Entschließungsantrag - B7-0008/2012Entschließungsantrag
B7-0008/2012

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Ungleichgewichten in der Lebensmittelversorgungskette (2011/2904(RSP))

16.1.2012

eingereicht im Anschluss an die Anfragen zur mündlichen Beantwortung B7‑0021/2012, B7-0675/2011 und B7-0676/2011
gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung

George Lyon, Britta Reimers, Liam Aylward, Marit Paulsen, Sylvie Goulard, Riikka Manner im Namen der ALDE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0006/2012

Verfahren : 2011/2904(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0008/2012
Eingereichte Texte :
B7-0008/2012
Angenommene Texte :

B7‑0008/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Ungleichgewichten in der Lebensmittelversorgungskette (2011/2904(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 8. Juli 2010 zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013, vom 18. Januar 2011 zur Anerkennung der Landwirtschaft als Sektor von strategischer Bedeutung für die Ernährungssicherheit und vom 23. Juni 2011 zum Thema „Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete – die künftigen Herausforderungen“,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“ (COM(2009)0591) und die verschiedenen dieser Mitteilung beigefügten Arbeitsdokumente sowie unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. September 2010 zum Thema „Gerechte Einkommen für Landwirte: Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“,

–   in Kenntnis des Beschlusses der Kommission vom 30. Juli 2010 zur Einrichtung eines Hochrangigen Forums für die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette (2010/C 210/03),

–   unter Hinweis auf die abschließenden Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe für die Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelindustrie vom 17. März 2009 und die Schlussfolgerungen des Rates vom 29. März 2010 zum Thema „Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“,

–   unter Hinweis auf seine Erklärung vom 19. Februar 2008 zu der Untersuchung des Machtmissbrauchs durch große Supermarktketten, die in der Europäischen Union tätig sind, und zu entsprechenden Abhilfemaßnahmen sowie seine Entschließung vom 26. März 2009 zu den Lebensmittelpreisen in Europa,

–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“ (COM(2009)0591) gravierende Ungleichgewichte in der Lieferkette benannt werden, beispielsweise Missbrauch der Marktmacht, unlautere Vertragsbedingungen, Zahlungsverzug, einseitige Vertragsänderungen, beschränkter Marktzugang, fehlende Informationen über die Preisbildung, ungleiche Verteilung der Gewinnspannen in der Lebensmittelversorgungskette sowie eine Reihe von Problemen im Zusammenhang mit der zunehmenden Konzentration im Einzelhandel;

B.  in der Erwägung, dass die starke Konzentration sehr großer Einzelhändler in der Europäischen Union nachteilige Auswirkungen auf die Erzeuger hat, da sie zu wachsenden Ungleichgewichten in Bezug auf die Verhandlungsmacht der Vertragsparteien führt und die Verhandlungsposition der landwirtschaftlichen Erzeuger bei der Festlegung des Preisniveaus in der Wertschöpfungskette – von der Primärerzeugung über die Verarbeitung bis zum Endverbraucher – immer weiter schwächt;

C. in der Erwägung, dass der Verlust von Verhandlungsmacht einerseits und der Anstieg der Produktionskosten andererseits sich nachteilig auf landwirtschaftliche Betriebe auswirkt und damit möglicherweise das langfristige Produktionspotenzial in den Mitgliedstaaten schwächt und deren Abhängigkeit von Außenmärkten erhöht;

D. in der Erwägung, dass niedrige Preise für Erzeuger oder andere Lieferanten nicht immer zu niedrigeren Verbraucherpreisen führen und dass die verringerte Anzahl von Versorgungskanälen langfristig die den Verbrauchern zur Auswahl stehende Produktpalette beeinträchtigen könnte;

1.  betont, dass das Problem der Ungleichgewichte in der Lebensmittelversorgungskette angesichts der strategischen Bedeutung der Lebensmittelkette für die Europäische Union eine eindeutige europäische Dimension aufweist; weist darauf hin, dass die Lebensmittelversorgungskette, die Landwirtschaft, die Lebensmittelindustrie und der Vertrieb 7 % aller Arbeitsplätze in der EU bieten und 1,4 Billionen EUR jährlich wert sind;

2.  weist auf die laufenden Arbeiten des Hochrangigen Forums für die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette und insbesondere seiner B2B-Plattform hin; fordert, dass es formell und regelmäßig über den Stand der Arbeiten und die getroffenen Entscheidungen unterrichtet wird;

3.  fordert die Kommission auf, erforderlichenfalls Rechtsvorschriften vorzuschlagen – ohne dadurch das reibungslose Funktionieren der Märkte zu beeinträchtigen –, die Selbstregulierung in dem Sektor zu fördern, um das Verhältnis zwischen Erzeugern, Lieferanten und Vertreibern von Lebensmitteln fairer und transparenter zu gestalten, sowie für eine ordnungsgemäße Umsetzung der bereits geltenden Vorschriften Sorge zu tragen;

4.  weist nachdrücklich darauf hin, dass die Mitgliedstaaten eine aktive Rolle bei der Einrichtung von Konsultationsforen spielen sollten, damit der Dialog gefördert wird und Leitlinien für ein faireres und ausgewogeneres Verhältnis zwischen den Akteuren der Lebensmittelversorgungskette festgelegt werden;

5.  weist nachdrücklich darauf hin, dass die Definition missbräuchlicher und unfairer Praktiken geklärt werden muss, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, Überwachung stattfinden kann und gegebenenfalls Sanktionen angewendet werden können;

6.  möchte auf folgende nicht erschöpfende Liste von Praktiken hinweisen, die bei den Erzeugern Besorgnis hervorgerufen haben:

     I) Zugang zum Einzelhandel:

          i)         Vorabzahlungen als Gebühren für die Aufnahme von Verhandlungen

          ii)        Listungsgebühren

          iii)        Zutrittsgebühren

          iv)       Preise für Regalflächen

          v)        Vorgabe von Angebotsaktionen

          vi)       verspätete Zahlungen

          vii)       Preisgestaltung

          viii)      Meistbegünstigungsklausel

     II) Unfaire Vertragsbedingungen oder einseitige Vertragsänderungen:

          i)         einseitige und rückwirkende Vertragsänderungen

          ii)        einseitige Kündigung

          iii)        Ausschließlichkeitsklauseln/-gebühren

          iv)       „Zwangsbeitrag“ für Eigenmarken

          v)        Vorgabe von Musterstandardverträgen

          vi)       Sanktionen

          vii)       nichtschriftliche vertragliche Vereinbarungen

          viii)      Einziehung der Gewinnmarge

          ix)       vorrangige Preisnachlässe

          x)        verspätete Zahlungen

          xi)       Vorgabe von Zahlungen für Abfallbehandlung/-beseitigung

          xii)       Gruppeneinkauf/gemeinsame Verhandlung

          xiii)      umgekehrte Auktionen

          xiv)      unrealistische Lieferbedingungen

           xv)       Vorgabe eines (bestimmten) Lieferanten für Verpackungen oder Verpackungsmaterials

           xvi)      Vorgabe einer (bestimmten) Logistikplattform oder eines (bestimmten) Betreibers

          xvii)     Zahlungen für (nicht zuvor vereinbarte) Angebotsaktionen

          xviii)    Überbestellung eines für eine Angebotsaktion gedachten Produkts

          xix)      Zahlung bei Nichterreichung bestimmter Verkaufszahlen

           xx)       Vorgabe eines von den Lieferanten zu gewährenden speziellen Preisnachlasses für Verkäufe über einem bestimmten Niveau

          xxi)      einseitige Entfernung von Produkten aus Verkaufsregalen

          xxii)     Vorgabe der bedingungslosen Rücknahme von (nicht verkauften) Waren

           xxiii)    Auferlegung von von den Lieferanten zu tragenden Kosten im Zusammenhang mit Produktschwund oder Diebstahl

           xxiv)    Auferlegung von von den Lieferanten zu tragenden unverhältnismäßig hohen Kosten im Zusammenhang mit Verbraucherbeschwerden;

 

7.  fordert die Schaffung eines Rahmens für die wirksame Kontrolle dieser Praktiken, und zwar zunächst durch eine umfassende sektorbezogene Untersuchung sowie durch die Einrichtung eines von den Mitgliedstaaten betriebenen und von der Kommission koordinierten Systems zur Bewertung und Überwachung;

8.  fordert eine Stärkung der Instrumente, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Zahlungsfristen eingehalten werden, sowie erforderlichenfalls die Schaffung neuer Instrumente, mit denen der Zeitraum zwischen Lieferung und tatsächlichem Eingang der Zahlung beim Lieferanten auf ein Minimum beschränkt werden kann; betont in diesem Zusammenhang, dass dringend eine Lösung für die spezifischen Probleme der Erzeuger verderblicher Waren mit einer kurzen Haltbarkeitsdauer gefunden werden muss, die mit erheblichen Cash-flow-Problemen konfrontiert sind;

9.  nimmt die in den Entwürfen von Vorschlägen der Kommission zur Reform der GAP vorgesehenen Maßnahmen zur Kenntnis, mit denen die Stellung der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette durch die Unterstützung von Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden und durch die Förderung kurzer Versorgungsketten zwischen Erzeugern und Verbrauchern (z. B. Märkte für die lokale Produktion) gestärkt werden soll; ist der Ansicht, dass die Stärkung ihrer Stellung dazu beitragen wird, dass die Landwirte einen gerechteren Anteil am Mehrwert erhalten;

10. weist ferner nachdrücklich darauf hin, dass in den Supermärkten unabhängige Marken neben den Eigenmarken des Einzelhändlers angeboten werden sollten, damit der Verbraucher eine möglichst große Auswahl hat; fordert größere Transparenz und Fairness bei der Preisgestaltung für Eigenmarken und unabhängige Marken; weist nachdrücklich darauf hin, dass es Regeln geben muss, um das unlautere Kopieren von unabhängigen Marken durch große Einzelhändler bei der Schaffung ihrer Eigenmarken zu verhindern;

11. fordert eine Angleichung der nationalen Auslegungen des EU-Wettbewerbsrechts, damit wettbewerbswidriges Verhalten in der gesamten Union in gleicher Weise ermittelt und ausgelegt werden kann, und fordert die Kommission auf, Leitlinien für die nationalen Wettbewerbsbehörden herauszugeben und damit einen ganzheitlicheren Ansatz im Hinblick auf die vertikale Konzentration in der gesamten Lebensmittelversorgungskette zu verfolgen;

12. fordert die Kommission auf, die Unterschiede zwischen den Herangehensweisen bei den nationalen Wettbewerbspolitiken in den 27 Mitgliedstaaten umfassend zu analysieren und auf Lösungen hinzuwirken, an denen alle Partner in der Lebensmittelversorgungskette beteiligt sind und mit denen der Missbrauch marktbeherrschender Stellungen, der oft auf Kosten des landwirtschaftlichen Erzeugers geht, verhindert wird;

13. fordert die Kommission auf, die Arbeit ihrer einzelnen Dienststellen zu koordinieren, um eine wirksamere Rolle bei der Überwachung der Preise in der Lebensmittelversorgungskette sowie bei der Überwachung der Einzelhandelsdynamik und der entsprechenden Marktanteile in der EU spielen zu können;

14. fordert die Einsetzung unabhängiger nationaler Beauftragter für den Lebensmittelhandel, die mit den entsprechenden Handels- und Wettbewerbsbehörden in Verbindung stehen und Informationen und bewährte Verfahren teilen, eine Beratungsfunktion hinsichtlich der geltenden Rechtsvorschriften und Regelungen wahrnehmen und zeitnah angemessene Sanktionen vorschlagen sollten;

15. fordert nachdrücklich, dass abschreckende Sanktionen verhängt werden, wenn Missbrauch festgestellt wird; ist der Auffassung, dass diese Sanktionen im Verhältnis zu dem finanziellen und kommerziellen Schaden stehen müssen, der den Akteuren der Lebensmittelkette entstanden ist;

16 ist der Auffassung, dass zur Überwindung der Ungleichgewichte in der Lebensmittelversorgungskette der Rahmen angepasst werden muss, wobei Regulierung, Anpassungen des Wettbewerbsrechts und ein horizontalerer Ansatz ebenso wie Vereinbarungen über die Selbstregulierung berücksichtigt werden sollten; weist nachdrücklich darauf hin, dass die Mitgliedstaaten die Entwicklung bewährter Verfahren und/oder Verhaltenskodizes in Partnerschaft mit allen Interessenträgern fördern sollten;

17. ist der Ansicht, dass eine EU-weite Informationskampagne zur Unterrichtung der Landwirte über ihre vertraglichen Rechte sowie über die gängigsten unfairen und missbräuchlichen Vertrags- und Handelspraktiken gestartet werden sollte;

18. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.