ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Belarus (2012/2581(RSP))
13.3.2012
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Helmut Scholz im Namen der GUE/NGL-Fraktion
B7‑0180/2012
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Belarus (2012/2581(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Belarus, insbesondere vom 15. Februar 2012, 13. September 2011, 12. Mai 2011, 10. März 2011, 20. Januar 2011, 10. März 2010 und 17. Dezember 2009,
– unter Hinweis auf den Beschluss des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 23. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus,
– unter Hinweis auf den Beschluss 2012/126/CFSP des Rates „auswärtige Angelegenheiten“ vom 28. Februar 2012, mit dem die restriktive Maßnahmen gegen Belarus verschärft wurden, indem weitere 21 Personen, die für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition verantwortlich sind, auf die Liste mit Personen gesetzt wurden, gegen die eine Einreiseverbot verhängt und deren Vermögen eingefroren wurde,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin Catherine Ashton vom 28. Februar 2012 zum Beschluss der Staatsorgane von Belarus, den Leiter der EU-Delegation und den polnischen Botschafter in Minsk auszuweisen,
– unter Hinweis auf die Entschließung des Europarates 1857(2012) vom 25. Januar 2012, in der die anhaltende Verfolgung von Oppositionellen und die Schikanierung von Aktivisten der Zivilgesellschaft, unabhängigen Medien und Menschenrechtsverteidigern in Belarus verurteilt wird,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der diplomatische Konflikt zwischen der EU und Belarus in beispiellosem Ausmaß eskalierte, als die Staatsorgane von Belarus als Reaktion auf den Beschluss des Europäischen Rates vom 28. Februar 2012 die Botschafter der EU und Polens aufforderten, das Land zu verlassen, und ihre eigenen Botschafter aus Brüssel und Warschau abberiefen;
B. in der Erwägung, dass alle Botschafter der EU-Mitgliedstaaten in Minsk zu Konsultationen in ihre Hauptstädte zurückgerufen wurden und alle EU-Mitgliedstaaten die Botschafter von Belarus in ihre Außenministerien einbestellt haben;
C. in der Erwägung, dass die Lage der Menschenrechte und der demokratischen Rechte in Belarus nach wie vor sehr bedenklich ist; in der Erwägung, dass die repressiven Maßnahmen gegen Vertreter der demokratischen Opposition, unabhängige Medien, Aktivisten der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger fortgesetzt werden;
1. fordert die Staatsorgane von Belarus auf, alle aus politischen Gründen inhaftierten Personen unverzüglich und bedingungslos freizulassen und zu rehabilitieren; verurteilt nachdrücklich, dass die die repressiven Maßnahmen gegen Vertreter der demokratischen Opposition, unabhängige Medien, Aktivisten der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidigern fortgesetzt werden; fordert die Staatsorgane von Belarus auf, seinen internationalen Verpflichtungen im Bereich der bürgerlichen und politischen Rechte nachzukommen;
2. betont, dass es in Belarus eines auf nationaler Ebene geführten öffentlichen Dialogs über die Zukunft des Landes und demokratische Reformen bedarf, in den alle demokratischen Kräfte einbezogen werden und der ohne Einmischung von außen geführt wird;
3. bringt seine tiefe Besorgnis über den diplomatischen Konflikt zwischen de Staatsorganen von Belarus und der Europäischen Union zum Ausdruck; ist besorgt darüber, dass durch die von beiden Seiten ergriffenen Maßnahmen sich die von Misstrauen und Feindseligkeit zwischen Belarus und der Europäischen Union geprägte Atmosphäre verschlimmert hat, was zur Folge hatte, dass sich die Gegensätze weiter verschärft haben, kein produktiver Dialog geführt wurde und keine Lösungen für eine für alle Seiten nützliche Zusammenarbeit und Nachbarschaft gesucht wurden;
4. betont, dass kein Problem in den gemeinsamen Nachbarstaaten der EU und Russlands ohne eine Zusammenarbeit mit diesem Land gelöst werden kann; fordert die EU und Russland auf, auf jegliche Maßnahmen zu verzichten, die die bestehenden Gegensätze in diesem Raum vertiefen könnten, und die Rivalitäten in diesem Raum zu beenden; fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission, Catherine Ashton, auf, mit ihrem Amtskollegen in Russland ein auf Zusammenarbeit beruhendes Konzept für die gemeinsamen Nachbarstaaten, auch für Belarus als Partner von Russland im Rahmen der Eurasische Union, zu erörtern;
5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Parlament und den Staatsorganen von Belarus, den Mitgliedstaaten, der Kommission und dem Rat sowie der Parlamentarischen Versammlung der OSZE und der Regierung und dem Parlament von Russland zu übermitteln: