Entschließungsantrag - B7-0550/2011Entschließungsantrag
B7-0550/2011

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den gegenwärtigen Entwicklungen in der Ukraine

24.10.2011

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Rebecca Harms, Werner Schulz, Raül Romeva i Rueda, Indrek Tarand, Nicole Kiil-Nielsen im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0543/2011

Verfahren : 2011/2865(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0550/2011
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B7-0550/2011
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B7‑0550/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den gegenwärtigen Entwicklungen in der Ukraine

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zur Ukraine und insbesondere auf seine Entschließung vom 9. Juni 2011 zum Fall Julija Tymoschenko,

–   unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen der Europäischen Union und der Ukraine, das am 1. März 1998 in Kraft getreten ist, und auf die laufenden Verhandlungen über ein neues Assoziierungsabkommen, das das PKA ablösen soll,

–   unter Hinweis auf die Assoziierungsagenda EU-Ukraine, die den Aktionsplan EU-Ukraine ersetzt und die vom Kooperationsrat EU-Ukraine im Juni 2009 angenommen wurde,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin Catherine Ashton vom 11. Oktober 2011 im Namen der Europäischen Union zum Fall Julija Tymoschenko,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Die Europäische Nachbarschaftspolitik – eine Bestandsaufnahme“ vom 12. Mai 2010 und auf den Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik vom 25. Mai 2011,

–   unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft vom 29. und 30. September 2011 in Warschau,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die EU-Integration nach wie vor absoluten Vorrang auf der politischen Agenda der Ukraine genießt und unverändert eines der wichtigsten Ziele ist, das von der ukrainischen Gesellschaft sowie der jetzigen Regierung und den vormaligen Regierungen – unabhängig davon, welche politischen Kräfte gerade die Regierung stellen – angestrebt wird; in der Erwägung, dass eine stabile und demokratische Ukraine, die die Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft, die Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte, den Schutz der Minderheiten und die Grundrechte achtet, im Interesse sowohl der EU als auch der Bevölkerung der Ukraine ist;

B.  in der Erwägung, dass die führenden Politiker der EU und der Staaten Osteuropas auf dem Gipfeltreffen in Warschau am 29. und 30. September 2011 bekräftigt haben, dass die Östliche Partnerschaft auf einer Wertegemeinschaft beruht und sich auf die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit stützt;

C. in der Erwägung, dass Korruption und Amtsmissbrauch in der Ukraine nach wie vor weitverbreitet sind und eine unmissverständliche Reaktion der Behörden erfordern, das heißt, die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden; in der Erwägung, dass die Strafverfolgung und Ermittlungen unparteiisch und unabhängig sein müssen und nicht politischen Zwecken dienen dürfen;

D. in der Erwägung, dass in der Ukraine bislang weder eine umfassende Justizreform noch die Achtung der Rechtsstaatlichkeit in strafrechtlichen Ermittlungen und bei der Strafverfolgung umgesetzt wurden, wozu auch der Grundsatz fairer, unparteiischer und unabhängiger Gerichtsverfahren zählt; in der Erwägung, dass die Achtung der Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine einschließlich fairer, unparteiischer und unabhängiger Gerichtsverfahren eine der Voraussetzungen für den weiteren Ausbau der Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine ist;

E.  in der Erwägung, dass die vormalige Ministerpräsidentin Julija Tymoschenko am 11. Oktober 2011 vom Bezirksgericht Petschersk in Kiew wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Jahren Haft und zur Zahlung einer Entschädigung von 200 Millionen US-Dollar an den staatlichen Energieriesen Naftohas verurteilt und ihr für drei Jahre das passive Wahlrecht entzogen wurde, weil sie Naftohas 2009 zur Unterzeichnung einer Vereinbarung mit Russland über Erdgaseinfuhren gedrängt habe;

F.  in der Erwägung, dass der Sicherheitsdienst der Ukraine am 12. Oktober ein neues Strafverfahren gegen Julija Tymoschenko und den vormaligen Ministerpräsidenten Lasarenko eingeleitet hat, denen Verschwörung zu der Zeit vorgeworfen wird, als sie Präsidentin und tatsächliche Eigentümerin des Unternehmens „Vereinte Energiesysteme der Ukraine“ war und in erheblichem Umfang Staatsgelder der Ukraine veruntreut haben soll;

G. in der Erwägung, dass Präsident Janukowytsch seine Unterstützung für die Entkriminalisierung des Artikels 365 des Strafgesetzbuchs zugesagt hat, auf dessen Grundlage Julija Tymoschenko angeklagt und verurteilt wurde; in der Erwägung, dass die Artikel 364 und 365 gegenwärtig in der Werchowna Rada überarbeitet werden;

H. in der Erwägung, dass der vormalige Innenminister Jurij Luzenko unter dem Vorwurf des „Amtsmissbrauchs mit schwerwiegenden Folgen“ und der „Aneignung staatlichen Vermögens durch Amtsmissbrauch“ festgenommen wurde und seit dem 27. Dezember 2010 inhaftiert ist; in der Erwägung, dass der Prozess gegen ihn fortgesetzt wird, obwohl sich sein Gesundheitszustand verschlechtert;

I.   in der Erwägung, dass zahlreichen weiteren Mitgliedern der vormaligen Regierung Julija Tymoschenko eine strafrechtliche Verfolgung bevorsteht;

J.   in der Erwägung, dass die politische Einmischung in das Justizwesen der Ukraine zunimmt, insbesondere im Zusammenhang mit der laufenden, politisch motivierten Ersetzung von Beamten;

K. in der Erwägung, dass die EU in den laufenden Verhandlungen über ein ambitioniertes Assoziierungsabkommen mit der Ukraine, mit dem die Beziehungen auf allen Ebenen gestärkt und vertieft werden sollen, um die europäische Perspektive der Ukraine zu festigen, nach wie vor betont, dass die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit geachtet werden müssen;

L.  in der Erwägung, dass die Verhandlungen über eine weitreichende und umfassende Freihandelszone als Bestandteil des Assoziierungsabkommens abgeschlossen sind;

1.  bedauert, dass der Ablauf des Prozesses gegen Julija Tymoschenko nach Ansicht zahlreicher unabhängiger Beobachter politisch motiviert war und dabei internationale Normen nicht eingehalten wurden;

2.  äußert seine Besorgnis über die weitverbreitete Auffassung, dass Maßnahmen der Justiz selektiv eingesetzt wurden, und warnt vor einer möglichen Verwendung des Strafrechts als Instrument zur Verfolgung politischer Gegner und zur Verwirklichung politischer Ziele;

3.  fordert die staatlichen Stellen der Ukraine auf, für ein unparteiliches und transparentes Berufungsverfahren zu sorgen, und fordert mit Nachdruck, Julija Tymoschenko nicht daran zu hindern, bei den für das kommende Jahr geplanten Parlamentswahlen zu kandidieren;

4.  weist die staatlichen Stellen der Ukraine darauf hin, dass es eine gemeinsame europäische Auffassung und Unterscheidung im Hinblick auf Entscheidungen gibt, die im Rahmen der Politik während der Ausübung eines Amtes ohne persönliche Bereicherung getroffen wurden bzw. mit denen Korruption legitimiert und direkt oder indirekt ein persönlicher wirtschaftlicher Vorteil bewirkt wird; bedauert in diesem Zusammenhang den Beschluss der Werchowna Rada, die Prüfung der Gesetzesänderungen zu verschieben, durch die Haftstrafen für bestimmte Arten von Wirtschaftsstraftaten gestrichen worden wären und die die Freilassung von Julija Tymoschenko ermöglicht hätten;

5.  erachtet den Prozess der Integration der Ukraine in Europa als sehr wichtig, damit wirtschaftliche, soziale und politische Reformen in dem Land vorangetrieben werden; weist allerdings darauf hin, dass inhaltliche Fortschritte in den Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen daran gekoppelt sind, dass die demokratischen Normen der EU und die Rechtsstaatlichkeit geachtet werden;

6.  nimmt in diesem Zusammenhang die Entscheidung der Präsidenten der Kommission und des Europäischen Rates zur Kenntnis, das für den 20. Oktober angesetzte Treffen mit dem ukrainischen Staatspräsidenten Wiktor Janukowytsch zu verschieben, das den Weg zum Abschluss dieses Abkommens auf dem anstehenden Gipfeltreffen EU-Ukraine hätte ebnen sollen;

7.  begrüßt den Abschluss der Verhandlungen über eine weitreichende und umfassende Freihandelszone als wichtigen Schritt im Hinblick auf den Abschluss des Assoziierungsabkommens;

8.  erachtet den Kampf gegen die Korruption als grundlegenden Faktor bei der Einführung und Festigung der Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine, wenn es um die Vertiefung der Beziehungen zur EU und eine bessere Einbindung in das politische Handeln der EU geht; hebt hervor, dass im Rahmen dieser Bemühungen faire, unparteiische und unabhängige Gerichtsverfahren erforderlich sind;

9.  fordert die Kommission auf, die Justizreform in der Ukraine durch eine bessere Nutzung des EU-Programms für den Kapazitätsaufbau zu unterstützen und die Einrichtung einer Hochrangigen Beratenden Gruppe der EU für die Ukraine zu prüfen, um dem Land bei seinen Bemühungen um eine Angleichung an das EU-Recht, auch im Bereich Justiz, zu helfen;

10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Staatspräsidenten, der Regierung und dem Parlament der Ukraine sowie den Parlamentarischen Versammlungen des Europarates und der OSZE zu übermitteln.