ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Anstieg der Lebensmittelpreise
9.2.2011
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Mairead McGuinness, Albert Deß, Gay Mitchell, Jean-Paul Gauzès, Michel Dantin, Béla Glattfelder, Elisabeth Jeggle, Peter Jahr, Filip Kaczmarek, Sandra Kalniete, Jarosław Kalinowski, Giovanni La Via, Astrid Lulling, Véronique Mathieu, Mariya Nedelcheva, Rareş-Lucian Niculescu, Georgios Papastamkos, Maria do Céu Patrão Neves, Czesław Adam Siekierski, Michèle Striffler, Artur Zasada, Sławomir Witold Nitras im Namen der PPE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0114/2011
B7‑0117/2011
Entschließung des Europäischen Parlaments zu steigenden Lebensmittelpreisen
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 33 des EG-Vertrags,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2011 über die Anerkennung der Landwirtschaft als Sektor von strategischer Bedeutung für die Ernährungssicherheit,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. September 2010 zu dem Thema „Gerechte Einnahmen für Landwirte: Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juli 2010 zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Mai 2007 über die Landwirtschaft der EU und den Klimawandel,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. März 2009 zu Lebensmittelpreisen in Europa,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Januar 2009 zu der Gemeinsamen Agrarpolitik und der weltweiten Ernährungssicherheit,
– unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise in Entwicklungsländern (KOM(2008)0450),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Steigende Lebensmittelpreise – Ansätze der EU zur Bewältigung des Problems“ (KOM(2008)0321),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2007 zum Anstieg der Futtermittel- und Lebensmittelpreise und auf seine Entschließung vom 22. Mai 2008 zum Preisanstieg bei Lebensmitteln in der EU und in den Entwicklungsländern,
– unter Hinweis auf die Erklärung von Maputo zu Landwirtschaft und Ernährungssicherheit, die im Jahr 2003 unterzeichnet wurde und in der sich afrikanische Regierungen dazu verpflichten, einen Anteil von mindestens 10 % ihrer nationalen jährlichen Haushaltsmittel der Landwirtschaft zuzuweisen,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Lebensmittelpreise den siebenten Monat in der Folge zwischen 2010 und 2011 Spitzenwerte verzeichnen und den höchsten Stand seit Beginn der Erhebung der Lebensmittelpreise durch die FAO im Jahr 1990 erreicht haben,
B. in der Erwägung, dass Preissprünge bei den Rohstoffpreisen zu einem destabilisierenden Faktor in der Weltwirtschaft geworden sind und dass sie zu Aufständen und Unruhen in einer Reihe von Entwicklungsländern im Jahr 2008 und in jüngerer Vergangenheit auch in Algerien, Tunesien und Ägypten geführt haben,
C. in der Erwägung, dass die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt, dass die Zahl der unterernährten Menschen auf der Welt im Jahr 2010 weltweit auf 925 Millionen gesunken ist – im Jahr 2009 betrug sie mehr als eine Milliarde –, wobei aber die Zahl der hungernden Menschen noch größer ist als vor der Weltwirtschaftskrise;
D. unter Hinweis darauf, dass nach Aussagen der FAO die geschätzte Zunahme der Weltbevölkerung von 7 auf 9,1 Milliarden eine Steigerung der landwirtschaftlichen Erzeugung um 70 % bis 2050 erforderlich macht,
E. in der Erwägung, dass eine Herausforderung darin besteht, durch Schwerpunktsetzung auf die nachhaltige Erzeugung „aus weniger mehr“ zu machen, weil die verfügbaren natürlichen Rohstoffquellen stark beansprucht werden,
F. unter Hinweis darauf, dass es in der Europäischen Union immer noch Armut und Hunger gibt, dass 79 Millionen Menschen in der EU noch immer unterhalb der Armutsgrenze (60 % des mittleren Einkommens in dem jeweiligen Staat) leben und dass im vergangenen Winter 16 Millionen EU-Bürger Lebensmittel aus Quellen wohltätiger Organisationen erhalten haben,
G. in der Erwägung, dass die weltweiten Nahrungsmittelvorräte weitaus weniger Umfang haben als früher und dass sie während der Nahrungsmittelkrise von 2007/2008 auf einen Rekordtiefstand gefallen sind, sich in jüngerer Vergangenheit aber ein wenig erholt haben,
H. in der Erwägung, dass die Ernährungssicherheit für die Bürger Europas, die Versorgung der Verbraucher mit Lebensmitteln zu vertretbaren Preisen sowie die Sicherung angemessener Einkommen der Landwirte Kernziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) seit ihrer Einführung sind und wesentliche Ziele der heutigen Europäischen Union bleiben,
I. in der Erwägung, dass Preisschwankungen in der Landwirtschaft dauerhafter Art sind, weil die Preise unverhältnismäßig stark auf geringe Schwankungen der Erzeugungsmengen reagieren, was sehr häufig auf Spekulation zurückzuführen ist,
J. unter Hinweis darauf, dass die weltweite Nahrungsmittelerzeugung durch eine Reihe von Faktoren, einschließlich Krankheiten und Schädlingsbefall, Verfügbarkeit von natürlichen Rohstoffquellen und Naturkatastrophen, regelmäßig beeinträchtigt werden kann, wie sich 2010 an der anhaltenden Trockenheit und den Bränden in Russland und den gewaltigen Überschwemmungen in Pakistan gezeigt hat,
K. in der Erwägung, dass die Klimaveränderungen zur Folge haben werden, dass die Häufigkeit von Naturkatastrophen zunimmt und damit die Ernährungssicherheit beeinträchtigt wird,
L. in der Erwägung, dass die jüngsten Schwankungen der Lebensmittel- und Rohstoffpreise Bedenken im Hinblick auf die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungsketten in Europa und weltweit hervorgerufen haben,
M. in der Erwägung, dass die gesamte Lieferkette in eine Analyse der Lebensmittelpreise und ihrer Entwicklung einbezogen werden muss, und in der Erwägung, dass der Lebensmittelsektor zersplittert ist und die Lieferkette, die viele Zwischenhändler umfasst, lang ist und eine hohe Komplexität aufweist,
N. in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission (mit dem Titel „Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“ – KOM(2009)0591) gravierende Probleme in der Lieferkette benannt werden, beispielsweise Missbrauch der Marktmacht, unlautere Praktiken in der Vertragsgestaltung wie Zahlungsverzug, einseitige Vertragsänderungen, Vorabzahlungen als Gebühren für die Aufnahme von Verhandlungen, beschränkter Marktzugang, fehlende Informationen über die Preisbildung und die Verteilung der Gewinnspannen in der Lebensmittelversorgungskette, die in engem Zusammenhang mit der zunehmenden Konzentration in den Sektoren der Agrarzulieferer, Großhandel und Einzelhandel steht,
O. in der Erwägung, dass die Einkommen der Landwirte nach einer zehn Jahre währenden Stagnation 2009 dramatisch zurückgegangen sind, was im Wesentlichen auf die schwierigen Marktbedingungen und die gestiegenen Produktionskosten zurückzuführen ist; ferner in der Erwägung, dass die Einkommen in der Landwirtschaft wesentlich (etwa 40 % pro Arbeitseinheit) niedriger sind als in den anderen Wirtschaftszweigen und das Pro-Kopf-Einkommen im ländlichen Raum deutlich (etwa 50 %) niedriger ist als in Städten,
P. in der Erwägung, dass einer von Eurostat im Mai 2010 veröffentlichten Mitteilung zufolge die Beschäftigung in der Landwirtschaft der EU seit dem Jahr 2000 um 25 % zurückgegangen ist (von 14,9 Millionen Vollzeitstellen auf 11,2 Millionen),
1. bestätigt, dass die weltweite Ernährungssicherheit für die Europäische Union eine Angelegenheit von höchster Dringlichkeit ist, und fordert unverzügliche und kontinuierliche Maßnahmen, um die Ernährungssicherheit für die EU-Bürger und weltweit zu gewährleisten; betont, dass die Verbraucher Lebensmittel zu angemessenen Preisen kaufen können sollten, wobei gleichzeitig ein angemessener Lebensstandard für die Landwirte sichergestellt werden sollte;
2. ist der Ansicht, dass die Reform der GAP der derzeitigen Situation Rechnung tragen und sicherstellen muss, dass mittels eines starken ersten Pfeilers die Einkommen der Landwirte, die Fortführung der landwirtschaftlichen Tätigkeit in den ländlichen Gebieten und die Bereitstellung von Maßnahmen zur Marktstützung gefördert werden;
3. betont, dass eine starke und nachhaltige Landwirtschaft in der ganzen EU und eine florierender und zukunftsfähiger ländlicher Raum, gestützt durch eine starke GAP, wichtige Voraussetzungen für die Bewältigung des Problems der Ernährungssicherheit sind;
4. betont die Bedeutung der GAP als Mittel zur Sicherung der Nahrungsmittelerzeugung in der Europäischen Union; ist der Ansicht, dass die zuverlässige Lebensmittelversorgung der EU-Bürger seit der Einführung der GAP im Jahr 1962 sichergestellt ist; hält es für notwendig, dass die Landwirtschaft der Europäischen Union diese Aufgabe auch weiterhin erfüllt;
5. bekräftigt, dass die EU verpflichtet ist, die Ernährungssicherheit ihrer Bürger zu gewährleisten, und dass die Fortsetzung der landwirtschaftlichen Tätigkeit in der EU dazu entscheidend beiträgt; weist darauf hin, dass die aufgrund von steigenden Produktionskosten und Preisschwankungen sinkenden Einkommen die Fähigkeit der Landwirte zur Fortsetzung der Produktion beeinträchtigen; weist auf die Kosten hin, die den europäischen Landwirten aufgrund der Einhaltung der weltweit anspruchsvollsten Normen für Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz, Tierschutz und Arbeitsbedingungen entstehen; betont, dass den Landwirten diese zusätzlichen Kosten und die Leistung der Schaffung von Gütern für die Allgemeinheit honoriert werden müssen;
6. vertritt die Auffassung, dass der Anspruch auf Lebensmittel ein grundlegendes Menschenrecht ist und dann erfüllt ist, wenn alle Menschen jederzeit physischen und wirtschaftlichen Zugang zu angemessener, gesundheitlich unbedenklicher und nährstoffreicher Nahrung haben, um ihre Ernährungsbedürfnisse und Nahrungsmittelpräferenzen zugunsten eines aktiven und gesunden Lebens befriedigen zu können;
7. ist sich über die große Herausforderung im Klaren, die der Klimawandel für die Verwirklichung der Ernährungssicherheit stellt, besonders wegen der zunehmenden Häufigkeit und des zunehmenden Ausmaßes von Klimaereignissen wie Dürren, Überschwemmungen, Bränden und Stürmen; weist auf die einseitigen Maßnahmen von Ländern oder Regionen, die von Klimaereignissen betroffen waren, und die schwerwiegenden Folgeentwicklungen dieser Maßnahmen auf den Weltmärkten hin;
8. weist darauf hin, dass die Landwirtschaft in den meisten Entwicklungsländern einen Schlüsselsektor darstellt und stark von Grundstoffen abhängig ist, die besonders anfällig für Preisschwankungen sind;
9. fordert die EU auf, Maßnahmen zu unterstützen, die auf die Entwicklung des ländlichen Raums und die Steigerung von Investitionen im Bereich der Landwirtschaft und der Ernährungssicherheit ausgerichtet sind, und dabei vor allem die vordringlichsten Erfordernisse im Kampf gegen den Hunger sowie die bäuerlichen Kleinbetriebe und Programme zur sozialen Absicherung in den Mittelpunkt zu stellen;
10. fordert die EU und die Entwicklungsländer auf, Grundbesitz als Instrument zur Armutsbekämpfung und als Garantie für Nahrungsmittelsicherheit zu fördern, indem sie die Eigentumsrechte stärken und Landwirten, Kleinunternehmen und lokalen Gemeinschaften Zugang zu Krediten verschaffen; betont, wie wichtig neue Investitionen zur Verbesserung der Kapazitäten kleiner Landwirtschaftsbetriebe sowie wirksamere Technologien der Wasserbewirtschaftung und die Wiederherstellung der Bodennährstoffe sind;
11. unterstreicht, wie wichtig es ist, die Landwirtschaft in der Dritten Welt weiterzuentwickeln und einen angemessenen Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe der EU für den Agrarsektor bereitzustellen; bedauert, dass es seit den 80-er Jahren einen dramatischen Einbruch bei der Höhe der für die Landwirtschaft bereitgestellten Entwicklungshilfe gegeben hat, und begrüßt, dass die Notwendigkeit erkannt wird, diesen Trend umzukehren; fordert die Kommission auf, der Landwirtschaft in ihrer Entwicklungshilfe Vorrang einzuräumen, einschließlich der Unterstützung des Marktzugangs von Landwirten;
12. weist darauf hin, dass verbesserte landwirtschaftliche Produktionsmethoden in Entwicklungsländern eingeführt werden müssen, einschließlich preisgünstiger Technologien, dass Forschungsarbeit in der Landwirtschaft durchgeführt und die Produktivität gesteigert werden müssen, um die Nachhaltigkeit zu verbessern und die negativen Auswirkungen der Ernährungsunsicherheit abzuschwächen;
13. weist darauf hin, dass die humanitäre Lebensmittelhilfe den Bedürfnissen, Herausforderungen und strukturellen Zwängen in Entwicklungsländern angepasst sein sollte; unterstreicht in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, dass die Lebensmittelhilfe die lokale Erzeugung sowie die Verteilungs-, Transport- und Vermarktungskapazitäten dieser Länder berücksichtigt und so dazu beiträgt, die Grundlagen für deren langfristige Ernährungssicherheit zu schaffen;
14. weist darauf hin, dass Energieversorgungssicherheit und Ernährungssicherheit in einem sehr engen Zusammenhang stehen; stellt fest, dass die Energiekosten ein Schlüsselfaktor für das Maß der Rentabilität der Landwirtschaft als des am stärksten von Erdöl abhängigen Bereichs sind; befürwortet Maßnahmen, durch die die Landwirte einen Anreiz erhalten, ihre Energieeffizienz zu steigern und alternative Quellen von Energie zu erschließen; weist darauf hin, dass eine konsequentere Unterstützung für Forschung und Entwicklung sowie Beratung notwendig ist;
15. ist aber der Auffassung, dass bei den verstärkten Bemühungen um den Ausbau der erneuerbaren Energiequellen und die Erfüllung der für 2020 gesetzten Ziele den Auswirkungen auf die Nahrungsmittelerzeugung und -versorgung Rechnung getragen werden muss; betont, dass ein empfindliches Gleichgewicht zwischen der Deckung des Nahrungsmittel- und der des Brennstoffbedarfs besteht;
16. nimmt mit Besorgnis die ausufernden Kosten der landwirtschaftlichen Produktionsfaktoren zur Kenntnis, die rascher ansteigen als die landwirtschaftlichen Rohstoffpreise; befürchtet, dass dramatische Preissteigerungen bei den Produktionsfaktoren zu geringerer Nutzung und somit zu einer Einschränkung der Produktion führen könnten, was die Nahrungsmittelkrise in der Europäischen Union und weltweit noch verschärfen würde; betont daher, dass die Bereitstellung und die Kosten der landwirtschaftlichen Produktionsfaktoren mit äußerster Dringlichkeit behandelt werden müssen;
17. betont die Bedeutung staatlich finanzierter Forschung, die dazu dient, die Ernährungssicherheit zu fördern; fordert Investitionen nicht nur in die Erforschung neuer Einzeltechnologien, sondern auch umfassender landwirtschaftlicher Systeme, die der langfristigen Ernährungssicherheit dienen; hebt dabei die Pionierrolle hervor, die beispielsweise eine EU-Technologieplattform für ökologische Agrarbauforschung in diesem Bereich spielen könnte;
18. ist der Ansicht, dass es gemäß dem EG-Vertrag im öffentlichen Interesse der EU liegt, die Erzeuger- und Verbraucherpreise auf einem angemessenen Niveau zu halten und einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, insbesondere bei Waren von strategischer Bedeutung wie landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln;
19. vertritt die Auffassung, dass die Verbraucher dank des Wettbewerbs zwar Lebensmittel zu konkurrenzfähigen Preisen erwerben können, aber auch den Landwirten durch Preise, die die Produktionskosten und eine angemessene Vergütung für ihre Arbeit abdecken, ein stabiles Einkommen garantiert werden muss, und zwar auch, um die Sicherheit der Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln zu gewährleisten;
20. bringt seine Besorgnis über die niedrigen Einkommen der Landwirte in der EU zum Ausdruck; stellt fest, dass die aufgrund von steigenden Produktionskosten und Preisschwankungen sinkenden Einkommen die Fähigkeit der Landwirte zur Fortsetzung der Produktion beieinträchtigen; ist fest davon überzeugt, dass die Ernährungssicherheit beeinträchtigt wird, wenn diese Probleme nicht in hinreichendem Maße angegangen werden;
21. betont die Schwierigkeiten, mit denen Landwirte in Zeiten äußerst instabiler Märkte und Preise konfrontiert sind; weist auf die Planungsprobleme hin, die Landwirte in Zeiten extremer Instabilität haben; fordert die Kommission auf, umgehend dauerhaft wirkende, tragfähige Maßnahmen zu ergreifen, mit denen der Instabilität auf den Agrarmärkten begegnet werden kann; ist der Ansicht, dass dies als entscheidender Faktor dazu beiträgt, die Erhaltung der Agrarproduktion in der Europäischen Union sicherzustellen;
22. betont, dass starken Preisschwankungen ohne Interventionsbestände bzw. strategische Vorräte nicht wirksam begegnet werden kann; ist daher der Ansicht, dass die Rolle von Marktinterventionsmechanismen in der künftigen GAP gestärkt werden muss;
23. stellt fest, dass unter anderem folgende Faktoren die Mechanismen zur Weitergabe der Preise und die Spanne zwischen den Erzeuger- und den Verbraucherpreisen am meisten beeinflussen: immer stärkere Konzentration entlang der Lebensmittelversorgungskette, Grad der Verarbeitung der Produkte, Preisanstiege in Verbindung mit anderen externen Kostenfaktoren und Spekulation mit landwirtschaftlichen Grundstoffen;
24. ist der Ansicht, dass die Faktoren, die zu Preisanstiegen bei den landwirtschaftlichen Rohstoffen beitragen, wirklich verstanden und auf integrierte und umfassende Weise betrachtet werden müssen; unterstreicht, dass eine integrierte politische Antwort und eine umfassende Strategie notwendig sind, um das Problem der Preisanstiege bei den landwirtschaftlichen Rohstoffen zu bewältigen;
25. nimmt die Mitteilung der Kommission über „Grundstoffmärkte und Rohstoffe: Herausforderungen und Lösungsansätze“ zur Kenntnis und begrüßt die Aufmerksamkeit, die die Kommission diesem Thema bisher gewidmet hat; bringt aber seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass sich die Kommission auf Informationsströme als Lösung für die Bekämpfung der Schwankungen auf den Märkten verlässt; ist der Ansicht, dass ein nachdrücklicherer Ansatz zur Bewältigung des Problems notwendig sein könnte, insbesondere im Hinblick auf die Steigerung der Transparenz auf den Grundstoffmärkten;
26. ist der Auffassung, dass die Finanz- und die Agrarmärkte heute stärker denn je verflochten sind; stellt fest, dass eine Reaktion allein von Seiten der EU nicht mehr ausreicht und dass die EU in Konzertierung mit Drittstaaten und internationalen Organisationen in Bezug auf Preisschwankungen und Ernährungssicherheit vorgehen sollte;
27. ersucht die G20, die Schaffung von Mechanismen zur Vorbeugung übermäßig starker Preisschwankungen zu koordinieren und sich für eine Regulierung einzusetzen, die konkret auf die Bewältigung der Nahrungsmittelkrise und der Krise in der Landwirtschaft zugeschnitten ist; fordert die G20 ferner auf, die Konvergenz der Vorschriften über Lebensmittel und landwirtschaftliche Rohstoffe sicherzustellen und Staaten, die nicht zu den G20 zählen, mit einzubeziehen;
28. fordert die Kommission auf, angemessene Vorschläge in die bevorstehende Überprüfung der Richtlinie über die Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) und der Richtlinie über Marktmissbrauch aufzunehmen, um der Besorgnis, die die Lebensmittel- und die landwirtschaftlichen Rohstoffmärkte aufwerfen, zu begegnen;
29. befürwortet in diesem Zusammenhang eine Überarbeitung der geltenden Rechtsvorschriften über Finanzinstrumente, die ein transparenteres Geschäftsverhalten vorschreiben sollten; weist darauf hin, dass Finanzinstrumente der Wirtschaft dienen und der Agrarproduktion helfen sollten, Krisen und Klimaereignisse zu bewältigen; stellt fest, dass die Spekulation gleichzeitig daran gehindert werden sollte, Agrarbetriebe, die eigentlich effizient arbeiten, zu gefährden;
30. unterstreicht die wichtige Rolle, die derzeit der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) bei der Überwachung der Rohstoffmärkte zukommt; ersucht die Kommission, die Möglichkeit in Erwägung zu ziehen, der ESMA weiterreichende Befugnisse zu übertragen, um Manipulation und Missbrauch auf den Rohstoffmärkten zu verhindern;
31. vertritt die Auffassung, dass großer Nutzen von einem zielgerichteten weltweiten System von Nahrungsmittelvorräten mit Notreserven (zur Verringerung des Hungers) und Beständen zur Regulierung der Rohstoffpreise zu erwarten wäre, das bei Preissprüngen den Welthandel begünstigen würde und ein Mittel gegen ein Wiederaufleben des Protektionismus und gegen den Druck auf die weltweiten Nahrungsmittelmärkte böte;
32. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.