ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Thema „Sudan und Südsudan – die Lage nach dem Referendum von 2011“
6.6.2011
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Charles Tannock, Ryszard Antoni Legutko, Ryszard Czarnecki, Tomasz Piotr Poręba im Namen der ECR-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0349/2011
B7‑0356/2011
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Thema „Sudan und Südsudan – die Lage nach dem Referendum von 2011“
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Sudan,
– unter Hinweis auf das von den sudanesischen Parteien am 9. Januar 2005 unterzeichnete Umfassende Friedensabkommen,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zu Sudan vom 31. Januar 2011,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin, Catherine Ashton, vom 7. Februar 2011 im Namen der Europäischen Union zu den Endergebnissen des Referendums über die Selbstbestimmung Südsudans,
– unter Hinweis auf die Resolution 1978 (2011) des UN-Sicherheitsrates,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin, Catherine Ashton, vom 24. Mai 2011 zur Lage in Sudan,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. unter Hinweis darauf, dass infolge des Referendums über die Selbstbestimmung, das auf der Grundlage des 2005 geschlossenen Umfassenden Friedensabkommens stattfand, zu erwarten ist, dass Südsudan am 9. Juli 2011 offiziell seine Unabhängigkeit vom Norden erklärt,
B. in der Erwägung, dass die Endergebnisse des Referendums vom 9. Januar 2011 über die Selbstbestimmung Südsudans mit überwältigender Mehrheit die Entschlossenheit der Wähler bestätigt haben, einen unabhängigen Staat zu errichten,
C. in der Erwägung, dass der Südsudan weiterhin für potentielle Aggressionen anfällig sein und eines der ärmsten und am wenigsten entwickelten Länder der Welt sein wird, das eine der höchsten Kindersterblichkeitsraten und einen der niedrigsten Bildungsindikatoren der Welt hat,
D. in der Erwägung, dass in Südsudan eines von zehn Kindern vor seinem ersten Geburtstag stirbt und weniger als 1% der Mädchen die Grundschule abschließen,
E. in der Erwägung, dass die EU seit 2005 Hilfe in Höhe von 665 Mio. EUR für ganz Sudan zur Verfügung gestellt hat, um den Bedürfnissen der hilfsbedürftigsten Bevölkerungsgruppen zu entsprechen, und dass 45% dieser Hilfe für Südsudan bereitgestellt wurde,
F. in der Erwägung, dass die Lage in weiten Gebieten Südsudans und den an der Grenze zu Nordsudan gelegenen Regionen unübersichtlich bleibt und von anhaltenden gewaltsamen Konflikten und häufigen schweren Kämpfen geprägt ist; betont, das seine solche Situation zu einer massiven Abwanderung der Bevölkerung führt und die betroffenen Menschen Risiken wie Nahrungsmitteldefiziten, Ausbrechen von Krankheiten und Naturkatastrophen und fehlendem Zugang zu grundlegenden Diensten wie medizinischer Versorgung und sicherem Trinkwasser aussetzt,
G. betont, dass wichtige Probleme weiterhin ungelöst sind und dass dringend erhebliche Anstrengungen unternommen werden müssen, um eine Einigung über die Aufteilung der Erdöleinnahmen, den Verlauf der Grenzen, die Staatsangehörigkeit und die Aufteilung von Schulden und Vermögen zu erreichen,
H. betont die Notwendigkeit der wirksamen und sicheren Lenkung der Rückkehr von Flüchtlingen in den Süden bezogen auf die Bereiche Transit, technische Kapazität (Fehlen von Städteplanern und für die Beaufsichtigung zuständigen Fachleuten), Infrastruktur, Zuteilung von Land und Zugang zu grundlegenden Diensten,
I. in der Erwägung, dass das Referendum mit der Entscheidung darüber, ob Abyei zu Nord- oder Südsudan gehören soll, nicht wie geplant gleichzeitig mit dem Referendum zu Südsudan stattgefunden hat, was zu einer schweren Eskalation von Gewalt in der Region geführt hat,
1. bekräftigt seine uneingeschränkte Achtung der Ergebnisse des Referendums als Ausdruck des demokratischen Willens der Bevölkerung Südsudans; fordert Nord- und Südsudan auf, sich aktiv zu bemühen, eine demokratische Staatsführung zu fördern und dauerhaften Frieden, Sicherheit und Wohlstand für beide Länder zu verwirklichen;
2. würdigt die Bemühungen und das Engagement, das die am Umfassenden Friedensabkommen Beteiligten bei der Durchführung des Referendums und nach der Bekanntgabe der Ergebnisse an den Tag gelegt haben, vertritt jedoch die Ansicht, dass die Situation in beiden Ländern weiterhin eine Bedrohung für die künftige Stabilität der Region darstellt;
3. begrüßt das fortgesetzte Engagement und die Unterstützung der EU für die Schaffung von Frieden, Sicherheit und Wohlstand auf lange Sicht für Nord- und Südsudan;
4. verurteilt scharf den gezielten Angriff auf die UN-Mission in Sudan vom 10. Mai 2011 in der Region Abyei und den Überfall jüngeren Datums auf einen von den UN eskortierten Konvoi; ist besorgt über die Sicherheit der Zivilbevölkerung der Region, bei der es sich zum größten Teil um Frauen und Kinder handelt, die aufgrund der heftigen Kämpfe ihre Heimat verlassen haben;
5. begrüßt die Erklärung des UN-Generalsekretärs, in der die fortgesetzte Eskalation der Gewalt und die Besetzung von Abyei scharf verurteilt und die Regierung in Khartum dringend aufgefordert wird, unverzüglich allen militärischen Operationen Einhalt zu gebieten und die Truppen aus dem Gebiet abzuziehen, da die Besetzung eine schwerwiegende Verletzung des Umfassenden Friedensabkommens darstellt;
6. betont die Bedeutung externer Hilfe, die vorrangig Südsudan zur Verfügung gestellt werden sollte, und begrüßt den Beschluss des Rates vom 23. Mai 2011, im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit 200 Mio. EUR bereitzustellen, um Südsudan dabei zu helfen, die enormen humanitären und sozioökonomischen Aufgaben in einer Situation der verminderten staatlichen Lenkungsfähigkeit und politischen Schwäche zu bewältigen;
7. begrüßt den Beschluss des UN-Sicherheitsrates, das Mandat der UN-Mission im Sudan (UNMIS) zu verlängern und zusätzliche Friedenstruppen in den Sudan zu entsenden; ist der Ansicht, dass eine fortgesetzte UN-Präsenz für die friedliche Entwicklung zweier lebensfähiger Staaten äußerst wertvoll ist;
8. bringt seine Bereitschaft zum Ausdruck, eine enge Partnerschaft mit beiden Parteien des Umfassenden Friedensabkommens aufzubauen, um die Entwicklung tragfähiger Beziehungen zwischen Norden und Süden zu unterstützen;
9. fordert, dass Südsudan dem Abkommen von Cotonou so bald wie möglich beitritt, und dass die EU alle erforderlichen Schritte unternimmt, um sicherzustellen, dass eine finanzielle Unterstützung im Rahmen des EEF so bald wie möglich zur Verfügung steht;
10. fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, die Mandate ihrer diplomatischen Vertretungen in Nord- und Südsudan zu klären und eine enge Zusammenarbeit zwischen der EU-Sonderbeauftragten für Sudan und der EU-Delegation in Nord- und Südsudan zu fördern;
11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat der EU und der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union, Catherine Ashton, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Institutionen der Afrikanischen Union, der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten zu übermitteln.