Entschließungsantrag - B7-0528/2011Entschließungsantrag
B7-0528/2011

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Palästina

27.9.2011

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Annemie Neyts-Uyttebroeck, Alexandra Thein im Namen der ALDE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0525/2011

Verfahren : 2011/2828(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0528/2011
Eingereichte Texte :
B7-0528/2011
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

B7‑0528/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Palästina

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf alle früheren Resolutionen der Vereinten Nationen zur Lage im Nahen Osten,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 8. Dezember 2009,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Nahost-Quartetts vom 23. September 2011,

–   unter Hinweis auf den IWF-Stabsbericht vom 18. September 2011 über die jüngsten Erfahrungen und Perspektiven für die Wirtschaft im Westjordanland und in Gaza, der für das Treffen mit dem Ad-hoc-Verbindungsausschuss ausgearbeitet wurde,

–   unter Hinweis auf den Bericht „Building the Palestinian State: Sustaining Growth, Institutions, and Service Delivery“ vom 13. April 2011, den die Weltbank dem Ad-hoc-Verbindungsausschuss im Zusammenhang mit Frage der Gründung eines palästinensischen Staates vorgelegt hat,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen in ihrer Resolution 181 vom 29. November 1947 beschloss, zwei Staaten auf dem früheren Mandatsgebiet Palästina zu schaffen;

B.  in der Erwägung, dass Präsident Mahmud Abbas am 23. September 2011 bei UN-Generalsekretär Ban Ki-moon den Antrag auf Aufnahme Palästinas als Mitglied der Vereinten Nationen gestellt hat;

C. in der Erwägung, dass Jerusalem einer der heikelsten und kompliziertesten Aspekte des israelisch-palästinensischen Konflikts ist;

D. in der Erwägung, dass das unabdingbare Recht der Palästinenser auf Selbstbestimmung und einen eigenen Staat ebenso unanfechtbar ist wie das Recht Israels auf ein Bestehen innerhalb sicherer Grenzen;

1.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten dringend auf, eine einheitliche Position zu vertreten und auch im Quartett bei den Bemühungen um einen gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern eine aktivere Rolle zu spielen;

2.  hebt die zentrale Rolle des Nahost-Quartetts hervor und unterstützt die Hohe Vertreterin in ihren Bemühungen im Rahmen des Quartetts, eine glaubwürdige Perspektive für die Wiederbelebung des Friedensprozesses zu schaffen;

3.  fordert, dass die Konfliktbeilegung auf einer Zwei-Staaten-Lösung basieren muss, die dem Staat Israel sichere Grenzen garantiert und auf dem Wege direkter Verhandlungen erreicht werden sollte;

4.  unterstützt das Bestreben des palästinensischen Volkes, im Ergebnis der Verhandlungen, die während der 66. Tagung der Generalversammlung abgeschlossen werden, als Staat in den Vereinten Nationen vertreten zu sein, und fordert die Mitgliedstaaten auf, dieses Anliegen mit einheitlicher Stimme zu unterstützen;

5.  vertritt die Ansicht, dass Jerusalem im Rahmen der Friedensverträge Hauptstadt sowohl Israels als auch des künftigen palästinensischen Staates werden sollte;

6.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass der fortgesetzte Bau und Ausbau von Siedlungen, die auf besetztem Land errichteten Trennbarrieren und der Abriss von Wohnhäusern gegen das geltende Völkerrecht verstoßen, den Friedensprozess behindern und eine schwere Bedrohung für die Zwei-Staaten-Lösung sind;

7.  fordert, dass die Angriffe mit Raketen, die vom Gazastreifen aus auf Israel abgeschossen werden, endgültig eingestellt werden, und weist nachdrücklich darauf hin, dass ein dauerhafter Waffenstillstand erreicht werden muss;

8.  fordert die palästinensischen Behörden zur vollen Anerkennung des Staates Israel auf;

9.  fordert die sofortige Wiederaufnahme direkter und ernsthafter Friedensgespräche auf der Grundlage international anerkannter Parameter, da dauerhafter Frieden und langfristige Sicherheit für Israelis und Palästinenser nur auf dem Wege einer ausgehandelten Vereinbarung zwischen den beiden Seiten erreicht werden kann; hebt nochmals hervor, dass grundsätzlich, das heißt auch für Jerusalem, keine Änderungen der vor 1967 bestehenden Grenzen anerkannt werden sollten, die nicht zwischen beiden Seiten vereinbart worden sind;

10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem UN-Generalsekretär, den palästinensischen Behörden, der Regierung und dem Parlament Israels und den Mitgliedern des Quartetts zu übermitteln.