ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Syrien, Bahrain und Jemen
4.4.2011
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Elmar Brok, Ioannis Kasoulides, Gabriele Albertini, Hans-Gert Pöttering, Dominique Baudis, Angelika Niebler, Cristian Dan Preda, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Vito Bonsignore, Andrzej Grzyb, Tokia Saïfi, Michael Gahler, Filip Kaczmarek, Dominique Vlasto, Krzysztof Lisek, Monica Luisa Macovei, Bogusław Sonik, Ria Oomen-Ruijten, Joanna Katarzyna Skrzydlewska im Namen der PPE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0249/2011
B7‑0249/2011
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Syrien, Bahrain und Jemen
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Syrien und Jemen,
– unter Hinweis auf seinen Bericht vom 24. März 2011 über die Beziehungen der EU zum Golf-Kooperationsrat,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Vertreterin der EU/Vizepräsidentin der Kommission vom 10. März, 15. März und 17. März 2011 zu Bahrain,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Vertreterin der EU/Vizepräsidentin der Kommission vom 10. März, 12. März und 18 März 2011 zu Jemen,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zu Jemen und Bahrain vom 21. März 2011,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24. und 25. März 2011,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Vertreterin der EU/Vizepräsidentin der Kommission vom 18. März, 22. März, 24. März und 26. März 2011 zu Syrien,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Demonstranten in Bahrain, Jemen und Syrien – ebenso wie zuvor in anderen arabischen Ländern wie Tunesien, Ägypten und Libyen – Kundgebungen abhalten und bessere wirtschaftliche Bedingungen, die Verringerung der sozialen Ungleichheiten, die Bekämpfung der Korruption und der Vetternwirtschaft, die Durchführung demokratischer Reformen, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der grundlegenden Menschenrechte fordern,
B. in der Erwägung, dass der Einsatz übermäßiger Gewalt gegen Demonstranten durch die Sicherheitskräfte in Bahrain, Jemen und Syrien zahlreiche Tote und Verletzte forderte,
C. in der Erwägung, dass – wie in Syrien im Jahr 1963 – der Ausnahmezustand vor kurzem in Bahrain und Jemen verhängt wurde,
D. in der Erwägung, dass Berichten zufolge medizinisches Personal, Menschenrechtsverteidiger und politische Aktivisten in Bahrain inhaftiert und Spitäler von Sicherheitskräften besetzt wurden, und dass in Jemen Krankenwagen, die mit verwundeten Regierungsgegnern auf dem Weg zu Spitälern waren, durch Sicherheitskräfte behindert wurden,
E. in der Erwägung, dass Sicherheitskräfte der Länder des Golf-Kooperationsrates Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emiraten und Kuwait – auf Ersuchen der Regierung von Bahrain – in diesem Land zum Einsatz kommen,
F. in der Erwägung, dass die Hohe Vertreterin der EU/Vizepräsidentin der Kommission ihre Besorgnis über die Lage in Syrien zum Ausdruck gebracht hat, da es Berichten zufolge viele Todesopfer gegeben hatte, nachdem die Demonstranten gewaltsam von den Sicherheitskräften bekämpft worden waren,
1. spricht den Familien und Freunden der Todesopfer sein tiefstes Mitgefühl aus;
2. bekundet seine Solidarität mit den Menschen in Bahrain, Jemen und Syrien, würdigt ihren Mut und ihre Entschlossenheit und unterstützt nachdrücklich ihre legitimen demokratischen Bestrebungen;
3. verurteilt auf das Schärfste die Anwendung von Gewalt gegen Demonstranten und bedauert zutiefst, dass es Verletzte und Tote gegeben hat; fordert die Behörden dringend auf, keine Gewalt gegen Demonstranten anzuwenden und ihr Recht auf Versammlungsfreiheit zu achten; betont, dass diejenigen, die für die Verluste an Menschenleben und die Verletzungen verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen und vor Gericht gestellt werden müssen; fordert die Behörden auf, unverzüglich alle politischen Gefangenen sowie alle Personen, die aufgrund ihrer friedlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit den Protesten festgehalten werden, frei zu lassen;
4. stellt fest, dass der Einsatz von Gewalt durch einen Staat gegen seine eigene Bevölkerung direkte Auswirkungen auf seine bilateralen Beziehungen mit der Europäischen Union haben muss; erinnert die Hohe Vertreterin der EU/Vizepräsidentin der Kommission daran, dass die EU über zahlreiche Instrumente – vom Einfrieren von Vermögenswerten über Reiseverbote bis hin zur Aussetzung der Entwicklungshilfe in bestimmten Sektoren – verfügt, um die Länder von solchen Aktionen abzuhalten; weist aber darauf hin, dass die Bevölkerung in keinem Fall von einer derartigen Überprüfung der bilateralen Beziehungen negativ betroffen sein sollte;
5. fordert die Behörden auf, rasch auf die weit verbreiteten Rufe nach demokratischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen zu reagieren; befürwortet nachdrücklich Reformen zugunsten von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und sozialer Gerechtigkeit in Bahrain, Jemen und Syrien;
6. fordert die Hohe Vertreterin der EU/Vizepräsidentin der Kommission auf, die Forderungen nach einer von den Vereinten Nationen oder dem Internationalen Strafgerichtshof durchzuführenden unabhängigen Untersuchung zu unterstützen, die sich mit den Übergriffen gegen Demonstranten vom 18. März in Sanaa, Jemen, befassen soll, bei denen 54 Menschen getötet und mehr als 300 verletzt wurden;
7. verurteilt, dass die Behörden in Bahrain und Jemen auf die Bereitstellung von medizinischer Versorgung Einfluss nehmen und den Zugang zu Gesundheitseinrichtungen verweigern oder einschränken;
8. fordert die Regierung Bahrains und andere Parteien auf, unverzüglich und ohne Vorbedingungen einen sinnvollen und konstruktiven Dialog aufzunehmen, um Reformen herbeizuführen; begrüßt die Ankündigung des VN-Generalsekretärs, dass sich die Vereinten Nationen bereit halten, um – wenn sie darum ersucht werden – von den jeweiligen Ländern initiierte Anstrengungen zu unterstützen;
9. fordert Präsident Saleh von Jemen auf, konkrete Schritte zu setzen, um seinem Versprechen im Hinblick auf einen friedlichen Machtwechsel im Rahmen von verfassungsmäßigen Institutionen nachzukommen; fordert alle Parteien, einschließlich der Opposition, auf, verantwortungsvoll zu agieren, sich unverzüglich an einem offenen und konstruktiven Dialog zu beteiligen, um einen geordneten politischen Übergang sicherzustellen, und alle Parteien und Bewegungen, die das Volk Jemens vertreten, an diesem Dialog zu beteiligen, einschließlich der Houthis, der al-Hirak-Bewegung und der „unabhängigen Demonstranten“ und Jugendlichen;
10. fordert Präsident Assad von Syrien auf, den Ausnahmezustand aufzuheben, wie dies bereits in Erwägung gezogen wird, und einen umfassenden, sinnvollen Dialog mit anderen Parteien aufzunehmen, um die legitimen Forderungen und Bestrebungen der Demonstranten zu erörtern;
11. fordert die EU auf, den Prozess des demokratischen und friedlichen Wandels in Bahrain, Jemen und Syrien zu erleichtern; fordert die Hohe Vertreterin der EU/Vizepräsidentin der Kommission auf, diesbezüglich Vorschläge zu unterbreiten;
12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Hohen Vertreterin der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission, dem Rat und der Kommission, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem König, der Regierung und dem Parlament des Königreichs Bahrain, dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Republik Jemen und dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Arabischen Republik Syrien zu übermitteln.