Entschließungsantrag - B7-0578/2011Entschließungsantrag
B7-0578/2011

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA und dem Transatlantischen Wirtschaftsrat

9.11.2011

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Reinhard Bütikofer, Raül Romeva i Rueda, Jan Philipp Albrecht, Tarja Cronberg, Ulrike Lunacek im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Verfahren : 2011/2870(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0578/2011
Eingereichte Texte :
B7-0578/2011
Angenommene Texte :

B7‑0578/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA und dem Transatlantischen Wirtschaftsrat

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu transatlantischen Beziehungen, insbesondere seine Entschließung vom 11. November 2010 zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA und dem Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats (P7_TA(2010)0396),

–   unter Hinweis auf den Fortschrittsbericht, der beim fünften Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats (TWR) im Dezember 2010 angenommen wurde, sowie auf die beim Treffen des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber (TLD) am 1. Juli 2011 in Budapest angenommene Gemeinsame Erklärung,

–   gestützt auf Artikel 110 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die transatlantische Partnerschaft auf gemeinsamen Grundwerten wie Freiheit, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit basiert sowie auf gemeinsamen Zielen wie sozialer Fortschritt und Integration, offene und integrierte Volkswirtschaften, nachhaltige Entwicklung und die friedliche Lösung von Konflikten, und dass sie der Eckfeiler für Sicherheit und Stabilität in der europäisch-atlantischen Region ist,

B.  in der Erwägung, dass die EU und die USA weltweit eine Schlüsselrolle spielen und sich die Verantwortung teilen in Bezug auf Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise, Klimawandel, Beilegung von Konflikten und Abrüstung, Beseitigung von Armut und Erreichung anderer Millenniums-Entwicklungsziele, Schutz und Förderung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, Kampf gegen Terrorismus und die Weiterverbreitung von Atomwaffen, und zwar unter Zugrundelegung des Völkerrechts und multilateraler Institutionen, insbesondere des UN-Systems; ferner in der Erwägung, dass andere Partner aufgefordert werden sollten, sich an ihren Bemühungen zu beteiligen;

C. in der Erwägung, dass die Arbeit des Transatlantischen Wirtschaftsrats (TWR) und des Transatlantischen Energierates auf ein besseres Funktionieren des transatlantischen Marktes abzielen, der nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und soziale Gerechtigkeit erleichtert,

D. in der Erwägung, dass die EU und die USA für das Erreichen angemessener globaler Verpflichtungen bei dem bevorstehenden 17. Treffen der Vertragsparteien der UN-Klimaschutzkonferenz (UNFCCC) in Durban gemeinsam verantwortlich sind, um den Klimawandel effizient zu bekämpfen;

Herausforderungen der globalen Umweltordnungspolitik

1.  begrüßt im Hinblick auf die internationale Umweltordnungspolitik die Zusammenarbeit der USA und der EU, um nach dem Protokoll von Montreal zu Fortschritten in Bezug auf die Auswirkungen der FKW auf das Klima zu kommen; fordert im Zusammenhang mit dem Rio+20‑Gipfel beide Parteien auf, konkrete Vorschläge für innovative Finanzquellen vorzulegen, um Maßnahmen in Entwicklungsländern zu unterstützen, um die Ziele der Übereinkommen von Rio, insbesondere im Hinblick auf das Klima, den Schutz der biologische Vielfalt, die Anpassung an den unabwendbaren Klimawandel und den Übergang zu grünen Volkswirtschaften, zu erreichen;

2.  ist der Ansicht, dass die Umweltordnungspolitik auf internationaler Ebene weiterer Stärkung bedarf, und empfiehlt, dass das Umweltprogramm der Vereinten Nationen in eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen umgewandelt wird; fordert ferner die EU und die USA auf, die Einrichtung eines internationalen Umweltgerichtshofs zu diskutieren;

3.  betont die dringende Notwendigkeit, bei der Bekämpfung der Treibhausgasemissionen auf globaler Ebene, Fortschritte zu erreichen, wobei festzustellen ist, dass die bestehenden Verpflichtungen und Zusagen nach der Vereinbarung von Kopenhagen, die in den Vereinbarungen von Cancún formalisiert wurden, bei weitem nicht ausreichen, um das Ziel der Begrenzung des Anstiegs der globalen Oberflächentemperatur auf einen Wert von höchstens 2 °C im Jahresmittel zu erreichen; fordert die USA und die EU zur Zusammenarbeit auf, um zu gewährleisten, dass auf der Klima-Konferenz in Durban ein detailliertes Mandat vereinbart wird, um die Verhandlungen für eine globale umfassende Klimavereinbarung bis 2015 abzuschließen;

Außen- und Sicherheitspolitik

4.  verweist darauf, dass der „Arabische Frühling“ den lang erwarteten Reformprozess im Mittelmeerraum und dem Nahen Osten ermöglichten; betont, dass eng abgestimmte Bemühungen der EU und der USA notwendig sind, um eine wirksame Strategie für die Region auszuarbeiten, die den Übergang der betroffenen Länder zu vollentwickelten funktionierenden Demokratien begeleitet und erleichtert; fordert diesbezüglich die EU und die USA auf, die Koordinierung ihres Vorgehens zu intensivieren, gemeinsame Konzepte zu verbessern und Synergien zu entwickeln, um auf die legitimen Erwartungen der Menschen zu reagieren, die sich mutig gegen autoritäre Regimes erhoben haben, wobei Überschneidungen und Konkurrenz zu überwinden sind, die den Erfolg des Prozesses untergraben könnten;

5.  unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass die Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts von ausschlaggebender Bedeutung für die Stabilität und die friedliche Entwicklung in der gesamten Region ist; fordert die USA und die EU auf, Versprechen und Verpflichtungen einzuhalten, alle notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, damit die Wiederaufnahme des Friedensprozesses den von dem Nahost-Quartett bekanntgegebenen Zeitplan einhält und eine dauerhafte umfassende Lösung hervorbringt, die einen lebensfähigen palästinensischen Staat neben dem Staat Israel mit sicheren und garantierten Grenzen vorsieht; fordert insbesondere eine gemeinsame Initiative der EU und der USA, um die israelische Regierung zu überzeugen, ihre als Reaktion auf die Aufnahme Palästinas in die UNESCO getroffene Entscheidung rückgängig zu machen, die Errichtung von 2 000 Wohnungseinheiten im Westjordanland zu beschleunigen und die Zolleinnahmen zurückzuhalten, die sie der Palästinensische Exekutivbehörde schuldet;

6.  ist über den neuen IAEA‑Bericht besorgt, der auf eine mögliche militärische Dimension im iranischen Nuklearprogramm hinweist; unterstreicht die Gefahr eines nuklearen Wettrüstens im Nahen Osten; verurteilt Provokationen auf allen Seiten, und betont, dass internationale und regionale Akteure zusammenarbeiten sollten, um eine solche Entwicklung zu vermeiden;

7.  ist der Ansicht, dass nur umfassende internationale diplomatische Bemühungen, einschließlich Schritte zur nuklearen Abrüstung, die gefährliche und kontraproduktive Attraktivität nuklearer Technologie für Regierungen in zivilen und militärischen Anwendungen stoppen kann; fordert alle Staaten mit Atomwaffen auf, den Vorschlag des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für eine Nuklearwaffenkonvention zu unterstützen; unterstützt nachdrücklich die Pläne für eine atomwaffenfreie Zone im Nahen Osten und in Europa als Schritte auf dem Weg zur vollständigen Abschaffung von Atomwaffen;

8.  betont, dass die transatlantische Sicherheit mit der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU verbunden ist, aber auch durch gemeinsame Organisationen wie die OSZE und die NATO unterstützt wird; fordert beide Parteien auf, ernsthaft in Abrüstung und Nichtverbreitung von Kernwaffen auf vertraglicher Grundlage und einen strengeren Kontrollmechanismus für Güter mit doppeltem Verwendungszweck zu investieren; fordert die USA und die EU auf, aus dem „Arabischen Frühling“ zu lernen und sich für die Schaffung eines weltweiten Vertrags über den Waffenhandel einzusetzen, der verhindern würde, dass Waffen an undemokratische und autoritäre Regimes verkauft würden; fordert insbesondere die USA, aber auch die Mitgliedstaaten der EU, auf, davon abzusehen, ein Protokoll zum Übereinkommen über konventionelle Waffen (CCW) zu unterstützen, das den Einsatz von Streumunition erlauben würde;

9.  fordert die USA und die Mitgliedstaaten der EU auf, der Konferenz zur Schaffung einer massenvernichtungswaffenfreien Zone im Nahen Osten 2012 zum Erfolg zu verhelfen; fordert die USA auf, ihre taktischen Atomwaffen vom europäischen Boden abzuziehen, um eine der Voraussetzungen für ein atomwaffenfreies Europa zu schaffen und den Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zu ratifizieren; ist tief besorgt über die Politik der USA, Indien als neues Mitglied der Gruppe der Lieferanten für Atomanlagen zu unterstützen, obwohl es Indien ablehnt, internationalen Übereinkünften, wie dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, beizutreten;

10. fordert die 21 Mitgliedstaaten der EU, die Mitglieder der NATO sind, und die USA auf, den Gedanken einer positiven Entscheidung zur Einrichtung eines Raketenabwehrsystems auf dem NATO‑Gipfel 2012 in Chicago fallen zu lassen; warnt insbesondere vor den Folgen, wenn Russland von dieser Initiative ausgeschlossen werden sollte;

Transatlantische wirtschaftliche Zusammenarbeit und TWR

11. unterstreicht, dass eine engere transatlantische Partnerschaft mit dem Ziel des besseren Funktionierens des transatlantischen Marktes, der auf dem Prinzip der sozialen Marktwirtschaft fußt, ein wesentliches Instrument für die Neugewichtung der globalen Handelsbeziehungen und für die Bewältigung globaler wirtschaftlicher und sozialer Krisen ist;

12. fordert beide Seiten auf, anzuerkennen, dass die Handelspolitik mit den Aussichten auf das Erreichen einer globalen Finanzstabilität und eines fairen Wechselkursverhältnisses zwischen den wichtigsten Volkswirtschaften zusammenhängt; fordert beide Seiten auf, in den entsprechenden multilateralen Foren zusammenzuarbeiten, um nachhaltigere globale Handelsbilanzen zu erreichen, einschließlich Maßnahmen zur Abwendung aggressiver Export-Politiken, verbindliche internationale Sozialnormen, Neu-Definition der Anti-Dumpingregeln zwecks Einbindung der Dimension des Umweltdumpings, Ausarbeitung von Kriterien und Beschränkungen für die Liberalisierung des Handels mit Finanzdienstleistungen, Verbot aller Exportbeihilfen für Agrarerzeugnisse sowie Kriterien für ausländische Investitionen im Nahrungsmittel- und Vertriebssektor,

13. begrüßt Erwägungen, den TWR mit einer klar umrissenen Rolle der wirtschaftspolitischen strategischen Koordinierung auszustatten, insbesondere in Bezug auf Fragen in Zusammenhang mit dem G20‑Prozess; erinnert indessen daran, dass jedwede politikgestaltende Rolle des TWR – in enger Zusammenarbeit mit den Gesetzgebern auf beiden Seiten des Atlantiks – sorgfältig mit der fortzusetzenden Erarbeitung von Lösungen für konkrete Fragen der transatlantischen politischen Agenda, d.h. Finanzmärkte, grüne Wirtschaft, digitale Agenda, Hochtechnologie und Innovationspolitik, im Einklang stehen muss;

14. begrüßt die Schaffung eines sektoralen Arbeitsschwerpunkts zu Rohstoffen im Rahmen der Innovationspartnerschaft des TWR; ist der Ansicht, dass die Frage der „Seltenen Erden“ besonderen Vorrang innerhalb dieses Arbeitsschwerpunkts verdient; fordert die Entwicklung eines gemeinsamen Forschungsplans und den Austausch bewährter Verfahren zu kritischen Rohstoffen, insbesondere im Zusammenhang einer trilateralen Zusammenarbeit mit Japan; fordert transatlantische Zusammenarbeit im Hinblick auf den Austausch von Daten über Rohstoffe, einschließlich Sekundärrohstoffe; ist der Ansicht, dass diese Zusammenarbeit gemeinsame Vorhersagen, Analysen von Versorgungsketten, Beratungen über gemeinsame Bestände und mögliche Harmonisierung von Datenformaten beinhalten sollte; ist der Ansicht, dass die transatlantische Partnerschaft in Zusammenarbeit mit Japan Institutionen mit globaler Ordnungsfunktion in Bezug auf Rohstoffe; wie das Internationale Energieforum (IEF), fördern sollte, fordert die Kommission auf, die Frage der kritischen Rohstoffe, insbesondere der „Seltenen Erden“, auf die Tagesordnung des nächsten Gipfeltreffens EU-USA zu setzen;

15. begrüßt die im letzten Jahr begonnenen Diskussionen zum Schiefergas im Energierat EU-USA; fordert stärkere Konzentration auf die Umweltauswirkungen von Abbautätigkeiten und transatlantische Zusammenarbeit zu diesem Thema; fordert die Kommission auf, mehr Fachwissen zu den Auswirkungen des Abbaus und des Verbrauchs von Schiefergas zusammenzutragen und die entsprechenden Überarbeitungen des Regelungsrahmens sowie die Schaffung von Standards zwischen der GD Umwelt, der GD Energie und der Europäische Chemikalienagentur mit ihren Partnern in den USA, wie der amerikanische Umweltschutzbehörde, zu koordinieren; ist der Ansicht, dass ein solcher erster konkreter Austausch mittels einer eintägigen Konferenz im Jahr 2012 stattfinden sollte, am besten nach der Veröffentlichung der Studie der amerikanischen Umweltschutzbehörde zu Schiefergas;

16. empfiehlt dem Energierat EU-USA, auf die Koordinierung von Energiestrategien hinzuarbeiten, die die massive Entwicklung und Durchsetzung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energiequellen, politische Maßnahmen und Techniken unterstützen, die voraussichtlich Millionen neuer grüner Arbeitsplätze schaffen; fordert beide Seiten auf, bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe, einschließlich jener, die direkt oder indirekt die Emissionen von Treibhausgas beeinflussen, eine maximale Konvergenz zu erzielen;

17. bedauert die Annahme des Gesetzes 2594 durch das amerikanische Repräsentantenhaus, das auf ein Verbot der Beteiligung US-amerikanischer Fluglinien am Emissionshandelssystem der EU abzielt; fordert den US-Senat auf, das Gesetz nicht zu unterstützen; fordert den TWR auf, einen konstruktiven Dialog zur Frage der Verringerungen von Treibhausgasemissionen aus internationalem Transport in die Wege zu leiten;

18. nimmt die unterschiedliche Standardisierungssysteme der EU und der USA zur Kenntnis; ist der Ansicht, dass trotz dieser Unterschiede transatlantische Zusammenarbeit zur Standardisierung besonders im Zusammenhang eines besser funktionierenden transatlantischen Marktes an der Spitze stehen muss; ist der ferner der Ansicht, dass Zusammenarbeit im Bereich der Standards besonders im Hinblick auf neue Technologien – wie etwa Elektroautos – vorangetrieben werden muss, um Handel und Interoperabilität in diesem Bereich zu fördern;

19. fordert verbesserte Zusammenarbeit und den Austausch von Praktiken im Bereich der Entwicklung der Innovationspolitik und insbesondere im Hinblick auf offene Innovationsmodelle zugunsten der Universitäten und der Wissenschaft, der KMU, des Privatsektors und des öffentlichen Sektors;

20. begrüßt die Einführung einer Rechtsgrundlage für den US‑amerikanischen Ausschuss für die Verbrauchsgütersicherheit zur Verhandlung eines Abkommens mit der EU, das den Informationsaustausch zu gefährlichen Waren, Verletzungen und Abhilfemaßnahmen in der EU und in den USA verbessern sollte;

21. ist der Auffassung, dass eine Reduzierung der Spekulationen auf den Rohstoffmärkten, die ursächlich an den extremen Schwankungen der Nahrungsmittelpreise in den letzten Jahren mit beteiligt waren, von beiden Seiten zum Gesprächsthema gemacht werden sollte; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, die es für Spekulanten uninteressant machen, sich unter den verschiedenen Regulierungssystemen die für sie günstigste Variante heraus zu picken und durch massive spekulative Aktionen an den Rohstoffmärkten weiter Instabilität zu erzeugen; begrüßt das Dodd-Frank-Gesetz zur Reform des Finanzmarktes und zum Verbraucherschutz (Dodd-Frank „Wall Street Reform and Consumer Protection Act“) in den USA und fordert beide Seiten auf, die Bemühungen um größere Transparenz der Märkte fortzusetzen und spekulatives Verhalten zu beschränken;

22. begrüßt die Initiative, die Frage der Investitionszusammenarbeit auf die Tagesordnung des TWR zu setzen; ist überzeugt, dass ein gemeinsames Kriterium im Bereich der Investitionszusammenarbeit und des Investitionsschutzes dazu beitragen könnte, einen nachhaltigeren Ausgleich zwischen Investorenrechten und Investorenverantwortung in Bezug auf Ziele der öffentlichen Politik zu schaffen;

23. weist darauf hin, dass einige der nichttarifären Hindernisse für Handel und Investitionen, die der TWR beseitigen soll, ihre Ursache in bewussten Maßnahmen legislativer Gremien haben, die dazu dienen sollen, soziale, gesundheitsrelevante, kulturelle oder ökologische Ziele zu erreichen, und deshalb nicht ohne einen entsprechenden Rechtsakt beseitigt werden dürfen;

24. bekräftigt seine Aufforderung an die Führung der EU und der USA sowie die Ko-Vorsitzenden des TWR, der wesentlichen Bedeutung der Gesetzgeber für den Erfolg des TWR Rechnung zu tragen; fordert sie mit Nachdruck auf, die Vertreter des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber (TLD) umfassend und direkt in die Arbeit des TWR einzubinden, da die Gesetzgeber zusammen mit der jeweilige Exekutive für die Umsetzung und Überwachung vieler Beschlüsse des TWR verantwortlich sind;

Finanzstabilität und internationale Regulierungsarbitrage

25. betont, dass das Risiko finanzieller und monetärer Turbulenzen, des Deleveraging und das Risiko einer erneuten Kreditkrise noch nicht vorüber sind; betont in dieser Hinsicht, dass koordinierte makroökonomische Maßnahmen unabdingbar sind, um eine nachhaltige weltweite wirtschaftliche Erholung zu ermöglichen;

26. unterstreicht die Bedeutung eines koordinierten Ansatzes zwischen dem neu geschaffenen Europäischen Ausschuss für Systemrisiken und dem Ausschuss für Finanzaufsicht bei der Definition, Regulierung und Überwachung von Finanzinstituten, die “zum Scheitern zu groß“ (too big to fail) sind, um letztlich eine Welt ohne diese zu schaffen;

27. besteht auf der Notwendigkeit der Umsetzung des Basel III‑Abkommens, das verbindliche Leverage Ratios und Kapitalaufschläge für systemische Finanzinstitute, Liquiditätsmanagementstandards und eine Begrenzung von Risikobereitschaft fördernden Boni und Dividenden umfasst; unterstreicht, dass die Umsetzung des Basel III‑Abkommens die Existenz von off-shore-Bilanzstrukturen definitiv ein Ende setzen sollte; bedauert, dass die vorgesehenen Übergangsperioden zu lang und die Kapitalaufstockungen angesichts der dramatischen und fortbestehenden Erfahrungen der Finanzkrise nicht ausreichend sind;

28. unterstreicht, dass die Vergleichbarkeit von Rechnungslegungsstandards wichtig ist, um einen einheitlichen Ausgangspunkt zu schaffen und die weltweite Vergleichbarkeit von Daten zu gewährleisten; schlägt die Schaffung eines öffentlichen und demokratisch kontrollierten internationalen Gremiums für Rechnungslegungsstandards vor, womit insbesondere die Unterschiede in den Rechnungslegungsstandards in der EU und den USA und die daraus resultierende Bedrohung der finanziellen Stabilität überwunden werden soll;

29. betont die Bedeutung eines effektiven Informationsaustausches zwischen den Regulierungsbehörden der EU und der USA in Bezug auf den Zugang von Regulierungsbehörden zu Transaktionsregistern für Derivatgeschäfte und zu Informationen über Kapitalströme und den Risikoübergang zwischen Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Investmentfonds, um systemische Risiken zu überwachen und den Anwendungsbereich und die Anreize der Regulierungsarbitrage zu beschränken;

30. betont, dass die unter einer Gerichtshoheit erzielten regulatorischen Standards als Mindestkriterium für eine andere Gerichtshoheit gelten sollten, so dass in der internationalen Finanzregulierung allmählich eine höhere Qualität entsteht, insbesondere im Hinblick auf OTC-Derivatenkontrakte und Clearing, die Regulierung von Kredit-Rating-Agenturen, alternative Investmentfonds sowie in Bezug auf Leerverkäufe und Credit Default Swaps (CDS); bedauert in diesem Zusammenhang die Entscheidung der USA, Devisenderivate vom Anwendungsbereich ihrer Vorschriften zu OTC-Derivatenkontrakten auszuschließen;

Grundrechte und Datenschutz

31. begrüßt die Aufnahme der Verhandlungen im März 2011 zu dem Abkommen zwischen der EU und den USA über den Schutz personenbezogener Daten, die zum Zweck der Verhinderung, Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten einschließlich des Terrorismus im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen übermittelt und verarbeitet werden; erwartet in diesen Verhandlungen sichtbare Fortschritte in der nahen Zukunft; verweist erneut auf seinen Standpunkt zu diesem Abkommen, den es in seiner Entschließung vom 11. November 2010 zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA zum Ausdruck gebracht hat, und betont, dass ein solches Rahmenabkommen ein hohes Maß an Schutz der Grundrechte gewährleisten sollte, indem es rechtsverbindliche und durchsetzbare Datenschutzstandards festlegt und Mechanismen zur Gewährleistung einer wirksamen Anwendung dieser Standards in der Praxis schafft;

32. fordert im Hinblick auf mögliche Divergenzen zwischen dem Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA)) und den in der Verfassung der USA gewährten Grundrechten die Regierung der Vereinigten Staaten auf, die endgültige Entscheidung über die Ratifizierung des ACTA durch die USA ihren Gesetzgebern zu überlassen;

33. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem US-Kongress, den Ko-Vorsitzenden des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber sowie den Ko-Vorsitzenden und dem Sekretariat des Transatlantischen Wirtschaftsrats zu übermitteln.