Entschließungsantrag - B7-0001/2012Entschließungsantrag
B7-0001/2012

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS über die Mitgliederzahl der Ausschüsse

12.1.2012

eingereicht gemäß Artikel 183 der Geschäftsordnung
Konferenz der Präsidenten


Verfahren : 2011/2841(RSO)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0001/2012
Eingereichte Texte :
B7-0001/2012
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B7‑0001/2012

Beschluss des Europäischen Parlaments über die Mitgliederzahl der Ausschüsse

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Konferenz der Präsidenten,

–   unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 15. Juli 2009[1] und 14. Dezember 2011[2] über die Mitgliederzahl der Ausschüsse,

–   gestützt auf Artikel 183 seiner Geschäftsordnung,

1.  beschließt, die Mitgliederzahl der Ausschüsse folgendermaßen zu ändern:

     C01.    Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten: 76 Mitglieder

     C02.     Entwicklungsausschuss: 30 Mitglieder

     C03.     Ausschuss für internationalen Handel: 31 Mitglieder

     C04.     Haushaltsausschuss: 43 Mitglieder

     C05.     Haushaltskontrollausschuss: 30 Mitglieder

     C06.     Ausschuss für Wirtschaft und Währung: 48 Mitglieder

     C07.     Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten: 49 Mitglieder

     C08.     Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit:                        69 Mitglieder

     C09.     Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie: 61 Mitglieder

     C10.     Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz: 41 Mitglieder

     C11.     Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr: 47 Mitglieder

     C12.     Ausschuss für regionale Entwicklung: 50 Mitglieder

     C13.     Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung: 44 Mitglieder

     C14.     Fischereiausschuss: 25 Mitglieder

     C15.     Ausschuss für Kultur und Bildung: 31 Mitglieder

     C16.     Rechtsausschuss: 25 Mitglieder

     C17.     Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres: 60 Mitglieder

     C18.     Ausschuss für konstitutionelle Fragen: 24 Mitglieder

     C19.     Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter:                         35 Mitglieder

     C20.     Petitionsausschuss: 35 Mitglieder

     sowie die Mitgliederzahl der Unterausschüsse folgendermaßen zu ändern:

     SC01A.               Unterausschuss Menschenrechte: 31 Mitglieder

     SC01B.     Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung: 31 Mitglieder;

2.  beschließt unter Bezugnahme auf den Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 9. Juli 2009 über die Zusammensetzung der Vorstände der Ausschüsse, dass den Vorständen der Ausschüsse bis zu vier stellvertretende Vorsitze angehören können;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zur Information zu übermitteln.