Entschließungsantrag - B7-0040/2011Entschließungsantrag
B7-0040/2011

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage der Christen im Zusammenhang mit der Religionsfreiheit

17.1.2011

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Adrian Severin, Hannes Swoboda, David-Maria Sassoli, Richard Howitt, Gianni Pittella, Patrizia Toia im Namen der S&D-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0039/2011

Verfahren : 2011/2521(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0040/2011
Eingereichte Texte :
B7-0040/2011
Angenommene Texte :

B7‑0040/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage der Christen im Zusammenhang mit der Religionsfreiheit

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen, insbesondere jene vom 25. November 2010 zum Irak - Todesstrafe, insbesondere im Fall von Tariq Aziz, und Angriffe auf christliche Gemeinschaften, und vom 21. Januar 2010 zu den jüngsten Angriffen auf christliche Gemeinschaften,

–   unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966,

–   unter Hinweis auf die UN-Erklärung von 1981 über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung,

–   unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Europäische Union ihr Eintreten für Religions-, Gewissens- und Gedankenfreiheit wiederholt deutlich gemacht und betont hat, dass es überall in der Welt Aufgabe der Regierungen ist, diese Freiheiten zu garantieren,

B.  in der Erwägung, dass gemäß Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte jedermann das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit hat; in der Erwägung, dass dieses Recht die Freiheit umfasst, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden,

C. in der Erwägung, dass bei einem Übergriff auf koptische Christen am 1. Januar 2011 in Alexandria unschuldige Zivilisten getötet bzw. verletzt wurden; in der Erwägung, dass Präsident Hosni Mubarak in seiner Rede nach dem Attentat erklärte, dass sich dieser Angriff gegen die ägyptische Nation gerichtet habe, also gegen Kopten und Muslime,

D. in der Erwägung, dass der Weihnachtsgottesdienst in der Kirche St Sinesios im Dorf Rizokarpaso in Nordzypern am 25. Dezember 2010 mit Gewalt unterbrochen wurde,

E.  in der Erwägung, dass zwei irakische Christen am 22. November 2010 in Mosul getötet wurden; in der Erwägung, dass am 10. November 2010 bei einer Serie von Angriffen gegen von Christen bewohnte Viertel in Bagdad unschuldige Zivilisten ums Leben kamen; in der Erwägung, dass diese Angriffe auf die Einnahme einer syrisch-katholischen Kathedrale durch militante Islamisten am 31. Oktober 2010 in Bagdad folgten, bei der mehr als 50 Gläubige getötet wurden,

F.  in der Erwägung, dass die Ermordung von Salmaan Taseer, Gouverneur von Punjab, am 4. Januar 2011 sowie der Fall Asia Bibi in Pakistan Proteste der internationalen Gemeinschaft ausgelöst haben,

G. in der Erwägung, dass Europa, wie auch andere Teile der Welt, nicht frei von Fällen ist, in denen gegen die Religionsfreiheit verstoßen wird und Übergriffe gegen Angehörige religiöser Minderheiten aufgrund ihres Glaubens sowie religiös motivierte Diskriminierung stattfinden,

1.  verurteilt die jüngsten Angriffe auf christliche Minderheiten in verschiedenen Ländern und bringt seine Solidarität mit den Angehörigen der Opfer zum Ausdruck;

2.  äußert tiefe Sorge über den Missbrauch von Religion durch die Autoren von Terrorakten in verschiedenen Regionen der Welt;

3.  betont, dass das Recht auf Religions-, Gewissens- und Gedankenfreiheit ein grundlegendes Menschenrecht ist, und verurteilt aufs Schärfste jegliche Form von Gewalt, Diskriminierung und Intoleranz aus Gründen der Religion und des Glaubens gegen Anhänger von Religionen, Renegaten und Nichtgläubige;

4.  fordert die Regierungen und Behörden in allen betroffenen Ländern auf, ihre Bemühungen zum Schutz gefährdeter religiöser Gemeinschaften, einschließlich christlicher Minderheiten, vor gewaltsamen Übergriffen fortzusetzen und alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Täter vor Gericht zu bringen;

5.  erinnert die Regierungen aller betroffenen Länder an ihre Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass die Angehörigen religiöser Gemeinschaften alle Aspekte der Religionsfreiheit genießen, und jegliche gegen sie gerichtete Diskriminierung zu verhindern;

6.  betont erneut, dass die Achtung der Menschenrechte und Bürgerfreiheiten zu den Grundprinzipien und Zielen der Europäischen Union gehört und eine gemeinsame Grundlage für ihre Beziehungen mit Drittstaaten bildet;

7.  fordert den Rat, die Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Europäischen Kommission auf, dem Thema der Religionsfreiheit und der Lage der religiösen Minderheiten in den Abkommen und bei der Zusammenarbeit mit Drittstaaten sowie in Menschenrechtsberichten erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken;

8.  bekräftigt seine Unterstützung für alle Initiativen, die die Förderung des Dialogs und des gegenseitigen Respekts zwischen den Gemeinschaften zum Ziel haben; appelliert an alle religiösen Autoritäten, sich für Toleranz einzusetzen und gegen den Hass sowie gegen die gewalttätige und extremistische Radikalisierung vorzugehen;

9.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Parlament und der Regierung von Ägypten, dem Parlament und der Regierung des Irak sowie dem Parlament und der Regierung von Pakistan zu übermitteln.