ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Gipfeltreffen EU-Russland (2011/2948(RSP))
12.12.2011
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Charles Tannock, Ryszard Antoni Legutko, Tomasz Piotr Poręba, Marek Henryk Migalski, Geoffrey Van Orden, Michał Tomasz Kamiński, Roberts Zīle, Ryszard Czarnecki, Janusz Wojciechowski, Konrad Szymański, Adam Bielan im Namen der ECR-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0693/2011
B7‑0697/2011
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gipfeltreffen EU-Russland (2011/2948(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf das derzeit geltende Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits[1] sowie auf die im Jahre 2008 eingeleiteten Verhandlungen über ein neues Abkommen zwischen der EU und Russland,
– unter Hinweis auf seine früheren Berichte und Entschließungen zu Russland und zu den Beziehungen EU-Russland,
– unter Hinweis auf die Konsultationen zwischen der EU und Russland über Menschenrechtsthemen,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Ständigen Partnerschaftsrates EU-Russland über Freiheit, Sicherheit und Recht vom 11. Oktober 2011 in Warschau,
– unter Hinweis auf die gemeinsamen Erklärungen, die anlässlich des 27. Gipfeltreffens EU-Russland vom 9.—10. Juni 2011 in Nischni Nowgorod abgegeben wurden,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 6. Dezember 2011 zu den Duma-Wahlen in der Russischen Föderation,
– unter Hinweis auf die Tagesordnung für das Gipfeltreffen EU-Russland am 15. Dezember 2011,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die russischen Parlamentswahlen vom 4. Dezember 2011 von einer Reihe erheblicher Wahlunregelmäßigkeiten gekennzeichnet waren;
B. in der Erwägung, dass lediglich sieben Parteien Kandidaten aufstellen durften, während die größten Oppositionsgruppen einschließlich der Partei der Volksfreiheit sich nicht anmelden durften und ihnen der Wahlkampf untersagt wurde;
C. in der Erwägung, dass am Wahltag von zahlreichen Unregelmäßigkeiten berichtet wurde, einschließlich von Mehrfachwahlen (den sogenannten Buskarussells), sowie von Behinderungen von Parteibeobachtern und der Auffüllung von Wahlurnen; in der Erwägung, dass die OSZE/BDIMR die Stimmenauszählung in 34 von 115 beobachteten Wahllokalen als „schlecht oder ganz schlecht" bewertete;
D. in der Erwägung, dass die Wahlbeobachtergruppe Golos Belästigungen durch die Behörden ausgesetzt war, einschließlich einer 1 000-USD-Strafe wegen angeblicher Verstöße gegen das Wahlrecht und einer Festnahme der Direktorin von Golos, Lilya Shibanowa, am 3. Dezember auf dem Moskauer Flughafen für die Dauer von 12 Stunden; in der Erwägung, dass am Wahltag mehrere unabhängige oder oppositionelle Medienportale Ziele von Hackerattacken waren;
E. in der Erwägung, dass im Nachgang der Wahlen in Moskau, St. Petersburg und anderen Städten friedliche Proteste begannen und hunderte von Menschen von der Polizei festgenommen wurden;
F. in der Erwägung, dass im Vorfeld der Wahlen Regierungsbeamte und Vertreter der örtlichen Behörden auf Beamte, Lehrer, Rentner und Studenten Druck ausübten und Drohungen gegen sie aussprachen, um sich ihrer Unterstützung für die Partei Einiges Russland zu versichern;
G. in der Erwägung, dass Russland sich als Mitglied des Europarats und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und als Unterzeichnerstaat der Erklärungen der Vereinten Nationen verpflichtet hat, die Menschenrechte, die Grundfreiheiten und die Rechtsstaatlichkeit zu schützen und zu fördern;
H. in der Erwägung, dass die EU und Russland auf der Grundlage gemeinsamer Verpflichtungen und gemeinsamer Interessen in Bezug auf zahlreiche bilaterale und globale Herausforderungen zusammenarbeiten;
I. in der Erwägung, dass die EU im Rahmen ihrer Beziehungen zur Russischen Föderation mit einer Stimme sprechen, sich solidarisch zeigen und Einheit unter Beweis stellen muss;
J. in der Erwägung, dass die EU und Russland in ihrer Gemeinsamen Erklärung über die Partnerschaft für Modernisierung (PfM) festgehalten haben, dass ihre im Aufbau befindliche Beziehung auf dem nachdrücklichen Bekenntnis zu den demokratischen Grundsätzen, zu den Grund- und Menschenrechten und zur Rechtsstaatlichkeit beruht; in der Erwägung, dass die PfM fester Bestandteil eines neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens sein sollte;
K. in der Erwägung, dass die Energie in den Beziehungen EU-Russland eine wichtige Stellung einnimmt und auch weiterhin eines der wichtigsten Instrumente der russsichen Außen- und Wirtschaftspolitik ist;
L. in der Erwägung, dass Präsident Medwedew erklärte, es sei dringend erforderlich, die enorme Korruption in Russland zu überwinden, und sich öffentlich dazu verpflichtete, die Rechtsstaatlichkeit in Russland zu stärken und Fragen zur Unabhängigkeit des russischen Justiz- und Rechtswesens aufzuwerfen;
M. in der Erwägung, dass der von Präsident Medwedew eingesetzte Menschenrechtsrat zu der Schlussfolgerung gelangte, dass alle staatlichen Behörden in Russland die Ermittlungen zu der von Sergei Magnitsky aufgedeckten Bestechung aktiv behindert hatten, und dass der Rat den Nachweis schwerer Verstöße gegen die Rechte von Sergei Magnitsky vorlegte, die letztlich zu dessen Tode führten;
N. in der Erwägung, dass es sich bei den Beamten, die damit beauftragt wurden, die Ermittlungen zum Tod von Sergei Magnitsky wiederaufzunehmen, um dieselben Beamten des Innenministeriums handelt, die ihn festgenommen und anschließend gefoltert hatten;
1. fordert die EU und Russland auf, ihre Verhandlungen über ein neues, umfassendes und rechtsverbindliches Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zu intensivieren und darin alle Bereiche der Beziehungen einschließlich eines Kapitels über Menschenrechte und Demokratie aufzunehmen; betont diesbezüglich, dass Russlands systematische Missachtung demokratischer Grundsätze, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte seinen Ausdruck in der Verhandlungsposition der Europäischen Union hinsichtlich der Ausarbeitung eines neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens finden muss;
2. bekundet seine tiefe Enttäuschung über die Durchführung der Wahlen vom 4. Dezember, die durch zahlreiche Unregelmäßigkeiten beeinträchtigt wurden; fordert den Präsidenten des Rates, den Präsidenten der Kommission, die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und den polnischen Ratsvorsitz auf, das Thema der Wahlen vom 4. Dezember auf dem Gipfeltreffen anzusprechen und damit eine klare Botschaft bezüglich der Bedenken der Europäischen Union hinsichtlich der Durchführung der Wahlen zu vermitteln und Russland eindringlich aufzufordern, im Vorfeld der für März 2012 anberaumten Präsidentschaftswahlen eine wettbewerbsorientierte, freie und faire Wahlkampagne zuzulassen;
3. bedauert zutiefst, dass keine neuen politischen Parteien, einschließlich der Partei der Volksfreiheit, im Vorfeld der Wahlen zur Registrierung zugelassen worden waren, und ist der Ansicht, dass eine derartige Haltung der russischen Behörden den Grundsatz des politischen Pluralismus und der Versammlungsfreiheit als Eckpfeiler einer echten Demokratie ernsthaft untergräbt;
4. bekräftigt erneut, dass westliche Beobachter seit der Machtübernahme von Ministerpräsident Wladimir Putin in Russland keine Wahl als frei und demokratisch anerkannt haben;
5. verurteilt energisch die von den russischen Behörden gegen die Vereinigung Golos ergriffenen Maßnahmen, nachdem die Organisation eine Website zur Registrierung von Betrug und Unregelmäßigkeiten bei den Wahlen eingerichtet hatte;
6. fordert die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und den polnischen Ratsvorsitz auf, das Thema der friedlichen Protestler, die bei Demonstrationen in Moskau, St. Peterbsburg und anderen russischen Städten inhaftiert wurden, darunter einer der bekanntesten russischen Blogger, Alexey Nawalny, anzusprechen; verurteilt energisch die Massenverhaftungen und Misshandlungen durch die Polizei und fordert die sofortige Freilassung der Inhaftierten;
7. bekräftigt seine Forderung an die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission und an die Kommission, die Erörterung von Menschenrechtsthemen nicht auf die zweimal jährlich stattfindenden Menschenrechtskonsultationen zu beschränken, sondern sie auch im Rahmen anderer Zusammenkünfte auf allen Ebenen anzusprechen; fordert die russische Regierung erneut auf, sicherzustellen, dass sie bei den Konsultationen nicht nur durch Diplomaten aus dem Außenministerium, sondern auch durch Amtsträger anderer relevanter Institutionen vertreten wird, einschließlich Vertretern des Justiz- und des Innenministeriums;
8. fordert die russischen staatlichen Stellen auf, in Bezug auf die zahlreichen Verstöße Russlands gegen die Europäische Menschenrechtskonvention wirkliche Fortschritte zu erzielen und in diesem Rahmen für Abhilfe und Prävention zu sorgen, und zwar nicht nur in Bezug auf jene Fälle, in denen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Russland verurteilt hat, sondern auch in Bezug auf die systematischen und regelmäßigen Verstöße, bezüglich derer Präsident Dimitri Medwedew zu Maßnahmen gegen den „legalen Nihilismus“ aufgerufen hat;
9. fordert die Europäische Union auf, die Schlussfolgerungen des Rates Auswärtige Angelegenheiten zur Lage der Menschenrechte in Russland zu übernehmen, da dadurch die Bedenken der EU hinsichtlich des anhaltend feindlichen Menschenrechtsklimas, auch hinsichtlich des mangelnden Freiraums, den die Zivilgesellschaft braucht, um ohne ungerechtfertigte Einschränkungen funktionieren können, sowie hinsichtlich der Sicherheit von Menschenrechtsaktivisten, deutlich zum Ausdruck gebracht würden; verurteilt die hemmungslose Straffreiheit für anhaltende Folterungen, Verschleppungen und andere schwerwiegende Missbräuche im Nordkaukasus und betont, dass Russland die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umfassend umsetzen muss, um u.a. auf diese Weise gegen diese Missbräuche vorzugehen;
10. bekräftigt seine Forderung an den Rat der Europäischen Union, unverzüglich Visasanktionen zu verhängen und Bankkonten sowie sonstige Vermögenswerte von Beamten der russsischen Regierung, die am Steuerbetrug, an der falschen Verhaftung von Sergei Magnitsky, an seiner Folterung, an der Verweigerung medizinischer Hilfe und an seiner Ermordung im Arrest sowie an der Vertuschung des Verbrechens beteiligt waren, einzufrieren; fordert die Strafverfolgungsbehörden der Europäischen Union auf, in diesen Bereichen zusammenzuarbeiten, und nimmt zur Kenntnis, dass die von den USA und dem Vereinigten Königreich bereits verhängten Sanktionen zur Verfolgung mehrerer russischer Beamte beigetragen haben, von denen angenommen wird, dass sie mit dem Tode von Sergei Magnitsky zu tun haben;
11. begrüßt die mit der russischen Regierung erzielte Einigung, die sibirischen Überfluggebühren allmählich auslaufen zu lassen;
12. begrüßt den Umstand, dass Georgien und Russland in Bezug auf noch offene bilaterale Fragen bezüglich des möglichen Beitritts Russlands zur WTO, der zu Handelserleichterungen führen wird und durch den einheitliche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen geschaffen werden, eine Vereinbarung erzielt und die Aussicht auf einen Beitritt des Landes eröffnet haben; erinnert jedoch daran, dass Russland mit Blick auf diesen Beitritt weitreichende Hindernisse überwinden muss, etwa Industriesubventionen, Bürokratie, Einschränkungen in Bezug auf Auslandsinvestitionen und unzureichende Standards im Bereich der Volksgesundheit;
13. fordert die russischen Behörden auf, davon abzusehen, auf wirtschaftlicher und politischer Ebene Druck auf die gemeinsamen Anrainerstaaten der EU und Russlands auszuüben; betont, dass die EU und Russland hinsichtlich der Förderung der gemeinsamen Anrainerstaaten kooperieren müssen, insbesondere in den Bereichen Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit; fordert Russland auf, die Entscheidung Europas in Bezug auf Georgien, Moldawien und die Ukraine anzuerkennen;
14. fordert Russland auf, aktiv zur Lösung der ‘eingefrorenen Konflikte’ in seiner Nachbarschaft beizutragen; bekräftigt, dass Russland das sechs Punkte umfassende Waffenstillstandsabkommen einschließlich der Achtung der Souveränität und der territorialen Integrität Georgiens umfassend umsetzen muss; unterstützt die Gruppe von Minsk in ihren Fortschritten in Bezug auf den Konflikt in Berg-Karabach und begrüßt die jüngsten Bemühungen Russlands, den Fiedensgesprächen neue Impulse zu geben; begrüßt die Wiederaufnahme der sogenannten „5+2“-Verhandlungen in Bezug auf den Konflikt in Transnistrien und nimmt zur Kenntnis, dass die erste offizielle Sitzung am 1. Dezember 2011 stattfindet, was hoffentlich den Beginn einer Lösung des Konflikts bedeuten wird;
15. fordert Russland auf, sich bei der Suche nach einer gemeinsamen Position auf internationaler Ebene insbesondere in Bezug auf die demokratischen Veränderungen in Nordafrika und im Nahen Osten stärker einzubringen; stellt fest, dass ein Veto Russlands im UN-Sicherheitsrat die internationalen Bemühungen um friedliche Lösungen in Syrien ausbremsen könnte und fordert Russland auf, sich an einem koordinierten Ansatz gegenüber dem Assad-Regime zu beteiligen;
16. betont, dass die derzeitige Lage im Iran und der Ausbau seines Atomprogramms eines entschiedenen und koordinierten Ansatzes der internationalen Gemeinschaft unter aktiver Beteiligung Russlands bedürfen;
17. hebt die Bedeutung der Zusammenarbeit mit Russland imEnergiebereich hervor; bekräftigt gleichzeitig erneut, dass Fortschritte beim Ausbau der Beziehungen mit einer Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Normen in Russland einhergehen sollten; fordert den Rat und die Kommission auf, sicherzustellen, dass die Grundsätze des Energiechartavertrags fester Bestandteil des neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens werden; betont, dass die Europäische Union die Diversifizierung ihrer Energieressourcen als oberste Priorität betrachten und alle nur denkbaren Anstrengungen im Hinblick auf einen erfolgreichen Abschluss von Projekten wie Nabucco oder AGRI unternehmen sollte; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Diversifizierung bedeutet, alternative Quellen zu Gas und Öl und nicht alternative Routen für deren Zufuhr aus Russland zu finden;
18. stellt fest, dass die Partnerschaft für Modernisierung nicht nur wirtschaftliche und technologische Themen und Herausforderungen umfassen sollte, sondern auch auf einer breit angelegten Zusammenarbeit beruhen muss, vor allem in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Schutz der Menschenrechte und Aufbau eines zuverlässigen Rechtswesens;
19. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation, der Regierung und dem Parlament Georgiens, dem Europarat und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu übermitteln.
- [1] ABl. L 327 vom 28.11.1997, S. 1.