Entschließungsantrag - B7-0193/2011Entschließungsantrag
B7-0193/2011

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Erneuerung des Protokolls zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und Mauretanien

16.3.2011

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B7‑0018/2011
gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung

Carmen Fraga Estévez im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0193/2011

Verfahren : 2011/2586(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0193/2011
Eingereichte Texte :
B7-0193/2011
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B7‑0193/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Erneuerung des Protokolls zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und Mauretanien

Das Europäische Parlament,

–    Unter Hinweis auf Anhang II des Rahmenvereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission vom 20. Februar 2010,

–   unter Hinweis auf Empfehlung der Kommission an den Rat zur Ermächtigung der Kommission, im Namen der Europäischen Union Verhandlungen über die Erneuerung des Protokolls zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen mit Mauretanien aufzunehmen (SEK(2011/137 endg.),

–   unter Hinweis auf die mündliche Anfrage an die Kommission zur Erneuerung des Protokolls zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und Mauretanien (B7-0015/2011)

–   in Kenntnis des derzeitigen am 31.Dezember 2012 auslaufenden Protokolls,

–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass das derzeitige Protokoll zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und Islamische Republik Mauretanien am 31. Juli 2012 ausläuft und auf die Absicht der Europäischen Kommission Verhandlungen zur dessen Erneuerung einzuleiten, wozu sie vom Rat das entsprechende Mandat erbeten hat,

B.  in der Erwägung dass gemäß Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eindeutige Bedingungen geregelt sind, unter denen das Europäische Parlament in Entscheidungen über Fischereiabkommen einzubeziehen ist, wodurch der Wunsch des Europäischen Parlaments legitimiert ist, am Prozess durch die Äußerung seiner Prioritäten für das neue auszuhandelnde Protokoll teilzuhaben,

C. in der Erwägung, dass der Fischereisektor ein wichtiger Pfeiler der Wirtschaft Mauretaniens ist, ferner in der Erwägung, dass er hat einen Anteil von 10 % am BIP und zwischen 35 und 50 % an den mauretanischen Exporten hat und er außerdem 29% des Einkommens für den nationalen Haushalt erbringt und 45 000 direkte und indirekte Arbeitsplätze schafft,

D. in der Erwägung, dass das Abkommen mit Mauretanien eines der vier verbliebenen "vermischten" Abkommen mit Drittstaaten ist und in dieser Hinsicht wesentlich für die EU-Flotten sowie von äußerster Bedeutung für die Versorgung des Marktes der Europäischen Union mit einer großen Zahl von Fischereierzeugnissen ist, an denen sie sehr großen Bedarf hat,

E.  in der Erwägung, dass mit den einzelnen Abkommen die Fangmöglichkeiten zurück gegangen sind, während die finanziellen Gegenleistungen und von den Reedern zu zahlenden Lizenzgebühren gestiegen sind. Ferner in der Erwägung, dass in einigen Fischereikategorien der Grad der Nutzung der Fangmöglichkeiten aufgrund von Problemen im Zusammenhang mit technischen Maßnahmen, hohen Gebühren und wegen des Problems der Aufbringungen gering ist,

F.  in der Erwägung, dass die verschiedenen mit Mauretanien unterzeichneten Protokolle einen erheblichen Fortschritt bei der Unterstützung der Entwicklung des Fischereisektors in Mauretanien der Erhaltung des Fischbestands und der Verbesserung bei der Kontrolle ermöglicht haben, obwohl es Aspekte gibt, die weiterhin gestärkt und klargestellt werden müssen, einschließlich der Durchführung der Kontrolle durch sattelitengestützte Systeme, der gemeinsamen Nutzung von Informationen betreffen der Aufbringungen und betreffend der Förderung bestimmter Infrastrukturen um größere Investitionen der Gemeinschaft in Mauretanien zu fördern,

G. in der Erwägung, dass es erforderlich ist, bei der Aushandlung von Fischfangmöglichkeiten des neuen Protokolls die Beziehungen des mauretanischen Fischereisektors mit Drittstaaten zu berücksichtigen, die ebenfalls die AWZ Fischfangmöglichkeiten durch bilaterale oder private Abkommen ausbeuten,

H. in der Erwägung, dass die Hauptziele des neuen Protokolls, laut dem Mandatsentwurf darin bestehen, den Dialog zur Fischereipolitik mit Blick auf die Förderung der Umsetzung einer verantwortungsvollen Fischereipolitik zu stärken, die Fischereiindustrie in Mauretanien zu entwickeln und zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Übereinstimmung mit den Entwicklungszielen des Landes beizutragen,

I.   in der Erwägung, dass der Anhang II der Rahmenvereinbarung die Übermittlung und Behandlung vertraulicher Informationen gemäß Nummer 1.2 von der Kommission an das Parlament im Rahmen der Ausübung der Befugnisse und Zuständigkeiten des Parlaments regelt, müssen die beiden Organe entsprechend ihrer beiderseitigen Pflicht zu loyaler Zusammenarbeit, im Geiste vollen gegenseitigen Vertrauens und unter strengster Beachtung der einschlägigen Vertragsbestimmungen handeln.

1.  teilt die von der Kommission zum Ausdruck gebrachte Auffassung bezüglich früherer Fischereiabkommen, dass die Laufzeit des Protokolls so umfangreich wie möglich sein sollte, um eine bessere Planung der Geschäftsaktivitäten zu ermöglichen und eine größere Kontinuität und gemeinschaftliche Investitionsprojekte zu gewährleisten, um einen stabilen Rahmen sowie anhaltende Maßnahmen zur Unterstützung der Industrie und der sektoralen Fischereipolitik in Mauretanien zu schaffen und wissenschaftliche Untersuchungen bezüglich der Situation der Ressourcen durchzuführen;

2.  fordert, dass die Fischereimöglichkeiten den tatsächlichen Bedürfnissen der Flotten entsprechen und unterstreicht in diesem Zusammenhang seine Besorgnis hinsichtlich des Trends des sogenannten „Papierfisches“, der zu einem Missbrauch der finanziellen Entschädigungen geführt hat; stellt fest, dass das erlauben würde, zu geringe Nutzungen, die die Kontinuität gewisser Bereiche der Fischerei gefährden könnten, zu verhindern, Fangdaten und die Situation von Ressourcen besser nach zu verfolgen, sowie die Haushaltsdisziplin umfassend einzuhalten;

3.  fordert vertrauenswürdige Informationen und Zahlen bezüglich der Fischfangmöglichkeiten von Drittländern in den Gewässern Mauretaniens als ein Schlüsselelement zu erhalten, um sie während der Verhandlungen berücksichtigen zu können damit die Überschussressourcen ausgemacht werden, die durch die EU genutzt werden können;

4.  ist der Auffassung, dass der gemeinschaftliche Wissenschaftliche Ausschuss, der für die Bewertung der Situation der Ressourcen verantwortlich ist und entsprechende Empfehlungen ausspricht, über die Humanressourcen und materiellen Ressourcen verfügt, die erforderlich sind, um seinen Aufgaben angemessen gerecht zu werden, und fordert die Kommission auf, die richtige Ausübung dieser Funktion zu überwachen;

5.  fordert die Kommission auf gleichzeitig die Fischfangmöglichkeiten für verschiedene Fischfangschiffe und die in jedem einzelnen Fall anzuwendenden technischen Maßnahmen auszuhandeln, um zu geringe Nutzungen und Situationen zu vermeiden, in denen sich der Fischfang aus technischen Gründen als unmöglich erweist, was zu erheblichen Einkommensverlusten führt;

6.  ist der Auffassung, dass biologische Erholungszeiten gemäß dem neuen Protokoll ausschließlich auf wissenschaftlichen Kriterien aufbauen, keine diskriminierenden Elemente enthalten und als einzigen Zweck und Ziel die Nachhaltigkeit der Ressourcen haben sollte;

7.  ist ferner der Auffassung, dass der finanzielle Ausgleich zur Unterstützung der sektoralen Fischereipolitik auf Grund der wichtigen Investitionen, die sowohl von der Industrie als auch von den Behörden Mauretaniens zu tätigen sind, sehr erforderlich ist, um die richtige Entwicklung des Sektors zu gewährleisten, und fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass die Unterstützung wirksam und angemessen investiert wird;

8.  unterstreicht die Notwendigkeit zur Verbesserung der Fischereiinfrastruktur der mauretanischen Fischfangsektors (Häfen, Warenlager, Kühlanlagen usw.) wie beispielsweise die Reinigung von Wracks und der Ausbau des sehr wichtigen Hafens von Nouadibou; ist der Auffassung, dass diese Verbesserungen auch erforderlich wären für ein besseres Funktionieren der Aktivitäten der EU-Flotte und die Investitionsflüsse erleichtern würden;

9.  muss zwar die wichtigen Investitionen anerkennen, die sowohl von der EU als auch von einigen Mitgliedstaaten getätigt und in Mauretanien umgesetzt wurden, fordert jedoch für größere Anstrengungen sowohl seitens der Kommission als auch der Mitgliedstaaten, um eine grö0ßere Koordinierung der finanziellen Beiträge zu erreichen, damit eine tatsächliche Zusammenarbeit in der Entwicklungspolitik erreicht wird und eine unkoordinierte Doppelung zu vermeiden;

10. fordert die Kommission dringend auf, den mauretanischen Behörden Garantien betreffend deren Auslegung der Kontrollmaßnahmen abzuverlangen, da diese trotz der Bemühungen der EU der schlechteste Aspekt des derzeitigen Protokolls sind; erinnert erneut daran, dass die Schiffe der Gemeinschaft mit sattelitengestützen Systemen ausgerüstet sind, und dass diese das Instrument sein müssen, um deren Position zu bestimmen und dass alternative Systeme wie eine geschätzte Sichtschätzung der Entfernung zur Küste, unterbunden werden müssen, da sie nachweislich unzuverlässig und für die Flotte rechtlich unsicher sind;

11. bringt seine Besorgnis hinsichtlich der illegalen Aufbringung von Schiffen der Gemeinschaft durch die mauretanischen Behörden zum Ausdruck, was ein wiederkehrendes Problem ist, insbesondere in Bezug auf die in der obigen Ziffer genannten Tatsachen; unterstreicht, dass die mauretanischen Behörden dem Kapitel VI von Anhang II des Protokolls nicht gerecht werden, insbesondere in Bezug auf dessen Absatz 3 betreffend die Verfahren im Falle der Aufbringung von Schiffen;

12. unterstreicht die Notwendigkeit für das Europäische Parlament umfassend sowohl in den Verhandlungsverlauf als auch in die langfristige Beobachtung des Funktionierens des neuen Protokolls einbezogen zu sein, um seinen Verpflichtungen gemäß AEUV betreffend die umfassende und sofortige Information des Parlaments gerecht zu werden; erneuert seine Überzeugung, dass das Europäische Parlament in den Sitzungen der durch die Fischereiabkommen vorgesehenen Gemeinsamen Ausschüsse vertreten sein sollte, und besteht auf Grund seines Sachverstands auf den Vorteilen die alle Parteien aus der Teilnahme des betroffenen Sektors an den Sitzungen der Gemeinsamen Ausschüsse ziehen können;

13. fordert die Kommission auf, das Europäische Parlament rechtzeitig über die ex-post Bewertung des derzeitigen Protokolls zu informieren, um ausreichende Fakten zur Bewertung des Protokolls und zur Erkennung bestehender Probleme zu haben;

14. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung Mauretaniens zu übermitteln.