Entschließungsantrag - B7-0316/2012Entschließungsantrag
B7-0316/2012

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Thema Öffentliche Konsultationen und ihre Verfügbarkeit in sämtlichen Sprachen der EU

11.6.2012 - (2012/2676(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Morten Løkkegaard, Hannu Takkula, Izaskun Bilbao Barandica, Ramon Tremosa i Balcells, Nathalie Griesbeck im Namen der ALDE-Fraktion
Malika Benarab-Attou, Raül Romeva i Rueda, François Alfonsi, Ana Miranda, Jean-Jacob Bicep, Catherine Grèze im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Verfahren : 2012/2676(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0316/2012
Eingereichte Texte :
B7-0316/2012
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Angenommene Texte :

B7‑0316/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Thema Öffentliche Konsultationen und ihre Verfügbarkeit in sämtlichen Sprachen der EU

(2012/2676(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. Oktober 2010 zur Intelligenten Regulierung in der Europäischen Union, in der angekündigt wird, dass die Kommission im Jahr 2011 ihre Konsultationspolitik überprüfen wird (COM(2010)0543),

–   unter Hinweis auf Mitteilung der Kommission vom 13. April 2011 zum Thema „Binnenmarktakte: Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen – Gemeinsam für neues Wachstum“ (COM(2011)0206),

–   unter Hinweis auf die auf dem Binnenmarktforum am 3. und 4. Oktober 2011 angenommene Erklärung von Krakau,

–   unter Hinweis auf die Anfrage zur schriftlichen Beantwortung vom 14. März 2011 an die Kommission zur Kommunikationsstrategie der Kommission – öffentliche Aussprachen (E-002327/2011),

–   unter Hinweis auf die Anfrage zur mündlichen Beantwortung vom 22. März 2011 an die Kommission zu öffentlichen Konsultationen und ihre Verfügbarkeit in sämtlichen Sprachen der EU (X‑XXXXXX),

–   unter Hinweis auf die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Kommission vorgeschlagen hat, das Jahr 2013 zum Europäischen Jahr der Bürger auszurufen, in dem die mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Vorteile und Rechte besser vermittelt werden sollen und die aktive Mitwirkung der Bürger an der Politikgestaltung in der Union gefördert werden soll;

B.  in der Erwägung, dass Menschen mit Behinderungen größere Schwierigkeiten haben, da sie zugängliche Formate für die Erleichterung der Kommunikation benötigen;

C. in der Erwägung, dass die Teilhabe der Öffentlichkeit ein wesentliches Element des demokratischen Regierens ist; in der Erwägung, dass gut geplante und kommunizierte öffentliche Konsultationen zu den wichtigsten Instrumenten gehören, um die Transparenzpolitik der EU zu fördern; in der Erwägung, dass das Potential der öffentlichen Konsultationen, die Kommunikations‑ und Informationslücke zwischen Bürgern und der EU zu schließen, bisher nicht voll ausgeschöpft worden ist;

1.  fordert die Kommission auf, aktiv die Kommunikation mit normalen Bürgern zu suchen, indem umfassend von den bestehenden Kommunikationskanälen Gebrauch gemacht wird, um der allgemeinen Öffentlichkeit Konsultationen bekannt zu machen und diese mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Interessenträgern gezielt durchzuführen;

2.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass das Recht jedes Unionsbürgers, sich in sämtlichen Amtssprachen der Union an die Organe der EU zu wenden, umfassend respektiert und umgesetzt wird, indem dafür Sorge getragen wird, dass öffentliche Konsultationen in sämtlichen Amtsprachen der Europäischen Union zur Verfügung gestellt werden, dass alle Konsultationen gleich behandelt werden, und dass es im Hinblick auf die Konsultationen keine Diskriminierung aufgrund der Sprache gibt;

3.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Recht der Menschen mit Behinderungen angehört zu werden, zu gewährleisten, indem zugängliche Formate verwendet werden;

4.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass alle Konsultationen für normale Bürger verständlich sind und während eines ausreichend langen Zeitraums durchgeführt werden, um eine große Beteiligung zu ermöglichen;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission zu übermitteln.