ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Syrien, Bahrain und Jemen
4.4.2011
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Frieda Brepoels, Hélène Flautre, Margrete Auken, Malika Benarab-Attou, Franziska Katharina Brantner, Isabelle Durant, Catherine Grèze, Heidi Hautala, Barbara Lochbihler, Ulrike Lunacek, Nicole Kiil-Nielsen, Raül Romeva i Rueda, Judith Sargentini im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0249/2011
B7‑0251/2011
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Syrien, Bahrain und Jemen
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Syrien und zum Jemen,
– unter Hinweis auf seinen Bericht zum 24. März 2010 über die Beziehungen der EU zum Golf-Kooperationsrat,
– unter Hinweis auf seinen am 10. Oktober 2006 angenommenen Bericht mit der Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem Abschluss eines Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Syrien andererseits,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahre 1948,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) von 1966, zu dessen Vertragsparteien Syrien gehört,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1975 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das am 18. September 2004 von Syrien ratifiziert wurde,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der EU vom 10. März, 15. März und 17. März 2011 zu Bahrain,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der EU vom 10. März und 17. März 2011 zum Jemen,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der EU vom 18. März, 22. März, 24. März und 26 März 2011 zu Syrien,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Rates der Außenminister vom 21. März 2011 in Brüssel,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 24./25. März 2011,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass in Bahrain, Syrien und im Jemen ebenso wie anderen arabischen Ländern und MENA-Ländern (Region Naher Osten und Nordafrika) wie Tunesien, Ägypten, Lybien, Algerien, Marokko und Jordanien – aber auch in Iran – in den letzten Monaten Millionen von Demonstranten auf die Straße gegangen sind, um ihre Forderung nach Reformen und einer bessern Verteilung von Macht und Wohlstand, dem Schutz der sozialen und zivilen Rechte und einem demokratischeren politischen System zum Ausdruck zu bringen,
B. unter Hinweis darauf, dass die große Mehrheit der Bevölkerung in der MENA-Region unter 35 Jahre alt ist und die fehlenden Zukunftsaussichten für diese junge Generation in den weniger ressourcenreichen Ländern durch die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise noch verschärft wird,
C. unter Hinweis darauf, dass die jeweiligen Regierungen mit einer Verschärfung der gewaltsamen Repression, der Verhängung des Ausnahmezustandes und der Inkraftsetzung von Gesetzen zur Bekämpfung des Terrorismus reagiert haben, um ernsthafte Verbrechen – einschließlich außergerichtlicher Tötungen, Entführungen und Verschwindenlassen von Personen, willkürlicher Verhaftungen, Folter und unfairer Gerichtsverfahren – zu rechtfertigen.
Syrien
D. in der Erwägung, dass die Übernahme des Präsidentenamtes durch Bashar al-Assad Hoffnungen und Erwartungen im Hinblick auf einen Wandel und politische Reformen in Syrien geweckt hat; unter Hinweis darauf, dass seit dem Amtsantritt von Präsident al-Assad keine Reformen durchgeführt wurden und die Erwartungen nicht erfüllt worden sind,
E. unter Hinweis darauf, dass die ununterbrochene Anwendung des Notstandsgesetzes seit 1963 dazu genutzt worden ist, alle Formen von Opposition und Widerstand im Land zu unterdrücken, und die Macht der Sicherheitsdienste gestärkt hat; in der Erwägung, dass das Notstandsgesetz, das die Bürger effektiv in der Wahrnehmung ihrer zivilen und politischen Rechte einschränkt, während es gleichzeitig den syrischen Behörden eine kontinuierliche Kontrolle der Justiz ermöglicht, gegen den internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), zu dessen Vertragsstaaten Syrien gehört, verstößt;
F. in der Erwägung, dass die Demonstrationen in der im Süden Syriens gelegenen Stadt Deraa ihren Ausgang nahmen, ehe sie rasch auf viele andere Städte und Dörfer im Land übergriffen; unter Hinweis darauf, dass die syrischen Regierungsstellen die Demonstrationen rücksichtslos unterdrückt haben, indem sie scharfe Munition einsetzten, um friedliche Versammlungen aufzulösen, und Hunderte von Zivilpersonen verhaftet haben; unter Hinweis darauf, dass Angehörige der syrischen Streitkräfte am Mittwoch, 23. März, in die Omari-Moschee in Derea eingedrungen sind und begonnen haben, auf unbewaffnete Zivilisten zu schießen;
G. unter Hinweis darauf, dass die syrischen Regierungsstellen eine drastische Zensur für nationale und ausländische Medien eingeführt haben, die über Demonstrationen gegen die Regierung Bericht erstatten wollen, und syrische und ausländische Journalisten verhaftet haben, wobei insbesondere Ahmed Hadifa, ein 28 Jahre alter Blogger, und zwei in Beirut ansässige libanesische Journalisten, die für die Nachrichtenagentur Reuters arbeiten, zu nennen sind;
H. unter Hinweis darauf, dass Präsident Bashar Al-Assad als Reaktion auf die Demonstrationen die Aufhebung des Notstandsgesetzes, die Abschaffung von Artikel 8 der syrischen Verfassung, in der verfügt wird, dass der Ba'th-Partei in Staat und Gesellschaft die führende Rolle zukommt, und die Rückgängigmachung der 1962 im Gouvernement al‑Hasaka durchgeführten Volkszählung, bei der Tausenden von Kurden ihr Pass abgenommen wurde und sie als Ausländer registriert wurden, angekündigt hat,
I. in der Erwägung, dass der prominente syrische Menschenrechtsaktivist und Regierungskritiker Haitham al-Maleh im März 2011 aus dem Gefängnis freigelassen wurde und die internationalen Gemeinschaft aufgefordert hat, Druck auf das syrische Regime auszuüben, damit es seinen internationalen Verpflichtungen in Bezug auf die Menschenrechte nachkommt,
Bahrain
J. unter Hinweis darauf, dass am 14. Februar unter dem Eindruck der Protestbewegungen in Tunesien und Ägypten in Bahrain Demonstrationen begannen und die Demonstranten politische Reformen wie z.B. eine konstitutionelle Monarchie und eine gewählte Regierung sowie ein Ende der Korruption und der Ausgrenzung der Schiiten, die 60% der Bevölkerung ausmachen, forderten,
K. in der Erwägung, dass die gewaltsame Repression eine Zeit lang eingestellt wurde, als die Regierung einen nationalen Dialog unter Einbeziehung von Aktivisten der Opposition und politischen Vereinigungen vorschlug, allerdings weiterging, als Saudi-Arabien eintausend Militärangehörige zur Unterstützung der Regierung nach Bahrain entsandte und aus den Vereinigten Arabischen Emiraten 500 Polizeiangehörige eintrafen;
L. in der Erwägung, dass die Regierung von König Hamad bin Isa Al Khalifa am 15. März für die Dauer von drei Monaten den Notstand ausrief und das Kriegsrecht verkündete und die gewaltsame Niederschlagung der Demonstrationen anordnete, so dass Berichten zufolge 11 Menschen starben; unter Hinweis darauf, dass die meisten von ihnen von Sicherheitskräften getötet wurden, die exzessive Gewalt einsetzten, nämlich Ausrüstung zur Auflösung von Versammlungen aus extrem kurzer Entfernung und scharfe Munition, dass jedoch auch vier Mitglieder der Sicherheitskräfte starben, während gleichzeitig Hunderte von Menschen verletzt wurden und eine zweistellige Zahl von Personen verschwand,
M. unter Hinweis darauf, dass es keine größeren Proteste mehr gibt, dass das Königreich jedoch in den schiitischen Dörfern und Teilen der Hauptstadt eine Ausgangssperre von 10.00 Uhr abends bis 4.00 Uhr morgens aufrechterhält und die Ausgangssperre Berichten zufolge für nächtliche Razzien und Verhaftungen von führenden Vertretern der politischen Opposition, Aktivisten der Protestbewegung, Menschenrechtsaktivisten, Künstlern und sogar Ärzten und Krankenschwestern, die verletzte Demonstranten behandelt haben, nutzt,
N. unter Hinweis darauf, dass die Sicherheitskräfte Berichten zufolge Krankenwagen und medizinische Zentren nach verletzten Demonstranten abgesucht haben, schwerkranke Patienten aus Krankenhäusern verschleppt und das medizinische Personal verpflichtet haben, Teil des Krankenhauses in ein Gefängnis für verletzte Demonstranten umzuwandeln, die anschließend von den Sicherheitskräften misshandelt wurden,
O. in der Erwägung, dass Rechtsanwälte und Familienangehörige der in den letzten Tagen verhafteten Personen nicht in Erfahrung bringen konnten, wo sie sich aufhalten oder aus welchem Grund sie verhaftet wurden,
P. in der Erwägung, dass Schiiten an Kontrollpunkten angehalten, häufig beleidigt und anschließend ausgeraubt werden; unter Hinweis darauf, dass Beobachter über eine „kollektive Bestrafung“ und eine anhaltende Einschüchterungskampagne gegen die Schiiten berichten; unter Hinweis darauf, dass viele Schiiten ihren Arbeitsplatz beim Staat verloren haben, weil sie an Demonstrationen und Generalstreiks teilgenommen haben, und 40 Studenten ihr Stipendium aufgrund ihrer Rolle bei den Demonstrationen aberkannt wurde,
Q. in der Erwägung, dass mindestens zwei Mitglieder des Kabinetts, fünf Mitglieder des Schura-Rates, der den König berät, und viele Richter der Shari’a-Gerichte (al-Ja’fariya), bei denen es sich ausnahmslos um schiitische Moslems handelt, aus Protest gegen den Einsatz übermäßiger Gewalt durch die bahrainischen Behörden zurückgetreten sind,
Jemen
R. unter Hinweis darauf, dass seit Januar Millionen von Bürgern weitgehend friedlich im Jemen demonstriert haben und vergleichbare Forderungen laut wurden wie während der Revolution in Tunesien und Ägypten; unter Hinweis darauf, dass mutmaßlich etwa hundert Menschen in erster Linie von den Sicherheitskräften getötet wurden, die scharfe Munition einsetzten und von Dächern und aus öffentlichen Gebäuden auf die Menge schossen, während gleichzeitig Hunderte von Menschen verletzt wurden, unter Hinweis darauf, dass verletzte Demonstranten Berichten zufolge die Aufnahme in staatliche Krankenhäuser verwehrt wurde,
S. in der Erwägung, dass Präsident Saleh nach den Demonstrationen am 18. März den Notstand erklärt und das Parlament am 23. März ein Notstandsgesetz verabschiedet hat, das den Sicherheitskräften weitreichende Befugnisse im Hinblick auf die Inhaftierung von Personen verleiht, öffentliche Versammlungen drastischen Einschränkungen unterwirft und eine weitreichende Zensur gestattet,
T. in der Erwägung, dass Präsident Saleh, der den Norden des Landes seit 32 Jahren regiert und den Süden seit der Wiedervereinigung im Jahre 1994, als Reaktion auf den Druck der Demokratiebewegung beschlossen hat, bei den Wahlen im Jahre 2013 nicht wieder als Kandidat anzutreten,
U. in der Erwägung, dass der Jemen das ärmste Land der MENA-Region ist und etwa ein Drittel der Bevölkerung unter chronischem Hunger leidet, 80% aller Nahrungsmittelerzeugnisse importiert werden müssen, über 40% der 23 Millionen Einwohner von weniger als 2 Dollar pro Tag leben und gleichzeitig die Öl- und Wasservorräte zur Neige gehen,
V. in der Erwägung, dass ernsthafte Besorgnisse über die Auflösung des Staates Jemen bestehen; in der Erwägung, dass seit Februar mit den schiitischen Rebellen im Norden ein brüchiger Waffenstillstand besteht, im Süden eine sezessionistische Bewegung aktiv ist und viele Kämpfer von Al-Quaida den Jemen Berichten zufolge als Rückzugsgebiet nutzen,
Syrien
1. verurteilt mit Nachdruck das gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte und der Polizei gegen friedliche Demonstranten und bekundet seine tiefe Sorge über die Lage in Syrien und die steigende Zahl der getöteten Personen;
2. fordert die syrischen Regierungsstellen auf, der brutalen Unterdrückung der Demonstranten ein Ende zu setzen und sich jedweder gewaltsamen Handlung zu enthalten; fordert insbesondere die syrischen Regierungsstellen auf, unverzügliche Maßnahmen zu ergreifen, um die syrischen Sicherheitskräfte davon abzuhalten, gezielt gegen Zivilpersonen vorzugehen und gegen internationale Menschenrechtsnormen zu verstoßen; fordert die unverzügliche Freilassung der in Haft befindlichen Demonstranten, Journalisten, Menschenrechtsaktivisten und politischen Häftlinge und ein Ende der Monopolsstellung der Ba'th-Partei im syrischen Staat und in der syrischen Gesellschaft;
3. fordert den Hohen Kommissar für Menschenrechte auf, eine hochrangige Menschenrechtsdelegation nach Syrien zu entsenden, und fordert die Einsetzung einer unabhängigen internationalen Untersuchungskommission für Syrien, die die mutmaßlichen Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsnormen im Zusammenhang mit der Unterdrückung der Demonstrationen untersuchen soll;
4. nimmt den Rücktritt der Regierung am 29. März zur Kenntnis, glaubt jedoch, dass eine solcher Schritt nicht ausreichen wird, um der zunehmenden Enttäuschung des syrischen Volkes gerecht zu werden;
5. bekundet seine Enttäuschung über die Fernsehansprache von Präsident Al-Assad vor den Mitgliedern des Parlaments in Damaskus am 30. März und ist der Ansicht, dass die Rede mehr dazu diente, Zeit zu gewinnen, als den wirklichen Forderungen des syrischen Volkes nach Freiheit und Wandel entgegenzukommen; fordert in diesem Zusammenhang die zügige Aufhebung des Notstandsgesetzes sowie die Auflösung des Obersten Staatssicherheitsgerichts; widersetzt sich entschieden der Ersetzung des fraglichen Gesetzes durch ein Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus, mit dem die grundlegenden Freiheiten auf die gleiche Weise eingeschränkt werden; bekräftigt die Forderung nach Rücknahme des Gesetzes;
6. lehnt die Anschuldigungen von Präsident al-Assad ab, der „Verschwörer für die zweiwöchigen Proteste gegen die Regierung, die das Land erschüttert haben, verantwortlich machte, und so den Charakter und die Intensität der Proteste heruntergespielt hat;
7. fordert den von Präsident al-Assad neu eingesetzten Ausschuss zur Prüfung der Empfehlung zur Lösung des Problems der Volkszählung von 1962 in Hasaka auf, den Kurden wieder die syrische Staatsbürgerschaft zu gewähren und ihnen gleiche Rechte zu geben;
8. unterstreicht die Zusagen, die die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin und die Kommission in der Gemeinsamen Mitteilung über eine Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand im südlichen Mittelmeerraum im Hinblick auf die weitere Unterstützung des demokratischen Wandels und der Zivilgesellschaft als Reaktion auf die derzeitigen historischen Entwicklungen in der Region abgegeben haben; fordert deshalb die HV/VP, den Rat und die Kommission auf, die legitimen Bestrebungen und politischen Erwartungen der syrischen Bevölkerung zu unterstützen und nicht mehr auf einem raschen Abschluss des Assoziierungsabkommens EU-Syrien im Anschluss an die gewaltsame Unterdrückung der Proteste zu drängen; ist der Auffassung, dass der Abschluss eines solchen Abkommens von der Fähigkeit der syrischen Regierungsstellen abhängen sollte, die erwarteten demokratischen Reformen unter besonderer Berücksichtigung der Angemessenheit der unternommenen Reformen durchzuführen;
9. fordert in diesem Sinne die HV/VP auf, die Mittel für die Unterstützung der syrischen Zivilgesellschaft aufzustocken, da Organisationen der Zivilgesellschaft die treuesten und mächtigsten Verbündeten der EU bei der Förderung demokratischer Werte, guter Regierungsführung und der Menschenrechte sind;
Bahrain
10. verurteilt nachdrücklich den Einsatz übermäßiger Gewalt gegen friedliche Demonstranten durch die bahrainischen Sicherheitskräfte, die außergerichtlichen Tötungen, die willkürlichen Verhaftungen und das zwangsweise Verschwindenlassen von Personen, die mögliche Folterung von Häftlingen und insbesondere die Übergriffe gegen Krankenwagen und Krankenhäuser;
11. fordert die bahrainische Regierung auf, auf dem Wege des politischen Dialogs eine friedliche Antwort auf die legitimen Bestrebungen der Bevölkerung zu finden und ihren Verpflichtungen entsprechend den internationalen Menschenrechtsnormen und dem humanitären Recht nachzukommen;
12. fordert die bahrainischen Regierungsstellen auf, den Notstand aufzuheben, das Recht ihrer Bürger auf Meinungsfreiheit, Bewegungs- und Versammlungsfreiheit zu achten und all diejenigen freizulassen, die vor kurzem verhaftet wurden, weil sie friedlich demonstrierten, sowie alle anderen Gefangenen aus Gewissensgründen;
13. bekundet seine Enttäuschung über die Reaktion des Golf-Kooperationsrates und einiger seiner Mitglieder, die aktiv zugunsten der Unterdrückung der weitgehend friedlichen Proteste in Bahrain eingegriffen haben, während sie gleichzeitig die internationale Gemeinschaft aufriefen, der Protestbewegung in Lybien zu Hilfe zu kommen; fordert den Golf-Kooperationsrat auf, seine Möglichkeiten als regionales Kollektiv einzusetzen, um im Interesse friedlicher Reformen in Bahrain eine Vermittlerrolle zu übernehmen;
14. fordert die Regierung auf, öffentlich über alle Personen Rechenschaft abzulegen, die getötet oder verletzt worden sind, sowie diejenigen, die weiterhin verschwunden sind, und Ermittlungen im Falle aller Tötungen, Verletzungen, Verhaftungen, Inhaftierungen und anderer möglicher Menschenrechtsverletzungen durchzuführen, die seit dem Beginn der Proteste am 14. Februar von Regierungskräften oder Angehörigen des Regimes begangen worden sind, und fordert mit Nachdruck, dass all diejenigen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, unabhängig von ihrem Rang, ihrer Position oder ihrer Zugehörigkeit vor Gericht gebracht werden;
15. ist verunsichert angesichts der Erklärung des bahrainischen Außenministers Sheik Khalid bin Ahmed Al Khalifa, der die Bürger seines Landes als zwei Gruppen bezeichnet, „die einander seit über 1.400 Jahren hassen“, und ruft die Regierung dazu auf, der weiteren Anstachelung von Streit zwischen der sunnitischen und der schiitischen Gemeinschaft sowie der Einschüchterung und der Verfolgung schiitischer Bürger vorzubeugen;
16. bekundet seine Besorgnis darüber, dass sich Bahrain zu einer Konfliktzone zwischen Saudi-Arabien und Iran entwickeln könnte, und begrüßt die Erklärung von Ali Salman, einem der angesehenstden schiitischen Oppositionsführer, der öffentlich jedwede ausländische Einmischung in seinem Land – auch durch Saudi-Arabien und Iran – abgelehnt hat;
17. verurteilt die Erklärung des EAD-Beraters Robert Coopers vom 22. März vor dem Europäischen Parlament, wo er öffentlich das brutale Vorgehen der bahrainischen Regierungsstellen verteidigte und den Tod von unbewaffneten Demonstranten und Passanten als „Unfälle“ bezeichnet, zu denen es während Polizeioperationen kommt;
18. fordert die EU auf, unverzügliche jedwede Unterstützung für Bahrain im Bereich der Sicherheit zu verbieten, einschließlich eines Verbots des Verkaufs von Material zur Kontrolle von Menschenansammlungen und militärischer Ausrüstung, bis die bahrainischen Regierungsstellen die Missbräuche einstellen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen;
19. fordert die EU angesichts der sich verschlechternden Menschenrechtslage in Bahrain auf, eine Sondersitzung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen einzuberufen mit dem Ziel, die Mitgliedschaft Bahrains im Rat auszusetzen;
Jemen
20. fordert Präsident Saleh auf, zurückzutreten und den Weg für demokratische Wahlen frei zu machen;
21. bekundet seine Solidarität mit dem Volk Jemens; begrüßt seine Bestrebungen nach demokratischem Wandel im Land und beglückwünscht die Bevölkerung zu der weitgehend friedlichen Natur der Demonstrationen, obwohl Jemen eine der am stärksten bewaffneten Gesellschaften ist;
22. verurteilt den Einsatz von Gewalt gegen Demonstranten; fordert, dass sich die Sicherheitskräfte des Einsatzes unverhältnismäßiger Gewalt enthalten, und fordert die Regierungsstellen mit Nachdruck auf, die jüngsten Tötungen und Verletzungen von Demonstranten zu untersuchen, diejenigen, die die Verbrechen begangen haben, vor Gericht zu bringen und die Opfer und ihre Familien zu entschädigen;
23. bekundet seine ernsthafte Besorgnis über das Ausmaß der Armut und Arbeitslosigkeit sowie die wachsende politische und wirtschaftliche Stabilität in Jemen; besteht darauf, dass die Erfüllung der auf der Geberkonferenz im Jahre 2006 gemachten Zusagen vor Ort beschleunigt werden muss; fordert zusätzlich die EU und den Golf-Kooperationsrat auf, besondere Anstrengungen im Hinblick auf eine finanzielle und technische Unterstützung zu unternehmen, sobald Präsident Saleh bereit ist, den Weg für eine demokratisch zustande gekommene Regierung freizumachen;
24. fordert die EU auf, unmittelbar die führende Rolle bei der Einberufung einer Sondersitzung des HCR zu übernehmen, um den sich mit den in Syrien, Jemen und Bahrain während der Niederschlagung der Demonstrationen und der Unterdrückung der Proteste begangenen Menschenrechtsverletzungen zu befassen;
25. fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, unter der Schirmherrschaft der EU eine Konferenz einzuberufen, um fallweise eine Schuldenstreichung oder eine Umschuldung der Auslandsschulden für die MENA-Länder, die beachtliche demokratische Reformen durchgeführt haben, zu prüfen;
26. fordert die EU auf, umgehend ihre Migrationspolitik gegenüber den MENA-Ländern und innerhalb der EU zu überprüfen, um sich auf einen sehr viel größeren Zustrom von Migranten aus diesen Ländern als Teil eines EU-Beitrags zur wirtschaftlichen Entwicklung in der Region vorzubereiten;
27. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Mitgliedstaaten des Maghreb und des Maschrik sowie dem Golf-Kooperationsrat und dem UN-Menschenrechtsrat zu übermitteln.