Entschließungsantrag - B7-0547/2011Entschließungsantrag
B7-0547/2011

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Ägypten und Syrien, insbesondere in Bezug auf die christlichen Gemeinschaften

24.10.2011

gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Willy Meyer, Jean-Luc Mélenchon, Marie-Christine Vergiat, Helmut Scholz im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Verfahren : 2011/2881(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0547/2011
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B7-0547/2011
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B7‑0547/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Ägypten und Syrien, insbesondere in Bezug auf die christlichen Gemeinschaften

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine bisherigen Entschließungen,

–   unter Hinweis auf Artikel 18 der UN-Charta und Artikel 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte sowie Artikel 10 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–   unter Hinweis auf die UN-Erklärung über die Beseitigung jeglicher Form von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder des Glaubens aus dem Jahr 1981,

–   unter Hinweis auf die Resolutionen der UN-Menschenrechtskommission (UNCHR) zur Bekämpfung der Diffamierung von Religionen,

–   unter Hinweis auf die Stellungnahme des UN-Generalsekretärs Ban Ki-Moon vom 11. Oktober 2011, in der er die ägyptische Regierung aufrief, den Schutz der Menschenrechte und der bürgerlichen Freiheiten für Ägypter aller Glaubensrichtungen zu garantieren,

–   unter Hinweis auf die Stellungnahme von Rupert Colville, dem Sprecher des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, der die ägyptischen Behörden nachdrücklich aufforderte, die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit aller Ermittlungen zu diesem Vorfall sicherzustellen,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass jedermann nach Artikel 18 der UN-Charta und Artikel 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte sowie Artikel 10 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit hat; in der Erwägung, dass dieses Recht die Freiheit einschließt, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen,

B.  in der Erwägung, dass die UN-Menschenrechtskommission (UNCHR) in mehreren Resolutionen alle Staaten aufgefordert hat, innerhalb ihres nationalen Rechtsrahmens und in Einklang mit internationalen Menschenrechtsinstrumenten alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um Hass, Diskriminierung, Intoleranz und Gewalt, Einschüchterung und Zwang infolge religiöser Intoleranz, einschließlich Anschlägen auf religiöse Stätten, zu bekämpfen und Verständigung, Toleranz und Respekt in Bereichen zu fördern, die die Religions- oder Glaubensfreiheit betreffen,

C. in der Erwägung, dass die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit nicht nur für die Anhänger von Religionen, sondern auch für Atheisten, Agnostiker und Personen ohne Glaubensbekenntnis gilt;

D. in der Erwägung, dass der Dialog zwischen den verschiedenen Gemeinschaften von entscheidender Bedeutung für die Förderung des Friedens und der Völkerverständigung ist,

E.  in Erwägung der Unzufriedenheit der Menschen in den Ländern, die infolge einer neoliberalen Politik wirtschaftliche und gesellschaftliche Schwierigkeiten haben,

F.  in der Erwägung, dass christliche Gemeinschaften in Ägypten und Syrien jeweils etwa 10 % der Bevölkerung ausmachen,

G. in der Erwägung, dass am Freitag, den 7. Oktober 2011, eine koptische Kirche in einem wiederaufgebauten Dorf in der südlichen Provinz Assuan angegriffen und niedergebrannt wurde,

H. in der Erwägung, dass eine Gruppe von Kopten am Sonntag, dem 9. Oktober 2011, vor dem Gebäude des staatlichen Fernsehens im Kairoer Viertel Maspero eine Protestaktion gegen diesen Anschlag organisierte, wobei Angaben zufolge durch die Militärpolizei 25 Menschen getötet und mehr als 300 verletzt wurden,

I.   in der Erwägung, dass sich 28 Menschen, darunter sowohl Moslems als auch Christen, in Haft befinden und auf weitere Ermittlungen warten,

J.   in der Erwägung, dass der stellvertretende Premierminister Ägyptens, Hasem al-Beblawi, nach den Vorfällen zurückgetreten ist,

K. in der Erwägung, dass in den vergangenen Wochen mehrere prominente Personen in der Stadt Homs (Syrien) getötet wurden, darunter ein Kernkraft-Ingenieur, Universitätsprofessoren und Ärzte, und dass die Mehrzahl der Opfer Minderheiten wie den Alawiten, Christen und Schiiten angehörte,

1.  verurteilt aufs Schärfste die Gewalt, die Angaben zufolge von der Militärpolizei während der Demonstration in Ägypten verübt wurde, in deren Verlauf 25 Menschen getötet und mehr als 300 verletzt wurden;

2.  drückt den Angehörigen der Opfer und der Verwundeten der jüngsten Angriffe in Ägypten und aller Angriffe auf Glaubensgemeinschaften sein Beileid aus;

3.  verweist auf die Forderung des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte nach einer unparteiischen und unabhängigen Untersuchung der Vorfälle, um sicherzustellen, dass sie nicht unbestraft bleiben und dass die Verantwortlichen in zivilrechtlichen Verfahren verurteilt werden; hebt hervor, dass die Untersuchung speziell der Tötung der koptischen Demonstranten gelten sollte, die dem Anschein nach von Militärfahrzeugen überfahren wurden;

4.  bringt seine Besorgnis angesichts dieser Vorfälle zum Ausdruck sowie seine Hoffnung, dass sie nicht den Prozess untergraben werden, der mit dem Aufstand auf dem Tahrir-Platz begann, und dass das Ergebnis dieses Prozesses eine Antwort auf die Forderungen nach einer Verbesserung der Lebensbedingungen und der sozialen und arbeitnehmerischen Rechte sowie nach Freiheit und Demokratie geben wird;

5.  verurteilt eindeutig den Einsatz von Gewalt und tödlicher Gewalt gegen friedliche Demonstranten und andere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in Syrien, wie willkürliche Exekutionen und Verhaftungen, erzwungenes und unfreiwilliges Verschwinden, Folter und systematische Verfolgung sowie Einschüchterungen von Menschenrechtsaktivisten und Journalisten durch die syrischen Behörden; spricht den Familien der Opfer und Verwundeten seine Anteilnahme aus;

6.  fordert die Regierung der Arabischen Republik Syrien dringend auf, alle Menschenrechtsverletzungen unverzüglich einzustellen und alle Menschenrechte und Grundfreiheiten umfassend zu respektieren, einschließlich des Rechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit;

7.  unterstützt den mutigen Kampf des syrischen Volkes gegen das Regime und besteht darauf, dass das künftige Schicksal Syriens fest in den Händen des syrischen Volkes und ohne Einmischung von außen verbleiben muss;

8.  lehnt jede ausländische militärische Intervention gegen das Land ab;

9.  verurteilt aufs Schärfste jegliche Form von Gewalt, Diskriminierung und Intoleranz aus Gründen der Religion und des Glaubens sowie gewalttätige Übergriffe gegen Anhänger von Religionen, Renegaten und Nichtgläubige;

10. weist mit Nachdruck darauf hin, dass das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ein grundlegendes Menschenrecht ist, das in internationalen Rechtsinstrumenten garantiert ist und in allen Ländern, auch in Ägypten und Syrien, eingehalten werden sollte; erinnert gleichzeitig daran, dass es sich dem grundlegenden Konzept der Unveräußerlichkeit der Menschenrechte verpflichtet fühlt;

11. verurteilt die Instrumentalisierung der Religion in diversen politischen Konflikten; unterstützt alle Initiativen, die die Förderung des Dialogs und des gegenseitigen Respekts zwischen den religiösen Gemeinschaften zum Ziel haben; fordert alle Regierungen und alle Religionsführer auf, sich für Toleranz und Achtung der Religionsfreiheit einzusetzen und gegen den Hass vorzugehen; fordert die Regierungen auf, die Religions- und Glaubensfreiheit zu gewährleisten; bekräftigt sein Engagement für den Wert der Laizität;

12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen und Parlamenten von Ägypten und Syrien sowie der Afrikanischen Union zu übermitteln.