Entschließungsantrag - B7-0048/2012Entschließungsantrag
B7-0048/2012

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Abkommen EU-Marokko zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Fischereierzeugnissen (2012/2522(RSP))

8.2.2012

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Véronique De Keyser, Bernd Lange, David Martin, Josefa Andrés Barea, Vital Moreira im Namen der S&D-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0048/2012

Verfahren : 2012/2522(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0048/2012
Eingereichte Texte :
B7-0048/2012
Angenommene Texte :

B7‑0048/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Abkommen EU-Marokko zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Fischereierzeugnissen (2012/2522(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Erklärung von Barcelona vom 28. November 1995, mit der die Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Ländern im südlichen Mittelmeerraum begründet wurde,

–  unter Hinweis auf das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits,

–  unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 14. Oktober 2005 zur Genehmigung von Verhandlungen mit Marokko über die gegenseitige Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen,

–  unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2011 zur Genehmigung von Verhandlungen mit Ägypten, Jordanien, Marokko und Tunesien im Hinblick auf die Schaffung tiefgreifender und umfassender Freihandelszonen als Teil der bestehenden Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen mit diesen Ländern,

–  unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Europäischen Kommission an den Europäischen Rat, das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Eine Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand“, (COM(2011) 200 final.),

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung an den Europäischen Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 25. Mai 2011 mit dem Titel „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ (COM(2011) 303 final.),

–  unter Hinweis auf das Verfahren der Zustimmung gemäß Artikel 207 und Artikel 218 Absatz 6 zweiter Unterabsatz  Buchstabe a) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (C7-0201/2011),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2010 zur sozialen Verantwortung von Unternehmen in internationalen Handelsabkommen (2009/2201(INI)),

– gestützt auf die Artikel 115 Absatz 5 und 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

 

A. in der Erwägung, dass die EU im Warenhandel mit Marokko weiterhin einen erheblichen Überschuss verzeichnet, der sich 2010 auf 5,9 Mrd. Euro belief;

B.  in der Erwägung, dass die EU bei Agrar- und Fischereierzeugnissen gegenüber den südlichen Mittelmeerländern einen beträchtlichen Handelsüberschuss von mehr als 4 Mrd. Euro, gegenüber Marokko allerdings ein bilaterales Handelsbilanzdefizit im Umfang von 633 Mio. Euro 2010 verzeichnet;

C. in der Erwägung, dass auf die Landwirtschaft 16,4 % des marokkanischen BIP 2009 entfielen und in diesem Sektor mehr als 40 % der marokkanischen Arbeitnehmer beschäftigt sind; in der Erwägung, dass auf die Landwirtschaft 2006 2,1 % des EU-BIP entfielen und in diesem Sektor 5,2 % der europäischen Arbeitnehmer beschäftigt sind, er jedoch in bestimmten EU-Regionen von außerordentlicher Bedeutung ist;

D. in der Erwägung, dass mit dem Abkommen mit sofortiger Wirkung 55 % der Zölle auf Agrar- und Fischereierzeugnisse der EU (bisher 33 %) und innerhalb von 10 Jahren 70 % der Zölle auf Agrar- und Fischereierzeugnisse aus Marokko (bisher 1 %) liberalisiert werden;

E.  in der Erwägung, dass die Überwachung sensibler Erzeugnisse und die strikte Anwendung von Kontingenten notwendige Voraussetzungen für eine ausgewogene Funktionsweise des Abkommens sind;

F.  in der Erwägung, dass Marokko eines von vier südlichen Mittelmeerländern ist, mit dem der Rat die Aushandlung von Leitlinien für ein tiefgreifendes und umfassendes Freihandelsabkommen genehmigt hat; in der Erwägung, dass der Handel mit Agrarerzeugnissen Bestandteil der betreffenden Verhandlungen sein wird;

G. in der Erwägung, dass über 85 % der marokkanischen Landwirte weniger als 5 ha Land besitzen und dass Marokko umfangreiche Reformen eingeleitet hat, um zu einer Modernisierung des Agrarsektors beizutragen;

1.  verweist auf die Zusagen der EU im Anschluss an den Arabischen Frühling, die südlichen Mittelmeerländer bei ihrem demokratischen Übergangsprozess zu unterstützen und dazu Handels- und Wirtschaftsinstrumente zu nutzen, um mehr Freiheit und wirtschaftliche Chancen zu bieten; begrüßt das Abkommen in diesem Zusammenhang als positiven Schritt zur Unterstützung der politischen Stabilisierung und beiderseits nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung;

2.  vertritt die Auffassung, dass die Liberalisierung des Handels zwischen der EU und Marokko für beide Seiten Vorteile bieten kann, indem Wirtschaftswachstum und Wohlstand gefördert, Arbeitsplätze geschaffen und die Armut gelindert werden;

3.  unterstreicht die in mehreren EU-Sektoren bekundeten Bedenken hinsichtlich gestiegener zollfreier Kontingente für sensible Obst- und Gemüseeinfuhren; nimmt Kenntnis von den ständigen Beschwerden bezüglich der Umsetzung der Einfuhrpreisregelung und verlangt Garantien dahingehend, dass die künftigen Zollkontingente gemäß dem Abkommen weiterhin ordnungsgemäß von der EU reguliert werden und es nicht zu Missverständnissen bezüglich der Umsetzung der Einfuhrpreisregelung kommt; fordert die Kommission darüber hinaus auf, die Auswirkungen dieses Abkommens auf die europäischen Erzeuger, insbesondere auf die Einkünfte der Landwirte, zu überwachen, das Parlament diesbezüglich zu informieren und eventuelle Nachteile für EU-Erzeuger auszugleichen;

4.  begrüßt die zusätzlichen nichttarifären Maßnahmen, die im Abkommen berücksichtigt werden, darunter den besonderen Schutz für europäische geographische Angaben, verbesserte Schutzmechanismen und gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen; weist außerdem darauf hin, dass sich die EU und Marokko auf ein Streitbeilegungsverfahren geeinigt haben, das es jeder Partei ermöglicht, Schadenersatz zu erhalten, wenn die Gegenpartei die Bestimmungen des Abkommens nicht einhält;

5.  betont, dass der Zugang zum Binnenmarkt der EU der Einhaltung bestimmter Hygiene- und Sicherheitsstandards unterliegen sollte, und begrüßt den positiven Bericht des Lebensmittel- und Veterinäramtes 2011; unterstreicht die Bedeutung gründlicher und regelmäßiger Hygienekontrollen; begrüßt, die Tatsache, dass der Schwerpunkt des Abkommens auf gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen liegt, und fordert eine zentrale Rolle der technischen Hilfe im Rahmen der Verhandlungen über ein tiefgreifendes und umfassendes Freihandelsabkommen;

6.  fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass das künftige Abkommen das Völkerrecht umfassend respektiert und für alle lokalen Bevölkerungsgruppen vorteilhaft ist;

7.  erkennt an, dass Marokko die Mehrzahl der einschlägigen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ratifiziert und kürzlich Gesetze zur Ächtung von Kinderarbeit verabschiedet hat; betont allerdings, dass hinsichtlich der Vereinigungsfreiheit und der Kinderarbeit weiterhin Raum für Verbesserungen besteht; erwartet, dass durch dieses Abkommen in Zusammenarbeit mit der EU stärker auf die Umsetzung der Übereinkommen der IAO hingearbeitet wird und dass Marokko regelmäßig über seine diesbezüglichen Umsetzungsmaßnahmen Bericht erstattet;

8.  begrüßt die Reformen im marokkanischen Agrarsektor, insbesondere den „grünen Plan“, durch den gezielt kleine Landwirte unterstützt werden sollen, indem ihnen Zugang zu moderner Technologie und Investitionen verschafft wird; fordert die kontinuierliche Unterstützung der EU in Bezug auf Herstellungsverfahren zum Austausch bewährter Praktiken und zur Unterstützung der marokkanischen Maßnahmen zum Gewässerschutz;

9.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Delegation des EP für die Beziehungen zu den Maghreb-Ländern, dem Präsidium der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum sowie dem Parlament und der Regierung von Marokko zu übermitteln.