Entschließungsantrag - B7-0298/2011Entschließungsantrag
B7-0298/2011

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Krise im europäischen Fischereisektor infolge des steigenden Ölpreises

9.5.2011

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B7‑000102/2011
gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung

Philippe de Villiers, Juozas Imbrasas im Namen der EFD-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0297/2011

Verfahren : 2011/2668(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0298/2011
Eingereichte Texte :
B7-0298/2011
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

B7‑0298/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Krise im europäischen Fischereisektor infolge des steigenden Ölpreises

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 69/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 875/2007 der Kommission vom 24. Juli 2007 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen im Fischereisektor,

–   in Kenntnis des Aktionsplans staatliche Beihilfen der Kommission, der den Anstoß zu einer Reform der Politik der staatlichen Beihilfen von 2005 bis 2009 gab,

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 73/238/EWG des Rates vom 24. Juli 1973 über Maßnahmen zur Abschwächung der Auswirkungen von Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen,

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/119/EG des Rates vom 14. September 2009 zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Energie 2020 – Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie“ (KOM(2010)0639),

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 663/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über ein Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung P6_TA(2008)0308 zur Krise im Fischereisektor infolge des Anstiegs des Dieselkraftstoffpreises,

–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass es im Interesse der Europäischen Union ist, die Tätigkeit der Fischerei zu schützen, nicht nur um die Tätigkeit und Arbeitsplätze zu erhalten, sondern auch im Hinblick auf die Ernährungssicherheit,

 

B. in der Erwägung, dass Energie ein wichtiger Faktor der Betriebskosten im Fischereisektor ist und dass die Kosten der Tätigkeit der Fischer zu einem großen Teil vom Ölpreis bestimmt sind,

 

C. in der Erwägung, dass sich der Anstieg des Treibstoffpreises auf die Einkünfte der Hochseefischer auswirkt,

 

D. unter Hinweis auf die Wirtschafts- und Finanzkrise, von der insbesondere die Industrie und die KMU betroffen sind und die die Tätigkeit und die Beschäftigung im primären und sekundären Sektor gefährdet,

 

E. in der Erwägung, dass die politischen Krisen in den Maghreb-Staaten und im Nahen Osten dazu geführt haben, dass der Preis pro Barrel Öl auf über 100 Dollar gestiegen ist; in der Erwägung, dass in Anbetracht der drohenden politischen Instabilität in der arabischen Welt im Allgemeinen die weitere Entwicklung nach wie vor sehr ungewiss ist,f

 

F. in der Erwägung, dass der jüngste Anstieg des Ölpreises im Fischereisektor eine Krise ausgelöst und unter den Fischern große Besorgnis hervorgerufen hat,

 

G. in der Erwägung, dass der Preis für europäische Fischereierzeugnisse durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage im Fischereisektor bestimmt wird und dass die Erzeuger aufgrund der starken Abhängigkeit der Europäischen Union von Einfuhren aus Drittländern (60 %) zur Versorgung des Binnenmarktes nur wenig oder überhaupt keinen Einfluss auf das Preisniveau der Fischereierzeugnisse haben,

 

H. unter Hinweis auf die schwierige wirtschaftliche Situation des Fischereisektors, der durch die verschiedenen Flottenabgangspläne infolge der Senkung der Quoten und des Ziels, im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik die europäische Flotte zu reduzieren, bereits stark in Mitleidenschaft gezogen ist,

 

I.  unter Hinweis auf die Richtlinie 73/238/EWG des Rates vom 24. Juli 1973 über Maßnahmen zur Abschwächung der Auswirkungen von Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen, die insbesondere darauf abzielt, die nachteiligen Auswirkungen aller — auch vorübergehender — Schwierigkeiten, die zu einem spürbaren Rückgang der Lieferungen von Erdöl oder Erdölerzeugnissen führen, einschließlich ernster Störungen der Wirtschaftstätigkeit der Union aufgrund eines solchen Rückgangs, auszugleichen oder zumindest abzuschwächen,

 

J. in der Erwägung, dass die Kommission es den Mitgliedstaaten gestattet, Unternehmen im Fischereisektor während eines Zeitraums von drei Steuerjahren De-minimis-Beihilfen bis zu einer Obergrenze von 30 000 Euro zu gewähren, sofern diese als transparent erachtet werden,

 

1. äußert seine Unterstützung für die Fischer der Europäischen Union und fordert die Kommission und den Rat auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Tätigkeit der Berufsfischer zu erleichtern;

 

2. fordert die Kommission auf, die Obergrenze der De-minimis-Beihilfen von 30 000 Euro auf 60 000 Euro pro Unternehmen im Fischereisektor während eines Zeitraums von drei Steuerjahren anzuheben;

 

3. weist die Kommission und den Rat auf die Dringlichkeit hin, mit der die Energieversorgungssicherheit der Europäischen Union verstärkt werden muss, aber auch die Märkte besser informiert und die Verbraucher über den Stand der Erdölvorräte, vor allem was die Verfügbarkeit im Fall einer Krise oder Knappheit betrifft, beruhigt werden müssen;

 

4. fordert die Kommission auf, einen Aktionsplan für jene Küstenregionen vorzuschlagen, die einen aktiven Fischereisektor aufweisen;

 

5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten sowie den Erzeugerorganisationen und den Reedern des Fischereisektors zu übermitteln.