Entschließungsantrag - B7-0134/2012Entschließungsantrag
B7-0134/2012

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Nigeria (2012/2550(RSP))

7.3.2012

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Fiorello Provera, Rolandas Paksas, Lorenzo Fontana, Oreste Rossi, Claudio Morganti, Mara Bizzotto, Nikolaos Salavrakos, Niki Tzavela im Namen der EFD-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0131/2012

Verfahren : 2012/2550(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0134/2012
Eingereichte Texte :
B7-0134/2012
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B7‑0134/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Nigeria (2012/2550(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Nigeria und zur Religionsfreiheit,

–   unter Hinweis auf Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948,

–   unter Hinweis auf Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte von 1966,

–   unter Hinweis auf die UN-Erklärung von 1981 über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung,

–   unter Hinweis auf die Verfassung der Bundesrepublik Nigeria und insbesondere auf die Bestimmungen über den Schutz der Religionsfreiheit in Kapitel IV – Recht auf Gedanken‑, Gewissens- und Religionsfreiheit,

–   unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission vom 26. Dezember 2011 und 22. Januar 2012,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass am 20. Januar 2012 in Kano im Norden Nigerias mindestens 186 Menschen bei einer Serie von Anschlägen mit Bomben und Schusswaffen der radikal-islamistischen Gruppe Boko Haram getötet wurden, wobei dies der Angriff mit den meisten Todesopfern war, seit die Gruppe 2009 nach dem Tod ihres Gründers und Anführers, Mohammed Yusuf, ihren Aufstand begann, um den Sturz der Demokratie in Nigeria zu erreichen;

B.  in der Erwägung, dass die islamistische Gruppe Boko Haram alle Christen und Animisten aus dem Südteil des Landes aufgefordert hat, den Nordteil des Landes zu verlassen, und die Einführung der Scharia in ganz Nigeria verlangt und dass seit Jahresbeginn 2012 mindestens 200 Menschen bei der Gruppe zugeschriebenen Angriffen ums Leben kamen und 2011 mehr als 500 Menschen getötet wurden;

C. in der Erwägung, dass Boko Haram am 4. März 2012 einen „Krieg“ gegen Christen ankündigte und bekannt gab, die Gruppe werde eine koordinierte Anschlagsserie starten, um die gesamte, im Norden des Landes lebende christliche Gemeinschaft zu vernichten;

D. in der Erwägung, dass am 26. Februar 2012 zwei Selbstmordattentäter von Boko Haram Autobomben vor einer Kirche in Jos zündeten, wodurch drei Personen getötet und 38 verletzt wurden, und dass am 21. Februar 2012 mutmaßliche islamische Extremisten eine Bombe vor einer Kirche in Suleja zündeten, wodurch fünf Menschen verletzt wurden;

E.  in der Erwägung, dass das Land eine Welle ethnischer Feindseligkeit verzeichnet, die durch konfessionell motivierte Gewalt angeheizt wird, die die Zentralregierung von Präsident Goodluck zwar zu kontrollieren versucht, allerdings eingeräumt hat, dass die Unruhen gravierender seien als im Bürgerkrieg 1960;

F.  in der Erwägung, dass Reformen der nigerianischen Sicherheitskräfte gefordert wurden, nachdem einer der Boko Haram angehörenden Hauptverdächtigen für die Bombenanschläge an Weihnachten, bei denen 44 Personen getötet wurden, innerhalb von 24 Stunden nach seiner Festnahme am 14. Januar 2012 aus der Haft fliehen konnte;

G. in der Erwägung, dass nigerianische Regierung mit Gewalt auf die Revolte reagierte, indem sie die Sicherheitsbestimmungen in der Hauptstadt Abuja verschärfte, Dutzende von Verdächtigen festnahm sowie Ausgangssperren und den Ausnahmezustand in einigen Teilen der vier nördlichen Bundesstaaten verhängte;

H. in der Erwägung, dass eines der Haupthindernisse für die Bewältigung des Problems Boko Haram seitens der nigerianischen Regierung der Mangel an Informationen über Struktur, Führung und Ideologie der Gruppe ist, was es schwierig macht, bestimmte Personen zu isolieren;

I.   in der Erwägung, dass Nigeria eine Bevölkerung von 160 Millionen Menschen hat, die sich auf Christen im Süden und Muslime im Norden aufteilt;

J.   in der Erwägung, dass die Stadt Jos als religiöse Grenze zwischen Nord und Süd gilt;

1.  verurteilt die brutalen Übergriffe gegen christliche Gemeinschaften und fordert die Regierung von Nigeria auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Problem der militanten Islamisten in Nordnigeria in den Griff zu bekommen;

2.  fordert mehr Transparenz und Entschlossenheit seitens der nigerianischen Sicherheitskräfte, um an religiös motivierten Angriffen Beteiligte aufzuspüren und festzunehmen, und verlangt Maßnahmen zum Schutz christlicher Glaubensstätten und Gemeinschaften in ganz Nigeria, insbesondere jedoch im Norden des Landes;

3.  fordert die internationale Gemeinschaft auf, rasch Maßnahmen zu ergreifen, um die elementaren Grundrechte und -freiheiten der christlichen Gemeinschaften in Nigeria sowie in anderen Ländern Nord- und Westafrikas zu fördern;

4.  betont, dass die führenden Persönlichkeiten der Religionsgemeinschaften in Nigeria diejenigen bekämpfen müssen, die zu Gewalt aufrufen, und die Grundlagen für religiöse Toleranz und gegenseitiges Verständnis schaffen müssen;

5.  fordert die Bundesregierung von Nigeria auf, konkrete Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um den Dialog zwischen den Volksgruppen und Religionen zu fördern; begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiative von Präsident Goodluck Jonathan, die Religions- und Gemeinschaftsführer zusammenzubringen;

6.  fordert die VP/HR auf, die Bemühungen der nigerianischen Staatsorgane, das Problem der islamistisch motivierten Aufstände in den Griff zu bekommen, zu unterstützen;

7.  fordert die Kommission auf, ihre Maßnahmen mit den Vereinigten Staaten und weiteren Geberländern zu koordinieren, um Entwicklungshilfe spezifisch für die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Gebieten zu leisten, die am stärksten von konfessionell motivierter Gewalt betroffen sind;

8.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Bundesregierung von Nigeria, den Organen der Afrikanischen Union, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Generalversammlung der Vereinten Nationen, den Ko-Präsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU sowie dem Panafrikanischen Parlament (PAP) zu übermitteln.