Entschließungsantrag - B7-0196/2011Entschließungsantrag
B7-0196/2011

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Erneuerung des Protokolls zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und Mauretanien

16.3.2011

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B7‑0018/2011
gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung

Carl Haglund im Namen der ALDE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0193/2011

Verfahren : 2011/2586(RSP)
Werdegang im Plenum
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B7-0196/2011
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B7-0196/2011
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B7‑0196/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Erneuerung des Protokolls zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und Mauretanien

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf das 2006 abgeschlossene partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien,

–   unter Hinweis auf das Protokoll zu diesem Fischereiabkommen, das seit dem 1. August 2008 in Kraft tritt und am 31. Juli 2012 ausläuft,

–   unter Hinweis auf die Erklärungen im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments vom 7. März 2011,

–   unter Hinweis auf die finanzielle Gegenleistung in Höhe von 305 Millionen Euro, die die EU zwischen 2008 und 2012 im Rahmen dieses partnerschaftlichen Fischereiabkommens entrichtet, damit Fischereifahrzeuge der EU aus 12 Mitgliedstaaten in mauretanischen Gewässern fischen dürfen,

–   unter Hinweis auf die Reise des Fischereiausschusses des Europäischen Parlaments nach Mauretanien vom 3. bis 5. November 2010,

–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass Mauretanien eines der ärmsten Länder Afrikas und als hochverschuldetes armes Land eingestuft ist und finanziell von ausländischer Hilfe und dem Schuldenerlass durch Einrichtungen wie die Weltbank, die Europäische Investitionsbank oder die Europäische Union sowie durch bilaterale Partner wie Frankreich, Deutschland, Spanien, die Vereinigten Staaten, Japan oder China abhängt,

B.  in der Erwägung, dass sich in Mauretanien im vergangenen Jahrzehnt – zuletzt 2008 – mehrere Militärputsche ereignet haben und dass Mauretanien deshalb nach wie vor als instabiles Land gelten kann, wodurch es auch politisch von internationaler Anerkennung abhängig wird,

C. in der Erwägung, dass die politischen Unruhen in Nordafrika auch auf Mauretanien übergegriffen haben, wo im Januar über einen Fall einer politisch motivierten Selbstverbrennung und im Februar über Demonstrationen in der Hauptstadt Nouakchott berichtet wurde, auf denen die Schaffung von Arbeitsplätzen, wirtschaftliche und politische Veränderungen und ein Ende der Korruption verlangt wurden,

D. in der Erwägung, dass Mauretanien in den vergangenen Jahren stark von terroristischen Aktivitäten betroffen war und al‑Qaida im Wüstengebiet, das den größten Teil des Landes umfasst, operiert,

E.  in der Erwägung, dass das partnerschaftliche Fischereiabkommen mit Mauretanien eine finanzielle Gegenleistung in Höhe von 305 Millionen Euro über vier Jahre vorsah und damit das für Mauretanien wichtigste internationale Abkommen war, weil die Zahlungen der EU und die Lizenzgebühren etwa ein Drittel der Gesamteinnahmen des Staates ausmachen,

F.  in der Erwägung, dass Mauretanien in den letzten sechs Jahren eine finanzielle Gegenleistung in Höhe von insgesamt 65 Millionen Euro erhalten hat, die eigens für die Entwicklung der Fischerei vorgesehen war, der Sektor jedoch nach wie vor als unterentwickelt gilt,

G. in der Erwägung, dass im 10. Europäischen Entwicklungsfonds im Zeitraum 2008–2013 156 Millionen Euro für Mauretanien vorgesehen sind, von denen 47 Millionen Euro für die Verbesserung des Regierungssystems und 26 Millionen Euro für die Bergung gesunkener Schiffe in der Bucht von Nouadhibou reserviert sind, um dort die Sicherheit zu erhöhen und die Industrietätigkeit zu fördern,

H. in der Erwägung, dass im Rahmen des partnerschaftlichen Fischereiabkommens Fischereifahrzeuge der Union aus 12 Mitgliedstaaten in mauretanischen Gewässern fischen dürfen und dass es aus wirtschaftlicher und finanzieller Sicht das wichtigste Fischereiabkommen der EU ist,

I.   in der Erwägung, dass die Fischerei eine der wichtigsten Einkommensquellen der mauretanischen Wirtschaft ist und etwa 10 % des BIP des Landes, zwischen 35 % und 50 % der Ausfuhren Mauretaniens und 29 % der Einnahmen des Staatshaushalts ausmacht,

1.  fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament unverzüglich die Ex-post-Bewertung des gegenwärtigen Protokolls vorzulegen, damit sich die Mitglieder des Europäischen Parlaments ein fundiertes Urteil darüber bilden können, ob die in diesem Abkommen festgelegten Ziele verwirklicht wurden und das Europäische Parlament deshalb der Erneuerung des Protokolls seine Zustimmung erteilen sollte; stellt fest, dass die Informationen in dieser Bewertung viele der in den folgenden Ziffern aufgeworfenen Fragen gegenstandslos machen könnten;

2.  stellt fest, dass die Kommission dem Rat 2007 vorgeschlagen hatte, das Abkommen zu kündigen, weil zu wenig Gebrauch von den Fangmöglichkeiten gemacht wurde und sich daraus ein nicht zufriedenstellendes Kosten-Nutzen-Verhältnis ergeben hatte; fordert eine Analyse, ob sich die Lage in den vergangenen drei Jahren beträchtlich verbessert hat, und eine Erklärung, ob die Kommission nach wie vor der Meinung ist, dass das Abkommen gekündigt werden sollte;

3.  fordert die Kommission auf, gemäß Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe a des gegenwärtigen Protokolls eine Zusammenfassung der Ergebnisse in den wissenschaftlichen Jahresberichten des gemeinsamen wissenschaftlichen Ausschusses zu veröffentlichen;

4.  fordert die Kommission auf, gemäß der Vereinbarung in Artikel 7 Absatz 3 des gegenwärtigen Protokolls die gemeinsame Halbzeitbewertung, in der die Verwirklichung der Ergebnisindikatoren im Bereich der Verwendung der Fördermittel für die Fischerei analysiert wird, und die gemeinsame Abschlussbewertung vorzulegen;

5.  ersucht die Kommission um Auskunft darüber, ob die mauretanischen Behörden die Bestimmungen des Abkommens gemäß Artikel 7 Absatz 4 des gegenwärtigen Protokolls befolgt haben, wonach sie verpflichtet sind, der Kommission jedes Jahr mitzuteilen, wie diese Fördermittel gemäß dem mauretanischen Finanzgesetz im Folgejahr verwendet werden sollen, und ersucht die Kommission um eine Darlegung, ob der Inhalt dieser Mitteilung zufriedenstellend war;

6.  fordert die Kommission auf, eine Analyse darüber vorzulegen, wie die in Artikel 7 des Protokolls vereinbarten jährlichen und mehrjährigen Ziele festgelegt und verwirklicht wurden;

7.  fordert die Kommission auf, aktuelle Daten über die Überschneidungen im Bereich Tintenfischfang zwischen der handwerklichen Fischerei und den EU-Fischereifahrzeugen vorzulegen, wobei die Anzahl der Fischereifahrzeuge im Rahmen der vorangegangenen Fischereiabkommen (2001–2006 und 2006–2008) gesenkt, die Bruttoreferenzmenge aber erhöht wurde;

8.  fordert die Kommission auf, aussagekräftige Angaben dazu zu machen, wie das System der freiwilligen Anlandungen, das als Anreiz für Reeder eine Ermäßigung der Lizenzgebühren vorsieht, wenn sie einen Teil ihrer Fänge im mauretanischen Hafen Nouadhibou anlanden, in der Praxis funktioniert hat, und fordert eine Bewertung, ob zusätzliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden sollten;

9.  fordert die Kommission auf, die Aufnahme einer Klausel in das neue Protokoll zu prüfen, die EU-Fischereifahrzeuge verpflichtet, einen bestimmten Anteil der Fänge in mauretanischen Häfen anzulanden, was von den mauretanischen Behörden für notwendig erachtet wird, um die Nachfrage des Landes nach Nahrungsmittellieferungen zu decken und Arbeitsplätze zu schaffen;

10. fordert die Kommission auf, Druck auf die mauretanischen Behörden auszuüben, damit gängige Praxis beendet wird, dass Mitarbeiter der staatlichen Aufsichtsbehörde DSPCM an Bord von Fischereifahrzeugen gehen, um aus Berichten zufolge geringfügigen oder ungerechtfertigten Gründen Geldbußen gegen Reeder zu verhängen, was einen Verstoß gegen die Bestimmungen in Kapitel 6 des gegenwärtigen Protokolls darstellt;

11. ersucht die Kommission um Auskunft darüber, welche Initiativen ergriffen wurden, um die Inspektionsberichte zu erhalten, deren Weiterleitung an die örtliche EU-Delegation die mauretanischen Behörden zugestimmt hatten, und schlägt vor, eine Klausel in das neue Protokoll aufzunehmen, die vorsieht, dass die Zahlungen an die staatliche Aufsichtsbehörde DSPCM verringert werden, wenn weiter über die Schikanierung von EU-Fischereifahrzeugen berichtet wird;

12. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass ein Teil der Zahlungen der EU – wie in Artikel 6 Absatz 3 des Protokolls vorgesehen – für den Ausbau der Hafeninfrastruktur verwendet wird, insbesondere für die Hafenanlagen in der Hauptstadt Nouakchott, damit die Anlandung der Fänge erleichtert, die Beschäftigung vor Ort gefördert und die Infrastruktur des Landes verbessert werden;

13. legt der Kommission nahe, in das neue Protokoll die Möglichkeit aufzunehmen, mauretanischen Sachverständigen Schulungen anzubieten, um den Aufbau einer Strukturpolitik der Fischerei und den Ausbau der Infrastruktur des Landes zu unterstützen;

14. fordert die Kommission auf, dem kontinuierlich niedrigen Grad der Eingliederung der Fischerei in die mauretanische Wirtschaft (Berichten zufolge aufgrund der Abhängigkeit von Einnahmen aus Fischereiabkommen und Gebühren für freie Lizenzen, aufgrund von Unzulänglichkeiten bei den Infrastrukturen für die Anlandung, Verarbeitung, unterstützende Dienstleistungen und Instandhaltung sowie aufgrund mangelnder Diversifizierung der Fänge) dadurch entgegenzuwirken, dass sie enger mit den mauretanischen Behörden zusammenarbeitet und die Zahlung der finanziellen Gegenleistung der EU daran knüpft, dass klarere Ziele in den Bereichen Ausbau der Fischerei und Infrastrukturpolitik vorgegeben werden;

15. ersucht die Kommission um Auskunft über die gemeinsame Denkfabrik, die in Artikel 8 des gegenwärtigen Protokolls vorgesehen war und deren Aufgabe es war, regelmäßig Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Förderung privater Investitionen aus der EU in die mauretanische Fischerei zu prüfen und einen Aktionsplan zur Verwirklichung dieses Ziels auszuarbeiten;

16. legt der Kommission nahe, dass sie sich in den kommenden Verhandlungen dafür einsetzt, das gegenwärtige Lizenzsystem durch ein System übertragbarer Fangquoten auf der Grundlage wissenschaftlicher Bewertungen zu ersetzen, um eine bessere Kontrolle über die Überfischung der Bestände zu erlangen;

17. fordert die Kommission auf, die Tragfähigkeit eines regionalen Ansatzes für alle Fischereiabkommen der EU in Westafrika zu prüfen, wodurch die Bewirtschaftung länderübergreifender Fischbestände und die Überwachung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei verbessert, indes aber auch der ungleichen Verhandlungsposition der EU und der Vertragsstaaten, die – wie Mauretanien – in hohem Maße von finanziellen Gegenleistungen der EU abhängen, entgegengewirkt werden könnte;

18. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und dem Rat zu übermitteln.