Entschließungsantrag - B7-0072/2012Entschließungsantrag
B7-0072/2012

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Syrien (2012/2543(RSP))

13.2.2012

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Daniel Cohn-Bendit, Hélène Flautre, Franziska Katharina Brantner, Reinhard Bütikofer, Malika Benarab-Attou, Margrete Auken, Catherine Grèze, Raul Romeva i Rueda, Judith Sargentini, Ulrike Lunacek, Rui Tavares im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0068/2012

Verfahren : 2012/2543(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0072/2012
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B7-0072/2012
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B7‑0072/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Syrien (2012/2543(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Syrien, insbesondere jene vom 15. Dezember 2011 zur Lage in Syrien, vom 27. Oktober 2011 zur Lage in Ägypten und Syrien, insbesondere in Bezug auf die christlichen Gemeinschaften, und zu dem Fall von Rafah Nashed, vom 15. September 2011 zur Lage in Syrien und vom 7. Juli 2011 zur Lage in Syrien, Jemen und Bahrain im Zusammenhang mit der Lage in der Arabischen Welt und in Nordafrika,

­­­­–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 23. Januar 2012 und der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. Oktober und 9. Dezember 2011 zu Syrien,

–   in Kenntnis des Beschlusses des Rates 2011/782/GASP vom 1. Dezember 2011 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/273/GASP sowie seines Beschlusses im Anschluss an die Tagung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 23. Januar 2012, die restriktiven Maßnahmen der EU gegen das syrische Regime zu verschärfen,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) von 2011, vom 23. Januar 2012 und 4. Februar 2012 im Anschluss an das Veto gegen die Resolution des UN-Sicherheitsrates zu Syrien,

–  unter Hinweis auf die von Botschafter Adnan al-Khodeir geleitete Beobachtermission der Arabischen Liga in Syrien, die am 28. Januar 2011 abgezogen wurde,

–  in Kenntnis der Erklärungen der Arabischen Liga von 2011 und vom 22. Januar 2012 zur Lage in Syrien, ihrer Initiative, sich um die Unterstützung des UN-Sicherheitsrates für eine politische Lösung zu bemühen, ihres Aktionsplans vom 2. November 2011 und ihrer am 27. November 2011 gegen Syrien beschlossenen Sanktionen,

–   in Kenntnis des Beschlusses der Türkei vom 1. Dezember 2011, Sanktionen gegen Syrien zu verhängen,

–   unter Hinweis auf die Resolutionen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen vom 2. Dezember 2011 und 22. August 2011 zu den gravierenden Menschenrechtsverletzungen in der Arabischen Republik Syrien,

–   in Kenntnis des Berichts der unabhängigen internationalen Untersuchungskommission zur Arabischen Republik Syrien vom 23. November 2011,

–   in Kenntnis der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 22. November 2011 zur Lage der Menschenrechte in Syrien,

–   in Kenntnis der Resolution des Dritten Ausschusses der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 22. November 2011 zur Lage der Menschenrechte in der Arabischen Republik Syrien,

–   unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahre 1948,

–   unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, die UN-Kinderrechtskonvention und das Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten und das Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords, zu deren Vertragsparteien Syrien gehört,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass Schätzungen der VN zufolge während des elfmonatigen Aufstands in Syrien über 5.400 Menschen getötet wurden, wobei diese Zahlen wegen vollkommen abgeriegelter Gebiete wie Teilen von Homs schwierig zu aktualisieren seien; in der Erwägung, dass Tausende weiterer Menschen verletzt wurden, dass mindestens 69.000 verhaftet wurden, von denen ca. 32.000 wieder freigelassen wurden und ca. 12.400 in Nachbarländer geflüchtet sind; in der Erwägung, dass Berichten des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen zufolge Hunderte von Kindern getötet und Hunderte weiterer Kinder willkürlich festgenommen, gefoltert und in der Haft sexuell missbraucht wurden;

B.  in der Erwägung, dass syrische Truppen seit Anfang Februar ihre Angriffe gegen friedliche Zivilpersonen verschärft und Wohngebiete von Homs, die nördliche Provinz Idlib, die südliche Region Daraa und die in den Bergen gelegene Kleinstadt Zabadani bombardiert haben, wobei Dutzende Menschen getötet wurden und eine alarmierende humanitäre Lage entstand, insbesondere in Bezug auf medizinische und Lebensmittelversorgung;

C. in der Erwägung, dass die Bewohner der belagerten Stadt Homs ständigen massiven Bombenangriffen ausgesetzt sind und fürchten, dass das Regime einen letzten tödlichen Angriff mit Bodentruppen vorbereitet; in der Erwägung, dass am 12. Februar 2012 in arabischen Medien berichtet wurde, dass syrische Panzer und Artillerie die Stadt Hama massiv bombardierten, während die Angriffe auf Homs anhielten; in der Erwägung, dass die staatlichen Organe Syriens gleichzeitig daran festhalten, sie kämpften gegen „Terrorgruppen“ und würden dies fortsetzen, bis die „Ordnung“ wieder hergestellt sei;

D. in der Erwägung, dass die Arabische Liga sich am 22. Januar 2012 auf eine Vorgehensweise in Bezug auf Syrien verständigte, wonach Bashar al-Assad aufgefordert wurde, nach der Bildung einer Regierung der nationalen Einheit und gleichzeitigen Verhandlungen mit der Opposition die Macht an seinen Vizepräsidenten abzugeben; in der Erwägung, dass das syrische Regime den Plan der Arabischen Liga, den es als flagrante Einmischung in seine inneren Angelegenheiten einstufte, ablehnte;

E.  in der Erwägung, dass die Arabische Liga beschloss, sich um die Unterstützung des UN-Sicherheitsrates für eine politische Lösung in Syrien zu bemühen; in der Erwägung, dass die Russische Föderation und China am 4. Februar 2012 ihr Veto gegen eine Resolution des UN-Sicherheitsrates einlegten, in der die Forderungen der Arabischen Liga nach einem integrativen und friedlichen politischen Prozess unter syrischer Führung unterstützt wurden; in der Erwägung, dass die Beobachtermission der Arabischen Liga in Syrien am 28. Januar 2012 wegen der gravierenden Verschärfung der Lage abgezogen wurde;

F.  in der Erwägung, dass am Tag nach dem Beschluss der Russischen Föderation und Chinas, zum zweiten Mal ein Veto gegen eine Resolution des UN-Sicherheitsrates zu Syrien einzulegen, im ganzen Land und insbesondere in der Gegend von Homs über verschärfte Operationen der Sicherheitskräfte berichtet wurde; in der Erwägung, dass die syrische Opposition erklärt, dass das erneute Veto die Regierung veranlassen wird, ohne jegliche Zurückhaltung zu handeln; in der Erwägung, dass auf den jüngsten Besuch des russischen Außenministers und Geheimdienstchefs, die sich für eine Lösung einsetzten, die Reformen seitens des Regimes und Verhandlungen mit der Opposition einschließen soll, massive Militärangriffe folgten, die sich gegen die Gegner der Regierung richteten;

G. in der Erwägung, dass am 11. Januar 2012 ein Angriff mit raketengesteuerten Granaten auf eine Demonstration für Assad in der Stadt Homs erfolgte, bei dem der Reporter Gilles Jacquier von France 2 getötet und viele Zivilpersonen verletzt wurden; in der Erwägung, dass Vorwürfe erhoben werden, der Angriff sei vom Regime befohlen worden, da er zu einem Zeitpunkt erfolgte, als Frankreich ebenso wie die Türkei, die USA und weitere Länder die syrische Regierung beschuldigten, ihre Angriffe gegen die Bevölkerung von Homs auszuweiten, und intervenieren, um die Kräfte der Aufständischen zu unterstützen; in der Erwägung, dass internationalen Journalisten der Zugang zu Syrien quasi verwehrt wird, um sie daran zu hindern, ihre Funktion als unabhängige Berichterstatter über die Lage in Syrien zu erfüllen;

H. in der Erwägung, dass der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ die syrische Opposition am 23. Januar 2012 aufforderte, alles daran zu setzen, um sich bei ihrem weiteren Vorgehen besser abzustimmen und damit einen geordneten Übergang zu einem demokratischen und stabilen Syrien zu gewährleisten, das alle Seiten einbezieht und die Rechte der Minderheiten garantiert;

I.   in der Erwägung, dass der Rat als Reaktion auf die sich anhaltend verschlechternde Menschenrechtssituation erneut die restriktiven Maßnahmen der EU gegen das syrische Regime verschärfte und 22 für Menschenrechtsverletzungen verantwortliche Personen und acht Unternehmen, die das Regime finanziell unterstützen, auf die Liste derjenigen setzte, deren Vermögen eingefroren werden und für die ein Einreiseverbot in die EU gilt; in der Erwägung, dass erwartet wird, dass die Europäische Union am 27. Februar 2012 noch schärfere Sanktionen gegen Syrien beschließt;

J.   in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten wegen der zunehmenden Gewalt und Sicherheitsbedenken ihre Botschaft in Syrien geschlossen haben; in der Erwägung, dass Frankreich, Italien, die Niederlande, Spanien, das Vereinigte Königreich, Deutschland und Belgien ihre Botschafter abberufen haben; in der Erwägung, dass der Golf-Kooperationsrat und Tunesien ihre Botschafter abberufen und beschlossen haben, die syrischen Botschafter aus ihren Hauptstädten auszuweisen;

K. in der Erwägung, dass die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte im Anschluss an die Sondertagung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen vom Dezember zu Syrien auf der Grundlage der Erkenntnisse des Untersuchungsberichts der unabhängigen UN-Kommission forderte, den Fall Syriens wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit an den Internationalen Strafgerichtshof zu überweisen, während der UN-Generalsekretär am 15. Januar 2012 erklärte, dass der Weg der Repression eine Sackgasse sei; in der Erwägung, dass nur der UN-Sicherheitsrat den Fall an den Internationalen Strafgerichtshof überweisen könnte, ebenso wie im Fall Libyens, da Syrien kein Vertragsstaat des Römischen Statuts ist;

L.  in der Erwägung, dass seit März 2011 Zehntausende Syrer in der Türkei Zuflucht gesucht haben; in der Erwägung, dass der türkische Ministerpräsident in einer Rede an seine Fraktion am 7. Februar 2012 erklärte, die Türkei bereite gemeinsam mit den westlichen Verbündeten eine neue Initiative vor, um die Gegner des syrischen Regimes zu unterstützen; in der Erwägung, dass sich in der Türkei mehrere syrische Oppositionsführer aufhalten, darunter einige der Freien Syrischen Armee, die sich hauptsächlich aus Überläufern der syrischen Streitkräfte rekrutiert und die die Bevölkerung vor Angriffen der syrischen Truppen schützen soll;

1.  verurteilt aufs Schärfste die Eskalation der gewaltsamen und brutalen Angriffe des syrischen Regimes gegen seine Bürger und insbesondere gegen Homs, die drittgrößte syrische Stadt, die seit Anfang Februar unter anhaltendem heftigem Artilleriefeuer steht; fordert das syrische Regime auf, der Tötung von Zivilpersonen unverzüglich ein Ende zu machen, die syrischen Truppen aus den belagerten Städten abzuziehen und alle inhaftierten Demonstranten, politischen Häftlinge, Menschenrechtsverteidiger, Blogger und Journalisten freizulassen;

2.  spricht den Familien der Opfer sein Mitgefühl aus; bekräftigt seine Solidarität mit der syrischen Bevölkerung, die mit friedlichen Mitteln für Freiheit, Würde und Demokratie kämpft, und würdigt ihre Entschlossenheit und Fähigkeit, eine Opposition zu bilden, insbesondere mit Blick auf die Frauen, die eine entscheidende Rolle in dieser Auseinandersetzung wahrnehmen;

3.  fordert den Rücktritt von Bashar al-Assad, dessen Regime seiner Verantwortung, seine Bevölkerung gemäß dem Völkerrecht zu schützen, nicht gerecht wird und jegliche Legitimität eingebüßt hat; verweist auf die Hauptergebnisse des Berichts der unabhängigen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zu Syrien, wonach im Land wahrscheinlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden; vertritt die Auffassung, dass im Mittelpunkt der Bemühungen des UN-Sicherheitsrates, die Krise in Syrien zu beenden, Mechanismen stehen müssen, um die Schuldigen unmissverständlich zur Verantwortung zu ziehen, und bekräftigt seine Unterstützung der Forderung der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, den Fall Syriens an den Internationalen Strafgerichtshof zu überweisen, um eine unabhängige und unparteiische Untersuchung der Vorfälle in Syrien durchzuführen, alle mutmaßlichen Verantwortlichen für diese gravierenden Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen und mehr Opfer zu vermeiden; fordert den UN-Sicherheitsrat gleichzeitig auf, ein UN-Waffenembargo gegen das syrische Regime zu verhängen;

4.  verurteilt entschieden das Veto der Russischen Föderation und Chinas gegen die Resolution des UN-Sicherheitsrates zu Syrien, mit der der Plan der Arabischen Liga unterstützt wurde, in dessen Rahmen Syrien aufgefordert wurde, dem Blutvergießen Einhalt zu gebieten, die Truppen aus den Städten abzuziehen, die festgenommenen Personen freizulassen, Beobachtern und Medien den Zugang zum Land zu gestatten und Verhandlungen mit der Opposition aufzunehmen; fordert die Russische Föderation mit Nachdruck auf, unverzüglich alle Verkäufe von Waffen sowie Lieferungen von Verteidigungsgütern und Flugzeugen, die gegen Zivilpersonen eingesetzt werden könnten, an das syrische Regime einzustellen; bedauert die Entscheidung der zyprischen Behörden vom 10. Januar 2012, ein russisches Schiff, das Waffen und Munition für die syrischen Sicherheitskräfte transportierte, nicht im Hafen von Limassol zu blockieren, obwohl Zypern verpflichtet ist, das EU-Waffenembargo umzusetzen; fordert die HR/VP auf, das vollkommen unverantwortliche Veto beider Länder nachdrücklich zu verurteilen und ihnen die ernsthaften Konsequenzen klarzumachen, sollten sie Assad weiterhin unterstützen; fordert die HR/VP außerdem auf, auf eine Intensivierung des Dialogs mit der Russischen Föderation und China hinzuarbeiten und gegenüber beiden Ländern die Notwendigkeit zu unterstreichen, ihrer globalen Verantwortung im Hinblick auf die anhaltenden schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen gerecht zu werden;

5.  unterstützt nachdrücklich die Bemühungen der Arabischen Liga, die Gewalt zu beenden, eine politische Lösung in Syrien zu fördern und der syrischen Opposition umfassende politische und materielle Unterstützung zu leisten; begrüßt die Forderung der Arabischen Liga vom 12. Februar 2012 an den UN-Sicherheitsrat, eine gemeinsame friedenserhaltende Mission der Vereinten Nationen und der arabischen Länder nach Syrien zu entsenden, um die Beobachtermission der Arabischen Liga abzulösen; fordert die HR/VP und die EU-Mitgliedstaaten auf, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um die Unterstützung der Russischen Föderation für die Friedensinitiative der Arabischen Liga zu ermöglichen; fordert die HR/VP, den Rat und die EU-Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, weiterhin eng mit der Türkei und den Nachbarländern Syriens, der Arabischen Liga und weiteren internationalen Akteuren zu kooperieren und die Einsetzung einer Kontaktgruppe einzuleiten, um sich auf einen gemeinsamen Standpunkt im Hinblick auf die Beilegung der Krise zu verständigen und die Opposition in ihrem Kampf zu unterstützen, indem ihr materielle und technische Hilfe geleistet wird, was Satellitenbilder und Kommunikationsinstrumente einschließt, während gleichzeitig der Druck auf das syrische Regime erhöht wird, der militärischen Eskalation gegen die eigenen Bürger ein Ende zu machen; unterstützt nachdrücklich den Vorschlag Tunesiens, ein Treffen der Kontaktgruppe „Friends of Syria“ am 24. Februar 2012 auszurichten, ein Plan, der von Frankreich und den Vereinigten Staaten initiiert wurde, nachdem Russland und China die Resolution des UN-Sicherheitsrates blockierten; fordert in diesem Sinne die unverzügliche Ernennung eines EU-Sondergesandten für Syrien;

6.  unterstützt die Forderung des Syrischen Nationalrates, humanitäre Sicherheitskorridore einzurichten, die auf den Schutz der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen abzielen und einen ungehinderten Zugang zu humanitären Hilfslieferungen, einschließlich medizinischer Versorgung, sowie zu Informations- und Kommunikationsdienstleistungen gewährleisten; fordert die HR/VP, den Rat und die EU-Mitgliedstaaten auf, die Option zu prüfen, humanitäre Sicherheitskorridore im Rahmen des UN-Sicherheitsrates einzurichten, um der Verantwortung gerecht zu werden, in enger Zusammenarbeit mit der Türkei und der Arabischen Liga die syrische Bevölkerung zu schützen und ihre Situation zu verbessern; fordert die HR/VP insbesondere auf, neue Organisationen, die die syrischen freien Medien unterstützen wollen, so die „Association de soutien aux médias libres“ (ASML) aus Frankreich, durch angemessene EU-Finanzhilfe zu unterstützen;

7.  unterstützt nachdrücklich die Initiative des türkischen Außenministers, die von den meisten Mitgliedstaaten der Arabischen Liga befürwortet wird und darauf abzielt, eine Konferenz von Syrien freundlich gesinnten Nationen zu organisieren, die der Anerkennung der syrischen Opposition als einzigem Vertreter des Landes und Alternative zum Assad-Regime dienen soll; begrüßt die intensive Unterstützung der Türkei für die syrische Bevölkerung, auch durch die Aufnahme von Flüchtlingen entlang der türkisch-syrischen Grenze und Maßnahmen, die eine Organisation der syrischen Opposition erlauben, und fordert die Türkei auf, weiterhin so zu verfahren;

8.  begrüßt alle bisherigen Anstrengungen der syrischen Opposition, sich außerhalb und innerhalb des Landes zu vereinigen; fordert einen friedlichen und authentischen Übergang zur Demokratie, der die legitimen Forderungen des syrischen Volkes erfüllt und auf einem integrativen Dialog basiert, der alle demokratischen Kräfte und Elemente der syrischen Gesellschaft einbezieht, um einen Prozess tiefgreifender demokratischer Reformen einzuleiten; fordert die EU auf, alle Anstrengungen der syrischen Opposition, sich zu vereinigen und eine klare Agenda für ein demokratisches Syrien aufzustellen, zu unterstützen;

9.  fordert den Rat und die EU-Mitgliedstaaten auf, weiterhin auf zunehmenden internationalen Druck gegen das syrische Regime zu drängen; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, die diplomatischen Beziehungen zu Syrien einzuschränken und die syrischen Botschafter auszuweisen sowie weitere adäquate Maßnahmen in Bezug auf syrische Diplomaten in der EU zu ergreifen, falls sie Menschen in der EU belästigen oder bedrohen;

10. unterstützt den Beschluss des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 23. Januar 2012, neue restriktive Maßnahmen zu verhängen, und fordert, dass am 27. Februar 2012 schärfere Sanktionen gegen das syrische Regime beschlossen werden, wobei die jüngsten Berichte berücksichtigt werden sollten, wonach das syrische Regime beabsichtigt, den restriktiven Maßnahmen insbesondere durch eine Zusammenarbeit mit Iran entgegenzuwirken;

11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation, der Regierung und dem Parlament der Volksrepublik China, der Regierung und dem Parlament der Arabischen Republik Syrien und der Regierung und dem Parlament der Republik Türkei zu übermitteln.