Entschließungsantrag - B7-0253/2011Entschließungsantrag
B7-0253/2011

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Syrien, Bahrain und Jemen

4.4.2011

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Véronique De Keyser, Hannes Swoboda, Kristian Vigenin, Kader Arif, Harlem Désir, Roberto Gualtieri, Richard Howitt, María Muñiz De Urquiza, Vincent Peillon, Boris Zala im Namen der S&D-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0249/2011

Verfahren : 2011/2645(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0253/2011
Eingereichte Texte :
B7-0253/2011
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

B7‑0253/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Syrien, Bahrain und Jemen

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Nahen Osten und zu Nordafrika, mit besonderem Bezug auf Syrien, Bahrain und Jemen,

–   unter Hinweis auf seinen Bericht vom 24. März 2010 über die Beziehungen der Europäischen Union zum Golf-Kooperationsrat,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten des Europäischen Parlaments Jerzy Buzek zum tödlichen Angriff auf Demonstranten in Syrien vom 23. März 2011,

–   unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahre 1948,

–   unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24 März 2011,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zu Bahrain und Jemen vom 21. März 2011,

–   unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission vom 10. März, 15. März und 17. März 2011 zu Bahrain, vom 18. März, 22. März, 24. März und 26. März zu Syrien und vom 10. März, 12. März und 18. März 2011 zu Jemen,

–   unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin und der Kommission über eine Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand im südlichen Mittelmeerraum vom 8. März 2011,

–   in Kenntnis der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern von 2004, die 2008 aktualisiert wurden,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass – nach anderen arabischen Ländern – die Demonstrationen in Bahrain, Syrien und Jemen die legitimen demokratischen Bestrebungen sowie die nachdrückliche Forderung der Bevölkerung nach politischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen zum Ausdruck gebracht haben, mit denen eine echte Demokratie hergestellt, Korruption und Vetternwirtschaft bekämpft, die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt, die sozialen Ungleichheiten verringert und bessere wirtschaftliche und soziale Bedingungen erreicht werden sollen,

B.  in der Erwägung, dass das gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen friedliche Demonstranten in Bahrain, Syrien und Jemen zahlreiche Tote und Verletzte forderte und dass viele Demonstranten festgenommen wurden,

C. in der Erwägung, dass die brutale Reaktion der Sicherheitskräfte nicht verhindern konnte, dass die Protestwelle in Syrien das ganze Land erfasst hat; in der Erwägung, dass die syrischen Sicherheitskräfte scharfe Munition gegen Demonstranten eingesetzt haben; in der Erwägung, dass die syrischen Behörden in Damaskus und anderen Städten regierungsfreundliche Demonstranten mobilisiert haben; in der Erwägung, dass die syrische Regierung am 29. März 2011 zurückgetreten ist und Adel Safar beauftragt wurde, eine neue Regierung zu bilden; in der Erwägung, dass die Rede von Präsident Bashar al-Assad vor dem syrischen Parlament vom 30. März 2011 die Erwartungen und Hoffnungen auf wesentliche Reformen nicht erfüllt hat,

D. in der Erwägung, dass das Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Syrien andererseits noch unterzeichnet werden muss; in der Erwägung, dass die Unterzeichnung dieses Abkommens auf Antrag Syriens seit Oktober 2009 verschoben ist; in der Erwägung, dass die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten einen wesentlichen Teil dieses Abkommens ausmacht,

E.  in der Erwägung, dass sich Syrien seit 1963 im Ausnahmezustand befindet; in der Erwägung, dass der Ausnahmezustand vor kurzem in Bahrain und Jemen verhängt wurde,

F.  in der Erwägung, dass laut Berichten von Menschenrechtsorganisationen in Bahrain und Jemen Spitäler besetzt wurden, dass medizinisches Personal, Regierungsgegner und Menschenrechtsverteidiger schikaniert und in Krankenhäusern festgehalten wurden und dass Krankenwagen mit verwundeten Regierungsgegnern durch Sicherheitskräfte behindert wurden,

G.  in der Erwägung, dass Truppen aus Saudi-Arabien, Kuwait und den Vereinigten Arabischen Emiraten auf Ersuchen der Regierung Bahrains und unter der Ägide des Golf-Kooperationsrates in Bahrain eingesetzt wurden, um bei der Niederschlagung der Demonstrationen mitzuwirken; in der Erwägung, dass dies in krassem Widerspruch zur schützenden Haltung des Golf-Kooperationsrates gegenüber den Bürgern, die in Libyen Freiheit und Demokratie fordern, steht,

H. in der Erwägung, dass Präsident Ali Abdullah Saleh, der den Jemen seit 32 Jahren regiert, versprochen hat zurückzutreten; jedoch in der Erwägung, dass der Präsident bisher noch keine ernstzunehmenden Maßnahmen getroffen hat, um seinen Versprechen in Bezug auf einen friedlichen demokratischen Übergang nachzukommen,

1.  verurteilt mit Nachdruck das gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen friedliche Demonstranten in Bahrain, Syrien und Jemen und spricht den Familien der Opfer sein Mitgefühl aus;

2.  bekundet seine Solidarität mit den Menschen in Bahrain, Syrien und Jemen, würdigt ihren Mut und ihre Entschlossenheit und unterstützt nachdrücklich ihre legitimen demokratischen Bestrebungen;

3.  fordert die Behörden in Bahrain, Syrien und Jemen auf, keine Gewalt gegen Demonstranten anzuwenden, ihre Versammlungsfreiheit und ihr Recht auf freie Meinungsäußerung zu achten und ihre Sicherheit zu garantieren; fordert eine unabhängige Untersuchung der Vorfälle, die zu Toten, Verletzten und zur Verhaftung friedlicher Demonstranten in diesen Ländern geführt haben, und verlangt, dass die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden; fordert die unverzügliche und bedingungslose Freilassung aller Personen, die während der Demonstrationen verhaftet wurden, sowie aller politischen Gefangenen und Menschenrechtsverteidiger;

4.  fordert die Regierungen von Bahrain, Syrien und Jemen auf, unverzüglich und ohne Vorbedingungen einen offenen und sinnvollen politischen Prozess und Dialog aufzunehmen, an dem alle demokratischen politischen Kräfte und die Zivilgesellschaft teilnehmen und der den Weg ebnen soll für eine echte Demokratie, die Aufhebung des Ausnahmezustands und die Durchführung tatsächlicher, ehrgeiziger und weit reichender politischer, wirtschaftlicher und sozialer Reformen, die für die langfristige Stabilität und Entwicklung von entscheidender Bedeutung sind;

5.  fordert die Regierungen von Bahrain, Syrien und Jemen auf, die Menschenrechte und Grundfreiheiten – insbesondere die Versammlungsfreiheit und die freie Meinungsäußerung sowie das Recht auf friedliche Demonstrationen – uneingeschränkt zu achten; fordert die Regierung von Bahrain dringend auf, die uneingeschränkte Achtung der Religionsfreiheit in dem Land zu garantieren;

6.  fordert Präsident Bashar al-Assad auf, der Politik, die auf die Unterdrückung der politischen Opposition und von Menschenrechtsverteidigern abzielt, ein Ende zu setzen, den Ausnahmezustand, der seit 1963 in Kraft ist, tatsächlich aufzuheben, den Prozess des demokratischen Wandels in Syrien zu unterstützen und eine konkrete Agenda für politische, wirtschaftliche und soziale Reformen festzulegen;

7.  bringt seine tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass sich ausländische Truppe unter der Ägide des Golf-Kooperationsrates an der Unterdrückung der Demonstranten in Bahrain beteiligen und fordert ihren bedingungslosen Abzug; fordert ferner einen politischen Dialog, der zu weiteren notwendigen politischen Reformen im Land führen kann;

8.  fordert Präsident Ali Abdullah Saleh in Jemen auf, seine Versprechen hinsichtlich eines demokratischen Wandels – einschließlich der Abhaltung freier und fairer Wahlen und eines friedlichen Machtwechsels im Rahmen verfassungsmäßiger Einrichtungen – einzuhalten; fordert alle politischen Kräfte auf, Verantwortung zu übernehmen und sich an einem offenen und konstruktiven politischen Dialog zu beteiligen, an dem alle demokratischen politischen Parteien und Bewegungen sowie Vertreter der Zivilgesellschaft mitwirken;

9.  fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, die Ereignisse in jüngster Vergangenheit sowie die gegenwärtigen und künftigen Entwicklungen in Bahrain, Syrien und Jemen in ihren bilateralen Beziehungen zu diesen Ländern in vollem Umfang zu berücksichtigen und die Aussetzung der Verhandlungen über das nach wie vor ausstehende Assoziationsabkommen zwischen der EU und Syrien in Betracht zu ziehen; ersucht die Hohe Vertreterin der EU/Vizepräsidentin der Kommission, konkrete Vorschläge und Maßnahmen in diesem Zusammenhang auszuarbeiten und umzusetzen; ersucht die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, Forderungen nach einer unabhängigen Untersuchung der Übergriffe auf Demonstranten in diesen Ländern zu unterstützen;

10. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, die friedlichen demokratischen Bestrebungen der Menschen in Bahrain, Syrien und Jemen zu unterstützen und sich bereitzuhalten, um – im Falle ernsthafter Zusagen der Regierungen dieser Länder – die Durchführung konkreter politischer, wirtschaftlicher und sozialer Reformpläne in diesen Ländern zu unterstützen;

11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission, der Regierung und dem Parlament des Königreichs Bahrain, der Regierung und dem Parlament der Arabischen Republik Syrien und der Regierung und dem Parlament der Republik Jemen zu übermitteln.