Entschließungsantrag - B7-0238/2012Entschließungsantrag
B7-0238/2012

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Bekämpfung von Homophobie in Europa

21.5.2012 - ((2012/2657(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Michael Cashman, Claude Moraes, Sylvie Guillaume, Knut Fleckenstein, Ana Gomes, Richard Howitt, Liisa Jaakonsaari im Namen der S&D-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0234/2012

Verfahren : 2012/2657(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0238/2012
Eingereichte Texte :
B7-0238/2012
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

B7‑0238/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Bekämpfung von Homophobie in Europa

((2012/2657(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten,

–   unter Hinweis auf Artikel 2, Artikel 3 Absatz 5 sowie die Artikel 6, 7, 21 und 27 des Vertrags über die Europäische Union, die Artikel 10 und 19 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie auf die Charta für Grundrechte der EU,

–   unter Hinweis auf den Maßnahmenkatalog der Arbeitsgruppe „Menschenrechte“ des Rates der Europäischen Union zur Förderung und zum Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen,

–   in Kenntnis der Resolution 1728 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vom 29. April 2010 über Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität sowie der Empfehlung des Ministerrates CM/Rec(2010)5 vom 31. März 2010 zu Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität,

–   unter Hinweis auf den Bericht der Agentur für Grundrechte über „Homophobie, Transphobie und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität“ vom November 2010,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. April 2012 zum Jahresbericht zur Lage der Menschenrechte in der Welt und über die Politik der EU zu diesem Thema, einschließlich der Auswirkungen für die strategische Menschenrechtspolitik der EU,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Dezember 2011 zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-Russland,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. September 2011 zu Menschenrechten, sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität im Rahmen der Vereinten Nationen,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2011 zur Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und zur Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung in Litauen,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. September 2009 zu dem litauischen Gesetz zum Schutz von Minderjährigen vor schädlichen Folgen öffentlicher Informationen,

–   unter Hinweis auf seine bisherigen Entschließungen zu Homophobie, insbesondere die Entschließungen vom 26. April 2007 zu Homophobie in Europa, vom 15. Juni 2006 zur Zunahme von rassistischer Gewalt und von Gewalt gegen Homosexuelle in Europa und vom 18. Januar 2006 zu Homophobie in Europa,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union auf die Werte der Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte gründet, einschließlich der Rechte von Menschen, die Minderheiten angehören, und dass sie in ihren Beziehungen zur Außenwelt an diesen Werten festhält und sie fördert;

B.  in der Erwägung, dass Homophobie eine auf Vorurteilen basierende irrationale Furcht vor und Abneigung gegen Homosexualität und Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen ist, ähnlich wie Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Sexismus; in der Erwägung, dass sie im persönlichen und öffentlichen Leben in verschiedener Form Ausdruck findet, beispielsweise durch das Schüren von Hass und die Aufstachelung zu Diskriminierung, das Lächerlichmachen, verbale, psychische und physische Gewalt sowie Verfolgung und Mord, Diskriminierung unter Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, ungerechtfertigte und nicht vertretbare Einschränkungen von Rechten, die oft mit Belangen der öffentlichen Ordnung begründet werden, der religiösen Freiheit und des Rechts auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen;

C. in der Erwägung, dass in Russland in den Gebieten Riasan im Jahr 2006, Archangelsk im Jahr 2011 sowie Kostroma und Sankt Petersburg im Jahr 2012 Straf- und Verwaltungsrechtsvorschriften gegen die „Propaganda für Homosexualität“ erlassen wurden und die Gebiete Nowosibirsk, Samara, Kirow, Krasnojarsk und Kaliningrad derzeit solche Rechtsvorschriften prüfen, sowie in der Erwägung, dass diese Rechtsvorschriften verschiedene Strafen in Höhe von bis zu 1 270 EUR für Einzelpersonen und 12 700 EUR für Vereinigungen und Unternehmen vorsehen und die Staatsduma ein ähnliches Gesetz prüft;

D. in der Erwägung, dass in der Ukraine das Parlament zwei 2011 bzw. 2012 vorgelegte Gesetzesentwürfe prüft, die die „Verbreitung von Homosexualität“ einschließlich der „Organisation von Treffen, Paraden, Aktionen, Demonstrationen und Massenveranstaltungen, die auf die beabsichtigte Verbreitung jeglicher positiver Informationen über Homosexualität abzielen“, unter Strafe stellen würden und Geldstrafen sowie Haftstrafen von bis zu fünf Jahren vorsehen, sowie in der Erwägung, dass der Ausschuss für Meinungs- und Informationsfreiheit diese Gesetzesvorlagen billigt;

E.  in der Erwägung, dass in der Republik Moldau die Städte Bălți, Sorochi, Drochia, Cahul, Ceadîr Lunga und Hiliuţi und die Rajons Anenei Noi und Basarabeasca vor kurzem Gesetze angenommen haben, die ein Verbot der „aggressiven Propaganda für nicht-traditionelle sexuelle Ausrichtungen“ und in einem Fall von „moslemischen Tätigkeiten“ vorsehen, sowie in der Erwägung, dass diese Maßnahmen bereits von der Staatskanzlei in Chetriş für verfassungswidrig erklärt wurden;

F.  in der Erwägung, dass es in Litauen immer noch rechtlich unklar ist, ob öffentliche Informationen die Akzeptanz von Homosexualität nach dem 2010 geänderten Gesetz zum Schutz von Minderjährigen vor schädlichen Folgen öffentlicher Informationen fördern dürfen oder nicht;

G. in der Erwägung, dass in Lettland ein Mitglied des Stadtrates von Riga vor kurzem einen Gesetzesentwurf eingebracht hat, in dem das Verbot der „Propaganda für Homosexualität“ vorgesehen ist, um die Abhaltung der Baltic-Pride-Parade im März 2012 zu verhindern, dass dieser Vorschlag jedoch noch nicht geprüft wurde;

H. in der Erwägung, dass in Ungarn die rechtsextreme Partei Jobbik vor kurzem mehrere Gesetzesvorschläge eingebracht hat, in denen der neue Straftatbestand der „Verbreitung von Störungen des Sexualverhaltens“ vorgesehen ist, und die Fidesz-Partei im Stadtrat von Budapest kurz vor der Gay Pride in Budapest den Entwurf einer Kommunalverordnung vorgelegt hat, mit der „obszöne Paraden eingeschränkt werden“ sollen, sowie in der Erwägung, dass diese Vorschläge in der Folge wieder fallengelassen wurden, allerdings möglicherweise im nationalen Parlament und in den lokalen Parlamenten wieder vorgelegt werden;

I.   in der Erwägung, dass die EU-Delegation in der Republik Moldau ihr „tiefes Bedauern“ und ihre „große Besorgnis“ über „diese Anzeichen von Intoleranz und Diskriminierung“ bekundet hat;

J.   unter Hinweis auf die Erklärung der Kommission, in der sie sich verpflichtet hat, sich für die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der EU einzusetzen, und geäußert hat, dass Homophobie keinen Platz in Europa habe;

K. in der Erwägung, dass Homophobie weiterhin in den Mitgliedstaaten und in Drittländern in Erscheinung tritt, einschließlich Morden, verbotener Paraden zu den Themen „Gay Pride“ und Gleichstellung, öffentlicher Hetz-, Droh- und Hassreden, Versagen der Polizei bei der Gewährung angemessenen Schutzes, gewalttätiger genehmigter Demonstrationen homophober Gruppen und des ausdrücklichen Verbots der Anerkennung bestehender gleichgeschlechtlicher Partnerschaften;

L.  in der Erwägung, dass sich das Europäische Parlament weiterhin für Gleichheit und Nichtdiskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität in der EU und insbesondere für die Annahme der Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, die wegen der Einwände einiger Mitgliedstaaten blockiert ist, für die bevorstehenden Vorschläge für die gegenseitige Anerkennung der Wirkung von Personenstandsurkunden, für die bevorstehende Überarbeitung des Rahmenbeschlusses zu Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zur Einbeziehung von homophoben und transphoben Straftaten und für einen umfassenden Fahrplan für Gleichheit auf der Grundlage der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität engagiert;

Homophobe Gesetze und Recht auf freie Meinungsäußerung in Europa

1.  ist zutiefst besorgt über diese Entwicklungen, die auf der Grundlage irriger Annahmen in Bezug auf Homosexualität und Transgenderismus die Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränken;

2.  bedauert, dass diese Gesetze bereits dazu genutzt werden, Bürger zu verhaften und ihnen Geldstrafen aufzuerlegen, einschließlich heterosexueller Bürger, die Unterstützung, Toleranz und Akzeptanz für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen äußern; bedauert ferner, dass diese Gesetze Homophobie und zuweilen Gewalt legitimieren, wie das bei dem gewalttätigen Angriff auf einen Bus mit LGBT-Aktivisten am 17. Mai 2012 in Sankt Petersburg oder bei dem tätlichen Angriff auf zwei Organisatoren der Gay-Pride-Parade am 20. Mai 2012 in Kiew der Fall war, der dazu führte, dass die Parade abgesagt wurde;

3.  weist darauf hin, dass der Begriff „Propaganda“ selten definiert wird; ist besorgt über die Tatsache, dass sich Medien demonstrativ einer Selbstzensur unterworfen haben, Bürger eingeschüchtert werden und Angst haben, ihre Meinung zu äußern, und dass Vereinigungen und Unternehmen, die schwulen- und lesbenfreundliche Embleme benutzen, wie etwa Regenbogen, verfolgt werden können;

4.  betont, dass diese Gesetze gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verstoßen, die die sexuelle Ausrichtung vor diskriminierenden Gesetzen und Praktiken schützen[1] und denen Russland, die Ukraine, die Republik Moldau, Litauen, Lettland und Ungarn beigetreten sind;

5.  betont außerdem, dass diese Gesetze dem Wohle des Kindes zuwiderlaufen, dessen Recht, um Informationen und Ideen aller Art zu ersuchen und diese zu erhalten, durch das Übereinkommen über die Rechte des Kindes geschützt ist; bekräftigt, dass Kinder, die lesbisch, schwul, bisexuell oder eine Transgender-Person sind, Zugang zu positiven und ermutigenden Informationen über ihre Sexualität haben müssen; bedauert, dass diese Gesetze den Zugang zu solchen Informationen schwierig und illegal machen;

6.  betont schließlich, dass nationale und internationale Gerichte ständig bestätigen, dass Gründe der öffentlichen Sittlichkeit eine unterschiedliche Behandlung nicht rechtfertigten, was auch für das Recht auf freie Meinungsäußerung gelte; weist auf die überwiegende Mehrheit der Länder in Europa hin, die solche Gesetze nicht haben und über florierende, vielfältige und durch Respekt gekennzeichnete Gesellschaften verfügen;

7.  fordert die betroffenen Behörden in Russland, der Ukraine, der Republik Moldau, Litauen, Lettland und Ungarn auf, die Achtung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung deutlich zu machen und zu gewährleisten und diese Gesetze im Lichte internationaler Menschenrechtsnormen und ihrer Pflichten, die sich aus ihnen ergeben, erneut zu überprüfen;

8.  fordert die Kommission, den Rat und den Auswärtigen Dienst auf, diese Verbote zur Kenntnis zu nehmen und sie zu verurteilen, insbesondere im Kontext des Bereichs „Inneres“, des bilateralen Dialogs und der Europäischen Nachbarschaftspolitik; fordert darüber hinaus den Rat der Europäischen Union und den Auswärtigen Dienst auf, dieses Thema in den entsprechenden internationalen Foren zur Sprache zu bringen, wie etwa dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und den Vereinten Nationen;

Lage in die Europäische Union

9.  bedauert, dass nicht einmal in der Europäischen Union die Grundrechte von LGBT-Personen immer umfassend gewahrt werden; verurteilt entschieden jegliche Diskriminierung, Hassreden oder Gewaltakte aufgrund der sexuellen Ausrichtung oder Geschlechtsidentität;

10. fordert die Kommission auf, den Rahmenbeschluss zu Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu überarbeiten, um seinen Geltungsbereich so zu stärken und auszuweiten, dass er auch durch den Hass aufgrund der sexuellen Ausrichtung, der Geschlechtsidentität und des Ausdrucks der Geschlechtlichkeit motivierte Verbrechen umfasst;

11. fordert den Rat der Europäischen Union und die Mitgliedstaaten auf, die erste Lesung des Vorschlags für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexueller Ausrichtung vorzunehmen;

12. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Richtlinie 2004/38/EG über die Freizügigkeit ohne jede Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung umgesetzt wird; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur gegenseitigen Anerkennung der Wirkung von Personenstandsurkunden auf der Grundlage des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung vorzuschlagen;

13. weist auf die Erkenntnisse der Agentur für Grundrechte der Europäischen Union hin, die in ihrem Bericht „Homophobie, Transphobie und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität“ dargelegt werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, möglichst weitgehend die in diesem Bericht enthaltenen Ansichten umzusetzen;

14. fordert die Kommission auf, die künftigen Ergebnisse der LGBT-Umfrage der Agentur für Grundrechte sorgfältig zu prüfen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen;

15. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der Jahresbericht über die Durchsetzung der Grundrechtecharta eine Strategie für die Stärkung des Schutzes von Grundrechten in der EU enthält, einschließlich vollständiger und umfassender Informationen über Zwischenfälle von Homophobie in den Mitgliedstaaten und vorgeschlagener Lösungen und Maßnahmen, um sie zu überwinden;

16. wiederholt seine Forderung an die Kommission, einen umfassenden Fahrplan für Gleichheit aufgrund der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität vorzulegen;

17. ist der Ansicht, dass die Grundrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen besser gewahrt werden dürften, wenn diese Zugang zu Rechtsinstitutionen wie einer Lebensgemeinschaft, zivilen Partnerschaft oder Ehe haben; begrüßt die Tatsache, dass 16 Mitgliedstaaten dies derzeit anbieten, und fordert die übrigen Mitgliedstaaten auf, dies ebenfalls in Erwägung zu ziehen;

18. fordert die Mitgliedstaaten auf, Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung oder Geschlechtsidentität verfolgt werden, Asyl zu gewähren;

19. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat der Europäischen Union, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den nationalen Regierungen und Parlamenten Russlands und der Ukraine, den hier genannten regionalen Parlamenten Russlands und den hier genannten Stadträten der Republik Moldau zu übermitteln.