Entschließungsantrag - B7-0133/2012Entschließungsantrag
B7-0133/2012

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Nigeria (2012/2550(RSP))

7.3.2012

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Judith Sargentini, Raül Romeva i Rueda im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0131/2012

Verfahren : 2012/2550(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0133/2012
Eingereichte Texte :
B7-0133/2012
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Abstimmungen :
Angenommene Texte :

B7‑0133/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Nigeria (2012/2550(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Menschenrechtsverletzungen in Nigeria,

–   unter Hinweis auf den am 29. Oktober 1993 von Nigeria ratifizierten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966,

–   unter Hinweis auf die am 22. Juni 1983 von Nigeria ratifizierte Afrikanische Charta der Rechte der Menschen und der Völker von 1981,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass in Bezug auf die jüngsten Gewalttaten der radikal‑islamistischen Gruppe Boko Haram, bei denen einige hundert unschuldige Menschen getötet wurden, Anlass zur Sorge besteht;

B.  in der Erwägung, dass die Beteiligung der islamistischen Gruppe Boko Haram an Anschlägen auf Polizeiwachen, Militäreinrichtungen, Kirchen und Banken sowie an einem Selbstmord‑Bombenanschlag auf den Hauptsitz der Vereinten Nationen, bei dem 24 Menschen ums Leben gekommen sind und über hundert verletzt wurden, von Menschenrechtsorganisationen dokumentiert wurde;

C. in der Erwägung, dass zahlreiche mutmaßliche Mitglieder von Boko Haram infolge der Gewalttaten der Gruppe durch die nigerianische Polizei und Miliz außergerichtlich hingerichtet wurden;

D. in der Erwägung, dass in den vergangenen Wochen Meldungen zufolge 10 000 Menschen aus Nigeria nach Tschad und Niger geflohen sind, um dem harten Vorgehen der Polizei und der Gewalt von Boko Haram zu entgehen, und dass auch die Bewohner der anliegenden ostnigerianischen Dörfer Dougouri, Folkine, Koyorom und Malfahtri geflohen sind;

E.  in der Erwägung, dass in den vergangenen zehn Jahren in Nigeria religiös und ethnisch motivierte Gewalttaten tausende Opfer gefordert haben, da religiöse und ethnische Spannungen in diesem Land immer wieder zu Auseinandersetzungen geführt haben;

F.  in der Erwägung, dass interreligiöse und interethnische Gewaltausbrüche in der Regel zur emotionalen Eskalation von Konflikten führen und unschuldige Opfer fordern, ohne dass die Ursachen des Konflikts angegangen werden;

G. in der Erwägung, dass die Probleme im Norden des Landes auf die fehlende wirtschaftliche Entwicklung zurückzuführen sind und die Spannungen ihren Grund in seit Jahrzehnten andauernden Ressentiments zwischen den verschiedenen indigenen Bevölkerungsgruppen haben, bei denen es sich meist um Christen oder Animisten handelt, die mit Migranten und Siedlern aus dem hausasprachigen muslimischen Norden um die Kontrolle von fruchtbarem Ackerland konkurrieren;

H. in der Erwägung, dass die Menschenrechte geachtet werden müssen, das Rechtswesen zugänglich sein muss, keine Straffreiheit herrschen darf, ein gleichberechtigter Zugang zu Ressourcen vorhanden sein und in einem Land mit reichen Ölvorkommen wie Nigeria eine Umverteilung des Einkommens vorgenommen werden muss, damit ein friedlicher Weg der Konfliktlösung beschritten werden kann;

I.   in der Erwägung, dass durch die gegenwärtige Instabilität deutlich wird, wie unsicher die Lage in der bevölkerungs- und ressourcenreichsten Nation Afrikas ist;

1.  verurteilt die Gewalt in Nigeria scharf und äußert seine Besorgnis über die anhaltenden Spannungen, in denen die verschiedenen Gemeinschaften sowohl Täter als auch Opfer waren;

2.  betont, dass der von Präsident Goodluck Jonathan eingesetzte Ausschuss für die Überwachung der Neuorganisation der nigerianischen Polizei darauf hinarbeiten sollte, dass es seitens der Polizei nicht mehr zu Menschenrechtsverletzungen kommt, und dass zwischen der Bevölkerung und der Polizei Vertrauen entsteht;

3.  betont, wie wichtig ein unabhängiges, unparteiisches und zugängliches Justizsystem ist, damit die Straffreiheit ein Ende hat, der Rechtsstaat respektiert und die Grundrechte der Bevölkerung gewahrt werden;

4.  fordert, dass Menschenrechtsverletzungen von unabhängiger Seite untersucht werden und dass die Schuldigen unter Einhaltung der internationalen Normen für ein faires Verfahren vor Gericht gebracht werden;

5.  fordert die nigerianische Regierung auf, die Bevölkerung des Landes zu schützen und weitere Übergriffe oder Vergeltungsmaßnahmen mit allen vorhandenen Mitteln zu verhindern;

6.  fordert die EU auf, für die Menschen, die infolge des harten Vorgehens der Polizei und der Gewalttaten von Boko Haram aus dem Norden Nigerias in die Nachbarländer geflohen sind, humanitäre Hilfe bereitzustellen;

7.  fordert die nigerianische Regierung auf, eine friedliche Lösung auszuarbeiten und die Ursache des Konflikts anzugehen, was jedoch einen fairen Zugang zu den Ressourcen, eine nachhaltige Entwicklung in den betroffenen Regionen und eine Umverteilung des Vermögens sowie die Einhaltung der Menschenrechte erfordert;

8.  fordert, die derzeit geltenden Rechtvorschriften abzuschaffen, in deren Rahmen Homosexualität eine Straftat darstellt und in einigen Fällen mit Steinigung geahndet werden kann; fordert das nigerianische Parlament auf, von der Prüfung des Gesetzentwurfes zum Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe abzusehen, da die LGBT‑Gemeinschaft, und in diesem Rahmen sowohl Nigerianer als auch Ausländer, durch ein potenziell aus diesem Entwurf resultierendes Gesetz einem ernsthaften Gewalt- und Inhaftierungsrisiko ausgesetzt wäre;

9.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Regierung von Nigeria, der Afrikanischen Union, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Ko‑Präsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP‑EU und dem Panafrikanischen Parlament (PAP) zu übermitteln.