Entschließungsantrag - B7-0352/2011Entschließungsantrag
B7-0352/2011

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Thema „Sudan und Südsudan – die Lage nach dem Referendum von 2011“

6.6.2011

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Gabriele Zimmer, Helmut Scholz im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Verfahren : 2011/2717(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0352/2011
Eingereichte Texte :
B7-0352/2011
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B7‑0352/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Thema „Sudan und Südsudan – die Lage nach dem Referendum von 2011“

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Sudan,

–   unter Hinweis auf das 2005 geschlossene Umfassende Friedensabkommen (CPA) für den Sudan,

–   unter Hinweis auf die Resolution 1978(2011) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Afrikanischen Union vom 31. Januar 2011,

–   unter Hinweis auf den Beschluss des Rates der Europäischen Union Nr. 9953/11 vom 17. Mai 2011,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass sich beim Referendum im Südsudan vom 9. bis zum 15. Januar 2011 mehr als 98 % der Wähler aus dem Südsudan für eine Trennung vom nördlichen Sudan ausgesprochen haben,

B.  in der Erwägung, dass der Südsudan voraussichtlich am 9. Juli 2011 förmlich seine Unabhängigkeit erklären wird,

C. in der Erwägung, dass der Südsudan eines der ärmsten und am wenigsten entwickelten Länder der Welt sein wird, das eine der höchsten Kindersterblichkeitsraten und einen der niedrigsten Bildungsindikatoren der Welt hat,

D. in der Erwägung, dass einige Aspekte des CPA entweder nicht rechtzeitig oder noch gar nicht umgesetzt wurden, einschließlich der Volksbefragungen in den Staaten Southern Kordofan und Blue Nile und des Abyei-Referendums,

E.  in der Erwägung, dass noch einige wichtige Fragen zu klären sind, wie die Festlegung des Grenzverlaufs, die Staatsangehörigkeit (insbesondere der zahlreichen aus dem Südsudan stammenden Menschen, die aus dem Norden zurückkehren), die Aufteilung der Öleinnahmen und die Nutzung der Ölleitungen sowie die öffentliche Verschuldung,

F.  in der Erwägung, dass die Spannungen im Zusammenhang mit der sudanischen Krisenregion Abyei und mit den Ölvorkommen in den südlichen Regionen anhalten, dass Zehntausende aus der Region Abyei vertrieben wurden und nun ohne Lebensmittel und ohne jegliche Grundversorgung im Freien leben, und dass die von internationalen Hilfsorganisationen bereitgestellten Nahrungsmittelsoforthilfen und Zelte für den enormen Flüchtlingszustrom unzulänglich sind,

G. in der Erwägung, dass das UNMIS-Mandat mit der offiziellen Unabhängigkeitserklärung des Südsudan am 9. Juli auslaufen wird,

H. in der Erwägung, dass die Regierung des Südsudan die Vereinten Nationen ersucht hat, nach Auslaufen des derzeitigen Mandats eine Folgemission zu beschließen, und dass der UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon eine neue UN-Mission für den Südsudan vorgeschlagen hat, wobei er um 7000 Soldaten zum Schutz der Zivilbevölkerung und ein Mandat zur Unterstützung der neuen Regierung bei der Vermeidung neuer Konflikte und der Friedenserhaltung angesucht hat,

1.  begrüßt die friedliche und glaubwürdige Durchführung des Referendums über den Südsudan 2011 sowohl durch den Sudan als auch durch den Südsudan; sieht dies als wesentlichen Schritt bei der Umsetzung des Umfassenden Friedensabkommens (CPA) und zu einem friedlichen Miteinander der beiden Staaten;

2.  bekräftigt die Verpflichtung der EU, den Willen der Menschen im Südsudan zu respektieren, und begrüßt, dass die Regierung des Sudan eine entsprechende Verpflichtung eingegangen ist;

3.  fordert beide Vertragsparteien des CPA auf, weiterhin die Sicherheit aller Menschen im Sudan, insbesondere im Staat Abyei, zu gewährleisten; verurteilt die jüngsten gewalttätigen Ausschreitungen und Verstöße gegen die Menschenrechte in dieser Region und bedauert, dass dabei Menschen ums Leben gekommen sind; fordert, dass sich sowohl die sudanesischen als auch die südsudanesischen Streitkräfte aus Abyei zurückziehen und dass beide Seiten Zurückhaltung üben und einen konstruktiven Dialog für eine friedliche Lösung in Bezug auf die Stellung von Abyei im Rahmen des CPA aufnehmen; fordert die sofortige Einstellung von Waffenlieferungen in den Sudan, insbesondere in die Region Abyei;

4.  fordert, dass eine etwaige neue Folgemission der UNO aus den Erfahrungen der Mission in der Demokratischen Republik Kongo lernen muss, wo schwere Verstöße gegen die Menschenrechte begangen wurden; fordert nachdrücklich die Beendigung jedweder zivil-militärischer Zusammenarbeit;

5.  betont, dass es die Bemühungen der hochrangigen Umsetzungsgruppe der AU zum Sudan unter der Führung von Thabo Mbeki um die Förderung von Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien des CPA unterstützt; begrüßt die ersten Ergebnisse der Verhandlungen, insbesondere das Abkommen über eine entmilitarisierte Zone entlang der künftigen Grenze zwischen dem Nord- und dem Südsudan;

6.  fordert die Kommission auf, humanitäre Soforthilfe zur Deckung der Bedürfnisse der Flüchtlinge aus der Region Abyei bereitzustellen;

7.  begrüßt die Erklärung des Rates vom 17. Mai 2011, dem Südsudan – zusätzlich zu den im vergangenen Jahr gewährten 150 Millionen Euro – 200 Millionen Euro als Hilfe für die schwächsten Bevölkerungsgruppen im Sudan bereitzustellen; betont, dass diese neuen Mittel zur Unterstützung grundlegender Dienste, insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Landwirtschaft, Nahrungsmittelsicherheit und Aufbau institutioneller Kapazitäten, eingesetzt werden sollten; betont, dass besondere Anstrengungen unternommen werden müssen, damit diese äußerst arme Region Fortschritte bei der Umsetzung der Millennium-Entwicklungsziele verzeichnet; fordert nachdrücklich ein gleiche und gerechte Aufteilung der Hilfsmittel, ohne bestimmte Regionen oder Partner zu begünstigen oder zu vernachlässigen, um die Entstehung neuer Rivalitäten und Spannungen zu verhindern;

8.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Hilfsbemühungen in der Region auf zivile Entwicklungsprojekte anstelle von militärischer Hilfe zu konzentrieren, und fordert mit Nachdruck die Beendigung der militärischen Ausbildungsmission;

9.  fordert die internationalen Geber auf, jeglichen Schuldendienst des Sudan und des Südsudan auszusetzen, ihre Zinssätze einzufrieren und eine Prüfung dieser Schulden zu veranlassen, um festzustellen, in welchem Maße es sich um unrechtmäßige Schulden handelt;

10. fordert nachdrücklich die Achtung der Souveränität der Bevölkerung im Nord- und Südsudan über ihre natürlichen Ressourcen; betont, dass der verantwortungsvolle Umgang mit den natürlichen Ressourcen und der gerechte Zugang dazu für den Wohlstand der Region ausschlaggebend sein werden; betont, dass die Erkundung der natürlichen Ressourcen staatlich geregelt und in transparenter Weise durchgeführt werden muss;

11. fordert die Regierung des Südsudan auf, bei der Überprüfung der Verfassung einen transparenten, verantwortungsvollen und integrativen Ansatz für die Regierungsführung zu wählen; betont, dass alle politischen Parteien zusammenarbeiten müssen, um alle Menschen im Land umfassend zu vertreten und zum Aufbau stabiler und demokratischer politischer Institutionen beizutragen;

12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union und dem EU-Sonderbeauftragten für den Südsudan, der Regierung des Sudan, der Regierung des Südsudan, den Institutionen der Afrikanischen Union und dem Vorsitzenden der hochrangigen Umsetzungsgruppe der Afrikanischen Union zum Sudan zu übermitteln.