Entschließungsantrag - B7-0286/2012Entschließungsantrag
B7-0286/2012

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage zwischen dem Sudan und dem Südsudan

6.6.2012 - (2012/2659(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Mariya Nedelcheva, Filip Kaczmarek, Gay Mitchell, Horst Schnellhardt, Rafał Trzaskowski, Cristian Dan Preda, Mario Mauro, Michèle Striffler, Michael Gahler, Joachim Zeller, Nadezhda Neynsky, Giovanni La Via, Monica Luisa Macovei, Roberta Angelilli, Frank Engel im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0281/2012

Verfahren : 2012/2659(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0286/2012
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B7-0286/2012
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B7‑0286/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage zwischen dem Sudan und dem Südsudan

(2012/2659(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf das umfassende Friedensabkommen, das am 9. Januar 2005 zwischen der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung (SPLM) und der sudanesischen Regierung geschlossen wurde,

–   unter Hinweis auf die feierlicher Erklärung der Versammlung der Staats- und Regierungschefs der Afrikanischen Union zum Sudan vom 31. Januar 2011,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zu Sudan vom 31. Januar 2011 und den Beschluss des Rates Nr. 9953/11 vom 17. Mai 2011,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der von den Vereinten Nationen unterstützten Beratungen über den Friedensprozess in Darfur vom 27.-31. Mai 2011 in Doha, Katar,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Vorsitzes des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 3. Juni 2011 zum Sudan,

–   in Kenntnis der am 10. Februar 2012 zwischen Sudan und Südsudan unterzeichneten Vereinbarung über Nichtangriff und Zusammenarbeit,

–   in Kenntnis der Erklärung des Sprechers von Catherine Ashton, Hohe Vertreterin der EU, vom 28. März 2012 und vom 11. April 2012 zu den bewaffneten Grenzkonflikten zwischen dem Sudan und dem Südsudan,

–   in Kenntnis der Erklärung der Afrikanischen Union vom 17. April 2012, in der Sudan und Südsudan aufgefordert werden, verantwortungsvoll zu handeln und den Appellen der AU und der internationalen Gemeinschaft, den derzeitigen Konflikt zwischen den beiden Ländern zu beenden, Folge zu leisten,

–   in Kenntnis der Erklärung des Sprechers des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur Lage in Sudan und in Südsudan vom 16. April 2012, in der er tiefe Besorgnis über die andauernden Feindseligkeiten zwischen den beiden Ländern und die sich daraus ergebenden Folgen für die unschuldige Zivilbevölkerung zum Ausdruck bringt,

–   in Kenntnis der Erklärung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, vom 19. April 2012, in der er Sudan und Südsudan eindringlich auffordert, ihre Feindseligkeiten zu beenden und damit ein Wideraufflammen eines Konfliktes abzuwenden, der im Laufe von zwei Jahrzehnten bereits Millionen Menschenleben gefordert hat,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zu Sudan und Südsudan vom 23. April 2012 (3159. Tagung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“), in denen die tiefe Besorgnis der EU über den eskalierenden Konflikt zwischen Sudan und Südsudan zum Ausdruck gebracht wird,

–   unter Hinweis auf den Fahrplan für Sudan und Südsudan, der in dem am 24. April vom Friedens- und Sicherheitsrat der AU veröffentlichten Kommuniqué dargelegt ist und der von der EU voll und ganz unterstützt wird,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin vom 19. April 2012 im Namen der Europäischen Union: Die EU unterstützt das gemeinsame Operationszentrum zur Bekämpfung der Lord's Resistance Army (LRA) von Joseph Kony,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers der Hohen Vertreterin der EU, Catherine Ashton, vom 26. April 2012, in der sie die Annahme eines Fahrplans zum Sudan und zum Südsudan durch den Friedens- und Sicherheitsrat der Afrikanischen Union begrüßt,

–   unter Hinweis auf die Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nation zum Fahrplan für den Sudan und den Südsudan, der am 2. Mai 2012 einstimmig angenommen wurde,

–   unter Hinweis auf die Erklärung von Ban Ki-moon vom 12. Mai 2012, in der er den Rückzug der südsudanesischen Polizeikräfte aus der Region Abyei begrüßt und die sudanesische Regierung mit Nachdruck auffordert, ebenfalls ihre Truppen aus diesem Gebiet abzuziehen, und den Sudan und den Südsudan auffordert, die Verhandlungen unter der Schirmherrschaft des hochrangigen Gremiums der AU wiederaufzunehmen,

–   unter Hinweis auf die früheren Entschließungen zum Sudan und zum Südsudan, insbesondere diejenigen vom 22. Juni 2006 und 31. März 2010,

–   unter Hinweis auf die früheren Entschließungen zum Sudan und zum Südsudan, insbesondere diejenigen vom 9. Juni 2011 und 14. September 2011,

–   in Kenntnis der Erklärung der Ko-Präsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zum Sudan und zum Südsudan, die am 30. Mai 2012 von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung angenommen wurde,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die jüngsten Kämpfe zwischen dem Sudan und dem Südsudan durch den Konflikt um die Stadt Heglig im Bundesstaat Südkordofan ausgelöst wurde, der zwar eigentlich international als zum sudanesischen Hoheitsgebiet zugehörig anerkannt wurde, der aber auch vom Südsudan beansprucht wird;

B.  in der Erwägung, dass die jüngsten Zusammenstöße zwischen dem Südsudan und dem Sudan in Heglig, einer Region, die reich an Öl ist, deren Grenzen jedoch nicht eindeutig festgelegt sind, die schlimmsten waren, seit der Südsudan im Juli vergangenen Jahres seine Unabhängigkeit erreicht hat;

C. in der Erwägung, dass der Südsudan den Sudan beschuldigt, in den Monaten Mai und Juni wiederholt sein nördliches Hoheitsgebiet bombardiert zu haben;

D. in der Erwägung, dass beide Seiten sich gegenseitig die Schuld am jüngsten Konflikt zuschieben, der Ängste geschürt hat, es könnte wieder ein echter Krieg entflammen;

E.  in der Erwägung, dass noch nicht darüber entscheiden wurde, wie viel das Binnenland Südsudan – das ungefähr drei Viertel der Erdölförderung des vereinten Landes an sich zog, als es sich vom Sudan trennte – für die Nutzung von Pipelines zum Export von Rohöl oder für die Nutzung anderer Infrastrukturen, z.B. Weiterverarbeitungsanlagen im Sudan, zahlen muss;

F.  in der Erwägung, dass der Südsudan, dessen Einnahmen zu 98% vom Ölverkauf abhängen, im Januar 2012 aufgrund eines Streits über die Gebühren, die der Sudan für den Öltransit forderte, all seine Ölfelder schloss;

G. in der Erwägung, dass der Sudan eine Generalmobilisierung der Armee angeordnet und geschworen hat, sich mit allen Mitteln gegen den Angriff zu wehren, dabei aus den Verhandlungen mit dem Südsudan unter der Führung der Afrikanischen Union ausgestiegen ist, in denen es um Fragen in Zusammenhang mit der Abtrennung ging, unter anderem über die Festlegung der Grenze, die Festlegung des Status der Bürger in dem Gebiet des jeweils anderen Staates, die Aufteilung der Schulden, die Aufteilung der Einnahmen aus den Ölgeschäften und die Nutzung der Pipelines;

H. in der Erwägung, dass der Präsident des Südsudans, Salva Kiir, ursprünglich erklärte, er werde seine Truppen nicht von dem Ölfeld Heglig an der umstrittenen Grenze zum Sudan abziehen; jedoch in der Erwägung, dass der südsudanesische Informationsminister am 20. April erklärte, der geordnete Abzug der Truppen werde unverzüglich beginnen und schließlich innerhalb von drei Tagen abgeschlossen sein;

I.   in der Erwägung, dass Truppenvorstöße in die Region Abyei und ihre Umgebung flagrante Verstöße gegen das Abkommen vom 20. Juni über vorläufige Regelungen für die Verwaltung und Sicherheit des Gebiets Abyei darstellen;

J.   in der Erwägung, dass beide Parteien erklärt haben, sie würden alle Sicherheitskräfte aus dem Gebiet Abyei abziehen;

K. in der Erwägung, dass die UN und die AU die führenden Politiker des Sudans und des Südsudans bereits Ende März 2012 mit Nachdruck aufgefordert haben, zu Gesprächen zusammenzutreffen, um zu einer Lösung im anhaltenden Konflikt um die Region Heglig zu gelangen;

L.  in der Erwägung, dass die Beschlüsse, für die der Gemeinsame Mechanismus für politische und Sicherheitsfragen der Hochrangigen Umsetzungsgruppe der Afrikanischen Union den Parteien am 4. April 2012 jeweils einen Entwurf vorgelegt hat, eine vernünftige Grundlage für die Schaffung gegenseitiger Sicherheit entlang der gemeinsamen Grenze zwischen dem Sudan und dem Südsudan bilden;

M. in der Erwägung, dass im Südsudan, der zwar reich an natürlichen Ressourcen wie Erdöl, Kupfer und Eisen ist und auch Wälder und fruchtbares Land besitzt, die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung in Armut lebt, mit einer der höchsten Kindersterblichkeitsraten und einem der niedrigsten Bildungsindikatoren weltweit, sowie in der Erwägung, dass all diese Faktoren humanitäre, sozioökonomische und sicherheitspolitische Herausforderungen darstellen;

N. in der Erwägung, dass die EU die internationalen Bemühungen zur Beendung der langen Terrorkampagne von Joseph Kony und seiner Widerstandsarmee des Herrn (LRA) und zur Hilfeleistung für die Bevölkerungen, die von dem Unwesen der LRA betroffen sind, voll und ganz unterstützt;

O. in der Erwägung, dass die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 2. Mai einstimmig angenommene Resolution einen Fahrplan für den Sudan und den Südsudan zur Einstellung aller Feindseligkeiten und zur Beilegung ihrer ungelösten Konflikte nach der Abspaltung innerhalb von drei Monaten enthält;

P.  in der Erwägung, dass der Sudan und der Südsudan beide den Fahrplan begrüßt und sich verpflichtet haben, die Feindseligkeiten umgehend einzustellen, die Lage jedoch nach wie vor äußerst angespannt ist;

Q. in der Erwägung, dass Delegationen aus beiden Ländern Anfang Juni zu Gesprächen in Addis Abeba zusammengetroffen sind, und am 4. Juni Gespräche zwischen dem sudanesischen und dem südsudanischen Verteidigungsminister begonnen haben;

R.  in der Erwägung, dass die EU die sofortige Aktivierung des Mechanismus für die Überprüfung und Überwachung der gemeinsamen Grenze für äußerst wichtig hält und in diesem Zusammenhang internationale Beobachter and andere Einsatzkräfte vor Ort stationieren will, um zu überwachen, was geschieht, und um dazu beizutragen, dass die Vereinbarungen eingehalten werden;

S.  in der Erwägung, dass die freiwillige Rückführung von bis zu 15.000 Südsudanesen, die in Kosti, dem Staat am Weißen Nil, festsaßen, laut der Internationalen Organisation für Migration in die Wege geleitet wurde und voraussichtlich Mitte Juni abgeschlossen sein wird;

T.  in der Erwägung, dass der Vorsitzende der regierenden Nationalen Kongresspartei des Sudans, Yasser Youssef, am 3. Juni erklärte, die Partei begrüße die Entscheidung von Juba, Rebellengruppen aus dem Südsudan auszuweisen, als grundlegende Voraussetzung für Fortschritte bei der Erörterung von Sicherheitsfragen zwischen den beiden Ländern;

U. in der Erwägung, dass Malik Aggar, Führer der aufständischen Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung im Norden (SPLM -N), und ihr Generalsekretär Yasir Arman am 3. Juni zu einem Treffen mit der Vermittlung der Afrikanischen Union über die Umsetzung eines Fahrplans für den Frieden, der ihre Teilnahme erfordert, zusammentrafen;

V. in der Erwägung, dass der Südsudan sich am Sonntag im Zusammenhang mit den laufenden Verhandlungen unter dem Vorsitz der Hochrangigen Umsetzungsgruppe der Afrikanischen Union zum Sudan und zum Südsudan in Addis Abeba positiv äußerte;

1.  bekräftigt seine uneingeschränkte Achtung der Ergebnisse des Referendums über die Unabhängigkeit als Ausdruck des demokratischen Willens der Bevölkerung des Südsudans; fordert sowohl den Sudan als auch den Südsudan auf, sich aktiv um eine demokratische Staatsführung zu bemühen und dauerhaften Frieden, Sicherheit und Wohlstand für beide Länder zu verwirklichen, in denen die Menschenrechte sowie die sozialen und wirtschaftlichen Rechte geachtet werden;

2.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass jetzt Maßnahmen vor Ort ergriffen werden müssen, wenn der Fahrplan für den Sudan und den Südsudan eingehalten werden soll, wozu auch die Fortführung der Verhandlungen gehört, insbesondere im Rahmen von Treffen des Gemeinsamen Mechanismus für politische und Sicherheitsfragen, damit die Sicherheitsanliegen beider Seiten in Angriff genommen werden können;

3.  verurteilt die jüngsten Bombenangriffe des Sudans auf die nördlichen Gebiete des Südsudans;

4.  begrüßt, dass der Südsudan seine Kräfte aus der umstrittenen Region Abyei abgezogen hat und fordert die sudanesische Regierung auf, dies ebenfalls zu tun;

5.  fordert den Sudan und den Südsudan auf, ihre politische und praktische Bereitschaft zu zeigen, sich um eine friedliche Lösung zu bemühen und keinen Krieg zu führen, und fordert beide Parteien mit Nachdruck auf, eine Verschärfung des Konflikts zu vermeiden und das internationale humanitäre Recht und den Schutz der Zivilbevölkerung, der Kriegsgefangenen und der Verwundeten zu achten, und die Spannungen umgehend abzubauen und verantwortungsvoll und im Geiste der Zusammenarbeit zu handeln, um zwei überlebensfähige Staaten zu schaffen;

6.  fordert die EU auf, weiterhin eng mit ihren internationalen Partnern zusammenzuarbeiten, insbesondere mit der AU und der UN, um zu gewährleisten, dass der Sudan und der Südsudan die Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 2. Mai 2012 betreffend den Fahrplan für den Sudan und den Südsudan umsetzen;

7.  misst der Rolle, die das Gremium der Afrikanischen Union bei der Führung der Vermittlungsgespräche zur Beilegung der Grenzkonflikte und zur Anbahnung eines Abkommens über Erdöl zwischen den beiden Ländern spielt, große Bedeutung bei;

8.  fordert die AU mit ihrer Initiative zur regionalen Zusammenarbeit mit Nachdruck auf, die LRA zu bekämpfen, und begrüßt die Bereitschaft der EU, das Amt des Sonderbeauftragten der AU für Fragen im Zusammenhang mit der LRA finanziell zu unterstützen, ebenso wie die Einrichtung einer gemeinsamen Einsatzzentrale, damit die regionalen Task Forces aus Uganda, der demokratischen Republik Kongo, der Zentralafrikanischen Republik und dem Südsudan schnell und effizient gegen die LRA vorgehen können;

9.  fordert die internationale Gemeinschaft auf, 3 Mio. USD bereitzustellen, die die Internationale Organisation für Migration braucht, um auf Anweisung des Gouverneurs des Staates am Weißen Nil die freiwillige Rückführung von bis zu 15.000 Südsudanesen aus Kosti durchzuführen, der behauptet hatte, die Flüchtlinge stellten ein Sicherheits- und Umweltrisiko für den Sudan dar;

10. fordert Präsident Baschir und Präsident Kiir auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und für Frieden und Stabilität im Sudan und im Südsudan zu sorgen, und fordert sie mit Nachdruck auf, sich dazu zu verpflichten, alle noch ausstehenden Fragen im Wege eines friedlichen Dialogs zu lösen;

11. fordert den Sudan und den Südsudan auf, für ihr Grenzprogramm auf die Dienste der AU zurückzugreifen, die den Parteien dabei helfen kann, die Festlegung der Grenze zu klären und eine Lösung in Bezug auf die umstrittenen Gebiete auf der Grundlage bewährter afrikanischer Verfahren und internationaler Grundsätze zu finden;

12. fordert die an den Sudan und an den Südsudan angrenzenden Regionen mit Nachdruck auf, Maßnahmen zu treffen und koordinierte Anstrengungen zu unternehmen, um eine friedliche Lösung des Konflikts zu unterstützen, an der Sicherheit der Grenze zu arbeiten, einen dauerhaften Frieden und eine dauerhafte Stabilität sicherzustellen, wozu auch die Bekämpfung des Terrorismus gehört;

13. bekräftigt, dass die Festlegung des Grenzverlaufs und die Lösung in der Frage der Demarkation der Grenze Voraussetzungen für Frieden und Stabilität in der Region sind;

14. fordert den gemeinsamen politischen und Sicherheitsausschuss unter dem Vorsitz der Verteidigungs- und Innenminister mit Nachdruck auf, am 4. Juni in Addis Abeba zusammenzutreffen, um über Sicherheitsfragen zu beraten, unter anderem über die Präsenz von Rebellen in den beiden Ländern und über die Einrichtung einer Pufferzone und eines Mechanismus zur Überwachung der 2000 km langen Grenze;

15. fordert die Volksbefreiungsbewegung-Nord auf, dem humanitären Waffenstillstand in den von den Rebellen besetzten Gebieten in den Bergen von Nuba in Südkordofan zuzustimmen;

16. begrüßt den Beschluss des VN-Sicherheitsrates, das Mandat der VN-Mission im Sudan (UNMIS) zu verlängern und zusätzliche Friedenstruppen in den Sudan zu entsenden; ist der Ansicht, dass eine fortgesetzte VN-Präsenz für die friedliche Entwicklung zweier lebensfähiger Staaten von größter Bedeutung ist; fordert den Sudan und den Südsudan auf, die Präsenz der VN gutzuheißen und die Sicherheit der Mission zu gewährleisten;

17. fordert die Kommission, die EU-Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft auf, ihre Finanzierungszusagen für die Region einzuhalten und insbesondere für den gravierenden Mangel an Nahrungsmittelhilfe, Notunterkünften und Schutz Abhilfe zu schaffen; fordert eine intensive Überwachung der Situation in Bezug auf die Ernährungssicherheit und konkrete Maßnahmen, falls die Lage sich verschlechtern sollte;

18. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem VN-Sicherheitsrat und dem VN-Generalsekretär sowie der EU-Sonderbeauftragten für den Südsudan, der Regierung des Sudans, der Regierung des Südsudans, den Institutionen der Afrikanischen Union und dem Vorsitzenden der hochrangigen Umsetzungsgruppe der Afrikanischen Union zum Sudan, der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten zu übermitteln.