Entschließungsantrag - B7-0389/2011Entschließungsantrag
B7-0389/2011

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in der arabischen Welt

4.7.2011

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Charles Tannock, Ryszard Antoni Legutko, Tomasz Piotr Poręba, Jacek Włosowicz im Namen der ECR-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0389/2011

Verfahren : 2011/2756(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0389/2011
Eingereichte Texte :
B7-0389/2011
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

B7‑0389/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in der arabischen Welt

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Syrien,

–   unter Hinweis auf die zahlreichen Erklärungen der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin Catherine Ashton zur Lage in Syrien,

–   unter Hinweis auf die zahlreichen Erklärungen der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin Catherine Ashton zur Lage in Jemen,

–   in Kenntnis der Leitlinien und Strategien der Kommission und des Rates für die verschiedenen Länder der arabischen Welt,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Größeres Europa – Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der Europäischen Union zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn“ (KOM(2003)0104), ihres Strategiepapiers zur Europäischen Nachbarschaftspolitik (KOM(2004)0373), ihres Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (KOM(2004)0628), ihrer Mitteilung an den Rat über die Vorschläge der Kommission für Aktionspläne im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (KOM(2004)0795) und der Aktionspläne für die betroffenen Länder sowie ihrer Mitteilung über die Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (KOM(2006)0726),

–   in Kenntnis der Entschließungen der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer und der Mittelmeerpolitik der Europäischen Union,

–   unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0127/2007),

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Demokratiebewegung in der arabischen Welt im Januar 2011 durch die prodemokratischen Proteste in den Straßen der Hauptstädte von Kairo bis Sanaa, bei denen Zehntausende verletzt oder getötet wurden, an Dynamik gewonnen hat,

B.  in der Erwägung, dass zahlreiche Städte der gesamten Region nach wie vor von Regierungstruppen belagert werden und von der Lebensmittelversorgung, der medizinischen Versorgung und Kommunikationsmitteln abgeschnitten sind,

C. in der Erwägung, dass man sich auf dem G8-Gipfel auf die „Deauville-Partnerschaft“ geeinigt hat, in deren Rahmen Tunesien und Ägypten mehr als 20 Mrd. US-Dollar zur Verfügung gestellt werden,

D. in der Erwägung, dass sich die neue Libyen-Kontaktgruppe erstmals am 13. April 2011 in Qatar getroffen hat,

E.  in der Erwägung, dass der UN-Sonderbeauftragte für Libyen, Abdelilah al-Khatib, mit dem libyschen Nationalen Übergangsrat zusammengearbeitet hat, um den politischen Prozess weiter voranzubringen,

F.  in der Erwägung, dass die britische Regierung angeregt hat, einen temporären Finanzmechanismus einzurichten, um den Nationalen Übergangsrat bei der Bereitstellung öffentlicher Dienste für die libysche Bevölkerung zu unterstützen,

G. in der Erwägung, dass der NATO-Einsatz in Libyen bis zum 27. Juni verlängert wurde,

H. in der Erwägung, dass auf dem Rat der EU „Auswärtige Angelegenheiten“ am 23. Mai beschlossen wurde, sich verstärkt dafür einzusetzen, dass Gaddafi der Zugang zu Ressourcen, auch zu Waffen und Söldnern, verwehrt bleibt,

I.   in der Erwägung, dass man auf dem G8-Gipfel in Deauville am 26. Mai 2011 darin übereinstimmte, dass Gaddafi von seinen Ämtern in Libyen zurücktreten müsse,

J.   in der Erwägung, dass der Golf-Kooperationsrat mit den syrischen Behörden zusammenarbeiten wird, um den Rücktritt von Präsident Assad und einen entsprechenden Führungswechsel in die Wege zu leiten,

K. in der Erwägung, dass Tunesien bei der Demokratisierung große Fortschritte gemacht hat,

L.  in der Erwägung, dass Präsident Saleh am 4. Juni nach Saudi-Arabien geflohen ist, wo seine Verletzungen medizinisch versorgt wurden, während sein Sohn Ahmed Ali Saleh als Befehlsführer der Revolutionsgarde der Armee in Jemen geblieben ist,

M. in der Erwägung, dass die Terrorgruppe Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAP), die im letzten Jahr versucht hatte, ein Passagierflugzeug im Anflug auf die Stadt Detroit mit einem Sprengsatz zur Explosion zu bringen und in Paketen verborgene Sprengsätze an Bord von Frachtflugzeugen in die Vereinigten Staaten zu senden, aus Jemen stammt,

1.  bekräftigt seine Solidarität mit den Völkern der arabischen Welt und vertritt die Auffassung, dass der „Arabische Frühling“ klarer Ausdruck des Willens der Menschen zur Demokratie in der Region ist;

2.  bedauert aufs Tiefste, dass überall mit Gewalt gegen friedliche Demonstranten vorgegangen wird, und unterstützt das Recht der Demonstranten auf Teilnahme an friedlichen Demonstrationen und freie Meinungsäußerung;

3.  fordert alle Regierungen und Kräfte in der Region auf, die Gewaltanwendung und Gewalttätigkeiten gegen friedliche Demonstranten unverzüglich einzustellen; fordert die Sicherheitskräfte auf, bei der Reaktion auf Proteste äußerste Zurückhaltung zu üben;

4.  bedauert zutiefst, dass es auch zu sexueller Gewalt kommt, und betont, dass sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Frauen nicht hinnehmbar ist; weist darauf hin, dass Vergewaltigung und sexueller Missbrauch vom Internationalen Strafgerichtshof als Kriegsverbrechen geahndet werden; verurteilt aufs Schärfste, dass selbst Kinder getötet und gefoltert werden;

5.  fordert die Regierungen der Region auf, umfassend mit der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte zusammenzuarbeiten;

6.  fordert die Regierungen der Region, die Sanktionen gegen Zeitungen und Websites verhängt haben, auf, die Zensur dieser Medien zu unterlassen, der repressiven Kontrolle von Zeitungen und anderen Veröffentlichungen durch die Regierung zu beenden und die Beschränkungen für das Internet aufzuheben;

7.  fordert die an Gesprächen über die Gewaltenteilung beteiligten Parteien aller Mitgliedstaaten der Arabischen Union auf, den friedlichen Dialog fortzuführen und alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Situation ohne weitere Gewaltanwendung zu entschärfen und auf den erfolgreichen Übergang zu transparenten, lebensfähigen Demokratien in der Region hinzuarbeiten;

8.  weist darauf hin, dass die derzeitige Wirtschaftskrise in der gesamten Region den Fortschritt auf dem Weg zu freien und offenen Wahlen aufhalten wird, und fordert die Europäische Union auf, weiterhin Hilfe zur Unterstützung der wirtschaftlichen und demokratischen Reformen in der Region bereitzustellen;

9.  hebt hervor, dass die Stabilität der gesamten Region durch die Instabilität vieler arabischer Länder bedroht ist; weist darauf hin, dass das Erstarken der Terrorgruppe Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAP) zunehmend zur Bedrohung für den Frieden wird und militante Al-Qaida-Anhänger die gegenwärtige politische Krise für ihre Zwecke ausnutzen könnten; weist darauf hin, dass sich die Annäherung Ägyptens an den Iran negativ auf das Friedensabkommen im Nahen Osten auswirken könnte, und bekräftigt seine unveränderte Unterstützung für das Abkommen von Camp David zwischen Israel, Jordanien und Ägypten;

10. unterstützt uneingeschränkt die Legitimität des Nationalen Übergangsrats in Bengasi, Libyen, und fordert die umgehende Umsetzung der Resolution des UN-Sicherheitsrats von 1973; fordert nachdrücklich den Rücktritt Gaddafis und unterstützt den vom Internationalen Strafgerichtshof gegen ihn ausgestellten Haftbefehl;

11. bedauert, dass das Gaddafi-Regime einschlägigen Vermutungen und Behauptungen zufolge Hilfe und Unterstützung aus Algerien erhält, und äußert sein tiefes Bedauern angesichts der Position, die Russland und China vertreten, die sich mit einem Veto dagegen ausgesprochen haben, auf internationaler Ebene Maßnahmen gegen Syrien zu ergreifen;

12. fordert die Europäische Union auf, den Vertriebenen in der Region, von denen viele inzwischen als Flüchtlinge an den Grenzen ihrer Heimatländer leben, weiterhin die notwendige humanitäre Hilfe zukommen zu lassen, und besteht darauf, dass ausländische Mitarbeiter im Land schnellstmöglich evakuiert werden;

13. fordert die Regierungen in der Region auf, von der willkürlichen Verhaftung und Inhaftierung von politischen Aktivisten und Menschenrechtsverteidigern abzusehen und alle politischen Gefangenen freizulassen;

14. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen/Übergangsregierungen von Ägypten, Tunesien, Algerien, Libyen, Syrien und Jemen sowie dem Golf-Kooperationsrat zu übermitteln.