Entschließungsantrag - B7-0257/2011Entschließungsantrag
B7-0257/2011

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Côte d'Ivoire

4.4.2011

eingereicht im Anschluss an die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Fiorello Provera, Oreste Rossi, Giancarlo Scottà, Niki Tzavela, Nikolaos Salavrakos, Jaroslav Paška, Rolandas Paksas, Juozas Imbrasas im Namen der EFD-Fraktion

Verfahren : 2011/2656(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0257/2011
Eingereichte Texte :
B7-0257/2011
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Angenommene Texte :

B7‑0257/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Elfenbeinküste

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Côte d’Ivoire,

–   unter Hinweis auf den Beschluss 2011/71/GASP des Rates vom 31. Januar 2011 zur Änderung des Beschlusses 2010/656/GASP des Rates zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Côte d’Ivoire,

–   unter Hinweis auf den Beschluss 2011/18/GASP des Rates vom 14. Januar 2011 zur Änderung des Beschlusses 2010/656/GASP des Rates zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Côte d’Ivoire,

–   unter Hinweis auf den Beschluss 2011/17/GASP des Rates vom 11. Januar 2011 zur Änderung des Beschlusses 2010/656/GASP des Rates zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Côte d’Ivoire,

–   unter Hinweis auf den Beschluss 2010/801/GASP des Rates vom 22. Dezember 2010 zur Änderung des Beschlusses 2010/656/GASP des Rates zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Côte d’Ivoire,

–   unter Hinweis auf den Beschluss 2010/656/GASP des Rates vom 29. Oktober 2010 zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Côte d’Ivoire,

–   unter Hinweis auf die Wahlgesetzgebung von Côte d’Ivoire, insbesondere das Gesetz 2001-303 und die Verordnung 2008-133, insbesondere deren Artikel 64,

–   unter Hinweis auf den Bericht der Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union,

–   in Kenntnis der Erklärung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, die am 3. Dezember 2010 in Kinshasa angenommen wurde,

–   unter Hinweis auf die Erklärungen der HV/VP Catherine Ashton zur Lage in Côte d'Ivoire,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des UN-Generalsekretärs vom 31. März 2011,

–   unter Hinweis auf die am 30. März 2011 angenommene Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, mit der Sanktionen gegen Laurent Gbagbo und seine Gefolgschaft verhängt wurden,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. unter Hinweis darauf, dass sich die Sicherheitslage in Côte d'Ivoire weiterhin kontinuierlich verschlechtert hat, obwohl die AU am 10. März einen Beschluss gefasst hat, in dem sie ihre Unterstützung für Ouattara bekräftigt, der weithin als Sieger der Präsidentschaftswahlen vom 28. November 2010 anerkannt wird,

B.  unter Hinweis darauf, dass die militärischen Zusammenstöße zwischen den Kräften von Gbagbo und den ehemaligen Rebellen der Forces Nouvelles eskaliert sind und beide Seiten schwere Waffen eingesetzt haben, sodass die Opferzahl mit 462 Personen, die Berichten zufolge getötet wurden, sehr hoch ist und sich die humanitäre Lage dramatisch verschlechtert hat,

C. unter Hinweis darauf, dass in Berichten des UN-Hochkommissariats für das Flüchtlingswesen (UNHCR) die Rede davon ist, dass die Gewalt im Anschluss an die Wahlen dazu geführt hat, dass eine Million Menschen vertrieben wurde; unter Hinweis darauf, dass sich Schätzungen zufolge über 90 000 ivorische Flüchtlinge in Liberia aufhalten; unter Hinweis darauf, dass es auf beiden Seiten der politischen Trennlinie in Côte d'Ivoire zu xenophoben und ethnisch motivierten Übergriffen gekommen ist,

D. unter Hinweis darauf, dass am 3. März im Dienste Gbagbos stehende Sicherheitskräfte bei einer Demonstration im Distrikt Abobo in Abidjan sieben Frauen erschossen haben, als hunderte von Frauen gegen das anhaltende Verbleiben von Laurent Gbagbo im Amt demonstrierten; unter Hinweis darauf, dass am 17. März Einheiten, die loyal zu Laurent Gbagbo stehen, 17 Mörsergranaten auf einen Marktplatz im Abobo-Distrikt Abidjans abfeuerten, sodass über 25 Zivilpersonen getötet und über 40 verletzt wurden,

E.  unter Hinweis darauf, dass am 10. März der Friedens- und Sicherheitsrat der AU (PSC) die Empfehlungen seines Hochrangigen Gremiums für die Beilegung der Krise in Côte d'Ivoire bekräftigte; unter Hinweis darauf, dass der Friedens- und Sicherheitsrat bekräftigt hat, dass Ouattara der einzige legitime Präsident des Landes ist, und beschlossen hat, dass er die Führung einer Regierung der nationalen Einheit unter Beteiligung von Getreuen von Laurent Gbagbo übernehmen solle; in der Erwägung, dass der Friedens- und Sicherheitsrat ebenfalls den Vorsitz der AU-Kommission aufgefordert hat, einen hochrangigen Vertreter für die Umsetzung der vom Gremium vorgeschlagenen umfassenden politischen Lösung zu ernennen; unter Hinweis darauf, dass der AU-Beschluss vom Lager Gbagbos abgelehnt wurde,

F.  unter Hinweis darauf, dass das Lager von Laurent Gbagbo am 14. März zu einem innerivorischen Dialog aufgefordert und zu einem Ende der Gewalt aufgerufen hat; in der Erwägung jedoch, dass der Jugendminister Gbagbos, Charles Blé Goudé (der seit 2000 auf der vom Rat angenommenen Liste von Sanktionen steht) anschließend junge Ivorer aufgefordert hat, in Scharen in die Armee einzutreten, „um Côte d'Ivoire von Banditen zu befreien“,

G. unter Hinweis darauf, dass am 21. März der leitende Staatsanwalt des Internationalen Strafgerichtshofes (ICC), Luis Moreno-Ocampo, gegenüber der BBC erklärt hat, dass der Gerichtshof Informationen über mögliche Kriegsverbrechen, die in Côte d'Ivoire begangen wurden, zusammenträgt,

H. unter Hinweis darauf, dass am 24. März die ECOWAS den Sicherheitsrat aufgefordert hat, das Mandat der UNOCI zu verstärken, um die „Mission zu befähigen, alle erforderlichen Mittel einzusetzen, um Leben und Eigentum zu schützen und die unmittelbare Übergabe der Macht an Ouattara zu erleichtern“, und „schärfere und gezielte internationale Sanktionen“ gegen Gbagbo und seine Getreuen zu ergreifen,

I.   in der Erwägung, dass der Menschenrechtsrat am 24. März beschlossen hat, eine unabhängige Untersuchungskommission zu entsenden, die eine Untersuchung durchführen soll, um mutmaßlichen schwerwiegenden Missbräuchen und Menschenrechtsverletzungen, die nach den Wahlen am 28. November 2010 in Côte d’Ivoire begangen wurden, nachzugehen,

J.   in der Erwägung, dass der Rat am 30. März die Resolution 1975 angenommen hat, mit der gezielte Sanktionen gegen Laurent Gbagbo und vier seiner Mithelfer verhängt werden, einschließlich seiner Ehefrau; unter Hinweis darauf, dass in der Resolution ebenfalls die politischen Initiativen der AU und der ECOWAS mit dem Ziel der Suche nach einer Lösung für die Lage in Côte d'Ivoire begrüßt und alle Parteien aufgefordert werden, sich der von der AU befürworteten umfassenden Lösung anzuschließen; unter Hinweis darauf, dass in der Resolution des Sicherheitsrates der Beschluss des Friedens- und Sicherheitsrates der AU unterstützt wird, einen hochrangigen Vertreter zu benennen, und alle Parteien aufgefordert werden, „uneingeschränkt“ mit ihm zusammenzuarbeiten,

1.  ist besorgt über die zunehmende Gewalt in Côte d'Ivoire und die kritische humanitäre Lage sowohl in Côte d'Ivoire als auch in Liberia; fordert alle Parteien auf, der bedürftigen Bevölkerung unverzüglich den Zugang zu gestatten, und ruft die internationale Gemeinschaft auf, großzügig zu den Ressourcen beizutragen, die zur Bewältigung dieser Katastrophensituation erforderlich sind;

2.  fordert alle politischen und bewaffneten Kräfte in Côte d’Ivoire nachdrücklich auf, den Willen des Volkes zu achten, wie er in den von der Unabhängigen Wahlkommission bekanntgegebenen und von dem Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen bestätigten Ergebnissen der Wahl vom 28. November 2010 zum Ausdruck gekommen ist; fordert alle Parteien mit Nachdruck auf, die größtmögliche Zurückhaltung zu üben, von Racheakten abzusehen und die Interessen der gesamten Nation über alles andere zu stellen; fordert den früheren Präsidenten Laurent Gbagbo auf, unverzüglich die Macht an Präsident Ouattara zu übergeben, um die uneingeschränkte Übergabe der staatlichen Institutionen an die legitimen Stellen zu ermöglichen;

3.  bedauert die gewalttätigen Zusammenstöße im Anschluss an die Bekanntgabe der Ergebnisse des zweiten Wahlgangs der Präsidentschaftswahl in Côte d’Ivoire und bekundet den Opfern und ihren Familien seine tief empfundene Solidarität; bedauert ebenfalls die politische Obstruktion und die Versuche, Mitglieder der CEI einzuschüchtern;

4.  unterstützt nachdrücklich die Bemühungen der Afrikanischen Union und der ECOWAS, Gewalt vorzubeugen und für die Anerkennung der rechtmäßigen Regierung Sorge zu tragen;

5.  unterstützt den Beschluss der EU, Sanktionen gegen Laurent Gbagbo zu verhängen, und begrüßt den Beschluss des Rates der EU, gezielte Maßnahmen gegen diejenigen zu ergreifen, die den Friedensprozess und die nationale Wiederaussöhnung behindern, insbesondere diejenigen, die das Ergebnis des Wahlprozesses gefährden; fordert die HV/VP Catherine Ashton auf, so zügig wie möglich neue Initiativen vorzuschlagen, mit denen die demokratisch gewählten Staatsorgane in Côte d’Ivoire unterstützt werden;

6.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der HV/VP Catherine Ashton, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Operation der Vereinten Nationen in Côte d’Ivoire (ONUCI), den Institutionen der Afrikanischen Union, der ECOWAS, der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU und den EU-Mitgliedstaaten zu übermitteln.