Entschließungsantrag - B7-0446/2011Entschließungsantrag
B7-0446/2011

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Syrien, Jemen und Bahrain im Zusammenhang mit der Lage in der arabischen Welt und Nordafrika

4.7.2011

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Annemie Neyts-Uyttebroeck, Ivo Vajgl, Marielle De Sarnez, Marietje Schaake, Sonia Alfano, Niccolò Rinaldi, Louis Michel, Alexander Graf Lambsdorff, Anneli Jäätteenmäki, Frédérique Ries im Namen der ALDE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0389/2011

Verfahren : 2011/2756(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0446/2011
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B7-0446/2011
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B7‑0446/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Syrien, Jemen und Bahrain im Zusammenhang mit der Lage in der arabischen Welt und Nordafrika

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zur Lage in Syrien, Bahrain und Jemen, insbesondere seine Entschließung vom 7. April 2011,

–       unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) von 1966, zu dessen Vertragsparteien Syrien, Bahrain und Jemen gehören,

–       unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1975 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, zu dessen Vertragsparteien Syrien, Bahrain und Jemen gehören,

–       unter Hinweis auf die im Jahre 2008 aktualisierten EU-Leitlinien aus dem Jahre 2004 zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern und die 2008 überarbeiteten EU-Leitlinien aus dem Jahre 2001 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe,

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Europäischen Räte vom 11. März 2011, vom 25 März 2011 sowie vom 23. und 24 Juni 2011,

–       unter Hinweis auf seinen Bericht vom 24. März 2011 über die Beziehungen der Europäischen Union zum Golf-Kooperationsrat,

–       unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Vertreterin der EU/Vizepräsidentin der Kommission vom 9. Mai und 9. Juni 2011 zu restriktiven Maßnahmen gegen Syrien, vom 6. Juni 2011 zu der anhaltenden Gewalt und der Notwendigkeit glaubwürdiger Reformen in Syrien sowie vom 11. Mai 2011, 31. Mai 2011 und 3. Juni 2011 zum Jemen,

–       unter Hinweis auf die Erklärung von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon vom 23. Juni 2011 zu den Urteilen gegen 21 politische Aktivisten, Menschenrechtsverteidiger und Oppositionsführer in Bahrain,

–       unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin und der Kommission vom 25. Mai 2011 „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“, die eine Ergänzung der Gemeinsamen Erklärung über eine „Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand im südlichen Mittelmeerraum“ vom 8. März 2011 darstellt,

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. April 2011 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik – südliche Dimension,

       unter Hinweis auf den Beschluss der Hohen Vertreterin Catherine Ashton vom 7. Juni 2011, eine Arbeitsgruppe für den südlichen Mittelmeerraum einzusetzen,

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Juni 2011 zu Syrien und Jemen und die Ausführungen der Hohen Vertreterin Catherine Ashton im Anschluss an den Rat „Auswärtige Angelegenheiten“,

–       unter Hinweis auf die im Vorfeld eines Besuchs von Vertretern der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte abgegebene Erklärung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 24. Juni 2011, in der ernsthafte Besorgnis über die sich verschlechternde Sicherheitslage und humanitäre Lage im Jemen geäußert und alle Seiten nachdrücklich aufgerufen werden, äußerste Zurückhaltung zu üben und sich an einem integrativen politischen Dialog zu beteiligen,

 

–       unter Hinweis auf den vom Internationalen Strafgerichtshof ausgestellten Haftbefehl gegen die libyschen Führer Muammar Mohammed Abu Minyar Gaddafi (Gaddafi), Saif Al-Islam Gaddafi and Abdullah Al-Senussi wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Mord und Verfolgung), die sie mit Hilfe des Staatsapparats und der Sicherheitskräfte in ganz Libyen seit dem 15. Februar 2011 und mindestens bis zum 28. Februar 2011 begangen haben sollen,

       gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

Arabische Welt

A. in der Erwägung, dass sich der Tod des tunesischen Straßenverkäufers Tareq al-Tayyib Muhammad Bouazizi am 4. Januar 2011 als Katalysator für eine vom Volke getragene friedliche Revolution in Tunesien erwiesen hat; in der Erwägung, dass die Revolution in Tunesien den Anstoß für eine weitere friedliche und vom Volke getragene Revolution in Ägypten gab,

 

B. in der Erwägung, dass auch in Libyen, Syrien, Bahrain, Jemen, Jordanien, Algerien und Marokko friedliche Demonstranten ihre Forderungen nach Freiheit und Menschenwürde sowie ihre demokratischen Bestrebungen und ihre energische volkstümliche Forderung nach politischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen zum Ausdruck gebracht haben, mit denen eine echte Demokratie hergestellt, die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten und insbesondere der Meinungsfreiheit sichergestellt, die sozialen Ungleichheiten verringert und bessere wirtschaftliche und soziale Bedingungen geschaffen werden sollen; in der Erwägung, dass viele friedliche Demonstranten in der gesamten Region durch den Einsatz brutaler und tödlicher Gewalt und durch umfangreiche rechtswidrige Verhaftungen insbesondere in Libyen, Syrien, Bahrain und Jemen in die Enge getrieben wurden,

 

C. in der Erwägung, dass am 17. Juni 2011 Frauen in Saudi-Arabien öffentlich Auto gefahren sind und damit gegen ein offizielles Verbot weiblicher Autofahrer verstoßen haben,

 

D. in der Erwägung, dass die Antwort der Europäischen Union auf die Veränderungen in der arabischen Welt insbesondere in Bezug auf die Aufstände in Tunesien, Ägypten und Libyen hinsichtlich einer vorbehaltlosen Unterstützung der berechtigten Forderungen der Menschen nur langsam und bisweilen zögerlich zustande gekommen ist, ein Umstand, der sich negativ auf die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union auswirkt,

 

E. in der Erwägung, dass auch mehr als drei Monate nach der Annahme der Resolutionen 1970 und 1973 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen das Gaddafi-Regime weiterhin laufend gegen seine Verpflichtung zum Schutz der libyschen Bevölkerung verstößt; in der Erwägung, dass die Europäische Union den Nationalen Libyschen Übergangsrat nach wie vor nicht als legitimen Vertreter des libyschen Volkes anerkannt hat und dass sie eine Vertretung in Benghasi eröffnet und Kontakte zum Nationalen Übergangsrat gefördert hat; in der Erwägung, dass die Europäische Union eng mit dem UN-Sonderbeauftragten für Libyen als der zentralen Kontaktstelle für den politischen Übergangsprozess zusammenarbeitet,

 

F. in der Erwägung, dass die Europäische Union sich in Absprache mit den Vereinten Nationen, der Weltbank und anderen Beteiligten und insbesondere regionalen Organisationen dazu verpflichtet hat, ihre Ressourcen zur Unterstützung des politischen Übergangs in Ägypten und Tunesien und der Sicherheitslage in Libyen zu mobilisieren,

 

G. in der Erwägung, dass die Kommission beschlossen hat, eine verstärkte finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 1,242 Milliarden EUR freizugeben, um den dringendsten Bedarf zu decken und auf die neuen Herausforderungen und Veränderungen zu reagieren, die in der südlichen Nachbarschaft der Europäischen Union stattfinden; in der Erwägung, dass die beiden Teile der Haushaltsbehörde nach wie vor noch keine endgültige Entscheidung zu diesem Vorschlag getroffen haben,

 

H. in der Erwägung, dass die überarbeitete Europäische Nachbarschaftspolitik den Aufbau einer Europäischen Stiftung für Demokratie zur Förderung der Entwicklung und des Funktionierens einer echten und nachhaltigen Demokratie in der Nachbarschaft Europas vorsieht; in der Erwägung, dass die ursprünglichen Unterstützungsmaßnahmen der Europäischen Union durch die Umsetzung der im Laufe der kommenden Jahre vorzulegenden Vorschläge weiterverfolgt werden müssen, wobei in diesem Zusammenhang betont wird, dass die neuen Verpflichtungen der Europäischen Union gegenüber der Arabischen Welt und dem südlichen Mittelmeer im kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen ihren ordnungsgemäßen Niederschlag finden müssen,

I. in der Erwägung, dass die bevorstehenden demokratischen Wahlen in Tunesien und Ägypten den ersten wichtigen Schritt im Übergangsprozess zur Demokratie darstellen,

Syrien

J. in der Erwägung, dass seit Beginn der Niederschlagung der friedlichen Demonstrationen im März 2011 die systematische, brutale und tödliche Gewalt kein Ende findet und die Sicherheitskräfte auf die anhaltenden Proteste mit der Ermordung von über 400 Zivilisten allein im Regierungsbezirk Daraa und von mehr als 1 500 Menschen in ganz Syrien reagiert haben,

K. in der Erwägung, dass Menschenrechtsorganisationen Informationen vorliegen, denen zufolge die syrischen Sicherheitskräfte vor allem in Daraa Demonstranten systematisch ermordet haben; in der Erwägung, dass die inhaftierten Demonstranten gefoltert wurden und einer unmenschlichen Behandlung ausgesetzt waren; in der Erwägung, dass bereits mehr als 3 000 Fälle von Zwangsverschleppung und 11 000 Fälle von willkürlicher Verhaftung dokumentiert sind,

L. in der Erwägung, dass die Sicherheitskräfte nach der Belagerung von Daraa einen groß angelegten Militäreinsatz starteten und bei ihrem Feldzug Bewohner der Nachbarstädte von Daraa willkürlich verhafteten; in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge 12 000 Syrer aus Dschisr asch-Schughur und den umliegenden Gebieten Syrien aus Angst vor Vergeltungsmaßnahmen der Sicherheitskräfte über die türkische Grenze verlassen haben; in der Erwägung, dass die Türkei den syrischen Flüchtlingen an der türkisch-syrischen Grenze freiwillig umfassende humanitäre Unterstützung und Hilfe angeboten und ihre ernsthafte Besorgnis angesichts der Stationierung syrischer Truppen und Panzer in Grenznähe zum Ausdruck gebracht hat; in der Erwägung, dass Angehörige der syrischen Armee und der syrischen Sicherheitskräfte übergelaufen sind und ebenfalls in der Türkei Schutz gesucht haben,

M. in der Erwägung, dass das Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte (OHCHR) keine Genehmigung erhalten hat, Mitarbeiter zu Ermittlungen wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die völkerrechtlich verankerten Menschenrechte nach Syrien zu entsenden und die Tatbestände und Umstände dieser Verstöße festzustellen, damit die Schuldigen nicht straffrei ausgehen und gemäß der Resolution des UNHRC vom 29. April 2011 für alle Vergehen zur Verantwortung gezogen werden,

N. in der Erwägung, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, Syrien wiederholt aufgefordert hat, Sondierungsmissionen und humanitäre Missionen ins Land zu lassen, um die umstrittenen Ereignisse in den Monaten der Proteste gegen die Regierung zu untersuchen; in der Erwägung, dass nur einige wenige internationale Journalisten die Erlaubnis erhielten, das Land unter der Aufsicht der Regierung zu betreten; in der Erwägung, dass die syrischen Behörden das Internet und andere Kommunikationsnetze regelmäßig und systematisch unterbrechen und die sozialen Online-Netze dazu benutzt haben, um Journalisten, Blogger und Demonstranten aufzuspüren, zu verfolgen und festzunehmen; in der Erwägung, dass die Liga der Arabischen Staaten die Gewaltakte vom 14. Juni 2011 in Syrien offiziell verurteilt und hervorgehoben hat, dass die arabischen Staaten die Krise in Syrien aktiv beobachten,

O. in der Erwägung, dass nach dem Beschluss des Europäischen Rates vom 23. Juni 2011, die Sanktionen gegen syrische Amtsträger und Geschäftsleute, die für die anhaltende Gewalt verantwortlich sind, auszuweiten und auch gegen iranische Amtsträger Sanktionen zu verhängen, weil sie in die Gewaltaktionen in Syrien verstrickt sind, der syrische Außenminister erklärt hat, Syrien werde seine Mitgliedschaft in der Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer aufkündigen,

Jemen

P. in der Erwägung, dass im Jemen seit Januar 2011 Millionen von Bürgern weitgehend friedlich demonstriert haben und seitdem hunderte friedliche Demonstranten in erster Linie von Sicherheitskräften ermordet wurden, während hunderte weitere Demonstranten verletzt wurden; in der Erwägung, dass zahlreiche militärische Befehlshaber, Botschafter, Minister und andere Angehörige des Regimes ihre Unterstützung für die Demonstranten erklärt haben,

Q. in der Erwägung, dass erstmals in der Geschichte des Jemen Frauen in nie dagewesener Zahl an dem öffentlichen Aufstand gegen Präsident Saleh teilgenommen haben, um dagegen zu protestieren, dass der Präsident die Teilnahme von Frauen an den Demonstrationen der Opposition im April 2011 mit der Begründung verurteilt hatte, die Frauen verstießen gegen die traditionellen Normen der jemenitischen Kultur, wenn sie sich auf der Straße unter Männer mischten, mit denen sie nicht unmittelbar verwandt seien,

R. in der Erwägung, dass der Golf-Kooperationsrat einen Plan für eine friedliche Machtübergabe eingeleitet hat, der noch nicht von allen Parteien umgesetzt wurde, was sowohl für Präsident Saleh als auch für die Opposition gilt,

S. in der Erwägung, dass Präsident Saleh das Land verlassen hat, um sich in Saudi-Arabien medizinisch behandeln zu lassen; in der Erwägung, dass das Regime von Saleh nach wie vor für die Militäraktionen gegen die Demonstranten verantwortlich ist,

Bahrain

T. in der Erwägung, dass am 22. Juni 2011 ein Militärgericht in Bahrain acht oppositionelle Aktivisten zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt hat, darunter die bekannten Menschenrechtler Abdulhadi al-Khawaja, Hasan Mushaima and Abduljalil al-Singace, und gegen weitere 13 Haftstrafen von bis zu 15 Jahren wegen eines „Komplotts zum Sturz der Regierung“ verhängt hat; in der Erwägung, dass bei Demonstrationen zur Unterstützung von Reformen friedliche Demonstranten getötet wurden oder sich brutaler Gewalt gegenüber sahen; in der Erwägung, dass viele politische Aktivisten, Menschenrechtler, Journalisten und Ärzte seit den friedlichen Protesten für eine Reform nach wie vor in Haft sind und Menschenrechtsorganisationen zufolge die Inhaftierten gefoltert, misshandelt und schikaniert wurden,

U. mit dem Hinweis darauf, dass der Internationale Kodex des Weltärztebundes für ethisches Verhalten in der Medizin und sein Handbuch für ethisches Verhalten die Pflichten des Arztes dahingehend definieren, dass sie die Bereitstellung medizinischer Erstversorgung umfassen und den Grundsätzen der Diskriminierungsfreiheit verpflichtet sind, sowie mit dem Hinweis darauf, dass die Regierungen sich nicht in die Pflichten der Angehörigen des Gesundheitswesens einmischen und nicht diejenigen, die sich darum bemühen, diese international anerkannten Grundsätze zu wahren, ins Visier nehmen oder bestrafen sollten,

V. in der Erwägung, dass 47 Ärzte und Krankenschwestern des Aufrufs zum gewaltsamen Umsturz des Regimes sowie der Behandlung verwundeter friedlicher Demonstranten angeklagt und vor ein bahrainisches Militärgericht gestellt wurden; in der Erwägung, dass das medizinische Personal nur seine berufliche Pflicht erfüllte und Verletzte behandelte; in der Erwägung, dass die Ärzte und Krankenschwestern gewaltsam davon abgehalten wurden, verletzte friedliche Demonstranten zu behandeln, und einige von ihnen dies mit dem Tode bezahlt haben; in der Erwägung, dass während der Demonstrationen für eine Reform der Zugang zu den Krankenhäusern versperrt wurde und Patienten in den Krankenhäusern gefoltert wurden, vor allem im Krankenhauskomplex Salmaniya,

W. in der Erwägung, dass auf Betreiben von König Hamad Bin Eisa Al-Khalifa eine Konsultation für einen nationalen Dialog eingeleitet wurde,

X. in der Erwägung, dass auf Ersuchen der Regierung von Bahrain ausländische Streitkräfte unter der Flagge des Golf-Kooperationsrates in Bahrain stationiert wurden, insbesondere mindestens 4 000 Soldaten aus Saudi-Arabien,

 

Arabische Welt

 

1.  begrüßt die Beschlüsse, die zur Zeit als erste Schritte auf dem Weg eines demokratischen Wandels gefasst werden:

 

 die Verabschiedung einer Übergangsverfassung in Ägypten auf dem Wege einer Volksabstimmung;

 die erzielten Fortschritte bei der Einleitung des Demokratisierungsprozesses, wobei mehr als 70 Parteien sich an den Wahlen in Tunesien beteiligt haben;

 die Ratifizierung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs durch Tunesien am 24. Juni 2011;

 die Verkündung der Hauptelemente einer neuen Verfassung in Marokko und die Annahme der neuen Verfassung durch eine breite Mehrheit im Rahmen einer Volksabstimmung, an der ein außerordentlich großer Anteil der marokkanischen Wahlbevölkerung teilnahm;

 die Erneuerung des Bekenntnisses zu politischen Reformen in Jordanien, einschließlich einer Verfassungsreform;

 die Aufhebung des Ausnahmezustands und die geplante Verfassungsreform in Algerien;

 

2.  stimmt den vom Rat am 20. Juni 2011 angenommenen Schlussfolgerungen über die Europäische Nachbarschafspolitik in jeder Hinsicht zu; geht davon aus, dass die Kommission im Rahmen einer umfassenden Konsultation mit dem Europäischen Parlament die neue Nachbarschafspolitik so rasch wie möglich umsetzt, um das wahre Bekenntnis der Europäischen Union zum demokratischen und wirtschaftlichen Übergang für die Menschen in ihrer Nachbarschaft unter Beweis zu stellen;

 

3.  wiederholt seine Aufforderung an Gaddafi, die Macht unverzüglich abzugeben; erkennt den Nationalen Übergangsrat als den rechtmäßigen Vertreter des libyschen Volkes an, unterstützt ausdrücklich die von der NATO und den Mitgliedern des Golf-Kooperationsrates durchgeführten Militäroperationen, um dem libyschen Volk ein Höchstmaß an Sicherheit zu verschaffen, und unterstützt nachdrücklich den künftigen Weg Libyens hin zu Demokratie;

 

4.  stellt fest, dass die Ereignisse in der Arabischen Welt deutlich haben werden lassen, dass die Europäische Union Beziehungen zu den Menschen unterhalten sollte und nicht zu herrschenden Eliten oder gar Diktatoren, um als glaubwürdiger Player aufzutreten;

 

5.  betont, dass ein verstärktes Engagement der Europäischen Union gegenüber den betroffenen Ländern der südlichen Partnerschaft an die Verbesserung der Achtung der Menschenrechte, eine demokratische Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit gekoppelt werden sollte; betont ferner, dass die erneuerten Bestrebungen der Europäischen Union ihren Niederschlag finden müssen in einer umfangreicheren, zielgenaueren und an Bedingungen geknüpften finanziellen Unterstützung, dem sogenannten Ansatz „mehr für mehr“ und „weniger für weniger“, echten Aussichten auf einen ungehinderten Marktzugang und eine künftige Marktintegration mit der Europäischen Union sowie intensivierten Mobilitätsstrategien einschließlich der Abschaffung von Visabeschränkungen, die sich nicht nur nach Bedenken in Bezug auf illegale Einwanderung richten, sondern auch auf eine Verbesserung der zwischenmenschlichen Kontakte ausgerichtet sein sollten;

 

6.  fordert die Kommission auf, die vorhandene finanzielle Unterstützung, die über das ENPI, das EIDHR und das IfS geleistet wird, umfassend und effektiv in Anspruch zu nehmen;

7.  fordert eine zeitgerechte Gründung der Europäischen Stiftung für Demokratie (ESD), sobald ihr zusätzlicher Nutzen und ihre Notwendigkeit hinreichend nachgewiesen worden sind; geht davon aus, dass dieses neue Instrument in Absprache mit den vorhandenen Instrumenten und Strukturen tätig wird und sich für die Demokratie und die Menschenrechte in der südlichen und östlichen Nachbarschaft als nützlich erweisen sollte; fordert die Kommission und den Rat auf, den zusätzlichen Nutzen einer Europäischen Stiftung für Demokratie zügig auszuloten und dementsprechend konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung und die Arbeitsweise der Stiftung in enger Absprache mit dem Europäischen Parlament vorzulegen;

8.  unterstützt die überarbeitete Europäische Nachbarschaftspolitik mit ihren Zielen im Hinblick auf die weitere Unterstützung des demokratischen Wandels und der Zivilgesellschaft als Reaktion auf die derzeitigen historischen Entwicklungen in der Region; fordert, dass die Europäische Union die demokratischen Prozesse im Mittelmeerraum und in der Golfregion umfassend unterstützt und ihnen ihren umfassenden Beistand gewährt, um eine umfassende Beteiligung aller Bürger, insbesondere aber der Frauen, die eine zentrale Rolle bei den Forderungen nach demokratischem Wandel gespielt haben, am politischen Leben sicherzustellen;

9.  fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, die Meinungs- und Pressefreiheit der Menschen – sowohl offline als auch online – zu beobachten und zu bewahren, da der freie Zugang zu Informationen und zur Kommunikation und der ungehinderte Zugang zum Internet (Internet-Freiheit) universelle Rechte und für die Gewähr von Transparenz und Rechenschaftspflicht im öffentlichen Leben unverzichtbar sind;

10.  fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Politik gegenüber den Ländern des südlichen Mittelmeers so anzupassen, dass sie den Verhaltenskodex der EU für Waffenexporte einhalten;

11.  fordert die Kommission und den Rat auf, in Bezug auf die Länder des südlichen Mittelmeers einem Einzelfallansatz zu folgen, wobei echte Fortschritte in den Bereichen Demokratie, freie und faire Wahlen und vor allem Menschenrechte entsprechend gewürdigt werden sollten; hält es für erforderlich, dass die Europäische Union rechtzeitig ihre Bereitschaft zu einer qualitativen Aufwertung ihres Verhältnisses zu Ägypten und Tunesien, insbesondere durch eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit, bekundet, um so das europäische Engagement für den demokratischen Wandel in diesen Ländern deutlich werden zu lassen;

12.  fordert die Kommission auf, den humanitären Bedarf des Nationalen Übergangsrates in Libyen mit höchster Dringlichkeit und Aufmerksamkeit zu prüfen;

Syrien

13.  verurteilt aufs Schärfste den Einsatz massiver brutaler und tödlicher Gewalt gegenüber friedlichen Demonstranten und die humanitären Folgen der Belagerung einer Reihe von Städten wie Daraa und Dschisr al-Shughour; verurteilt ferner die Schwere und die Anzahl der von den syrischen Behörden begangenen Menschrechtsverletzungen, die unter anderem außergerichtliche Tötungen, umfangreiche willkürliche Verhaftungen, Verschleppungen und schwere Folterungen vor allem von kleinen Kindern und Frauen betrafen;

 

14.  vertritt die Ansicht, dass diese weit verbreiteten und systematischen Verstöße Syriens gegen seine Verpflichtungen bezüglich der völkerrechtlich verankerten Menschenrechtsnormen unter Umständen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu werten sind; unterstützt in diesem Zusammenhang alle Bemühungen des Amts des Hohen Kommissars für Menschenrechte (OHCHR), in allen Fällen mutmaßlicher Menschrechtsverletzungen durch die syrischen Sicherheitskräfte zu ermitteln, damit die Schuldigen für die Gewaltakte zur Verantwortung gezogen werden, und fordert die syrischen Behörden auf, umfassend mit dem OHCHR und anderen Stellen der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten und diesen ungehinderten Zugang zu gewähren;

 

15.  fordert die Hohe Vertreterin der EU/Vizepräsidentin der Kommission auf, ausdrücklich zu erklären, dass Präsident Bashar al-Assad jegliche Legitimation, das syrische Volk zu regieren, eingebüßt hat;

 

16.  fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, sich gemeinsam mit ihren internationalen Partnern für eine Verurteilung der anhaltenden Unterdrückung in Syrien durch den UN-Sicherheitsrat sowie dafür einzusetzen, dass die syrische Regierung ihrer Verantwortung gerecht wird, die syrische Bevölkerung zu schützen; ist der Ansicht, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eine Untersuchung der Lage in Syrien an den Internationalen Strafgerichtshof übergeben sollte, damit der syrischen Bevölkerung Gerechtigkeit widerfährt und weitere Opfer verhindert werden; fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission auf, eine solche Anrufung ausdrücklich einzufordern;

 

17.  fordert den Generalsekretär der Vereinten Nationen auf, umgehend einen Sonderbeauftragten für Syrien zu ernennen, und fordert, dass ihm ein unbehinderter Zugang zum gesamten Land gewährt wird mit dem Mandat, dem Weltsicherheitsrat Bericht zu erstatten und diesen aufzufordern, geeignete Maßnahmen zu ergreifen;

 

18.  fordert die syrischen Behörden eindringlich auf, den Einsatz übermäßiger Gewalt gegen Demonstranten unverzüglich einzustellen, und fordert die sofortige Freilassung aller inhaftierten friedlichen Demonstranten, Journalisten, Blogger, Menschenrechtler und politischen Gefangenen, die trotz der kürzlich von Präsident Al-Assad verkündeten Amnestie nach wie vor inhaftiert sind; fordert die syrischen Behörden auf, den unabhängigen und internationalen Medien den sofortigen und ungehinderten Zugang zu gewähren;

 

19.  bedauert, dass die syrischen Behörden es versäumt haben, den Forderungen nach einer sofortigen Einstellung der Gewalt, nach der Erfüllung ihrer Verpflichtungen und nach der Einleitung gehaltvoller Reformen nachzukommen;

 

20.  betont, dass ein Übergangsprozess hin zu einer demokratischen Staatsführung, zur Achtung der Menschenrechte und zur Rechtsstaatlichkeit auf einem glaubwürdigen und integrativen Dialog unter Einbeziehung aller demokratischen Kräfte und der Akteure der Zivilgesellschaft beruhen sollte mit dem Ziel, tiefgreifende demokratische Reformen in die Wege zu leiten, einschließlich der Aufhebung des Ausnahmezustands, der Beendigung der Monopolstellung der Bath-Partei gegenüber der syrischen Gesellschaft und der Möglichkeit der Ausrichtung freier und fairer Wahlen;

 

21.  bringt seine nachhaltige Unterstützung für den Kampf des libyschen Volkes für demokratische Reformen und ein Ende des autoritären Regimes zum Ausdruck; fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission, den Rat und die Kommission auf, die oppositionellen Kräfte und auch jene zu unterstützen, die wie die Nationale Koalition zur Unterstützung der syrischen Revolution die Erwartungen und Forderungen der Demonstranten zum Ausdruck bringen;

 

22.  ist der Ansicht, dass die anhaltende brutale Unterdrückung in Syrien die Stabilität sowohl des Landes als auch der Region bedroht und die Nachbarländer in Mitleidenschaft zieht; weist mit tiefer Sorge auf die Berichte über Armeeeinsätze an den Grenzen und die Tausenden von Vertriebenen hin, die vor der Gewalt in Syrien in die Türkei und in den Libanon fliehen; fordert die syrischen Behörden eindringlich auf, humanitären Hilfsdiensten umgehend ungehinderten Zugang zu allen betroffenen Gebieten zu gewähren;

 

23.  begrüßt die Politik der Türkei, die Grenzen für syrische Flüchtlinge offenzuhalten, sowie die Maßnahmen zur Aufnahme und Unterstützung der Flüchtlinge, die mit Hilfe der vom Roten Halbmond in der Region von Hatay bereitgestellten Ressourcen organisiert wurden; betont, dass die Türkei mit der Unterstützung des UNHCR und des Roten Halbmonds und ohne Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft, der Religion oder ähnlichen Gründen die Grundversorgung der Flüchtlinge aus Syrien sicherstellen muss;

 

24.  fordert den Rat und die Kommission auf, die türkischen und libanesischen Behörden unverzüglich bei ihren Bemühungen zur Bewältigung der humanitären Krise an ihren Grenzen zu Syrien zu unterstützen;

 

25.  stellt fest, dass die türkischen Behörden gegenüber der syrischen Führung eine Vermittlerrolle wahrnehmen und sich darum bemühen, die Eskalation der Gewalt einzudämmen und in einen politischen Dialog im Hinblick auf glaubwürdige Reformen einzutreten; fordert in diesem Zusammenhang den Rat, die Kommission und die Türkei auf, zusammenzuarbeiten, um eine diplomatische und friedliche Lösung des syrischen Übergriffs herbeizuführen;

 

Jemen

 

26.  bekundet seine Besorgnis über die Lage im Jemen und fordert alle Parteien eindringlich auf, die Gewalthandlungen einzustellen, die Menschenrechte zu achten und einen dauerhaften Waffenstillstand einzuhalten; bekräftigt die Dringlichkeit eines geordneten und alle Parteien einbeziehenden Übergangs im Einklang mit der Initiative des Golf-Kooperationsrates;

 

27.  fordert Präsident Saleh auf, einen friedlichen Machtwechsel mit Hilfe von verfassungsmäßigen Institutionen herbeizuführen; fordert den Rat auf, Sanktionen gegen das Regime von Präsident Saleh ins Auge zu fassen, falls der Machtwechsel in die Länge gezogen werden oder scheitern sollte; fordert alle Parteien, einschließlich der Opposition, auf, verantwortungsvoll zu handeln, sich unverzüglich an einem offenen und konstruktiven Dialog zu beteiligen, um einen politischen Übergang sicherzustellen, und alle Parteien und Bewegungen, die das jemenitische Volk vertreten, in diesen Dialog einzubinden;

 

28.  fordert den Rat auf, unverzüglich eine Reihe von Sanktionen gegen das Saleh-Regime, das den Volksaufstand im Jemen unvermindert gewaltsam unterdrückt, zu vereinbaren;

 

29.  betont, wie wichtig es ist, einen geordneten und integrativen politischen Übergang im Jemen im Einklang mit der Initiative des Golf-Kooperationsrates zu vollziehen, um den legitimen Interessen des gesamten jemenitischen Volkes Rechnung zu tragen;

 

30.  betont seine große Besorgnis über die Auswirkungen der derzeitigen politisch verfahrenen Situation auf die humanitäre Lage im Jemen sowie die Binnenvertreibung mehrerer tausend Menschen infolge der Kämpfe;

 

31.  begrüßt die angekündigte Mission des Amts des Hohen Kommissars für Menschenrechte und fordert die jemenitische Regierung auf, der Mission den zugesagten freien und ungehinderten Zugang zu ihrem Land zu gewähren; begrüßt die regionenübergreifende Erklärung des Menschenrechtsrats zu Jemen und sieht einem Dialog auf dessen 18. Tagung erwartungsvoll entgegen;

 

32.  unterstützt vorbehaltlos andere internationale Partner bei der Bereitstellung von Hilfe und der notwendigen politischen Unterstützung für die Bewerkstelligung des Übergangs im Jemen;

 

Bahrain

 

33.  fordert die Behörden in Bahrain auf, die Todesurteile gegen Ali Abdullah Hassan al-Sankis und Abdulaziz Abdulridha Ibrahim Hussein umzuwandeln; fordert die Regierung von Bahrain auf, das De-facto-Moratorium in Bezug auf die Todesstrafe wiederherzustellen;

 

34.  fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung aller friedlichen Demonstranten nach Maßgabe der Genfer Konvention, auch der politischen Aktivisten, Journalisten und Menschenrechtler sowie der 47 bahrainischen Ärzte und Krankenschwestern, die bei der Erfüllung ihrer beruflichen Pflicht rechtswidrig festgenommen wurden; bekundet seine tiefe Besorgnis über die lebenslangen Haftstrafen für acht Aktivisten der Opposition und die Haftstrafen von bis zu 15 Jahren für 13 weitere Oppositionelle;

 

35.  fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung aller friedlichen Demonstranten, auch der politischen Aktivisten, Journalisten und Menschenrechtler, darunter Abdulhadi al-Khawaja, Hasan Mushaima und Abduljalil al-Singace, sowie der 47 bahrainischen Ärzte und Krankenschwestern, die ihren beruflichen Pflichten nachgekommen sind, und verurteilt die Verurteilung von 21 Zivilisten durch ein Militärgericht; bekundet seine tiefe Besorgnis über die lebenslangen Haftstrafen für acht Aktivisten der Opposition und die Haftstrafen von bis zu 15 Jahren für 13 weitere Oppositionelle sowie über die berichteten Missbräuche im Rahmen der Inhaftierungen, den fehlenden Zugang zu Rechtsbeistand und über erzwungene Geständnisse; betont, dass die Regierung von Bahrain sich darum bemühen muss, das Vertrauen als Grundvoraussetzung für einen ausgewogenen, integrativen und gehaltvollen nationalen Dialog wiederherzustellen;

 

36.  nimmt den Beschluss des Königs von Bahrain vom 29. Juni 2011 über die Einsetzung einer unabhängigen Kommission zur Untersuchung und Dokumentation der Ereignisse von Februar und März 2011 in Bahrain zur Kenntnis; sieht dem Abschlussbericht der Untersuchungskommission, der bis Ende Oktober 2011 vorgelegt werden soll, erwartungsvoll entgegen;

 

37.  unterstützt nachdrücklich den Beschluss von König Hamad, den Ausnahmezustand in Bahrain am 1. Juni 2011 aufzuheben, und fordert die vollständige Beachtung dieses Beschlusses, die Einstellung der Gewalt gegen Demonstranten, die Achtung ihrer Versammlungs- und Meinungsfreiheit und die Gewährleistung ihrer Sicherheit;

 

38.  bekräftigt seine Forderung nach einem unverzüglichen Abzug der ausländischen Truppen aus Bahrain;

 

39.  fordert die Regierung von Bahrain eindringlich auf, die uneingeschränkte Achtung der Religionsfreiheit im Land zu gewährleisten;

 

40. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Mitgliedstaaten des Maghreb und des Maschrik sowie des Golf-Kooperationsrates und dem UN-Menschenrechtsrat zu übermitteln.