ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Ernennung des Exekutivdirektors der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde)
22.3.2011
Sharon Bowles
im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung
B7‑0222/2011
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Ernennung des Exekutivdirektors der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf das Schreiben der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) vom 10. März 2011,
– unter Hinweis auf Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde)[1],
– unter Hinweis auf die Tatsache, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung in seiner Sitzung vom 17. März 2011 den vom Rat der Aufseher der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) ausgewählten Kandidaten angehört hat,
– gestützt auf Artikel 120 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Adam Farkas die Kriterien erfüllt, die in Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 festgelegt sind,
1. billigt die Ernennung von Adam Farkas zum Exekutivdirektor der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde);
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) zu übermitteln.
- [1] ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 12.