßnahmen zunächst und vor allem gleiche Wettbewerbsbedingungen aufrechterhalten und jene Erzeuger, die die auf den 1. Januar 2012 festgelegte Frist einhalten, vor unlauterem Wettbewerb durch Erzeuger innerhalb und außerhalb der Union, die weiterhin unter Verstoß gegen die rechtlichen Bestimmungen auch nach diesem Tag nicht ausgestaltete Käfige verwenden, schützen sollten;
8. fordert die Kommission auf, die Fortschritte in kurzen Abständen zu überprüfen, die Mitgliedstaaten dringend dazu zu veranlassen, Sorge dafür zu tragen, dass die Eiererzeuger dieser Mitgliedstaaten das Verbot ab dem 1. Januar 2012 einhalten, und die Mitgliedstaaten dringend aufzufordern, nationale Aktionspläne zu entwickeln, in denen auch abschreckende Strafen vorgesehen sind, um die Verwendung von nicht ausgestalteten Käfigen in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet mit dem 1. Januar 2012 zu beenden;
9. hebt hervor, dass Eier, die nicht gemäß Richtlinie 1999/74/EG erzeugt wurden, nicht legal vermarktet oder im EU-Binnenhandel gehandelt werden können; fordert die Kommission daher auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Handelsverzerrungen zu vermeiden und zu verhindern, dass Erzeuger, die das Verbot nicht einhalten, ihre Waren in andere Länder ausführen;
10. betont, dass die im Bereich der Eierverarbeitung tätigen Unternehmen im Hinblick auf ihre soziale Verantwortung sowie auf die Forderungen des Einzelhandels keine Eier und Eiererzeugnisse verwenden oder vermarkten sollten, die nicht gemäß der Richtlinie 1999/74/EG erzeugt worden sind;
11. stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten die Möglichkeit genutzt haben, Erzeuger finanziell zu unterstützen, um die Einführung ausgestalteter Käfige zu unterstützen; hebt jedoch gleichzeitig hervor, dass die gegenwärtig schwierige Haushaltslage einiger Mitgliedstaaten und die restriktive Vergabe von Bankkrediten für Landwirte in der Union zur Finanzierung betrieblicher Investitionen den Übergang zu ausgestalteten Käfigen vor dem 1. Januar 2012 möglicherweise erschweren;
12. fordert alle Mitgliedstaaten dringend auf, in ihre Programme zur ländlichen Entwicklung Maßnahmen aufzunehmen, die den Geflügelsektor bei der Umsetzung der Richtlinie unterstützen;
13. hebt die Notwendigkeit hervor, das diesbezügliche Problembewusstsein der Verbraucher auch im Hinblick auf die Auswirkungen, die eine Nichteinhaltung für den Tierschutz der Legehennen und für den unlauteren Wettbewerb unter den Landwirten hat, zu schärfen; fordert die Kommission auf, alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen um sicherzustellen, dass die Verbraucher in die Lage versetzt werden, Eier und Eiererzeugnisse, die unter Einhaltung der Richtlinie 1999/74/EG erzeugt wurden, von solchen zu unterscheiden, die den EU-Normen nicht entsprechen, und Mittel zur Verfügung zu stellen, um das Problembewusstsein der Marktteilnehmer in dieser Hinsicht zu schärfen;
14. stellt fest, dass Eier als ein Grundnahrungsmittel anzusehen sind, und legt dar, dass die Nichteinhaltung der Richtlinie 1999/74 die Erzeugung von „illegalen“ Eiern zur Folge haben könnte, woraus sich möglicherweise das Risiko von Engpässen auf dem Markt für Eier und ein deutlicher Anstieg der Verbraucherpreise ergeben; hebt zudem hervor, dass derartige Engpässe und Preissteigerungen zu einem Anstieg des Imports von Eiern oder Eiererzeugnissen aus Drittländern, die die EU-Tierschutznormen nicht einhalten, führen könnten;
15. fordert die Kommission auf, ihre Kontrollen der Umsetzung der Richtlinie durch häufigere Inspektionen durch das Lebensmittel- und Veterinäramt auszuweiten;
16. fordert die Kommission auf, spätestens am 31. Dezember 2011 ein Verzeichnis der Erzeuger- und Verarbeiterbetriebe sowie der Einzelhändler von Eiern und Eiererzeugnissen vorzulegen, deren Tätigkeit nicht der Richtlinie 1999/74 entspricht;
17. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.