Entschließungsantrag - B7-0044/2011Entschließungsantrag
B7-0044/2011

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Belarus

12.1.2011

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Elmar Brok, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Ioannis Kasoulides, Jacek Protasiewicz, Laima Liucija Andrikienė, Elena Băsescu, Piotr Borys, Michael Gahler, Andrzej Grzyb, Gunnar Hökmark, Tunne Kelam, Lena Kolarska-Bobińska, Krzysztof Lisek, Cristian Dan Preda, Ria Oomen-Ruijten, Jacek Saryusz-Wolski, Peter Šťastný, László Tőkés, Traian Ungureanu, Corien Wortmann-Kool, Paweł Zalewski im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0044/2011

Verfahren : 2011/2514(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0044/2011
Eingereichte Texte :
B7-0044/2011
Angenommene Texte :

B7‑0044/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Belarus

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Belarus und insbesondere seine Entschließung vom 17. Dezember 2009,

–   unter Hinweis auf den Beschluss 2010/639/GASP des Rates vom 25. Oktober 2010 über restriktive Maßnahmen gegen einzelne belarussische Amtsträger, mit dem sowohl die restriktiven Maßnahmen als auch deren Aussetzung bis zum 31. Oktober 2011 verlängert wurden,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 25. Oktober 2010,

–   unter Hinweis auf die Erklärung über vorläufige Erkenntnisse und Schlussfolgerungen zu den Präsidentschaftswahlen in Belarus, die am 20. Dezember 2010 vom Büro der OSZE für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) und von der Parlamentarischen Versammlung der OSZE (OSZE PV) abgegeben wurde,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Dezember 2008 über die Östliche Partnerschaft (KOM(2008)0823),

–   unter Hinweis auf die Erklärung zur Östlichen Partnerschaft, die der Europäische Rat auf seiner Tagung am 19. und 20. März 2009 abgegeben hat, sowie die Gemeinsame Erklärung, die auf dem Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft am 7. Mai 2009 in Prag abgegeben wurde,

–   in Kenntnis der Erklärung der Kommission vom 21. November 2006, in der sie die Bereitschaft der Europäischen Union zum Ausdruck gebracht hat, ihre Beziehungen zu Belarus und seiner Bevölkerung im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) zu erneuern,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass es in der – von der belarussischen Regierung mit unterzeichneten – Prager Erklärung wie folgt heißt: „Die Teilnehmer des Prager Gipfeltreffens kommen überein, dass die Östliche Partnerschaft auf dem Bekenntnis zu den Grundsätzen des Völkerrechts und den Grundwerten, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten (...) beruhen wird“,

B.  in der Erwägung, dass der Rat die belarussischen Behörden am 25. Oktober 2010 aufforderte, „dafür zu sorgen, dass die Wahlen entsprechend den internationalen Normen und Standards für demokratische Wahlen und den Verpflichtungen von Belarus im Rahmen der OSZE und der Vereinten Nationen durchgeführt werden“,

C. in der Erwägung, dass der Rat erneut seine Bereitschaft bestätigt hat, „seine Beziehungen zu Belarus abhängig von den weiteren Entwicklungen in Belarus hin zu Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit zu vertiefen und das Land bei der Erreichung dieser Ziele zu unterstützen, und – vorbehaltlich der Fortschritte des Landes in diesen Bereichen – bereit ist, Schritte zu unternehmen, um seine vertraglichen Beziehungen mit Belarus auszubauen“,

D. in der Erwägung, dass der Rat nach einer Bewertung der Entwicklungen in Belarus den Beschluss gefasst hat, die restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte belarussische Amtsträger zu verlängern, die Einreiseverbote in die EU jedoch auszusetzen, und zwar beides bis zum 31. Oktober 2011,

E.  in der Erwägung, dass sich Belarus verpflichtet hat, die Empfehlungen der OSZE und ihres Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) hinsichtlich Verbesserungen seines Wahlgesetzes zu prüfen, um dieses in Einklang mit internationalen Standards für demokratische Wahlen zu bringen, sowie die OSZE zu den vorgeschlagenen Änderungen zu konsultieren, sowie in der Erwägung, dass die Nationalversammlung von Belarus vor Kurzem eine Reform des Wahlgesetzes ohne vorherige Konsultation der OSZE beschlossen hat,

F.  in der Erwägung, dass in der Erklärung der Parlamentarischen Versammlung der OSZE und des OSZE/BDIMR über vorläufige Erkenntnisse und Schlussfolgerungen zu den Präsidentschaftswahlen in Belarus festgestellt wurde, dass es sich in den Präsidentschaftswahlen gezeigt habe, „dass Belarus, was die Erfüllung seiner OSZE-Verpflichtungen betrifft, trotz bestimmter Verbesserungen noch einen weiten Weg vor sich hat, und dass der Wahlabend von den Festnahmen der meisten Präsidentschaftskandidaten und Hunderter von Aktivisten, Journalisten und Vertretern der Zivilgesellschaft überschattet wurde.“

G. in der Erwägung, dass die Zerschlagung der Demonstration vom 19. Dezember 2010 durch die Polizei und weitere Maßnahmen der Ordnungskräfte gegenüber der demokratischen Opposition, den freien Medien und Bürgerrechtsaktivisten vom Präsidenten des Europäischen Parlaments, der Hohen Vertreterin der EU und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen verurteilt worden sind,

1.  hebt hervor, dass in den vorläufigen Schlussfolgerungen der OSZE PV und des OSZE/BDIMR Folgendes festgestellt wird: „Zwar wurde der Ablauf der Wahl insgesamt als gut bewertet, doch hat sich das Verfahren während der Auszählung der Stimmen erheblich verschlechtert, wodurch die zur Verbesserung der Wahl eingeleiteten Schritte unterlaufen wurden. (…) Die Stimmauszählung erfolgte in intransparenter Weise und in der Regel im Stillen, wodurch die Glaubwürdigkeit der Wahlen untergraben wurde. In zahlreichen Fällen wurden die Wahlbeobachter an ihrer Arbeit gehindert und hatten keine echte Möglichkeit, die Stimmauszahlung zu beobachten. In einigen Fällen wichen die in den Protokollen der Wahllokale festgehaltenen Ergebnisse von den bei den regionalen Wahlkommissionen eingegangenen Ergebnissen ab“;

2.  fordert vor diesem Hintergrund die belarussischen Behörden auf, die Präsidentschaftswahlen zu wiederholen;

3.  verurteilt die brutale Gewalt, mit der Polizei und KGB am Tag der Wahlen gegen Demonstranten vorgingen, ist insbesondere empört über den brutalen Angriff auf Uladzimir Njakljajeu und betrachtet die beiden Fälle als schweren Verstoß gegen grundlegende demokratische Prinzipien, wie Versammlungs- und Meinungsfreiheit, sowie als Verletzung der Menschenrechte;

4.  kritisiert die belarussischen Behörden scharf dafür, dass sie den Festgehaltenen keinen ungehinderten Zugang zu juristischer und vor allem medizinischer Unterstützung gewähren;

5.  verurteilt die Festnahme und Inhaftierung von mehr als 700 Demonstranten und von sieben der neun Gegenkandidaten bei den Präsidentschaftswahlen;

6.  ist besorgt über die Strafverfahren, die belarussische Behörden gegen fast alle Präsidentschaftskandidaten, die Führer der demokratischen Opposition (Anatol Ljabedzka und Pavel Seviarynets) sowie gegen eine große Zahl von Bürgerrechtsaktivisten, Journalisten, Lehrer und Studenten eingeleitet haben und die zu Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren führen könnten;

7.  verurteilt die Unterdrückungsmaßnahmen und Übergriffe gegen Bürgerrechtsaktivisten, zu denen es im Anschluss an den Wahltag kam, wie etwa die massenhaft durchgeführten Durchsuchungen von Privatwohnungen und von Büros von Medien und Organisationen der Zivilgesellschaft, sowie die Hochschulverweise und Entlassungen;

8.  fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung aller am Wahltag und im Anschluss an die Wahlen Festgenommenen sowie der von Amnesty International anerkannten politischen Gefangenen (Mikalaj Autuchowitsch);

9.  bedauert die Entscheidung der belarussischen Staatsführung, das Mandat des OSZE-Büros in Belarus zu beenden, und fordert sie auf, diese Entscheidung unverzüglich zurückzunehmen und das Büro wieder zu öffnen;

10. verurteilt die Sperrung zahlreicher wichtiger Internetseiten, wie etwa die sozialer Netzwerke und Websites der Opposition, am Wahltag in Belarus; hebt hervor, dass die gegenwärtige Mediengesetzgebung in Belarus nicht mit internationalen Standards vereinbar ist und fordert daher die belarussischen Behörden auf, sie zu überarbeiten und zu ändern;

11. fordert den Rat, die Kommission und die Hohe Vertreterin der EU auf, die Politik der EU gegenüber Belarus, auch im Hinblick auf die wirtschaftlichen Beziehungen, zu überprüfen; hebt hervor, dass die Ausrichtung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) und die nationalen Unterstützungsmaßnahmen für Belarus umgeleitet werden sollten, um eine angemessene Unterstützung für die Zivilgesellschaft sicherzustellen; wiederholt, wie wichtig der wirksame Einsatz des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte ist;

12. fordert in diesem Zusammenhang den Rat, die Kommission, die Hohe Vertreterin der EU und die Mitgliedstaaten auf, die Demokratie in Belarus durch eine deutliche Aufstockung der finanziellen Hilfen für unabhängige Medien (wie etwa die Sender TV Belsat, Europäisches Radio für Belarus, Radio Racyja und weitere Medien) und Organisationen der Zivilgesellschaft zu unterstützen, die Anzahl der Stipendien für belarussische Studenten, die aufgrund ihrer Bürgerrechtsaktivitäten verfolgt und von den Universitäten verwiesen wurden, zu erhöhen, und einen Beitrag zur Geberkonferenz „Solidarität mit Belarus“ zu leisten, die im Anschluss an die Konferenz in Vilnius am 2. Februar 2011 in Warschau stattfinden wird;

13. fordert die Kommission dringend auf, die finanzielle Unterstützung der Europäischen Humanistischen Universität im litauischen Vilnius fortzusetzen und aufzustocken, die bereit ist, Studenten aufzunehmen, die nach der gewaltsamen Niederschlagung der Proteste nach der Präsidentschaftswahl in Belarus am 19. und 20. Dezember 2010 vom Studium ausgeschlossen wurden;

14. fordert die Kommission auf, einen Registrierungsmechanismus für nichtstaatliche Organisationen zu schaffen, die sich in Belarus nicht registrieren lassen können, damit diese die Möglichkeit haben, sich an Programmen der Kommission zu beteiligen; angesichts der Notwendigkeit, die Zivilgesellschaft in Belarus zu stärken, sollten belarussische nichtstaatliche Organisationen weiterhin am Forum der Zivilgesellschaft im Rahmen der Östlichen Partnerschaft teilnehmen;

15. fordert die Kommission auf, die gegenwärtige Zusammenarbeit zu unterbrechen und ihre Unterstützung für die staatlichen Medien in Belarus zurückzuziehen;

16. fordert die Kommission auf, aktiv zu werden, um die Möglichkeiten zur Einrichtung eines gezielten Unterstützungsmechanismus für eine wirksame und unmittelbare finanzielle und technische Unterstützung der Zivilgesellschaft, unabhängiger Medien und politischer Organisationen in Belarus zu prüfen;

17. fordert den Rat, die Kommission und die Hohe Vertreterin der EU auf, die Visumsperre für hochrangige belarussische Staatsvertreter umgehend wieder in Kraft zu setzen und sie auf Amtsträger, Mitglieder der Justizorgane und Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden auszuweiten, die als verantwortlich für die Wahlfälschungen und die Repressionen und Verhaftungen von Oppositionsmitgliedern nach den Wahlen betrachtet werden können (die Sanktionen sollten mindestens solange in Kraft bleiben, bis alle politischen Gefangenen und Festgenommenen auf freiem Fuß sind und keine Anklagepunkte mehr gegen sie erhoben werden); begrüßt das gute Beispiel der polnischen Regierung und des litauischen Parlaments, die eigene Einreisebeschränkungen für Vertreter des Minsker Regimes verhängt und gleichzeitig für belarussische Bürger die Einreise in die Europäische Union erleichtert haben;

18. fordert alle demokratisch gewählten Regierungen Europas, wie etwa die der Schweiz und Norwegens, auf, ähnliche Sanktionen gegen Vertreter des belarussischen Regimes zu verhängen; zeigt sich enttäuscht über die Erklärung des Präsidenten der Russischen Föderation vom 20. Dezember 2010;

19. fordert die Kommission, den Rat und die Hohe Vertreterin der EU auf, alle makrofinanziellen Hilfen, die über IWF-Darlehen bereitgestellt werden, sowie alle Darlehen im Rahmen von EIB- und EBRD-Programmen einzufrieren;

20. fordert die Kommission, den Rat und die Hohe Vertreterin der EU auf, die Teilnahme von Belarus an Aktivitäten im Rahmen der Östlichen Partnerschaft solange auszusetzen, bis es in Belarus zu wirklichen Änderungen kommt, an deren Anfang die unbedingte Freilassung sämtlicher Oppositionsmitglieder stehen sollte;

21. fordert die Kommission, den Rat, die Hohe Vertreterin der EU und die Mitgliedstaaten auf, die Kontakte zur belarussischen Staatsführung auf ein absolutes Minimum zu beschränken;

22. fordert die Kommission, den Rat und die Hohe Vertreterin der EU auf, die Vermögenswerte des Unternehmens BELTETH Export und anderer belarussischer Rüstungsexportunternehmen einzufrieren;

23. fordert die Kommission, den Rat und die Hohe Vertreterin der EU auf, die Arbeit an den Richtlinien für die Verhandlungen über Erleichterungen bei der Visumvergabe und Rückführungsabkommen (mit Ausnahme von Diplomatenpässen) zu intensivieren, um zwischenmenschliche Kontakte zu erleichtern;

24. fordert die internationalen Partner der Europäischen Union auf, sich auf eine gemeinsame Position zu einigen und gegenüber dem belarussischen Regime eine ähnliche Strategie zu verfolgen;

25. ist der Auffassung, dass Sportereignisse, wie etwa die Eishockey-Weltmeisterschaft 2014, nicht in Belarus abgehalten werden sollten, solange es in diesem Land politische Gefangene gibt;

26. fordert die Partner der Europäischen Union auf, sich an den Anstrengungen zu beteiligen, eine internationale Kommission für eine objektive und detaillierte Untersuchung der Ereignisse am 19. und 20. Dezember 2010 einzusetzen;

27. unterstützt die Forderung der belarussischen Opposition, ein Büro für eine politische Vertretung der belarussischen demokratischen Opposition und Zivilgesellschaft in Brüssel einzurichten; betont, dass die Gemeinschaft der EU-Mitgliedstaaten und ihre Partner für eine angemessene finanzielle Unterstützung dieses Büros sorgen sollten;

28. hebt hervor, dass Belarus ein willkommenes Mitglied der europäischen Familie ist, solange es Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte achtet;

29. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Staatspräsidenten, der Regierung und dem Parlament von Belarus sowie den Parlamentarischen Versammlungen des Europarates und der OSZE zu übermitteln.