ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Beobachtung der Entwicklungen im Zusammenhang mit den Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo
6.6.2012 - (2012/2673(RSP))
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Mariya Nedelcheva, Filip Kaczmarek, Gay Mitchell, Michèle Striffler, Michael Gahler, Cristian Dan Preda, Roberta Angelilli, Alf Svensson, Peter Šťastný, Rafał Trzaskowski, Mario Mauro im Namen der PPE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0280/2012
B7‑0290/2012
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Beobachtung der Entwicklungen im Zusammenhang mit den Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Grundsatzerklärung für die internationale Wahlbeobachtung, die im Oktober 2005 von den Vereinten Nationen feierlich angenommen wurde,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über Wahlunterstützung und Wahlbeobachtung durch die EU,
– unter Hinweis auf das Mandat der Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union für die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen vom 28. November, eine detaillierte, unparteiische und unabhängige Bewertung der Wahlen durchzuführen, gemäß einem nationalen und regionalen Rechtsrahmen, aber auch im Einklang mit den internationalen Normen und den von der Demokratischen Republik Kongo unterzeichneten internationalen Verträge,
– unter Hinweis auf das Mandat der Delegation des Europäischen Parlaments, das sich der Wahlbeobachtungsmission der EU angeschlossen hat und ihren Schlussfolgerungen zustimmt,
– unter Hinweis auf die von der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, am 9. Dezember 2011 abgegebene Erklärung zum Ablauf der Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo,
– unter Hinweis auf die von der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, am 20. Dezember 2011 abgegebene Erklärung zum Ablauf der Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo,
– unter Hinweis auf den Abschlussbericht der Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union in der Demokratischen Union und den darin enthaltenen Empfehlungen,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo in ihrem Abschlussbericht zu der Schlussfolgerung gelangt ist, dass die Wahlen durch mangelnde Transparenz und Glaubwürdigkeit gekennzeichnet waren, was auf die zahlreichen festgestellten Unregelmäßigkeiten und Fälle von Betrug zurückgeführt werden kann;
B. in der Erwägung, dass die Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo 22 Empfehlungen an die kongolesischen staatlichen Stellen gerichtet hat, die wesentliche Verbesserungen in Bezug auf die Transparenz und die Glaubwürdigkeit der Wahlgänge beinhalten, und die vor den nächsten Provinz- und Kommunalwahlen aus technischer Sicht durchaus verwirklicht werden können;
C. in der Erwägung, dass die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in der Demokratischen Republik Kongo durch bedeutende Lücken in Gesetz und Rechtsauslegung gekennzeichnet waren;
D. in der Erwägung, dass der Termin für die Organisation der Provinz- und Kommunalwahlen vom 25. März 2012 nicht eingehalten wurde, und dass noch kein Zeitplan für diese Wahlen festgelegt wurde;
E. in der Erwägung, dass der Oberste Rat für audiovisuelle Angelegenheiten und Kommunikation den Grundsatz der gleichberechtigten Präsenz aller Kandidaten in den Medien nicht gewährleisten konnte;
1. begrüßt, dass das kongolesische Volk massiv an den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen vom November 2011 teilgenommen und dadurch bewiesen hat, wie viel Bedeutung es dem Aufbau einer echten Demokratie in der Demokratischen Republik Kongo beimisst;
2. bedauert, dass der Rechtsrahmen für die Wahlen nicht eingehalten wurde, insbesondere was die gesetzliche Frist für die Veröffentlichung der Wählerlisten und den Aushang der Wahllisten pro Wahlbüro und die Verwendung staatlicher Mittel zu Wahlwerbezwecken betrifft , um nur einige Verstöße gegen das Wahlgesetz zu nennen;
3. unterstreicht, wie wichtig die Einrichtung eines Verfassungsgerichtshofs ist, da auf diesem Wege eine größere Transparenz bei den Wahlen erreicht werden kann, insbesondere was die Abwicklung von Wahlprüfungsverfahren betrifft;
4. bekräftigt, dass die nationale unabhängige Wahlkommission seiner Auffassung nach versagt hat und empfiehlt, dass nach einer Überprüfung der Zusammensetzung der Kommission in mehrerer Hinsicht grundlegende Reformen durchgeführt werden, damit für echte paritätische Verhältnisse und für eine bessere Vertretung der kongolesischen Bürgergesellschaft gesorgt wird;
5. weist mit Nachdruck auf die wesentliche Rolle der kongolesischen Bürgergesellschaft bei den Wahlen hin, was die Förderung der politischen Bildung und der nationalen Beobachtung betrifft;
6. betont die Notwendigkeit, die Funktionsfähigkeit des Wählerverzeichnisses zu verbessern, mit dem zahlreiche Probleme verbunden sind, die die Glaubwürdigkeit der nationalen unabhängigen Wahlkommission beeinträchtigen: fehlerhafte Bereinigung des Verzeichnisses, doppelte Aufführungen im endgültigen Verzeichnis, verspätete Veröffentlichung der endgültigen Verzeichnisse, schlecht geführte „liste des omis“ (Liste der eingetragenen Wähler, deren persönliche Angaben zum Zeitpunkt der Erstellung des Wählerverzeichnisses nicht auffindbar waren), Nichtaushang der Verzeichnisse in den Wahlbüros, unangemessene Verwendung des Registers der Ausnahmen (liste des dérogations);
7. fordert die reale und wirksame Einsetzung des Obersten Rates für audiovisuelle Angelegenheiten und Kommunikation, damit der Grundsatz der gleichberechtigten Präsenz aller Kandidaten in den Medien gewährleistet ist;
8. verurteilt entschieden die bedauerliche Gewalt und die Verstöße gegen die Grundrechte während der Wahlgänge vom 28. November und fordert die staatlichen kongolesischen Stellen auf, alles in ihren Kräften Stehende zu unternehmen, um die Schuldigen zu ermitteln; begrüßt und lobt die Arbeit der Sicherheits- und Ordnungskräfte in ihren Bemühungen, allen Verletzungen der Menschenrechte wirksam entgegenzuwirken;
9. fordert die staatlichen kongolesischen Stellen auf, mit allen Mitteln die Demonstrationsfreiheit, die freie Meinungsäußerung und die Meinungsfreiheit zu gewährleisten, sowie das Recht auf Sicherheit und auf körperliche Unversehrtheit aller kongolesischen Bürgerinnen und Bürger;
10. stellt fest, dass die Frauen aufgrund von Diskriminierung nach wie vor daran gehindert werden, uneingeschränkt am politischen Leben teilzunehmen, obwohl die Grundsätze der Gleichstellung von Männern und Frauen und der paritätischen Vertretung von Frauen und Männern in den diversen Entscheidungsgremien in der Verfassung verankert sind; schlägt vor, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die Frauen am politischen Leben teilnehmen können und das Wahlrecht geändert wird, damit der Grundsatz der paritätischen Vertretung von Frauen und Männern gewährleistet ist;
11. bedauert, dass der für die Organisation der Provinz- und Kommunalwahlen vorgesehene Termin vom 25. März nicht eingehalten wurde; fordert die staatlichen kongolesischen Stellen und insbesondere die nationale unabhängige Wahlkommission auf, für die nächsten Wahlen im Land, d.h. für die Provinz- und Kommunalwahlen, einen detaillierten Zeitplan zu erstellen, damit sie innerhalb einer vernünftigen Frist durchgeführt und die Bedingungen der Transparenz, der Glaubwürdigkeit und der Zuverlässigkeit gewährleistet werden können;
12. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zu prüfen, ob die finanzielle Unterstützung der EU für die Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo an die Bedingung geknüpft werden sollten, dass die Empfehlungen der Wahlbeobachtermission der EU auch wirklich umgesetzt werden;
13. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Sicherheitslage und die humanitäre Lage im Land nach wie vor eine Bedrohung der Stabilität in der Region darstellen und betont, dass Frieden, Sicherheit, Demokratie und gute Regierungsführung Grundvoraussetzungen für eine langfristige Entwicklung der Demokratischen Republik Kongo sind;
14. fordert die Länder der Region der Großen Seen und die internationale Gemeinschaft auf, sich weiterhin energisch für die Förderung des Friedens, der Stabilität, der Demokratie und der guten Regierungsführung in der Region zu engagieren;
15. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, die Bemühungen der kongolesischen staatlichen Stellen und der regionalen Organisationen zur Förderung der Demokratie, der guten Regierungsführung und der Durchführung freier und transparenter Wahlen zu unterstützen;
16. fordert die kongolesischen staatlichen Stellen auf, die afrikanische Charta zu Demokratie, Wahlen und Regierungsführung so bald wie möglich zu ratifizieren;
17. fordert, dass sämtliche Empfehlungen des Abschlussberichts der Wahlbeobachtermission der Europäischen Union berücksichtigt werden und fordert die Kommission auf, darauf zu achten, dass diese Empfehlungen einen Beitrag zu dem Dialog leisten können, den alle Gruppen der kongolesischen Bevölkerung unverzüglich in die Wege leiten sollten;
18. beauftragtseinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Afrikanischen Union, den Regierungen der Region der großen Seen, dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und den staatlichen Stellen der Demokratischen Republik Kongo zu übermitteln.