ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Ernennung des Exekutivdirektors der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde)
22.3.2011
Sharon Bowles
im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung
B7‑0200/2011
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Ernennung des Exekutivdirektors der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf das Schreiben der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) vom 28. Februar 2011,
– unter Hinweis auf Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde)[1],
– unter Hinweis auf die Tatsache, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung in seiner Sitzung vom 17. März 2011 die vom Rat der Aufseher der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) ausgewählte Kandidatin angehört hat,
– gestützt auf Artikel 120 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Verena Ross die Kriterien erfüllt, die in Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 festgelegt sind,
1. billigt die Ernennung von Verena Ross zur Exekutivdirektorin der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde);
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) zu übermitteln.
- [1] ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 84.