Entschließungsantrag - B7-0198/2011Entschließungsantrag
B7-0198/2011

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik – Östliche Dimension

16.3.2011

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Marek Siwiec im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten


Verfahren : 2010/2958(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0198/2011

B7‑0198/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik – Östliche Dimension

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Treffens der Außenminister vom 13. Dezember 2010 zur Östlichen Partnerschaft,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen vom 19. Januar 2006 zur Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP)[1], vom 15. November 2007 zur Stärkung der ENPI[2], vom 6. Juli 2006, zum Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI)[3], vom 5. Juni 2008 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)[4], vom 19. Februar 2009 zur Überprüfung des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments[5], vom 17. Januar 2008 zu einem neuen Ansatz in der Politik für die Schwarzmeerregion[6] und vom 20. Januar 2011 zu einer EU-Strategie für den Schwarzmeerraum[7],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2010 zu der Notwendigkeit einer EU-Strategie für den Südkaukasus[8],

–   unter Hinweis auf die Entwicklung der ENP seit 2004 und insbesondere auf den Fortschrittsbericht der Kommission über deren Umsetzung,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, der Republik Moldau und zur Ukraine, sowie auf die Empfehlungen der Parlamentarischen Kooperationsausschüsse mit diesen Ländern, mit Ausnahme von Belarus,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2007, Ziffer 41, in der angeregt wird, eine Parlamentarische Versammlung EU-Nachbarschaft Ost (EURO-NEST) ins Leben zu rufen,

–   unter Hinweis auf die gemeinsam mit Armenien, Aserbaidschan, Georgien und der Republik Moldau angenommenen Aktionspläne sowie auf die Assoziierungsagenda EU-Ukraine,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zur ENP vom 26. Juli 2010,

–   unter Hinweis auf die am 7. Mai 2009 auf dem Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft in Prag abgegebene Gemeinsame Erklärung,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 12. Mai 2010 mit dem Titel: „Die Europäische Nachbarschaftspolitik – eine Bestandsaufnahme“[9],

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 3. Dezember 2008 zur Östlichen Partnerschaft[10],

–   in Kenntnis der Mitteilungen der Kommission vom 5. Dezember 2007 für eine starke Europäische Nachbarschaftspolitik[11], vom 4. Dezember 2006 über die Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik[12], vom 12. Mai 2004 mit dem Titel: „Europäische Nachbarschaftspolitik – Strategiepapier“[13], vom 1. März 2003 mit dem Titel: „Größeres Europa – Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn"[14],

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments[15],

–   unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 13/2010 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel: „Wurde das neue Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument im südlichen Kaukasus (Armenien, Aserbaidschan und Georgien) erfolgreich auf den Weg gebracht und erzielt es Ergebnisse?“,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass mit dem Vertrag von Lissabon die notwendigenVoraussetzungen geschaffen wurden, damit die EU die Effizienz und die Kohärenz ihrer Beziehungen zu allen Akteuren und Partnern, insbesondere zu ihren Nachbarn, verbessern kann,

B.  in der Erwägung, dass die Union nach Artikel 8 EUV besondere Beziehungen zu den Ländern in ihrer Nachbarschaft entwickeln muss, um einen Raum des Wohlstands und der guten Nachbarschaft zu schaffen, der auf den Werten der Union aufbaut und sich durch enge, friedliche Beziehungen auf der Grundlage der Zusammenarbeit auszeichnet,

C. in der Erwägung, dass die Europäische Nachbarschaftspolitik seit ihrer Einführung zu einer Stärkung der Beziehungen zu den Partnerländern geführt und diverse greifbare Vorteile mit sich gebracht hat; in der Erwägung, dass es nach wie vor Herausforderungen gibt, und dass die Umsetzung jetzt im Vordergrund stehen sollte, wobei es klar festgelegte Prioritäten für Maßnahmen, klare Benchmarkingverfahren und eine leistungsbezogene Differenzierung geben sollte,

D. in der Erwägung, dass die Östliche Partnerschaft einen wichtigen politischen Rahmen zur Vertiefung der Beziehungen mit und zwischen den Partnerländern darstellt, und sich auf die Grundsätze der gemeinsamen Trägerschaft und Verantwortung sowie der Konditionalität stützt; in der Erwägung, dass verstärkte Beziehungen ein gemeinsames Engagement und einen konkreten Prozess hin zu verantwortungsvoller Regierungsführung und demokratische Standards erfordern,

E.  in der Erwägung, dass bei der Östlichen Partnerschaft die folgenden vier thematischen Plattformen im Mittelpunkt stehen: Demokratie, verantwortungsvolle Regierungsführung und Stabilität; wirtschaftliche Integration und Konvergenz mit den EU-Politiken; Umwelt, Klimawandel und Sicherheit der Energieversorgung; und zwischenmenschliche Kontakte,

F.  in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit im Rahmen der Parlamentarischen Versammlung EURONEST zu positiven Auswirkungen führen soll, indem sie als Plattform dazu dienen soll, Meinungen auszutauschen, gemeinsame Standpunkte zu den globalen Herausforderungen unserer Zeit in Bezug auf Demokratie, Politik, Wirtschaft, Sicherheit der Energieversorgung und soziale Fragen zu erarbeiten und die Beziehungen zwischen den Ländern der Region und der EU sowie unter den Ländern der östlichen Partnerschaft selbst enger zu gestalten,

G. in der Erwägung, dass die EU einen Ansatz von der Basis aus fördern und erheblich intensivieren, ihre wirtschaftliche Unterstützung für die Bürgergesellschaften verstärken und die Pressefreiheit und Versammlungsfreiheit fördern sollte, um den Prozess der Demokratisierung zu fördern, der eine Voraussetzung für langfristige Stabilisierung ist,

H. in der Erwägung, dass ungelöste Konflikte in den Nachbarschaftsländern der EU die nachhaltige wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Entwicklung der betroffenen Länder untergraben und ein ernstes Hindernis für die regionale Zusammenarbeit, Stabilität und Sicherheit darstellen, in der Erwägung, dass sie ebenfalls ein ernst zu nehmendes Hindernis für die Entwicklung des vollen Potenzials und der Prioritäten der ENP sind, in der Erwägung, dass diese Konflikte die Entwicklung einer echten und effektiven multilateralen Dimension der ENP untergraben; in der Erwägung, dass die Rolle, die die Bürgergesellschaft in den betroffenen Ländern spielen könnte, nach wie vor unterschätzt wird,

I.   in der Erwägung, dass die jüngsten Demonstrationen der Menschen in Belarus, Tunesien und Ägypten gegen repressive Regime deutlich das rechtmäßige Streben der dort lebenden Menschen nach Demokratie gezeigt haben,

J.   in der Erwägung, dass die Politik der EU und der Mitgliedstaaten, die undemokratischen Regime in Tunesien und Ägypten zu unterstützen und mit ihnen zusammenzuarbeiten, versagt hat und daraus eine Lehre gezogen werden sollte für die Beziehungen der EU zu Belarus, und dass die ENP der EU sich generell auf Werte gründen sollte,

K. in der Erwägung, dass das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument dazu beigetragen hat, die Finanzierung der Europäischen Partnerschaft zu vereinfachen; in der Erwägung, dass die Schlussfolgerungen der Strategischen Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik ihren Niederschlag finden sollen, wenn das Nachfolge-Instrument ausgearbeitet wird, und dass dabei umfassende Konsultationen durchgeführt werden sollten,

Überprüfung der ENP – Allgemeines

1.  begrüßt die Fortschritte in den Beziehungen zwischen der EU und den Nachbarländern im Rahmen der ENP und bekräftigt die Werte, Grundsätze und Verpflichtungen, auf denen die Europäische Nachbarschaftspolitik aufgebaut ist, und die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Marktwirtschaft, nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Regierungsführung umfassen; hält die Europäische Nachbarschaftspolitik nach wie vor für einen strategisch bedeutsamen Rahmen zur Vertiefung und Stärkung der Beziehungen zu unseren engsten Partnern, um ihre politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Reformen zu unterstützen, und hält es für unbedingt notwendig, bei der Gestaltung und Umsetzung der Programme und Maßnahmen den Grundsatz der gemeinsamen Trägerschaft aufrechtzuerhalten;

2.  begrüßt die laufende Überprüfung der ENP und unterstreicht, dass dieser Prozess zu einer weiteren Verbesserung der Beziehungen der EU zu den Nachbarländern führen dürfte, und weist mit Nachdruck darauf hin, dass diese Länder zwar unterschiedliche Bestrebungen und Ziele haben mögen, jedoch dennoch das Potenzial haben, engste politische Verbündete der EU zu sein;

3.  merkt an, dass die beiden Dimensionen (Süd und Ost) der ENP als integrale Bestandteile der selben politischen Priorität wahrgenommen werden sollten; unterstreicht, dass Flexibilität notwendig ist, und dass wir bei unserer Vorgehensweise gegenüber den einzelnen Partnern stärker differenzieren und die Ausgaben zielgerichteter einsetzen sollten;

4.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Strategische Überprüfung der ENP ein verstärktes politisches Engagement aller Partner widerspiegeln und die leistungsbasierte Differenzierung anhand klar definierter Benchmarks stärken sollte;

5.  legt großen Wert auf eine kontinuierliche Prüfung und Bewertung nicht nur der bisher im Rahmen der durchgeführten Programme erzielten Ergebnisse, sondern auch der Angemessenheit der im Rahmen der Partnerschaft verwendeten Mittel; ist der Ansicht, dass dieses Verfahren die Korrektur möglicher Mängel und unglücklicher Entscheidungen in Zukunft ermöglichen wird;

6.  hält es für unbedingt notwendig, anzuerkennen, dass der Vertrag von Lissabon Änderungen mit sich gebracht hat, wobei insbesondere der Vizepräsident der Kommission/Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) stärker in den Vordergrund tritt, ein Europäischer Auswärtiger Dienst geschaffen wurde (EAD), ein für Erweiterung und Nachbarschaftspolitik zuständiges Kommissionsmitglied ernannt wurde und das Europäische Parlament neue Befugnisse bekommen hat, was der Außenpolitik der EU eine größere Kohärenz verleihen und die Effizienz und Legitimität ihrer externen Dimension und Tätigkeit erhöhen soll;

7.  fordert den EAD und die EU-Delegationen weltweit auf, erheblich dazu beizutragen, zu gewährleisten, dass die Menschenrechte und die politischen Grundsätze bei der Analyse der politischen Lage in Drittländern stärker berücksichtigt werden und im Rahmen von Hilfsprojekten in mögliche „Umwandlungsmaßnahmen" einfließen;

Europäische Nachbarschaftspolitik - Ost

8.  begrüßt, dass die Europäische Östliche Partnerschaft als politischer Rahmen zur Förderung der östlichen Dimension der Europäischen Nachbarschaftspolitik eingeführt wurde, die darauf abzielt, die Beziehungen zwischen der EU und ihren östlichen Nachbarn zu vertiefen und zu stärken, die politische Assoziierung, die wirtschaftliche Integration und die Annäherung der Rechtsvorschriften voranzutreiben und gleichzeitig die politischen und sozioökonomischen Reformen in den Partnerländern zu unterstützen; fordert den Rat, die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, klare Vorgaben für die Überwachung solcher Reformen zu ersinnen, und weist dabei darauf hin, dass die Vorgaben den Besonderheiten jedes Partners Rechnung tragen sollte, einschließlich seiner spezifischen Ziele und Potenziale; fordert den Rat, die Kommission und den EAD auf, das Parlament bei der Gestaltung dieser Vorgaben einzubeziehen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass wirtschaftliche Reformen mit politischen Reformen einhergehen müssen, und dass eine verantwortungsvolle Regierungsführung nur mit einem offenen und transparenten Beschlussfassungsverfahren möglich ist, das sich auf demokratische Institutionen gründet;

9.  hält es für außerordentlich wichtig, im Rahmen der Östlichen Partnerschaft Stabilität und multilaterale vertrauensbildende Maßnahmen zu fördern, wie dies in der auf dem Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft in Prag abgegebenen Gemeinsamen Erklärung vereinbart wurde;

10. weist mit Nachdruck darauf hin, dass eine europäische Perspektive, auch im Sinne von Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union, eine treibende Kraft für die Durchführung von Reformen in diesen Ländern sein und deren Bekenntnis zu gemeinsamen Werten und Grundsätzen wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und verantwortungsvoller Regierungsführung weiter stärken könnte;

11. weist darauf hin, dass die gemeinsamen Grundwerte, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Unabhängigkeit der Justiz, Bekämpfung der Korruption, die Verteidigung der Medienfreiheit und die Förderung der NGO, die das Fundament bilden, auf dem die Europäische Nachbarschaftspolitik und die Europäische Östliche Partnerschaft aufgebaut wurden, die wichtigsten Bezugspunkte bleiben sollten, an denen die Leistung unserer Partnerländer gemessen werden sollte; fordert alle ENP-Partner daher auf, konkrete Schritte in diese Richtung zu unternehmen; fordert daher die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, die Umsetzung der jährlichen Aktionsprogramme in diesem Bereich energischer zu betreiben;

12. stellt fest, dass seit der Einführung der Europäischen Nachbarschaftspolitik im Jahr 2004 stark unterschiedliche Ergebnisse zu verzeichnen sind, wobei es in einigen Partnerländern positive Entwicklungen in Bezug auf die Menschenrechtslage und die Demokratie gegeben hat, in anderen Ländern, besonders in Belarus, hingegen einige negative Entwicklungen zu verzeichnen sind;

13. stellt fest, dass Belarus jetzt das einzige östliche Partnerschaftsland ist, das nur in begrenztem Umfang an der ENP und an der bilateralen Östlichen Partnerschaft teilnimmt, und dessen weitere Teilnahme an diesen Programmen von seiner Bereitschaft abhängt, sich zu den gemeinsamen Werten und Grundprinzipien zu bekennen; ist der Auffassung, dass die jüngsten Entwicklungen in Belarus einen Affront gegen die Vorstellung der EU in Bezug auf Achtung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit darstellen; begrüßt die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ zu Belarus vom 31. Januar 2011; fordert die EU auf, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um diese Schlussfolgerungen uneingeschränkt umzusetzen, unter anderem indem sie versucht, die normalen Bürger in Belarus für die Idee der Reform zu begeistern, indem der Verwaltungsaufwand und die Kosten im Zusammenhang mit der Gewährung von Schengen-Visa reduziert und die zwischenmenschlichen Kontakte erleichtert werden;   fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, bei der Ausstellung von Schengen-Visa im Rahmen des EU-Visakodex größtmögliche Flexibilität walten zu lassen; fordert die Kommission und andere Geldgeber eindringlich auf, die Entwicklung demokratisch ausgerichteter politischer Parteien in Belarus und die Gründung größerer NGO und Organisationen der Bürgergesellschaft sowie Gemeinschafts- und Bürgerinitiativen in der Region Belarus zu unterstützen;

14. weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Rechtsrahmen für die Wahlen sowie die Durchführung der Wahlen in einigen Ländern nicht den internationalen Standards entsprachen; hält es für äußerst wichtig, dass Wahlen frei und fair und in Übereinstimmung mit den internationalen Standards und Zusagen durchgeführt werden;

15. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Bekämpfung der Korruption, insbesondere im Justizapparat und bei der Polizei, für die EU bei der Entwicklung ihrer Beziehungen zu den östlichen Partnern an erster Stelle stehen sollte, und dass dies sich innerhalb des umfassenden Rahmens für den Aufbau von Institutionen widerspiegeln sollte; hält es ebenfalls für außerordentlich wichtig, energischer gegen die internationalen Netze des organisierten Verbrechens vorzugehen und fordert eine engere polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit mit den EU-Agenturen;

16. hält es für außerordentlich wichtig, die bilateralen Beziehungen zu den östlichen Partnerländern um eine multilaterale Dimension zu ergänzen, indem die Zahl der Aktivitäten und Initiativen im Rahmen der thematischen Plattformen erhöht wird, die Stärkung grenzübergreifender Projekte, der Ausbau der Programme zur Förderung zwischenmenschlicher Kontakte, die Entwicklung von Anreizen zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit stärker in den Vordergrund gerückt werden und der aktive Dialog mit der Bürgergesellschaft weiter verbessert wird, um die erforderliche Einrichtung von offenen, nichtstaatlichen Institutionen zu fördern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken; stellt jedoch fest, dass die bilaterale Dimension weiterhin im Vordergrund steht, und fordert eine klarere und rigorosere Differenzierung und Konditionalität, wobei Ziele und Zusagen auch umzusetzen sind und auf echte Fortschritte konkrete Schritte hin zur Integration in die Europäische Union folgen; ist fest davon überzeugt, dass stärkere Kontakte zu den leistungsfähigsten Partnern sich positiv auf die anderen auswirken werden und eine Verbesserung der multilateralen Zusammenarbeit bewirken könnten;

17. hält es für außerordentlich wichtig, die regionale Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum weiter zu fördern und die Politik der EU für die Schwarzmeerregion zu verbessern, insbesondere indem eine eigene EU-Strategie für den Schwarzmeerraum eingeführt und gewährleistet wird, dass die zur effektiven Umsetzung dieser Strategie erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen bereitgestellt werden; hebt die Komplementarität zwischen der Schwarzmeerpolitik der EU und der Östlichen Partnerschaft hervor und fordert die Kommission und den EAD ebenfalls auf, die unterschiedlichen Ansätze der beiden Initiativen positiv zu nutzen und auf allen Ebenen zu klären, wie diese beträchtliche Komplementarität genutzt werden kann;

18. fordert die Länder in der Region auf, enger untereinander zu kooperieren und in einen verstärkten und anhaltenden Dialog auf allen wichtigen Ebenen einzutreten, in Bereichen wie Freiheit, Sicherheit und Recht, und insbesondere bei Grenzschutz, Migration und Asyl, Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Menschenhandel, illegale Einwanderung, Terrorismus, Geldwäsche und Drogenhandel sowie im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit; weist darauf hin, dass gute nachbarschaftliche Beziehungen eine der wichtigsten Voraussetzungen für alle ENP-Länder sind, um auf dem Weg zur Mitgliedschaft in der EU Fortschritte zu erzielen;

19. weist mit Nachdruck darauf hin, dass es in vielen Ländern nach wie vor ernsthafte Probleme gibt, was die freie Meinungsäußerung betrifft, besonders in den Medien, sowie in Bezug auf die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, und dass der Raum, der Akteuren der Gesellschaft und den Menschenrechten zur Verfügung steht, nach wie vor unverhältnismäßig stark eingeschränkt ist;

20. begrüßt die aktive Rolle der Organisationen der Bürgergesellschaft bei der Förderung der Werte, auf die die Europäische Nachbarschaftspolitik sich stützt, insbesondere Menschenrechte, Medienfreiheit und Demokratisierung; weist mit Nachdruck darauf hin, dass diese Rolle zusammen mit ihrer Einbeziehung bei der Durchführung und Überwachung von Projekten im Rahmen des Instruments der Europäischen Nachbarschaftspolitik und der Aktionspläne der Europäischen Nachbarschaftspolitik weiter unterstützt werden müssen, indem sie finanzielle und institutionelle Unterstützung erhalten; begrüßt die aktive Einbeziehung der Organisationen der Bürgergesellschaft, insbesondere aus den Partnerländern, am Forum der Bürgergesellschaft; fordert das Forum der Bürgergesellschaft auf, sich in die offiziellen Plattform-Sitzungen und thematischen Arbeitsgruppen der Östlichen Partnerschaft einzubringen;

21. hält es für notwendig, eine gründliche Bewertung der Glaubwürdigkeit aller an diesem Prozess beteiligten Organisationen der Bürgergesellschaft vorzunehmen, um die Legitimität und Effizienz unserer Aktionen zu gewährleisten;

22. hält die Rolle der lokalen Behörden bei der demokratischen Entwicklung unserer Partnerländer für äußerst wichtig und fordert die Kommission eindringlich auf, diese Behörden aktiv zu unterstützen, um die Demokratie und die Governance vor Ort zu stärken; fördert den Ausbau der Partnerschaftsprogramme zwischen den lokalen Behörden der EU und der Partnerländer sowie die Gründung einer Lokalen und Regionalen Versammlung der Länder Osteuropas und des Südkaukasus;

23. weist nachdrücklich darauf hin, wie wichtig die Gewerkschaften und der soziale Dialog als Teil der demokratischen Entwicklung der östlichen Partnerländer sind; unterstreicht, dass die Gewerkschaftsrechte begrenzt sind und fordert die östlichen Partnerschaftsländer auf, die Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte weiter zu stärken; empfiehlt, dass der soziale Dialog intensiver geführt und die Konsultation der Sozialpartner verstärkt wird;

24. hält die freie Meinungsäußerung sowie freie und unabhängige Medien, auch im Internet, für die Entwicklung einer Demokratie und als Mittel zur Förderung des Austausches und der Kommunikation zwischen den Gesellschaften in der Region untereinander und zwischen ihnen und der EU für außerordentlich wichtig; ermuntert die EU, Belsat, Radyo Racyja und Europäisches Radio für Belarus weiter finanziell zu unterstützen und die Schaffung und Konsolidierung anderer Medienunternehmen zu unterstützen, auch durch finanzielle Beiträge, unter anderem als eine Möglichkeit, direkte Kommunikationswege zwischen den Gesellschaften zu fördern; hält es für dringend notwendig, den kontrollierten staatlichen Medien, zum Beispiel in Belarus, die Unterstützung zu entziehen;

25. bekräftigt seine Auffassung, dass Assoziationsabkommen ein wichtiges Instrument zur Unterstützung von Reformen sind und konkrete Bedingungen, Zeitpläne und Leistungsvorgaben enthalten und regelmäßig überprüft werden sollten, um die bilateralen Beziehungen zur EU auf ganzheitliche Art zu vertiefen und Kohärenz zwischen allen Komponenten solcher Abkommen zu gewährleisten, d.h. den politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen Komponenten und bei den Menschenrechten; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Programme zum Aufbau von Institutionen so schnell wie möglich eingeleitet werden müssen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die EU diese Länder eingedenk des Anspruchs der Assoziationsabkommen und ihrer wesentlichen Bedeutung für die Zukunft der östlichen Partnerschaft technisch und finanziell unterstützen sollte, damit sie in der Lage sind, die eingegangenen Zusagen, die mit der Umsetzung einhergehen, auch einzuhalten; erinnert die Kommission an ihre Verantwortung, das Parlament und die zuständigen Berichterstatter angemessen über die Verhandlungsmandate für die Assoziierungsabkommen sowie über die laufenden Verhandlungen zu informieren;

26. begrüßt die Arbeit der Hochrangigen Beratergruppe der EU für Armenien und die Einsetzung einer solchen Gruppe in Moldau; fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin und die Kommission auf, zu prüfen, ob auch anderen östlichen Partnern eine solche Unterstützung angeboten werden kann;

27. ist der Auffassung, dass eine engere wirtschaftliche Integration ein wirksames Instrument sein kann, um den gesellschaftlichen und politischen Wandel voranzutreiben; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Einrichtung der weit reichenden und umfassenden Freihandelszonen mit der EU nur erfolgen darf, sobald die notwendigen Bedingungen erfüllt sind; weist mit Nachdruck darauf hin, dass diese für die Partnerländer nach wie vor als wesentlichen Anreiz für die östliche Partnerschaft und als wichtige Antriebsfeder für Reformen gelten, vorausgesetzt, die sozialen und umweltspezifischen Auswirkungen werden rechtzeitig und in vollem Umfang bewertet; erkennt an, dass das Konzept der weit reichenden und umfassenden Freihandelszonen wiederum an die sich verändernden Umstände der jeweiligen östlichen Partnerschaftsländer angepasst werden sollte;

28. hält eine zunehmende bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit zwischen ENP-Partnern für sehr wichtig, da dies den Bürgern spürbare Vorteile bescheren und das politische Klima in der Region verbessern und zur wirtschaftlichen Entwicklung der Partnerländer beitragen würde; spricht sich daher für die Schaffung von Freihandelszonen zwischen den Partnerländern aus;

29. nimmt die zunehmende wirtschaftliche Präsenz Chinas in der Östlichen Partnerschaft zur Kenntnis;

30. hält es für unbedingt notwendig, die Mobilität der Bürger zu unterstützen, die zwischenmenschlichen Kontakte aufrechtzuerhalten und die Migrationsströme zu steuern, insbesondere im Rahmen von Visumerleichterungen und Rückübernahmeabkommen, damit das Ziel der vollständigen Visumbefreiung erreicht werden kann, vorausgesetzt, alle einschlägigen Bedingungen werden erfüllt; fordert die EU auf, in eigener Initiative und rasch entsprechende Verhandlungen aufzunehmen und gleichzeitig eine bessere Umsetzung der Abkommen über Visumerleichterung zu gewährleisten; empfiehlt, dass bilaterale Abkommen Bestimmungen über eine Aktualisierung der nationalen Zuwanderungsgesetze in den ENP-Ländern beinhalten; fordert nachdrücklich, dass die Umsetzung solcher Abkommen und Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf die Gewährung von Asyl, voll und ganz den internationalen Verpflichtungen und Zusagen sowie den EU-Standards entspricht, besonders was die Menschenrechte betrifft;

31. weist erneut mit Nachdruck darauf hin, dass die Visa-Liberalisierung als starker Anreiz zur Förderung der Demokratisierung und der Menschenrechtsreformen in den Partnerländern genutzt werden kann, sowie als Mittel, im Rahmen der ENP konkrete Maßnahmen für eine politische Assoziierung mit der und eine wirtschaftliche Integration in die EU auszuarbeiten;

32. schlägt vor, dass die Kommission jährlich einen Bericht zur Bewertung der europäischen Rückübernahmeabkommen veröffentlicht;

33. hält eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den ENP-Ländern und FRONTEX für notwendig;

34. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, der Mobilität von Studierenden, Akademikern, Wissenschaftlern und Geschäftsleuten besondere Aufmerksamkeit zu widmen, indem sie gewährleistet, dass ausreichende Mittel bereitgestellt werden und indem sie die bestehenden Stipendienprogramme stärkt und ausweitet; hält es in diesem Zusammenhang für außerordentlich wichtig, innerhalb der Östlichen Partnerschaft neue Projekte zu entwickeln, bei denen eine besser strukturierte Zusammenarbeit im Bereich der höheren Bildung und der Forschung im Vordergrund steht und der Austausch zwischen Universitäten sowie öffentlich-private Partnerschaften im Bereich der Forschung gefördert werden; begrüßt die Einführung von Mobilitätspartnerschaften mit Moldau und Georgien und spricht sich für den Abschluss solcher Partnerschaften mit anderen östlichen Partnern als Teil der Globalstrategie der EU im Bereich der Migration aus; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass der im Rahmen des Schengener Visakodexes vorhandene Spielraum besser genutzt und angewendet werden sollte, um die Mobilität dieser Personenkategorien zu erleichtern;

35. bekräftigt seine umfassende Unterstützung des von der Kommission finanzierten Projekts, Hochschulabsolventen aus ENP- und EU-Staaten Stipendien für das Europa-Kolleg zu gewähren;   ist der Auffassung, dass künftige europäische und aus den Nachbarländern stammende Gesprächspartner, d.h. Mitarbeiter für Stellen im Zusammenhang mit dem Bereich EU-ENP, auf diese Weise umfassend vorbereitet werden können und sich in beruflicher Hinsicht mit Geist und Buchstaben der Politikbereiche, Rechtsvorschriften und Institutionen der EU vertraut machen können;

36. weist angesichts der zunehmenden wechselseitigen Abhängigkeit mit Nachdruck auf die Bedeutung der sektoralen Zusammenarbeit hin, insbesondere in Bereichen wie Sicherheit der Energieversorgung, Umwelt und Klimawandel, Bildung, Informationstechnologie, Forschung, Verkehr, soziale Entwicklung und Integration, Beschäftigungspolitik und Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen, Zusammenarbeit bei der Gesundheitsfürsorge; weist mit Nachdruck darauf hin, dass eine verbesserte sektorale Zusammenarbeit Synergien zwischen den internen Politikbereichen der EU und der Europäischen Nachbarschaftspolitik fördern dürfte; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass mehr Partnerländer dazu aufgefordert werden sollten, mit der EU Protokolle über die Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen und -einrichtungen abzuschließen; begrüßt in diesem Zusammenhang den Beitritt der Republik Moldau und der Ukraine zur Energiegemeinschaft;

37. hält es für notwendig, die Zusammenarbeit im Bereich der Energie, die Energieeffizienz und die Förderung der erneuerbaren Energien zu intensivieren, die wichtige Ziele bei der Zusammenarbeit mit den östlichen Partnern der ENP darstellen werden; unterstreicht die strategische Bedeutung des Nabucco-Projekts und seiner raschen Umsetzung sowie der Flüssigerdgasleitungsnetze im Rahmen des AGRI-Projekts;

38. hält es für unbedingt notwendig, für die Zusammenarbeit mit der Nachbarschaft EU-Mittel in angemessener Höhe bereitzustellen, und bekräftigt die Bedeutung des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments als Finanzierungsinstrument der Europäischen Nachbarschaftspolitik, das weiter entwickelt werden sollte, damit es flexibler auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nachbarländer und -regionen reagieren kann, die direkte Verbindung zwischen den Zielen der ENP-Politik und der ENPI-Planung sicherstellen und den leistungsbezogenen Charakter der künftigen ENP widerspiegeln kann; hält es jedoch für unbedingt notwendig, mehr Flexibilität zu gewährleisten und besser auf Krisen zu reagieren sowie vor allem für die Bürgergesellschaft und vor Ort eine gezieltere Unterstützung sicherzustellen, die an den Wurzeln ansetzt, und sicherzustellen, dass der Staat sich nicht ungerechtfertigterweise in die finanzielle Unterstützung einmischt; hält es für außerordentlich wichtig, die Verwaltung und die Abwicklung der einzelnen Programme im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik zu überwachen, und ist der Ansicht, dass ein wesentliches Kriterium für die Finanzierung der Projekte die Wertschöpfung für die Entwicklung der lokalen Wirtschaft sein muss, wobei die tatsächlichen Kosten und der wirkliche Beitrag jedes Projekts zu berücksichtigen sind; fordert die Kommission und den EAD auf, das Parlament und die Akteure der Bürgergesellschaft frühzeitig zu der bevorstehenden Ausarbeitung des Nachfolgeinstruments zu konsultieren;

39. fordert eine Aufstockung und bessere Nutzung der Mittel im Rahmen des Instruments für Demokratie und Menschenrechte zur Stärkung der Fähigkeit der Bürgergesellschaft, die Menschenrechte und die demokratischen Reformen zu fördern, sowie im Rahmen des Instruments für nichtstaatliche Akteure, das lokale Entwicklungstätigkeiten in kleinem Umfang unterstützt, die von Organisationen der Bürgergesellschaft ungesetzt werden sollen, insbesondere in Belarus;

40. hält es für äußerst wichtig, eine ausreichende Finanzierung aufrechtzuerhalten, und ist erfreut über die verbesserte Koordinierung der Tätigkeit der internationalen Finanzinstitute und anderen Geldgeber, zwecks Steigerung der Effizienz und Schaffung von Synergien; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die EU auch dazu beitragen sollte, dass die Partnerländer die vorhandenen Ressourcen besser nutzen, im Wege einer verstärkten Konzentration auf die praktische Zusammenarbeit, damit die Einrichtungen dieser Länder die Reformen und Zusagen, die sich aus den diversen Abkommen mit der EU ergeben, besser umsetzen können; weist darauf hin, dass der direkte Zusammenhang zwischen Leistung und finanzieller Unterstützung (d.h. Fazilität ‚Verantwortliche Regierungsführung’ im Rahmen des ENPI) verstärkt werden muss, besonders in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit;

41. ist der Auffassung, dass die finanzielle Förderung als sinnvolle Option erörtert werden könnte, die in Zukunft einen echten Anreiz bieten könnte; ist jedoch der Auffassung, dass diese Unterstützung auf dem Grundsatz der Differenzierung gründen und an Bedingungen geknüpft werden sollte, wozu unter anderem das Bekenntnis der Empfängerländer zu gemeinsamen Werten und Grundsätzen, eine effektive Planung ihrer Haushalte und Kontrollverfahren, ein niedriger Korruptionsgrad und die Fähigkeit gehören, eine solche Unterstützung auf transparente und effiziente Weise in Anspruch zu nehmen und Rechenschaft über die Verwendung dieser Mittel abzulegen;

42. hält eine beträchtliche Aufstockung der Obergrenze der Rubrik 4 im Rahmen des Gesamthaushalts für notwendig, besonders für das Instrument der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENPI), da es in den letzten Jahren zwar einige Fortschritte gegeben hat, indem versucht wurde, die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Partnerländern zu verbessern und die schrittweise wirtschaftliche Integration gefördert wurde, angesichts neuer Herausforderungen und neu entstehender Bereiche für eine Zusammenarbeit noch mehr unternommen werden muss;

43. fordert die Kommission auf, die finanzielle Unterstützung aufzustocken, jedoch nicht zu Lasten der Finanzierung der Union für das Mittelmeer und die Östliche Komponente der Europäischen Nachbarschaftspolitik, damit die Ziele erreicht werden können und eine effektive Umsetzung der Östlichen Partnerschaft gewährleistet werden kann;

44. weist darauf hin, dass Geld zwar eine Hebelwirkung für ENP-Länder haben kann, es allerdings nicht ausreicht, um eine nachhaltige und dauerhafte Entwicklung zu gewährleisten; fordert deshalb die ENP-Länder auf, ihre heimischen Ressourcen zu stärken und zu mobilisieren, die Privatwirtschaft, die Gebietskörperschaften und die Bürgergesellschaft aktiv an der Agenda für die ENP zu beteiligen und sich die Projekte im Rahmen der ENP stärker zu eigen zu machen;

45. stellt fest, dass die Stärkung der Dimension ‚Jugend’ der Östlichen Partnerschaft eine wichtige Investition in die Zukunft der Beziehungen zwischen der EU und den östlichen Nachbarn ist, die ein großes Potenzial für die kommenden Jahre in sich birgt, sowie in die Demokratisierung dieser Partnerländer und in die Angleichung ihrer Rechtsvorschriften an europäische Standards; bekräftigt, dass die Kommission die zusätzliche 1.000.000 Million Euro, die dem ENPI aus dem EU-Haushalt für 2011 zugeteilt wurde, zur Stärkung der Dimension ‚Jugend’ der Östlichen Partnerschaft aufwenden sollte, die wie folgt aufzuteilen ist:

      (a)  kleine Zuschüsse, die im Rahmen von Aufforderungen der Kommission oder einer EU-Delegation an die Jugendorganisationen der europäischen Länder und der Östlichen Partnerschaftsländer zur Einreichung von Vorschlägen für gemeinsame Projekte gewährt werden sollen;

      (b)  Stipendien für Studierende aus den Östlichen ENP-Ländern;

46. begrüßt das Ergebnis der Geberkonferenz für Belarus vom 2. Februar 2011, auf der ein Betrag in Höhe von etwa 87 Millionen Euro zusammenkam, der zur Unterstützung von Menschenrechtsvertretern sowie zur Stärkung der Gewerkschaften, der Forschungszentren und der Studentenorganisationen verwendet werden soll;

47. stellt fest, dass sich die EU sich mit der Schaffung der EUBAM in Moldau und der EUMM in Georgien verstärkt für Sicherheitsfragen in der östlichen Nachbarschaft einsetzt;   fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin und den EAD auf, sich stärker für die Lösung langwieriger Konflikte in Transnistrien und im Südkaukasus einzusetzen und sich dabei auf die Grundsätze des Völkerrechts, insbesondere die Nichtanwendung von Gewalt, Selbstbestimmung und territoriale Integrität zu stützen, indem sie stärker politische Positionen beziehen, sich aktiver und entschlossener an ständigen sowie an Ad hoc-Konfliktlösungsstrukturen beteiligen, auch bei bereits vorhandenen Verhandlungsstrukturen, zum Beispiel im Rahmen der OSZE;

48. fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin und den EAD auf, mehr vertrauensbildende Maßnahmen und Programme zu entwickeln, z.B. neue Missionen und Strategien zur Förderung der Kommunikation mit den Menschen und Prüfung pragmatischer Initiativen und innovativer Vorgehensweisen, zum Beispiel informelle Kontakte zu der Zivilbevölkerung und den De-facto-Verwaltungen der abtrünnigen Gebiete, wobei die EU-Politik der Nichtanerkennung jedoch beizubehalten ist, um die zivile Kultur und den gemeinschaftlichen Dialog zu unterstützen; hält es für außerordentlich wichtig, die Grundsätze der gutnachbarlichen Beziehungen und den Ausbau der regionalen Zusammenarbeit im Rahmen der ENP, der Östlichen Partnerschaft und durch Aushandlung von Assoziationsabkommen zu stärken; vertritt die Auffassung, dass den Sonderbeauftragten der EU nach wie vor eine wichtige Rolle zufällt, insbesondere dort, wo ihr Mandat eine regionale Dimension beinhaltet, zum Beispiel im Südkaukasus; hält es für notwendig, mehr und bessere Maßnahmen durchzusetzen, um die langwierigen Konflikte in der Region zu lösen, die der multilateralen Dimension abträglich sind;

49. ist der Auffassung, dass die Ernennung von Sonderbeauftragten der Europäischen Union sinnvoll sein kann, insbesondere im Fall Transnistrien und im Südkaukasus, weil auf diese Weise die Arbeitsbelastung der EU-Delegationen in diesen Ländern reduziert und die Beteiligung der EU an international ausgehandelten Lösungen langwieriger Konflikte verbessert werden kann; ist ausdrücklich der Auffassung, dass die Tätigkeit der Sonderbeauftragten der Europäischen Union von der VP/HV koordiniert werden sollte;

50. ist besorgt darüber, dass Zwangsvertriebenen (Flüchtlinge und Binnenvertriebene) als Folge der bewaffneten Konflikte in den Gebieten der Partnerländer nach wie vor ihre Rechte verwehrt werden, auch das Recht auf Rückkehr, das Recht auf Eigentum und das Recht auf persönliche Sicherheit; fordert alle Parteien auf, diese Rechte, die Notwendigkeit ihrer raschen Inanspruchnahme und einer baldigen Lösung dieses Problems unter Einhaltung der Grundsätze des Völkerrechts unmissverständlich und bedingungslos anzuerkennen; fordert die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, die Unterstützung und die finanzielle Hilfe für die östlichen Partnerländer, die sich mit dieser Situation befassen, fortzuführen und aufzustocken, insbesondere durch Unterstützung bei der Renovierung und beim Bau der notwendigen Gebäude und Straßen, der Infrastruktur für Wasser- und Energieversorgung, von Krankenhäusern und Schulen;

Rolle des Europäischen Parlaments

51. hält es für außerordentlich wichtig, dass das Europäische Parlament die politische Diskussion fördert, und ist der Auffassung, dass ihm bei der Stärkung der Freiheit und der Demokratie in den nachbarlichen Partnerländern eine wichtige Rolle zufällt, auch im Rahmen der parlamentarischen Wahlbeobachtungsmissionen; bekräftigt sein Engagement, seine Tätigkeit mit Hilfe der einzelnen parlamentarischen Organe noch kohärenter zu gestalten, seine Beziehungen zur Bürgergesellschaft zu stärken und die Effizienz seiner Organe zu erhöhen, unter anderem durch einen besseren Einsatz seiner Delegationen in interparlamentarischen Gremien;

52. bekräftigt, dass es die Parlamentarische Versammlung EURONEST uneingeschränkt unterstützt, und unterstreicht die Bedeutung dieses Gremiums für die Stärkung der Demokratie und der demokratischen Institutionen sowie für die Stärkung der parlamentarischen Dimension der Partnerschaft; ist der Auffassung, dass die Versammlung einen nützlichen Beitrag zur Umsetzung der gestärkten ENP leisten und für alle Beteiligten, die an der Stärkung der Zusammenarbeit, der Solidarität und des gegenseitigen Vertrauens interessiert sind, einen Mehrwert darstellen wird; merkt an, dass die Parlamentarier aus Belarus sich gerne der Parlamentarischen Versammlung EURONEST anschließen können, aber nur, wenn das belarussische Parlament demokratisch gewählt und als solches von der Europäischen Union anerkannt wurde;

53. weist mit Nachdruck darauf hin, dass dem Europäischen Parlament in allen Phasen und Bereichen der Entwicklung der Europäischen Nachbarschaftspolitik eine wichtige Rolle zukommt, sowohl bei der Festlegung der strategischen Entscheidungen als auch bei der Kontrolle der Umsetzung der ENP, und bekräftigt seine Zusage, das Recht der parlamentarischen Kontrolle bei der Umsetzung der ENP nach wie vor wahrzunehmen, auch im Wege regelmäßiger Debatten mit der Kommission über die Anwendung des Instruments der Europäischen Nachbarschaftspolitik; bedauert allerdings den eingeschränkten Zugang zu Dokumenten und die unzureichende Konsultation bei der Ausarbeitung der einschlägigen Planungsdokumente; fordert, dass dem Parlament Zugang gewährt wird zu den Verhandlungsmandaten für alle internationalen Abkommen, die derzeit mit den Partnerländern ausgehandelt werden, im Einklang mit Artikel 218 Absatz 10 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wonach das Parlament in allen Phasen des Verfahrens unverzüglich und umfassend zu unterrichten ist;

54. begrüßt den Beschluss des Rates, in der zweiten Hälfte des Jahres 2011 ein zweites Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft abzuhalten; fordert die EU-Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, diese Gelegenheit zu nutzen, um eine Bestandsaufnahme der bisher erzielten Fortschritte zu erstellen und strategische Leitlinien für die Östliche Partnerschaft weiter zu überprüfen, damit in Zukunft weiterhin substanzielle Ergebnisse vorgelegt werden können;

*

* *

55. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), dem Ausschuss der Regionen, den Regierungen und den nationalen Parlamenten der ENP-Staaten, der OSZE und dem Europarat zu übermitteln.