Entschließungsantrag - B7-0039/2011Entschließungsantrag
B7-0039/2011

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage der Christen im Zusammenhang mit der Religionsfreiheit

17.1.2011

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Fiorello Provera, Nikolaos Salavrakos, Mario Borghezio, Oreste Rossi, Francesco Enrico Speroni, Niki Tzavela, Lorenzo Fontana, Mara Bizzotto im Namen der EFD-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0039/2011

Verfahren : 2011/2521(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0039/2011
Eingereichte Texte :
B7-0039/2011
Angenommene Texte :

B7‑0039/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage der Christen im Zusammenhang mit der Religionsfreiheit

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Religionsfreiheit,

–   unter Hinweis auf Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte von 1966,

–   unter Hinweis auf die UN-Erklärung über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung aus dem Jahr 1981,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Förderung der Demokratie und die Achtung der Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten zu den Grundprinzipien und Zielen der Europäischen Union gehören und eine gemeinsame Grundlage für ihre Beziehungen mit Drittstaaten bilden,

B.  in der Erwägung, dass gemäß den internationalen Menschenrechtsnormen und insbesondere gemäß Artikel 18 des Internationalen Pakts für bürgerliche und politische Rechte jedermann das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit hat; in der Erwägung, dass dieses Recht die Freiheit einschließt, eine Religion der Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen und seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat, durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden,

C.  in der Erwägung, dass christliche Gemeinschaften in der ganzen Welt immer stärker unter der Wucht religiöser Intoleranz leiden,

D. unter Hinweis darauf, dass während des Neujahrsgottesdienstes bei einem Selbstmordattentat in Alexandria, Ägypten, 21 koptische Christen ums Leben gekommen sind,

E.  in der Erwägung, dass Ägypten, Pakistan, Palästina, Irak, Iran, Nigeria, China, Nordkorea, Vietnam, Malaysia, Burma, Nepal nur einige der Länder sind, in denen in den letzten Wochen wiederholt Anschläge gegen Christen verübt wurden,

F.  unter Hinweis darauf, dass Einschüchterung von und Gewalt gegen christliche Gemeinschaften insbesondere im Nahen Osten darauf abzielen, dass sie aus dieser Region verschwinden und dass die Anwesenheit von Christen als Symbol des Westens wiederholt von bestimmten Terrorgruppen in Verruf gebracht wurde,

G.  unter Hinweis darauf, dass nach Angaben des amerikanischen Außenministeriums die Zahl irakischer Christen, die bereits seit nahezu 2000 Jahren in der Region leben, von einer blühenden Gemeinschaft von einer Million auf gerade einmal 400000 gesunken ist,

H.  in der Erwägung, dass im Libanon, in dem es seit 1932 keine offizielle Volkszählung gab, der Anteil der christliche Bevölkerung auf 30% gesunken ist und viele libanesische Christen im Bürgerkrieg geflohen sind,

I.   in der Erwägung, dass im Westjordanland die Zahl der Christen auf gerade einmal 2% der Gesamtbevölkerung gesunken ist und es nach Schätzungen der israelischen Regierung in Israel, dem Westjordanland und dem Gazastreifen noch 210000 Christen gibt, dass in Bethlehem, dem Geburtsort von Jesus, die Christen einmal einen Anteil an der Bevölkerung von 80 % stellten, während er heute weniger als ein Drittel beträgt,

J.   unter Hinweis darauf, dass zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Christen nahezu 20% der Bevölkerung im Nahen Osten ausmachten, heute aber schätzungsweise auf weniger als 10% kommen,

K.  in der Erwägung, dass die Christen in der ganzen Welt auf Unterstützung aus Europa hoffen, da Europa vorwiegend christlich ist,

1.  betont, dass das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ein grundlegendes Menschenrecht ist, das durch internationale Rechtsinstrumente garantiert wird, und verurteilt schärfstens jegliche Form von Gewalt, Diskriminierung und Intoleranz aus Gründen der Religion und des Glaubens gegen christliche Gemeinschaften in der ganzen Welt;

2.  verurteilt die jüngsten Angriffe auf koptische Christen in Ägypten und bringt seine Solidarität mit den Angehörigen der Opfer zum Ausdruck; fordert die ägyptische Regierung erneut auf, die persönliche Sicherheit und die körperliche Unversehrtheit der koptischen Christen und der Angehörigen anderer religiöser Minderheiten in diesem Land zu gewährleisten; fordert die ägyptische Regierung auf zu garantieren, dass die koptischen Christen und die Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften und Minderheiten in den Genuss sämtlicher Menschenrechte und aller Grundfreiheiten – einschließlich des Rechts, ihre Religion frei zu wählen und zu wechseln – gelangen, und dass jegliche gegen sie gerichtete Diskriminierung unterbunden wird;

3.  verurteilt die gewaltsame Unterbrechung der von den verbliebenen 300 Christen im besetzten Teil Zyperns an Weihnachten gefeierten Christmette durch die türkischen Behörden;

4.  fordert den Rat, die Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, im Rahmen der Beziehungen der EU zu Drittstaaten und der Zusammenarbeit mit ihnen besonders auf die Lage der religiösen Minderheiten, insbesondere der christlichen Glaubensgemeinschaften, zu achten;

5.  appelliert an alle religiösen Autoritäten, sich für Toleranz einzusetzen und gegen den Hass sowie gegen die extreme Radikalisierung und Gewaltbereitschaft vorzugehen;

6.  fordert den neu geschaffenen Auswärtigen Dienst auf, ein ständiges System zur Überwachung der Lage der Christen im Zusammenhang mit der Religionsfreiheit einzurichten und dem Europäischen Parlament jährlich Bericht zu erstatten;

7.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament von Ägypten sowie der Arabischen Liga zu übermitteln.