Entschließungsantrag - B7-0553/2011Entschließungsantrag
B7-0553/2011

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den aktuellen Entwicklungen in der Ukraine

24.10.2011

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Charles Tannock, Paweł Robert Kowal, Ryszard Antoni Legutko, Michał Tomasz Kamiński, Adam Bielan, Marek Henryk Migalski, Tomasz Piotr Poręba, Geoffrey Van Orden, Ryszard Czarnecki, Janusz Wojciechowski im Namen der ECR-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0543/2011

Verfahren : 2011/2865(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0553/2011
Eingereichte Texte :
B7-0553/2011
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Angenommene Texte :

B7‑0553/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den aktuellen Entwicklungen in der Ukraine

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Ukraine,

–   unter Hinweis auf den regelmäßigen Fortschrittsbericht Ukraine 2010 und die Überprüfung der ENP vom 25. Mai 2011,

–   unter Hinweis auf die am 5. August 2011 abgegebene gemeinsame Erklärung der Hohen Vertreterin der Europäischen Union Catherine Ashton und des Kommissionsmitglieds Štefan Füle zur Verhaftung von Julija Tymoschenko in der Ukraine,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin Catherine Ashton vom 11. Oktober 2011 zum Urteil im Verfahren gegen Julija Tymoschenko,

–   unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft vom 29. und 30. September 2011 in Warschau,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2011 zur Ukraine und zu den Fällen Julija Tymoschenko und anderer Mitglieder der ehemaligen Regierung,

–   unter Hinweis auf die Erklärung und die Empfehlungen, die in der 16. Sitzung des Parlamentarischen Kooperationsausschusses EU-Ukraine vom 15./16. März 2011 in Brüssel angenommen wurden,

–   unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen der Europäischen Union und der Ukraine, das am 1. März 1998 in Kraft getreten ist, und auf die laufenden Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen (AA), das das PKA ablösen soll,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass sich die EU für eine stabile und demokratische Ukraine ausspricht, die die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft, die Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und den Schutz der Minderheiten achtet und die Grundrechte gewährleistet;

B.  in der Erwägung, dass die Ukraine ein europäischer Staat ist und gemäß Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union so wie jeder Staat, der sich auf die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit stützt, einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft stellen kann;

C. in der Erwägung, dass eines der wichtigsten außenpolitischen Ziele des Parlaments in der Verbesserung und Förderung der Beziehungen zur Ukraine und der Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik besteht, die darauf abzielt, die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen der betreffenden Länder mit der EU und ihren Mitgliedstaaten zu befördern;

D. in der Erwägung, dass sich die Annäherung der Ukraine an die EU positiv auf Sicherheit, Stabilität und Wohlstand auf dem gesamten Kontinent auswirken kann;

E.  in der Erwägung, dass die ehemalige Ministerpräsidentin der Ukraine Julija Tymoschenko am 11. Oktober 2011 zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde; in der Erwägung, dass das Bezirksgericht Petschersk ferner entschied, dass Julija Tymoschenko für drei Jahre keine öffentlichen Ämter bekleiden darf und Schadenersatz in Höhe von 1,5 Milliarden Hrywnja an das Unternehmen Naftohas zahlen muss; in der Erwägung, dass am 13. Oktober 2011 eine weiteres Strafverfahren gegen Julija Tymoschenko eingeleitet wurde, in dem der ehemaligen Ministerpräsidentin vorgeworfen wird, einen Betrag in Höhe 405 Millionen US-Dollar, den ihr Unternehmen dem russischen Verteidigungsministerium schuldete, zu Lasten des Staatshaushalts der Ukraine veruntreut zu haben;

F.  in der Erwägung, dass die Hohe Vertreterin Catherine Ashton in ihrer Rede vor dem Europäischen Parlament vom 12. Oktober 2011 zur Lage in der Ukraine hervorhob, dass das Verfahren gegen Julija Tymoschenko politisch motiviert war und der Prozess, der zu ihrer Verurteilung führte, nicht internationalen Standards für faire, transparente und unabhängige Gerichtsverfahren entsprach;

G. in der Erwägung, dass die EU nach wie vor betont, dass die Rechtsstaatlichkeit geachtet werden muss, wozu auch faire, unparteiische und unabhängige Gerichtsverfahren gehören, und dass der Eindruck vermieden werden muss, dass Maßnahmen der Justiz selektiv eingesetzt werden; in der Erwägung, dass die EU diese Grundsätze in einem Land, das engere vertragliche Beziehungen auf der Grundlage einer politischen Assoziierung anstrebt, als besonders wichtig erachtet;

H. in der Erwägung, dass das Assoziierungsabkommen, das auf dem Gipfeltreffen EU-Ukraine im Dezember paraphiert und anschließend vom Europäischen Parlament und den Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden sollte, nach wie vor ein zentraler Faktor für die erfolgreiche Fortsetzung des Reformprozesses in der Ukraine ist;

1.  betont, dass zwischen der Ukraine und der Europäischen Union enge historische, kulturelle und wirtschaftliche Verbindungen bestehen und dass sie für ihre östlichen Nachbarländer einer der strategischen Schlüsselpartner der Union ist, der einen wichtigen Einfluss auf die Sicherheit, die Stabilität und den Wohlstand des gesamten Kontinents ausübt;

2.  ist besorgt darüber, dass der Kontext und die Umstände des Prozesses und der Verurteilung der ehemaligen Ministerpräsidentin Julija Tymoschenko als selektive Anwendung des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine angesehen werden können und der von der ukrainischen Regierung proklamierten Verpflichtung zu Demokratie und europäischen Werten zuwiderlaufen;

3.  hebt hervor, dass das Assoziierungsabkommen, in dem es zwar grundsätzlich um die wirtschaftliche Zusammenarbeit geht, hoffentlich auch die erforderlichen Instrumente für eine Verbesserung der allgemeinen Standards in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte und Grundfreiheiten der ukrainischen Bürger bereitstellen wird;

4.  betont, dass es in der gegenwärtigen Situation entscheidend darauf ankommt, auf allen Ebenen einen Dialog mit den ukrainischen Behörden zu führen, um im Fall Tymoschenko und bei den Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen Fortschritte zu erzielen;

5.  begrüßt die Erklärung von Präsident Janukowytsch, dass eine Reform des Strafjustizsystems die Ukraine modernen europäischen Standards annähern werde; betont, dass diese Reform wesentlich ist, um Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Justizsystems gemäß europäischen Standards insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Erfordernisse der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die Ukraine sicherzustellen;

6.  erwartet, dass die staatlichen Organe der Ukraine weiterhin den Weg der europäischen Integration verfolgen, und unterstreicht die große Bedeutung dieses Prozesses für die Fortführung der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Reformen in der Ukraine; hofft, dass diesbezüglich Fortschritte erzielt werden, um den raschen Abschluss des Assoziierungsabkommens zu ermöglichen;

7.  weist darauf hin, dass Julija Tymoschenko die EU aufgefordert hat, die Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen ungeachtet des Ergebnisses ihres Verfahrens fortzuführen; betont, dass die Aushandlung und der Abschluss des Assoziierungsabkommens mit der Ukraine für beide Seiten weiterhin Vorrang haben sollte, und das Abkommen möglichst vor dem Jahresende 2011 paraphiert werden sollte;

8.  bekräftigt, dass die Reformen in der Ukraine mit dem Ziel einer Verbesserung der politischen und wirtschaftlichen Lage im Land und dessen Annäherung an EU-Standards im Hinblick auf eine europäische Integration einhergehen sollten mit Maßnahmen zur Konsolidierung demokratischer Standards, zum Schutz der Menschenrechte und zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit;

9.  äußert seine Besorgnis über die zunehmende Zahl von Anschuldigungen, dass demokratische Freiheiten wie die Vereinigungsfreiheit, die freie Meinungsäußerung und die Freiheit der Medien in den vergangenen Monaten verstärkt gefährdet seien;

10. fordert die staatlichen Organe der Ukraine auf, die demokratischen Werte und die Rechtsstaatlichkeit zu wahren, die Grundrechte all ihrer Bürger zu gewährleisten, sicherzustellen, dass justizielle Maßnahmen nicht selektiv angewandt werden und dass für Untersuchungen, Strafverfolgungen und Gerichtsverfahren maximale Transparenz gilt;

11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament der Ukraine sowie den Parlamentarischen Versammlungen des Europarats und der OSZE zu übermitteln.