ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Syrien, Jemen und Bahrain im Zusammenhang mit der Lage in der arabischen Welt und in Nordafrika
4.7.2011
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Elmar Brok, Ioannis Kasoulides, Gabriele Albertini, Angelika Niebler, Mario Mauro, Cristian Dan Preda, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Andrzej Grzyb, Tokia Saïfi, Michael Gahler, Filip Kaczmarek, Dominique Vlasto, Krzysztof Lisek, Monica Luisa Macovei, Ria Oomen-Ruijten, Mário David, Marco Scurria, Simon Busuttil, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Elena Băsescu, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Nadezhda Neynsky, Seán Kelly, Artur Zasada im Namen der PPE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0389/2011
B7‑0449/2011
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Syrien, Jemen und Bahrain im Zusammenhang mit der Lage in der arabischen Welt und in Nordafrika
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu Syrien, Jemen und Bahrain, insbesondere seine Entschließung vom 7. April 2011,
– unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu Ägypten, Libyen und Tunesien,
– unter Hinweis auf seinen Bericht vom 24. März 2010 über die Beziehungen der Europäischen Union zum Golf-Kooperationsrat,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. April 2011 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik – südliche Dimension,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Vertreterin der EU/Vizepräsidentin der Kommission vom 18. März, 22. März, 24. März, 26. März, 23. April sowie 6. Juni und 11. Juni 2011 zu Syrien und vom 10. März, 12. März, 18. März, 27. April, 11. Mai, 26. Mai, 31. Mai und 3. Juni 2011 zum Jemen sowie vom 10. März, 12. März, 18. März, 3. Mai und 1. Juli 2011 zu Bahrain,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin der EU/Vizepräsidentin der Kommission vom 29. April 2011 im Namen der EU zu Syrien,
– in Kenntnis der Mitteilung vom 24. Mai 2011 mit dem Titel ‚Ein Dialog für Migration, Mobilität und Sicherheit mit den Ländern des südlichen Mittelmeers’ und der Gemeinsamen Mitteilung vom 25. Mai 2011 mit dem Titel ‚Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel’,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24. und 25. März 2011,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Europäischen Rates vom 23. und 24. Juni 2011 zur südlichen Nachbarschaft,
– unter Hinweis auf die Resolution des Menschenrechtsrats vom 29. April 2011 zu Syrien,
– unter Hinweis auf die Beschlüsse des Rates 2011/273/GASP vom 9. Mai 2011, 2011/302/GASP vom 23. Mai 2011 und 2011/367/GASP vom 23. Juni 2011 zu Syrien,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 23. Mai und vom 20. Juni 2011,
– unter Hinweis auf die Erklärung des UN-Generalsekretärs vom 3. Juni 2011 zu Syrien,
– unter Hinweis auf den vorläufigen Bericht des Hohen Kommissars für Menschenrechte vom 14. Juni 2011 über Syrien,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes aus dem Jahre 1990, dem Syrien beigetreten ist,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) aus dem Jahre 1966,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass nach anderen arabischen Ländern die Demonstranten in Syrien und Jemen legitime demokratische Bestrebungen und die nachdrückliche Forderung der Bevölkerung nach politischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen friedlich zum Ausdruck gebracht haben, mit denen eine wirkliche Demokratie hergestellt, Korruption und Vetternwirtschaft bekämpft, die Achtung der Rechtstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sichergestellt, die sozialen Ungleichheiten verringert und bessere wirtschaftliche und soziale Bedingungen geschaffen werden sollen,
B. in der Erwägung, dass die jeweiligen Regierungen mit einer Verschärfung der gewaltsamen Repression reagiert haben; in der Erwägung, dass das übermäßig gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen Demonstranten in Syrien und Jemen zahlreiche Tote und Verletzte forderte, dass viele Demonstranten festgenommen wurden und dass gegen die Bestimmungen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), zu dessen Vertragsparteien Syrien und Jemen gehören, verstoßen wurde,
C. unter Hinweis darauf, dass die Demonstrationen in Syrien in der im Süden gelegenen Stadt Daraa ihren Ausgang nahmen und sich anschließend im ganzen Land ausbreiteten; in der Erwägung, dass die syrische Armee eine Belagerung von Daraa und mehreren anderen Städten verfügt hat; in der Erwägung, dass Berichten zufolge mehr als 1 100 Menschen getötet und bis zu 10 000 Menschen willkürlich inhaftiert worden sind,
D. in der Erwägung, dass weltweit ausgestrahlte Videos aus letzter Zeit alarmierende Bilder von willkürlich inhaftierten Kindern gezeigt haben, die während ihrer Haft Opfer von Folter oder Misshandlung sind und in einigen Fällen an deren Folgen sterben, wie im Falle des 13-jährigen Hamza al-Khateeb; in der Erwägung ferner, dass der Einsatz scharfer Munition gegen Demonstranten zum Tod von mindestens 30 Kindern geführt hat, wie das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF am 31. Mai 2011 berichtete;
E. in der Erwägung, dass das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Syrien andererseits noch unterzeichnet werden muss; in der Erwägung, dass die Unterzeichnung dieses Abkommens auf Antrag Syriens hin seit Oktober 2009 verschoben worden ist; in der Erwägung, dass die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten einen wesentlichen Teil dieses Abkommens ausmacht,
F. in der Erwägung, dass Jemen das ärmste Land im Nahen Osten ist und unter weit verbreiteter Unterernährung, schwindenden Ölreserven, einer wachsenden Bevölkerung, einer schwachen Zentralregierung, zunehmender Wasserknappheit und geringen Investitionen in die Wirtschaft des Landes leidet; in der Erwägung, dass ein ernsthafter Anlass zur Sorge über die Auflösung des jemenitischen Staatsgefüges besteht, da mit den schiitischen Rebellen im Norden seit Februar ein brüchiger Waffenstillstand herrscht, im Süden eine sezessionistische Bewegung aktiv ist und Berichten zufolge viele Al-Qaida-Kämpfer den Jemen als Rückzugsgebiet nutzen,
G. in der Erwägung, dass Präsident Ali Abdullah Saleh, der bei einer Bombenattacke verwundet wurde und in Saudi-Arabien medizinisch versorgt wird, sich geweigert hat, die Initiative des Golf-Kooperationsrates für einen politischen Übergang, die von der regierenden Partei und der oppositionellen Koalition angenommen worden war, zu unterzeichnen,
H. in der Erwägung, dass der nationale Notstand in Bahrain am 1. Juni aufgehoben wurde und König Hamad Bin Isa al-Khalifa zu einem nationalen Dialog aufgerufen hat, der am 2. Juli aufgenommen wurde,
I. in der Erwägung, dass die Europäische Union wiederholt ihr Eintreten für Religions-, Gewissens- und Gedankenfreiheit deutlich gemacht und betont hat, dass es überall in der Welt Aufgabe der Regierungen ist, diese Freiheiten zu garantieren,
1. verurteilt mit Nachdruck das gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen friedliche Demonstranten in Syrien und Jemen und spricht den Familien der Opfer sein Mitgefühl aus; bekundet seine Solidarität mit den Menschen in diesen Ländern, würdigt ihren Mut und ihre Entschlossenheit und unterstützt nachdrücklich ihre legitimen demokratischen Bestrebungen;
2. fordert die syrischen und die jemenitischen Behörden eindringlich auf, keine Gewalt gegen Demonstranten anzuwenden und ihr Recht auf Versammlungsfreiheit zu achten; betont, dass diejenigen, die für den Verlust von Menschenleben und für Verletzungen verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen und vor Gericht gestellt werden sollten; fordert die Behörden auf, unverzüglich alle politischen Gefangenen, Menschenrechtsaktivisten, Journalisten und friedlichen Demonstranten freizulassen, die Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit gesetzlich zu verankern und in die Praxis umzusetzen, die Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung zu verschärfen, gleiche Rechte für Minderheiten zu garantieren, den Zugang zu Kommunikationsmitteln wie Internet und Mobiltelefone sicherzustellen und den Zugang zu unabhängigen Medien zu gewährleisten;
3. betont, dass der Einsatz von Gewalt durch einen Staat gegen seine eigene Bevölkerung unmittelbare Auswirkungen auf seine bilateralen Beziehungen mit der Europäischen Union haben muss; erinnert die Hohe Vertreterin der EU/Vizepräsidentin der Kommission daran, dass die EU zahlreiche Instrumente einsetzen kann, um die Länder von solchen Aktionen abzuhalten, wie etwa das Einfrieren von Vermögen oder Reiseverbote; weist jedoch darauf hin, dass die Bevölkerung in keinem Fall von einer derartigen Überprüfung der bilateralen Beziehungen betroffen sein sollte;
4. fordert die syrischen und die jemenitischen Behörden auf, rasch auf die weit verbreiteten Rufe nach demokratischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen zu reagieren; befürwortet nachdrücklich Reformen zugunsten von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und sozialer Gerechtigkeit in Syrien und im Jemen; betont, dass die derzeitige Krise in Syrien und Jemen nur durch einen unverzüglichen und bedingungslosen, offenen und sinnvollen politischen Prozess und Dialog unter Beteiligung aller demokratischen politischen Kräfte und der Zivilgesellschaft bewältigt werden kann;
5. verurteilt energisch die Eskalation der Gewalt in Syrien und die fortgesetzten schweren Menschenrechtsverletzungen; bedauert, dass die Aufhebung des Notstands am 21. April nicht konsequent umgesetzt wird, dass die von Präsident Assad angekündigten Reformen noch nicht umgesetzt wurden und dass trotz der vom Präsidenten kürzlich angekündigten Amnestie politische Gefangene nach wie vor inhaftiert bleiben; fordert die syrischen Behörden eindringlich auf, die Belagerung der betroffenen Städte unverzüglich aufzuheben und den humanitären Hilfsdiensten und ihren Mitarbeitern umgehend ungehinderten Zugang zu gewähren;
6. fordert die syrischen Behörden eindringlich auf, alle Kinder, die anlässlich der Unterdrückung der Demonstrationen oder bei anderen damit zusammenhängenden Gelegenheiten festgenommen wurden, unverzüglich freizulassen, Berichte über Fälle von Gewalt gegen Kinder sorgfältig zu untersuchen und alle weiteren Verhaftungen und Gewaltaktionen gegen Kinder sowie alle Verstöße gegen die Rechte von Kindern zu unterlassen;
7. begrüßt den Beschluss des Rates, Zwangsmaßnahmen gegen Syrien und gegen Personen, die für die gewaltsame Unterdrückung der Zivilbevölkerung verantwortlich sind, zu verhängen, alle Vorbereitungen im Zusammenhang mit neuen bilateralen Kooperationsprogrammen auszusetzen, die laufenden bilateralen Programme mit den syrischen Behörden nach dem Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) und nach dem MEDA-Instrument auszusetzen, die Europäische Investitionsbank (EIB) zu ersuchen, vorerst keine neuen EIB-Finanzoperationen in Syrien zu genehmigen, die Aussetzung weiterer Gemeinschaftshilfen für Syrien vor dem Hintergrund der derzeitigen Entwicklungen zu prüfen und in Bezug auf das Assoziierungsabkommen mit Syrien keine weiteren Schritte zu unternehmen;
8. unterstützt nachdrücklich die diplomatischen Bemühungen der EU mit Partnern der internationalen Gemeinschaft, um sicherzustellen, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die derzeitige Gewalt in Syrien verurteilt, und fordert die syrischen Behörden eindringlich auf, den rechtmäßigen Wünschen des syrischen Volkes gerecht zu werden; bedauert, dass diese Bemühungen bislang noch nicht von Erfolg gekrönt waren, dass noch keine Resolution eingereicht werden konnte und dass der Weltsicherheitsrat noch in keiner Weise Stellung bezogen hat; fordert die Ständigen Mitglieder im Weltsicherheitsrat Russland und China, die Vorbehalte geäußert haben, auf, dafür Sorge zu tragen, das der Weltsicherheitsrat eine angemessene Antwort auf die Lage in Syrien geben kann; fordert die Hohe Vertreterin der EU/Vize-Präsidentin der Kommission auf, die Behörden beider Staaten davon zu überzeugen, dass der Weltsicherheitsrat in der Lage sein sollte, seiner Verantwortung gerecht zu werden;
9. fordert die syrischen Behörden auf, die ausländische Presse und unabhängige UN-Beobachter im Land zuzulassen, um die Behauptung zu überprüfen, dass ‚bewaffnete Extremistenbanden’ als erste auf die Sicherheitskräfte schießen, was dem Regime als Rechtfertigung für das ganze derzeit stattfindende inakzeptable Blutbad dient;
10. begrüßt den Umstand, dass die EU die Bemühungen der Türkei und anderer regionaler Partnerländer in Bezug auf die einzelnen Aspekte der Krise, insbesondere die humanitären Aspekte, anerkennt und mit diesen Ländern zusammenarbeiten wird, um der Situation in Syrien zu begegnen; fordert die Türkei und die EU auf, ihre außenpolitische Koordinierung zu intensivieren, und unterstützt nachdrücklich die Fortführung konzertierter Bemühungen zur Unterstützung der Demokratisierung und der Entwicklung im Nahen Osten und in Nordafrika;
11. bedauert, dass die jemenitischen Behörden nicht in der Lage gewesen sind, am 22. Mai 2011 den sicheren Abzug von Diplomaten - darunter der Generalsekretär des Golf-Kooperationsrates und die Botschafter der Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates, der EU, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten - aus der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Sanaa zu gewährleisten; fordert die jemenitischen Behörden auf, das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen zu achten;
12. verurteilt energisch die jüngsten Angriffe im Jemen, auch den Angriff vom 3. Juni auf Präsident Saleh; fordert alle Parteien auf, sämtliche Feindseligkeiten einzustellen und sich zu einem dauerhaften Waffenstillstand zu bekennen; fordert die jemenitischen Behörden nachdrücklich auf, sich zu einem geordneten und inklusiven politischen Übergang im Einklang mit der Initiative des Golf-Kooperationsrates zu verpflichten;
13. fordert Saudi-Arabien auf, den Plan des Golf-Kooperationsrates für ein Ende der politischen Krise in entsprechend abgeänderter Form weiterzuverfolgen und dabei dem Umstand Rechnung zu tragen, dass sich Präsident Saleh aus gesundheitlichen Gründen außer Landes befindet, und ihn davon zu überzeugen, dass er aus eben diesen gesundheitlichen Gründen nicht zurückkehren und jetzt der Zeitraum von zwei Monaten beginnen sollte, an dessen Ende eine Regierung der nationalen Einheit unter dem aktuellen Vize-Präsidenten gebildet werden sollte, der zu freien und gerechten Wahlen gemäß der jemenitischen Verfassung aufrufen wird;
14. bekundet seine Besorgnis angesichts fehlender Fortschrittsberichte des von der jemenitischen Regierung eingesetzten hochrangigen Ausschusses zur Untersuchung des Angriffs auf Demonstranten am 18. März in Sanaa, wobei 54 Menschen getötet und über 300 verletzt wurden; wiederholt seine Forderung an die Hohe Vertreterin der EU/Vize-Präsidentin der Kommission, die Forderungen nach einer unabhängigen internationalen Untersuchung des Vorfalls zu unterstützen;
15. begrüßt die Mission des Amts des Hohen Kommissars für Menschenrechte (OHCHR) im Jemen, in deren Rahmen die Lage der Menschenrechte in diesem Land geprüft wurde und die gegenüber der jemenitischen Regierung und der internationalen Gemeinschaft Empfehlungen aussprechen wird; begrüßt den Antrag des Menschenrechtsrates an den OHCHR, so rasch wie möglich eine Untersuchungsmission nach Syrien zu entsenden; fordert die syrischen Behörden eindringlich auf, umfassend mit dem OHCHR zusammenzuarbeiten und dieser Mission die Einreise zu gewähren;
16. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, die friedlichen demokratischen Bestrebungen der Menschen in Syrien und Jemen zu unterstützen, ihre Politik gegenüber diesen Ländern weiter zu überprüfen, den Verhaltenskodex der EU für Waffenexporte einzuhalten und sich bereitzuhalten, um im Falle ernsthafter Zusagen der nationalen Behörden die Durchführung konkreter politischer, wirtschaftlicher und sozialer Reformpläne in diesen Ländern zu unterstützen;
17. begrüßt die Aufhebung des nationalen Notstands in Bahrain und die Forderung von König Hamad Bin Isa al-Khalifa nach einem nationalen Dialog; betont, dass ein breit angelegter, friedlicher und gehaltvoller Dialog geführt werden sollte, der in einen inklusiven Reformprozess mündet; fordert die bahrainischen Behörden auf, sich bei ihren Handlungen nach den einschlägigen internationalen Normen und Standards in Bezug auf Menschenrechte und Grundfreiheiten zu richten; fordert die bahrainischen Behörden auf, nicht die Todesstrafe gegen Demonstranten zu verhängen;
18. bekundet seine Besorgnis angesichts der Berichte über die Inhaftierung, die Folterung, die Einschüchterung und die gerichtliche Aburteilung von Angehörigen medizinischer Berufe in Bahrain; verurteilt die Verfolgung von Ärzten und Krankenschwestern, die beschuldigt werden, Personen behandelt zu haben, die im Zuge der Proteste in Bahrain verletzt worden waren; fordert die bahrainischen Regierungsstellen auf, das gesamte medizinische Personal, das während der Proteste verhaftet wurde, freizulassen;
19. unterstützt nachdrücklich die Bemühungen der EU, die Bürger Libyens u.a. durch eine Verstärkung des Drucks auf das libysche Regime zu schützen und den Aufbau eines demokratischen libyschen Staates zu unterstützen; begrüßt den Beschluss der EU, ihre Sanktionen gegen das Regime zu verschärfen und dazu sechs unter der Kontrolle des Regimes stehende Hafenbehörden zusätzlich auf die Liste der von der EU eingefrorenen Vermögenswerte zu setzen;
20. begrüßt die vom Internationalen Strafgerichtshof am 27. Juni 2011 ausgestellten Haftbefehle gegen Muammar Abu Minya Gaddafi, Saif Al Islam Gaddafi und Abdullah Al Sanousi und fordert alle Staaten, auch diejenigen, die dem Römischen Statut nicht beigetreten sind, auf, diese Haftbefehle umfassend umzusetzen;
21. begrüßt den Reformprozess in Marokko und insbesondere die im Rahmen einer Volksbefragung vorgeschlagene Verfassungsreform als einen Schritt in die richtige Richtung hin zu einer Öffnung des Regimes sowie zu einer Modernisierung und einer Demokratisierung; fordert die politischen Parteien in Marokko auf, sich an diesem Prozess der Veränderung aktiv zu beteiligen; stellt fest, dass Marokko das erste Land der Region gewesen ist, dem in den Beziehungen zur EU der ‚fortgeschrittene Status’ zuerkannt wurde;
22. begrüßt die vom Präsidenten von Algerien angekündigten Initiativen zur Beschleunigung des Prozesses der Demokratisierung und zur Gewährleistung einer besseren Regierungsführung des Landes, einschließlich der Aufhebung des Ausnahmezustands und einer geplanten Verfassungsreform; weist nachdrücklich darauf hin, dass sich die algerischen Regierungsstellen energisch zu diesem Reformprozess bekennen müssen, bei dem es sich im Hinblick auf die Vermeidung von Spannungen und Gewalt um einen inklusiven Prozess handeln sollte;
23. begrüßt das Bekenntnis zu politischen Reformen in Jordanien und insbesondere die Überarbeitung der Verfassung und die Arbeit des Nationalen Dialogausschusses; würdigt die Bemühungen der jordanischen Behörden und betont die Notwendigkeit einer konkreten Umsetzung der Reformen; stellt fest, dass die EU im Jahre 2010 damit einverstanden war, Jordanien den ‚fortgeschrittenen Status’ zu gewähren;
24. begrüßt den demokratischen Übergang in Ägypten und Tunesien als Folge des ‚arabischen Frühlings’; unterstützt nachdrücklich das Streben der Menschen nach Freiheit, nach Menschenrechten und nach Demokratie; fordert die internationale Gemeinschaft auf, weitere Anstrengungen zur Unterstützung und Ermutigung des Prozesses der politischen Reformen in den Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens zu unternehmen;
25. nimmt zur Kenntnis, dass die Wahlen zu einer Verfassungsgebenden Versammlung in Tunesien vom 24. Juli auf den 23. Oktober verlegt wurden, da mehr Zeit für die Organisation der Abstimmung benötigt wird; unterstützt die Forderungen mehrerer politischer Parteien und Jugendgruppen in Ägypten, denen zufolge eine neue Verfassung ausgearbeitet werden sollte, bevor Parlaments- und Präsidentschaftswahlen stattfinden können, und den politischen Parteien mehr Zeit eingeräumt werden sollte, um sich auf die Wahlen vorzubereiten;
26. weist mit Nachdruck darauf hin, dass das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ein grundlegendes Menschenrecht darstellt, das von den Regierungsstellen garantiert werden sollte; fordert die Behörden nachdrücklich auf, für einen verlässlichen und wirksamen Schutz der Glaubensgemeinschaften in ihren Ländern zu sorgen und die persönliche Sicherheit und die körperliche Unversehrtheit der Mitglieder der Glaubensgemeinschaften zu gewährleisten;
27. unterstützt nachdrücklich den Standpunkt des Rates, demzufolge die Europäische Nachbarschaftspolitik sich an die neuen Herausforderungen in der Südlichen Nachbarschaft wird anpassen müssen; begrüßt die Bereitschaft der EU und der Mitgliedstaaten zur Begleitung und Unterstützung der konkreten Bemühungen der ernsthaft an politischen und wirtschaftlichen Reformen arbeitenden Regierungen sowie der Zivilgesellschaften; begrüßt die Einsetzung einer Arbeitsgruppe Südliches Mittelmeer durch die Hohe Vertreterin der EU/Vize-Präsidentin der Kommission;
28. begrüßt die Mitteilungen über eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel und über einen Dialog für Migration, Mobilität und Sicherheit mit den Ländern des südlichen Mittelmeers; ersucht die Länder des südlichen Mittelmeerraums, einen integrierten Ansatz ihres Grenzmanagements anzunehmen, vor allem im derzeitigen sich verändernden politischen Kontext;
29. begrüßt die von den Mitgliedern des G8 in die Wege geleitete 'Deauville-Partnerschaft' mit den Menschen der Region; stellt fest, dass die ersten ‚Partnerschaftsländer’ Ägypten und Tunesien sein werden, dass aber die Mitglieder des G8 bereit sind, diese Partnerschaft auf alle Länder der Region auszuweiten, die sich um einen Übergang hin zu einer freien, demokratischen und toleranten Gesellschaft bemühen;
30. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vize-Präsidentin der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament der Arabischen Republik Syrien, der Regierung und dem Parlament der Arabischen Republik Jemen, der Regierung und dem Parlament der Türkischen Republik, der Regierung und dem Parlament des Königreichs Bahrain, der Regierung und dem Parlament des Königreichs Saudi-Arabien, dem Nationalen Übergangsrat, der Regierung und dem Parlament des Königreichs Marokko, der Regierung und dem Parlament der Demokratischen Volksrepublik Algerien, der Regierung und dem Parlament des Königreichs Jordanien, der Regierung der Arabischen Republik Ägypten, der Regierung der Republik Tunesien, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation, der Regierung und dem Parlament der Volksrepublik China, dem Generalsekretär des Golf-Kooperationsrates und dem Generalsekretär der Union für das Mittelmeer zu übermitteln.