Entschließungsantrag - B7-0234/2012Entschließungsantrag
B7-0234/2012

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Bekämpfung von Homophobie in Europa

21.5.2012 - ((2012/2657(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Manfred Weber, Simon Busuttil, Véronique Mathieu, Michèle Striffler, Mariya Nedelcheva, Roberta Angelilli im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0234/2012

Verfahren : 2012/2657(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0234/2012
Eingereichte Texte :
B7-0234/2012
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B7‑0234/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Bekämpfung von Homophobie in Europa

(2012/2657(RSP))
 

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten,

–   unter Hinweis auf Artikel 2, Artikel 3 Absatz 5 sowie die Artikel 6, 7, 21 und 27 des Vertrags über die Europäische Union, die Artikel 10 und 19 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie auf die Charta für Grundrechte der EU,

–   unter Hinweis auf Artikel 13 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, in dem der Europäischen Union die Möglichkeit eingeräumt wird, Vorkehrungen zu treffen, um Diskriminierungen, unter anderem aus Gründen der sexuellen Ausrichtung, zu bekämpfen und den Grundsatz der Gleichheit zu fördern,

–   in Kenntnis der Resolution 1728 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vom 29. April 2010 über Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität sowie der Empfehlung des Ministerrates CM/Rec(2010)5 vom 31. März 2010 zu Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität,

–   unter Hinweis auf Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, wonach Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung verboten sind,

–   unter Hinweis auf den Bericht der Agentur für Grundrechte über „Homophobie, Transphobie und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität“ vom November 2010,

–   unter Hinweis auf seine frühere Entschließung vom 18. April 2012 zur Lage der Menschenrechte in der Welt und zur Politik der EU zu diesem Thema, einschließlich der Auswirkungen für die strategische Menschenrechtspolitik der EU,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. September 2011 zu Menschenrechten, sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität im Rahmen der Vereinten Nationen,

–   unter Hinweis auf seine bisherigen Entschließungen zu Homophobie, insbesondere die Entschließungen vom 26. April 2007 zu Homophobie in Europa, vom 15. Juni 2006 zur Zunahme von rassistischer Gewalt und von Gewalt gegen Homosexuelle in Europa und vom 18. Januar 2006 zu Homophobie in Europa,

–   unter Hinweis auf die Tatsache, dass die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in einigen Nicht-EU-Ländern aufgrund einer falschen Auffassung von Homosexualität weiterhin eingeschränkt ist und dass diskriminierende Praktiken aus Gründen der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität weiterhin Anlass zu großer Sorge geben,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union auf die Werte der Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte gründet, einschließlich der Rechte von Menschen, die Minderheiten angehören, und dass sie in ihren Beziehungen zur Außenwelt an diesen Werten festhält und sie fördert;

B.  in der Erwägung, dass Homophobie eine auf Vorurteilen basierende irrationale Furcht vor und Abneigung gegen Homosexualität und Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen (LGBT) ist, ähnlich wie Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Sexismus;

C. in der Erwägung, dass Homophobie im persönlichen und öffentlichen Leben in verschiedener Form Ausdruck findet, beispielsweise durch das Schüren von Hass und die Aufstachelung zu Diskriminierung, das Lächerlichmachen, verbale, psychische und physische Gewalt sowie Verfolgung und Mord, Diskriminierung unter Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, ungerechtfertigte und nicht vertretbare Einschränkungen von Rechten, die oft mit Belangen der öffentlichen Ordnung begründet werden, sowie der religiösen Freiheit und des Rechts auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen;

D. in der Erwägung, dass in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten immer noch in der Presse und von NRO von Übergriffen berichtet wird;

E.  in der Erwägung, dass gleichzeitig in einigen Fällen von der breiten Öffentlichkeit, der Zivilgesellschaft sowie den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine positive, demokratische und tolerante Reaktion bei Demonstrationen gegen Homophobie zu verzeichnen war, sowie seitens verschiedener Rechtssysteme, in denen die besonders eklatanten und illegalen Diskriminierungen aufgehoben wurden;

F.  unter Hinweis auf die Erklärung der Kommission, in der sie sich verpflichtet hat, sich für die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der EU einzusetzen, und geäußert hat, dass Homophobie keinen Platz in Europa habe;

G. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament sich weiterhin für Gleichstellung und Bekämpfung von Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität in der EU einsetzt;

H. in der Erwägung, dass auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten sowie Drittländern weitere Maßnahmen zur Ausmerzung von Homophobie und zur Förderung einer Kultur der Freiheit, der Toleranz und der Gleichstellung zwischen ihren Bürgern und ihrer Rechtsordnung notwendig sind;

1.  ist besorgt über die Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit auf der Grundlage von falschen Vorstellungen über Homosexualität;

2.  betont, dass nationale und internationale Gerichte ständig bestätigen, dass Gründe der öffentlichen Sittlichkeit eine unterschiedliche Behandlung nicht rechtfertigten, was auch für das Recht auf freie Meinungsäußerung gelte; weist auf die überwiegende Mehrheit der Länder in Europa hin, die solche Gesetze nicht haben und über florierende, vielfältige und durch Respekt gekennzeichnete Gesellschaften verfügen;

3.  fordert die betroffenen Behörden der Länder, aus denen von Übergriffen berichtet wurde, auf, die Achtung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung deutlich zu machen und zu gewährleisten, und diese Gesetze im Lichte internationaler Menschenrechtsnormen und ihrer Pflichten, die sich aus ihnen ergeben, erneut zu prüfen;

4.  fordert die Kommission, den Rat und den Auswärtigen Dienst auf, diese Vorfälle und Verbote in den Nachbarländern zur Kenntnis zu nehmen und sie zu verurteilen, insbesondere im Kontext des Bereichs „Inneres“, des bilateralen Dialogs und der Europäischen Nachbarschaftspolitik; fordert darüber hinaus den Rat der Europäischen Union und den Auswärtigen Dienst auf, dieses Thema in den entsprechenden internationalen Foren zur Sprache zu bringen, wie etwa dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und den Vereinten Nationen;

5.  verurteilt mit Nachdruck jedwede Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung;

6.  fordert die Mitgliedstaaten auf zu gewährleisten, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen vor von Homophobie geprägten Hassreden und Gewalt geschützt werden, und sicherzustellen, dass gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern derselbe Respekt, dieselbe Achtung und derselbe Schutz zuteil wird wie den übrigen Bürgern der Gesellschaft;

7.  fordert, die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, von Homophobie geprägte Hassreden sowie die Aufstachelung zu Hass und Gewalt nachdrücklich zu verurteilen und zu gewährleisten, dass die von allen Menschenrechtsverträgen garantierte Demonstrationsfreiheit in der Praxis geachtet wird;

8.  fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung in allen Bereichen durch die Vervollständigung des auf Artikel 13 des Vertrags beruhenden Pakets von Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierung verboten wird;

9.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Bekämpfung von Homophobie durch Bildungsmaßnahmen sowie durch administrative, juristische und legislative Maßnahmen zur verstärken;

10. bedauert, dass nicht einmal in der Europäischen Union die Grundrechte von LGBT-Personen immer umfassend gewahrt werden; verurteilt entschieden jegliche Diskriminierung, Hassreden oder Gewaltakte aufgrund der sexuellen Ausrichtung;

11. fordert die Kommission auf, den Rahmenbeschluss zu Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu überarbeiten, um seinen Geltungsbereich so zu stärken und auszuweiten, dass er Homophobie umfasst;

 

12. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Richtlinie 2004/38/EG über die Freizügigkeit ohne jede Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung umgesetzt wird;

13. weist auf die Erkenntnisse der Agentur für Grundrechte der Europäischen Union hin, die in ihrem Bericht „Homophobie, Transphobie und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität“ dargelegt werden;

14. fordert die Kommission auf, die künftigen Ergebnisse der LGBT-Umfrage der Agentur für Grundrechte sorgfältig zu prüfen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen;

15. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der Jahresbericht über die Durchsetzung der Grundrechtecharta eine Strategie für die Stärkung des Schutzes von Grundrechten in der EU enthält, einschließlich vollständiger und umfassender Informationen über Zwischenfälle von Homophobie in den Mitgliedstaaten und vorgeschlagener Lösungen und Maßnahmen, um sie zu überwinden;

16. wiederholt seine Forderung an die Kommission, einen umfassenden Fahrplan für Gleichheit aufgrund der sexuellen Ausrichtung vorzulegen;

17. fordert die Mitgliedstaaten auf, alle als geeignet erachteten Maßnahmen zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung zu ergreifen und den Grundsatz der Gleichheit zu einem integralen Bestandteil ihrer Gesellschaft und ihrer Rechtsordnung zu machen;

18. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Europäischen Kommission, dem Rat der Europäischen Union, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission zu übermitteln.