ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Syrien, Bahrain und Jemen
4.4.2011
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Charles Tannock, Ashley Fox, Ryszard Antoni Legutko, Michał Tomasz Kamiński, Tomasz Piotr Poręba, Ryszard Czarnecki, Adam Bielan, Konrad Szymański im Namen der ECR-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0249/2011
B7‑0252/2011
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Syrien, Bahrain und Jemen
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Syrien, Bahrain und Jemen,
– unter Hinweis auf die zahlreichen Erklärungen der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin Catherine Ashton zur Lage in Syrien, Bahrain und Jemen,
– unter Hinweis auf den Bericht über die Beziehungen der Europäischen Union zum Golf-Kooperationsrat (INI/2010/2233),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zu Jemen vom 21. März 2011,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
Syrien
A. in der Erwägung, dass die syrischen Bürger willkürlicher Verhaftung und Inhaftierung ohne Gerichtsverfahren oder Gerichtsverfahren durch Militärgerichte ausgesetzt sind und weder eine unabhängige Justiz, um sie zu verteidigen, noch Redefreiheit oder Demonstrationsrecht existieren, die per Gesetz gewährleistet wären,
B. in der Erwägung, dass die Proteste am 16. März 2011 in Damaskus begannen, woran sich die Kundgebungen des „Tages des Zorns“ in mehreren syrischen Städten anschlossen, wobei mindestens vier Menschen getötet wurden, was weitere Unruhen und noch mehr Demonstrationen auslöste,
C. in der Erwägung, dass die syrische Regierung eine Reihe öffentlicher Erklärungen abgegeben hat, in denen sie sich auf das Recht der freien Meinungsäußerung und der politischen Teilhabe verpflichtet, bisher diesbezüglich jedoch noch keine konkreten Fortschritte vollzogen hat,
D. in der Erwägung, dass Präsident Bashar al-Assad es versäumt hat, sich auf eine spezifische Reformagenda zu verpflichten, durch die die Grundrechte und die Unabhängigkeit der Justiz gewahrt würden und die syrische Regierung an der Verletzung von Menschenrechten gehindert würde,
E. in der Erwägung, dass die syrische Regierung den Obersten Staatsgerichtshof, ein Sondergericht, das weiterhin außerhalb des ordentlichen Strafrechtssystems steht, nutzt, um politischen Aktivisten und Menschenrechtsverteidigern den Prozess zu machen,
F. in der Erwägung, dass in Syrien 1963 der Ausnahmezustand erklärt wurde, der bisher nicht wieder aufgehoben wurde,
Bahrain
G. in der Erwägung, dass sich am 14. Februar 2011 friedliche Demonstranten am „Tag des Zorns“ im Stadtzentrum von Manama versammelten, um eine neue Verfassung zu fordern,
H. in der Erwägung, dass die Sicherheitskräfte als Reaktion auf diese friedlichen Proteste erhebliche Gewalt anwandten und friedliche Demonstranten mit Tränengas und Gummigeschossen angriffen,
I. in der Erwägung, dass saudische Truppen mit der erklärten Aufgabe in Bahrain einmarschierten, wesentliche Infrastrukturen wie Erdölanlagen zu schützen,
J. in der Erwägung, dass Angehörige der Sicherheitskräfte medizinisches Personal des Salmaniya-Krankenhauses, das versuchte, den Verwundeten in den Straßen zu helfen, mit Schlägen traktiert haben sollen,
Jemen
K. in der Erwägung, dass die Demokratiebewegung in Jemen seit Januar 2011 einen Aufschwung verzeichnet, was in jüngster Zeit zu prodemokratischen Demonstrationen in den Straßen von Sanaa führte,
L. in der Erwägung, dass Scharfschützen am 18. März 2011 das Feuer auf einen Stützpunkt der Demokratiebewegung in der Hauptstadt Sanaa eröffneten und mehr als 50 Menschen töteten,
M. in der Erwägung, dass das jemenitische Parlament am 23. März 2011 Notstandsverordnungen billigte, mit denen ausgeweitete Befugnisse in Bezug auf Festnahme, Inhaftierung und Zensur während 30 Tagen genehmigt wurden,
N. in der Erwägung, dass sich am 1. April 2011 Tausende Demonstranten gegen Präsident Ali Abdullah Saleh in den Straßen von Sanaa versammelten und dass am gleichen Tag Sicherheitskräfte das Feuer auf Demonstranten in der jemenitischen Stadt Taiz eröffneten und mindestens 12 Menschen töteten und viele weitere verletzten,
O. in der Erwägung, dass Jemen das ärmste Land im Nahen Osten mit schwindenden Ölreserven, einer wachsenden Bevölkerung, einer schwachen Zentralregierung, zunehmender Wasserknappheit und geringen Investitionen in die Wirtschaft des Landes ist,
1. fordert nachdrücklich, dass die Regierungen von Syrien, Bahrain und Jemen den Schutz der Demonstranten gewährleisten und deren Recht aufrechterhalten, sich an friedlichen Demonstrationen zu beteiligen und vom Recht der freien Meinungsäußerung Gebrauch zu machen;
2. fordert die Regierungen von Syrien, Bahrain und Jemen auf, unverzüglich auf den Einsatz von Gewalt gegen friedliche Demonstranten zu verzichten; fordert die Sicherheitskräfte auf, bei der Reaktion auf Proteste äußerste Zurückhaltung zu üben;
3. fordert die Regierungen von Syrien, Bahrain und Jemen auf, von der willkürlichen Verhaftung und Inhaftierung von politischen Aktivisten und Menschenrechtsverteidigern abzusehen;
4. erachtet es als notwendig, das die Regierungen von Syrien, Bahrain und Jemen eine stärkere Demokratisierung betreiben und unverzüglich demokratische Reformen durchführen, indem sie neue Gesetze erlassen, durch die die politische Teilhabe und die Mitwirkung der Zivilgesellschaft ausgeweitet werden;
5. nimmt Kenntnis vom Beschluss des syrischen Präsidenten Bashar al-Assad, eine Juristenkommission einzusetzen, um eine Aufhebung der Notstandsgesetze zu prüfen; fordert die Kommission auf, die Aufhebung der Notstandsgesetze von 1963 zu betreiben;
6. fordert alle Parteien, die an den Gesprächen über eine Gewaltenteilung in Jemen beteiligt sind, auf, äußerste Zurückhaltung zu üben und alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Situation ohne weitere Gewaltanwendung zu entschärfen;
7. betont, dass die Erklärung des Ausnahmezustands in einem Land dessen Regierung nicht von seinen wesentlichen Pflichten entbindet, die Rechtstaatlichkeit und die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen des Landes zu wahren;
8. fordert die Regierungen von Syrien, Bahrain und Jemen auf, eine unabhängige und transparente Untersuchung der Aktionen der Sicherheitskräfte einzuleiten und alle Angehörigen der Sicherheitsdienste zur Verantwortung zu ziehen, die mit scharfer Munition auf unbewaffnete Demonstranten schossen oder dies anordneten; fordert eine Untersuchung der in Bahrain erhobenen Vorwürfe betreffend ausländische Interventionen, durch die die Demonstranten zur Gewalt aufgerufen worden sein sollen;
9. fordert die syrischen Behörden auf, auf eine Zensur der Regierung in Bezug auf lokale und ausländische Veröffentlichungen zu verzichten und der Kontrolle der Regierung über Zeitungen und sonstige Veröffentlichungen ein Ende zu machen;
10. fordert die syrische Regierung auf, den Obersten Strafgerichtshof abzuschaffen und eine unabhängige Justizkommission einzusetzen, um die vor dem Gericht anhängigen Fälle zu prüfen;
11. verurteilt den Beschluss des jemenitischen Parlaments, neue Notstandsgesetze zu erlassen, und fordert die Behörden auf, einen Wandel durch Reformen und einen Dialog mit den Demonstranten statt durch den Einsatz von Gewalt herbeizuführen;
12. fordert die staatlichen Organe in den drei Ländern auf, öffentlich Rechenschaft abzulegen über alle Personen, die getötet oder verletzt wurden bzw. noch vermisst werden;
13. fordert die Behörden von Bahrain auf, die Neutralität des medizinischen Personals zu respektieren und unbedingt alle kürzlich festgenommenen Angehörigen medizinischer Dienste freizulassen und, wenn die erhobenen Anschuldigungen bewiesen werden, die für diese Situation verantwortlichen Sicherheitsbeamten vor Gericht zu stellen;
14. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den Regierungen von Syrien, Bahrain und Jemen zu übermitteln.