ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Vorbereitung des Arbeitsprogramms der Kommission für 2013
27.6.2012 - (2012/2688(RSP))
gemäß Artikel 35 Absatz 5 der Geschäftsordnung
Emilie Turunen im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0346/2012
B7‑0348/2012
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Vorbereitung des Arbeitsprogramms der Kommission für 2013
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf das Arbeitsprogramm der Kommission 2012 (COM(2011)777),
– unter Hinweis auf die Rahmenvereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission vom 20. Oktober 2010, insbesondere Anlage IV dieser Vereinbarung,
– unter Hinweis auf das Ergebnis des regelmäßigen Dialogs mit den parlamentarischen Ausschüssen,
– gestützt auf Artikel 35 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die gegenwärtige wirtschaftliche, soziale und ökologische Krise eine starke europäische Führung und eine stärkere Integration auf der Ebene der EU notwendiger denn je macht;
B. in der Erwägung, dass es keinen dauerhaften Ausweg aus dieser Krise geben kann, wenn man sich auf die Politik verlegt, die die Krise herbeigeführt hat; in der Erwägung, dass es an der Zeit wäre, unser Modell im Sinne eines weiter gefassten politischen Konzepts zu überdenken, in dem die Menschen und der Schutz der Umwelt in den Mittelpunkt der Politikgestaltung gestellt werden und die Schaffung von Wohlstand und optimalen Chancen für alle angestrebt wird;
C. in der Erwägung, dass die Tätigkeit der Kommission danach zu beurteilen ist, wie die Herausforderungen bewältigt werden, die verbunden sind mit der Überwindung dieser Dreifachkrise, der Verteidigung des gemeinschaftlichen Ansatzes, der Definition der Rolle der EU auf weltweiter Ebene durch politische Maßnahmen in den Bereichen Menschenrechte, Entwicklung, Handel und Außenpolitik sowie der Umwandlung der EU in einen demokratischeren Raum, der für ihre Einwohner zugänglich ist und in dem deren Bürgerrechte garantiert werden und für Transparenz und demokratische Kontrolle gesorgt wird, wobei bezüglich all dieser Aspekte neue Ideen und entschlossenes Handeln erforderlich sind;
Umgang mit der Krise
1. hebt hervor, dass ein starkes und ausdrückliches Engagement und ein dementsprechender Fahrplan für eine vertiefte und umfassendere Wirtschafts- und Währungsunion mit einem glaubwürdigen Weg zu einer Bankenunion und einer stärkeren fiskalischen und politischen Integration, die auf einer stärkeren demokratischen Legitimation beruht, notwendige Voraussetzungen für den Fortbestand der gemeinsamen Währung sind;
2. betont, dass zu diesem Zweck konkreten Maßnahmen zur Schaffung einer Bankenunion im Euro-Währungsgebiet unverzüglich Vorrang eingeräumt werden muss, um den Kreislauf negativer Rückkopplungen zwischen inländischen Banken und den jeweiligen Staaten zu durchbrechen; fordert die Kommission auf, innerhalb weniger Monate eine Reihe von Legislativvorschlägen vorzulegen, die ihrem Arbeitsprogramm hinzuzufügen sind und unter anderem folgende Bereiche betreffen:
– eine gemeinsame Aufsichtsbehörde mit der Befugnis zu endgültigen Entscheidungen, zumindest in Bezug auf im Inland bzw. länderübergreifend systemrelevante Banken;
– ein gemeinsames Einlagensicherungssystem, das auf die Stärkung des Vertrauens der Einleger und die Abwendung eines plötzlichen Ansturms auf die Banken abzielt;
– eine gemeinsame Bankenabwicklungsbehörde für systemrelevante und länderübergreifend tätige Institute, die mit einem gemeinsamen Abwicklungsfonds auszustatten ist, dessen Volumen für die glaubwürdige Bewältigung von Systemkrisen ausreicht und direkt von den Banken selbst finanziert wird, damit sich die Lasten verteilen und die etwaigen Kosten für die Steuerzahler soweit wie möglich begrenzt werden;
– ein einheitliches Regelwerk für die Aufsicht über alle Banken und einen einheitlichen Makroaufsichtsrahmen zur Abwendung einer weiteren Zersplitterung des Finanzmarkts;
– einen Legislativvorschlag für eine Strukturreform des Bankensektors im Euro-Währungsgebiet, durch die eine tatsächliche Trennung der zentralen Bankdienstleistungen für die Realwirtschaft von spekulativen Tätigkeiten auf den Finanzmärkten herbeigeführt wird und die auf die Abschaffung von Instituten abzielt, die als zu groß oder zu komplex zum Scheitern gelten;
– einen Regelungsrahmen nach dem Grundsatz „gleiche Risiken, gleiche Vorschriften“, mit dem verhindert wird, dass sich Nichtbanken, die bankähnliche Tätigkeiten ausüben und mit Banken interagieren, dem Regulierungszugriff entziehen;
– glaubwürdige und regelmäßige Belastungstests der finanziellen Leistungsfähigkeit von Banken, mit denen die frühzeitige Erkennung von Problemen und die erfolgreiche Konzipierung des Umfangs von Gegenmaßnahmen begünstigt werden;
3. fordert die Kommission auf, als kurzfristige Überbrückungsmaßnahme die rechtlichen und praktischen Modalitäten klarzustellen, die erforderlich sind, um mit Risiken behaftete Bankinstitute in den Mitgliedstaaten, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind, unmittelbar durch den ESM zu rekapitalisieren, sowie dem ESM eine Banklizenz zu erteilen;
4. fordert die Kommission auf, den Instituten, die von staatlichen Beihilfen im Zusammenhang mit der Krise und von der Unterstützung durch Liquiditätslinien der EZB profitiert haben, mit Hilfe des wettbewerbspolitischen Rahmens strenge Regeln aufzuerlegen;
5. ist der Ansicht, dass die Einführung von in begrenztem Maße vergemeinschafteten Schulden als erste Etappe eines Fahrplans für vollständig ausgereifte Euro-Stabilitätsanleihen mit angemessenen ordnungspolitischen Sicherungssystemen notwendig ist, um die Tragfähigkeit der Wirtschafts- und Währungsunion im Einklang mit dem Standpunkt des Europäischen Parlaments zum sogenannten Zweierpack zu sichern; fordert deshalb die Kommission auf, einen Vorschlag für die sofortige Einrichtung eines europäischen Tilgungsfonds sowie die sofortige Emission gemeinsamer kurzfristiger Schuldtitel in Form von Euro-Schuldscheinen vorzulegen, um die Zinsaufschläge zu senken, die Mitgliedstaaten vor panikbedingten negativen externen Effekten zu schützen und den Kreislauf negativer Rückkopplungen zwischen der Staatsverschuldungs- und der Bankenkrise zu durchbrechen;
6. vertritt die Auffassung, dass die aktuelle Rezessionsspirale im Euro-Währungsgebiet ein entschlosseneres Handeln der Kommission erfordert, um die Flexibilität der EU-Rechtsvorschriften im Bereich Fiskalpolitik in vollem Umfang und vorausschauend zu nutzen und dadurch im Fall eines heftigen Wirtschaftsabschwungs eine differenzierte Herangehensweise an die Haushaltskonsolidierung zu ermöglichen; fordert in diesem Sinne die Kommission auf, eine Reihe von Vorschlägen im Rahmen einer Initiative für nachhaltiges Wachstum im Einklang mit dem Standpunkt des Europäischen Parlaments zum sogenannten Zweierpack vorzulegen, die darauf abzielt, langfristige Investitionen zu fördern und die Strukturreformen zu ergänzen, die für den ökologischen Umbau der EU-Wirtschaft und einen mit der Schaffung zahlreicher Arbeitsplätze im Umweltbereich verbundenen Aufschwung notwendig sind;
7. hält es für dringend geboten, die übermäßigen makroökonomischen Ungleichgewichte dauerhaft und symmetrisch zu verringern, damit die WWU widerstandsfähiger wird; harrt mit Interesse der von der Kommission geplanten Studie, die sich mit den Möglichkeiten befasst, wie Staaten mit Leistungsbilanzüberschüssen zu einem Gesamtausgleich beitragen könnten; sieht dem verbesserten Scoreboard für makroökonomische Ungleichgewichte erwartungsvoll entgegen, das 2012 eingeführt werden und mehrere neue Indikatoren enthalten soll, die Aufschluss über den Zusammenhang zwischen makroökonomischen Ungleichgewichten und den Entwicklungen im Finanzsektor geben sollen;
8. betont, dass die Kommission ihre Mitteilung über die Doppelnichtbesteuerung so nachbereiten muss, dass konkrete Änderungen im EU-Steuerrecht vorgenommen werden, um die Schlupflöcher zu stopfen, die von Unternehmen genutzt werden, um sich der Besteuerung zu entziehen; bekräftigt, dass die (noch ausstehende) Nachbereitung der Mitteilung über Steueroasen in umfassende Legislativvorschläge münden muss, in denen alle Aspekte von Steueroasen und Steuerumgehung angegangen werden; fordert die Kommission auf, sich von den Mitgliedstaaten, die den Willen kundgetan haben, sich im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit nach Artikel 331 AEUV an der Einführung einer Finanztransaktionssteuer zu beteiligen, ihre diesbezügliche Beteiligung gewissenhaft bestätigen zu lassen;
9. fordert die Kommission auf, Artikel 9 AEUV in alle ihre Vorschläge zu integrieren, das heißt den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, mit der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, mit der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung sowie mit einem hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Gesundheitsschutzes Rechnung zu tragen, und folglich ausgewogene Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester und allen Rechtsvorschriften in Bezug auf die Finanz- und Wirtschaftskrise zu unterbreiten; fordert die Kommission auf, länderspezifische Empfehlungen und den Jahreswachstumsbericht vorzulegen und darin auf alle Ziele der Strategie Europa 2020 und ihre Leitziele einzugehen;
10. fordert die Kommission auf, den (geplanten) Empfehlungen des Rates zur Jugendgarantie und einem Qualitätsrahmen für Praktika nachzukommen und Legislativmaßnahmen im Hinblick auf die Steigerung der Beschäftigungsquote von Jugendlichen zu treffen und Gemeinschaftsmittel in diese Richtung umzuleiten;
11. begrüßt den Ansatz, den die Kommission zum Beschäftigungspaket in der Mitteilung „Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten“ vorgelegt hat, in der sie anerkennt, dass ein Übergang zu einer umweltverträglichen, ressourcenschonenden Wirtschaft notwendig ist, und würdigt den seit langer Zeit geforderten Wechsel zu einer Politik für die Schaffung von Arbeitsplätzen; fordert die Kommission auf, die zentralen beschäftigungspolitischen Maßnahmen weiterzuverfolgen, sich dafür einzusetzen, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen im Umweltbereich in die diesbezüglichen nationalen Pläne integriert wird, und Investitionen in den Bereichen Ressourceneffizienz und erneuerbare Energieträger zu fördern;
Eine intelligente, nachhaltige und integrative Europäische Union
12. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie vorzulegen, falls die Verhandlungen der Sozialpartner scheitern;
13. fordert die Kommission auf, die Strategie für Gesundheit und Sicherheit 2013–2020, falls nicht noch im Jahr 2012, so doch so bald wie möglich vorzulegen, wie es im Bericht Delli des Europäischen Parlaments über die Halbzeitbilanz der Strategie der Europäischen Union für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007–2012 (2011/2147) gefordert wurde;
14. vertritt die Auffassung, dass die Krise als Chance zur Umgestaltung des EU-Modells für die gesellschaftliche Entwicklung zu einer hocheffizienten Wirtschaft genutzt werden sollte, die auf erneuerbaren Energieträgern beruht und den Herausforderungen des Klimawandels widersteht; betont, dass die Kommission Vorschläge für konkrete Maßnahmen zu einem Energie- und Klimapaket 2030 vorlegen muss, das auf den jetzigen drei Säulen – Verringerung der Treibhausgasemissionen, erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz – beruht;
15. fordert die Kommission auf, für 2013 umfassende Legislativmaßnahmen in den Bereichen Ressourceneffizienz und Klimaschutz vorzuschlagen, die sich auf eine absolute Verringerung des Ressourcenverbrauchs, die Verringerung der CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge, die Überprüfung der Politik in Bezug auf die Luftqualität und der Ökodesign-Richtlinie und die Anpassung der Lastenteilungsentscheidung beziehen;
16. bringt entschieden seine Kritik darüber zum Ausdruck, dass die Kommission immer noch keine Legislativvorschläge vorgelegt bzw. die Überprüfungen von Rechtsvorschriften immer noch nicht durchgeführt hat, die sie im Bereich Umweltpolitik bereits 2011 oder noch früher angekündigt bzw. zugesagt hatte, insbesondere im Hinblick auf die NOx-Emissionen des Luftverkehrs, den Lärmschutz, die Information der Verbraucher zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen bei Kraftfahrzeugen, den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile sowie Regelungsaspekte bei Nanomaterialien; bekräftigt darüber hinaus seine Forderung, dass die Kommission alle für 2012 angekündigten Legislativvorschläge vorlegt, vor allem die angekündigten Pakete zur Überarbeitung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse, zu den Emissionen des Seeverkehrs, zur Verringerung der Emissionen fluorierter Treibhausgase und zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und Kleinlastkraftwagen im Zusammenhang mit den Zielen für 2020;
17. erklärt sich nach wie vor fest davon überzeugt, dass die Kernenergie keinen Platz in einer nachhaltigen Energiezukunft hat; betont jedoch, dass auch in der Phase des Ausstiegs aus der Kernenergie die höchsten Sicherheitsnormen gewährleistet sein müssen; bekräftigt, dass der Ausstieg bei den gefährlichsten Kernkraftwerken beginnen muss; fordert ein demokratischeres Verfahren, insbesondere die Anwendung des Mitentscheidungsverfahrens, in Angelegenheiten, die die Kernenergie betreffen, wie es für alle anderen Energiequellen der Fall ist;
18. fordert die Kommission nachdrücklich auf, einen Legislativvorschlag vorzulegen, durch den das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die aus geklonten Tieren und ihren Nachkommen gewonnen werden, verboten wird, und einen neuen Legislativvorschlag zu neuartigen Lebensmitteln unter Berücksichtigung der Standpunkte des EP vorzulegen, die im Zusammenhang des vorausgegangenen (erfolglosen) Gesetzgebungsverfahren dargelegt wurden; fordert die Kommission darüber hinaus nachdrücklich auf, im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates „Umwelt“ vom 4. Dezember 2008 für die ordnungsgemäße Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt zu sorgen, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung;
19. vertritt die Auffassung, dass Eingriffe in das genetische Gemeingut, insbesondere durch die Patentierung konventioneller Pflanzen- und Tierzuchtverfahren in der Landwirtschaft im Widerspruch zur Nahrungsmittelsicherheit in der EU und weltweit stehen, weil dadurch die Bewirtschaftungs- und Zuchtfreiheit und der seit Jahrtausenden freie Austausch des Genbestands als Grundlage der Nahrungsmittelerzeugung auf der Erde beeinträchtigt werden;
20. fordert die Kommission auf, ihre zentralen Vorschläge zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik entschieden zu vertreten und sich damit Initiativen seitens der Mitgliedstaaten und des Rates zu widersetzen, die auf die Verwässerung ihrer ambitionierten Vorschläge abzielen; legt der Kommission nahe, den Umfang der Koppelung von Direktzahlungen an die Landwirte an ökologische und soziale Auflagen und die tatsächliche Einführung dieses Systems noch genauer auszuarbeiten, um unionsweit für mehr Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelerzeugung zu sorgen; weist erneut darauf hin, dass gesunde, robuste und widerstandsfähige Ökosysteme die Grundlage für nachhaltiges Wachstum bilden, insbesondere in Sektoren, die auf Lebewesen und natürliche Ressourcen angewiesen sind;
21. unterstützt den Vorschlag der Kommission, eine Obergrenze für Direktzahlungen und deren Koppelung an die Beschäftigungs- und Umweltbilanz der landwirtschaftlichen Betriebe einzuführen; bekräftigt, dass die Kommission im Rahmen ihres Arbeitsprogramms die Initiative ergreifen sollte, die mit den entwicklungspolitischen Zielen der EU unvereinbaren Ausfuhrerstattungen endgültig abzuschaffen;
22. lehnt es ab, zur Unterstützung von Landwirten auf den Reservebetrag für Krisen im Agrarsektor und den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zurückzugreifen, weil dies bedeuten würde, dass die Europäische Union diese Mittel als Ausgleich für Freihandelsabkommen mit negativen Auswirkungen ansieht; betont, dass die Kommission eine schlüssige Herangehensweise an Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums wählen und dabei handels-, umwelt- und entwicklungspolitischen Aspekten Rechnung tragen muss, das heißt, in einem bestimmten Sektor erzielte oder geförderte Vorteile sollten nicht zu denjenigen in einem anderen Sektor im Widerspruch stehen oder durch diejenigen in einem anderen Sektor zunichte gemacht werden, und mit dieser schlüssigen Herangehensweise sollte darauf abgezielt werden, dass die Wirtschaftstätigkeit im ländlichen Raum belebt wird und die Landwirte ihre Betriebe unter dem Leitmotiv Nachhaltigkeit im Interesse der langfristigen Ernährungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung fortführen;
23. begrüßt die Initiative der Kommission, den Umfang von Partnerschaften von unten nach oben zwischen Landwirten, Verbrauchern und der Zivilgesellschaft auszuweiten, indem die LEADER-Methode auf alle Strukturfonds angewandt wird; legt der Kommission jedoch nahe, den Grundsatz der Zweckbindung bestimmter Prozentsätze der GAP-Haushaltsmittel für den Aufbau dieser Partnerschaften und für bestimmte agrarökologische Maßnahmen nicht aufzugeben, damit der notwendige Wandel in der Landwirtschaft zu nachhaltig wirtschaftenden und integrierten Betrieben vollzogen werden kann und die Landwirtschaft den Herausforderungen gewachsen ist, die sich durch den Klimawandel, den Verlust an biologischer Vielfalt, den Rückgang der Fruchtbarkeit des Bodens und die Verschlechterung der Wasserqualität stellen;
24. sieht der Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Rat an einer tiefgreifenden und radikalen Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik mit Interesse entgegen und legt der Kommission nahe, ihr Ziel der Erhaltung der Fischbestände in reichlichen Mengen, die über denjenigen liegen, die den höchstmöglichen Dauerertrag ermöglichen, nicht aufzugeben; erklärt sich besorgt über die Auswirkungen, die die Privatisierung des Rechts auf Ausübung einer Fangtätigkeit auf die Fischbestände und Fischereigemeinden haben könnte; weist erneut darauf hin, dass die Auffüllpläne ein entscheidender Bestandteil einer nachhaltigen Fischereipolitik sind, und fordert die Kommission auf, an Artikel 43 Absatz 2 AEUV als Rechtsgrundlage für ihre Vorschläge festzuhalten und den Rückgriff auf Artikel 43 Absatz 3 AEUV auf Vorschläge zu beschränken, die ausschließlich die Festsetzung und Aufteilung der Fangmöglichkeiten betreffen;
25. stellt fest, dass die Durchführungsmaßnahmen des Legislativpakets für die Kohäsionspolitik auf deren Ökologisierung ausgerichtet sind und die Grundsätze der Partnerschaft und des Regierens auf mehreren Ebenen in vollem Umfang zu achten sind;
26. begrüßt die Absicht der Kommission, die Blockadehaltung des Rates zum EU-Solidaritätsfonds durch das Vorlegen eines neuen Vorschlags zu überwinden;
27. fordert die Kommission auf, ein viertes Eisenbahnpaket vorzuschlagen, das stärkere Anreize für die Verbesserung des einheitlichen Schienenverkehrsraumes enthält, was die Finanzierung, Interoperabilität, Fahrgastrechte, länderübergreifende Fahrscheine, Informationen und Dienstleistungen betrifft;
28. legt der Kommission nahe, ihren Vorschlag für eine Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen aus dem Flughafenpaket herauszunehmen;
29. fordert die Kommission auf, erste Schritte zur Internalisierung externer Kosten für den gesamten Straßenverkehrssektor in ihre Vorschläge für ein Straßenverkehrspaket aufzunehmen;
30. betont die strategische Bedeutung der Binnenmarktakte in Bezug auf die Verwirklichtung von nachhaltigem und integrativem Wachstum und auf eine ausgewogene Herangehensweise an eine zweite Auflage der Binnenmarktakte, in der den wirtschafts-, sozial- und umweltpolitischen Dimensionen gleichermaßen Rechnung getragen wird;
31. erachtet es als besonders wichtig, dafür zu sorgen, dass öffentliche Ausschreibungen für KMU und Kleinstunternehmen zugänglich sind, auch im Zusammenhang mit der Umstellung auf die elektronische Auftragsvergabe; fordert eine ordnungsgemäße Bewertung, wie sich die Dienstleistungsrichtlinie in der Praxis nicht nur auf das Wachstum, sondern auch auf die Beschäftigung und die Qualität der erbrachten Dienstleistungen auswirkt; fordert eine Stärkung der Marktaufsicht im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit;
32. ist der Ansicht, dass dem Schutz schutzbedürftiger Verbraucher Vorrang auf der verbraucherpolitischen Agenda eingeräumt werden sollte, insbesondere in Bezug auf Verbraucherkredite und Online-Glücksspiele; fordert die Einführung eines wirksamen, erschwinglichen und zugänglichen Mechanismus für Sammelklagen für alle Verbraucher in Europa;
33. fordert die Kommission im Zusammenhang mit der Annahme und Umsetzung der Pakete für Forschung und Innovation im MFR auf,
– auf Ausgewogenheit zwischen der Verwirklichung der Ziele im Bereich Wettbewerbsfähigkeit und der Schaffung von Vorteilen für die EU-Bürger und die Gesellschaft als Ganze hinzuwirken,
– dafür zu sorgen, dass durch die Öffnung des Innovationsprozesses und den Grundsatz des freien Zugangs so viele Vorteile wie möglich aus der Schaffung und Weitergabe von Wissen gezogen werden können,
– nicht auf Technologieentwicklung und Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeiten einzubeziehen,
– die umfangreiche Beteiligung von gesellschaftlichen Akteuren wie Organisationen der Zivilgesellschaft und KMU zu fördern;
34. betont darüber hinaus, dass öffentlich‑private Partnerschaften keine „geschlossenen Gesellschaften“ mehr darstellen sollten, und fordert die Kommission auf, die öffentlich‑privaten Partnerschaften einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, um Leitungs‑ und Verwaltungsstrukturen zu schaffen, in deren Rahmen zu einer breiten Beteiligung gesellschaftlicher Akteure beigetragen wird, die Beteiligung von KMU gefördert wird und es nicht zu Interessenkonflikten kommt;
35. fordert die Kommission auf, die Umsetzung des Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation und insbesondere den Status quo der Netzneutralität in der EU zu prüfen, und zwar speziell in Bezug auf Verstöße gegen diesen Grundsatz;
36. fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung von Vorschlägen zur Überarbeitung der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke und der Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken die rechtlichen Probleme angemessen zu berücksichtigen, die im Rahmen der Kontroverse um das ACTA‑Abkommen deutlich geworden sind;
37. fordert die Kommission auf, den Vorschlag zum Thema der kollektiven Rechteverwertung nicht weiter hinauszuzögern, wie es noch im Juli 2012 geplant war, um den grenzüberschreitenden Güter- und Dienstleistungsverkehr auf dem europäischen Binnenmarkt zu fördern und die Verwertungsgesellschaften besser zu organisieren und dafür zu sorgen, dass sie gut funktionieren;
38. erachtet die derzeit für die Anwendung des Grundsatzes der gleichen Bezahlung von Männern und Frauen geltenden Rechtsvorschriften für unwirksam und nicht durchsetzbar; fordert die Kommission auf, entsprechend den Forderungen im Rahmen der am 13. März 2012 angenommenen Entschließung des Parlaments mit der Überprüfung der derzeit geltenden Gesetzgebung zu beginnen;
39. fordert die Kommission auf, entsprechend den im Rahmen des Aktionsplans von Stockholm gegebenen Versprechen und den Forderungen des Parlaments im Rahmen mehrerer Entschließungen und der aktuellsten Forderung im Rahmen des Svensson‑Berichts vom April 2011 eine umfassende Strategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu lancieren; stellt erneut fest, dass die Kommission ein strafrechtliches Instrument zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt vorlegen muss;
40. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für einen Rechtsakt für verschiedene Arten von Urlaub (Vaterschafts- und Adoptionsurlaub, Erziehungsurlaub oder Urlaub zur Pflege betreuungsbedürftiger Familienmitglieder) vorzulegen, um die Vereinbarkeit des Berufs-, Familien- und Privatlebens zu verbessern, mit dem gleichzeitig die Blockadehaltung des Rates in Bezug auf die Vorschriften für den Mutterschaftsurlaub aufgelöst werden könnte;
41. begrüßt den Gesetzgebungsvorschlag der Kommission für ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Männern und Frauen in Vorständen von börsennotierten Unternehmen und weist darauf hin, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern für das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der EU von entscheidender Bedeutung ist;
42. betont, wie wichtig der erfolgreiche Abschluss der Gesetzgebungsverfahren in Bezug auf die kommenden mehrjährigen Programme in den Bereichen Kultur und Bildung ist, und weist in diesem Zusammenhang auf die Kontroverse hin, die in Bezug auf die Rechtsgrundlage besteht, die für das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ gewählt wurde; besteht in diesem Rahmen darauf, dass die kulturelle und sprachliche Vielfalt in Bezug auf alle neuen Dokumente und Programme aufrechterhalten wird, und dass die Schlüsselrolle von Künstlern und Kreativen geachtet wird, insbesondere im Hinblick auf deren Arbeit im Internet, und unterstützt den Aufbau von Europeana sowohl im Hinblick auf den Regelungsrahmen als auch auf die Finanzierung;
43. begrüßt die Ankündigung zweier Vorschläge über politische Parteien in Europa, die darauf abzielen, politischen Parteien im Rahmen des EU‑Rechts den Status einer Rechtspersönlichkeit zu verleihen und die finanziellen Bestimmungen über die besonderen Bedürfnisse anzupassen, die in Bezug auf die Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den Verträgen bestehen; betont, dass die Kommission als Hüterin der Verträge ein Interesse daran haben sollte, dass die Institutionen bei der Ermittlung möglicher Verstöße gegen die Umsetzung von Unionsrecht und der diesbezüglichen Lösungsfindung zusammenarbeiten, und fordert die Kommission daher auf, sich konstruktiv an der Ausarbeitung einer Vereinbarung zwischen den Institutionen zu beteiligen, um die Bestimmungen über das Untersuchungsrecht des Parlaments gemäß Artikel 216 AEUV zu stärken;
44. fordert die Kommission auf, den Schengen‑Besitzstand entschlossen zu verteidigen und den Vorschlag zum Schengen‑Evaluierungsmechanismus und zur Änderung des Schengener Grenzkodex aufrechtzuerhalten, wonach die EU ein Raum ohne Binnengrenzen bleibt und in diesem Sinne entwickelt wird und auch der gemeinsame europäische Ansatz zur Entscheidungsfindung gewahrt bleibt; fordert die Kommission darüber hinaus auf, an der derzeit für die beiden Vorschläge gewählten Rechtsgrundlage festzuhalten und dabei den Vorrechten des Europäischen Parlaments als Mitgesetzgeber im Bereich der Grenzverwaltung im Rahmen des Abkommens von Schengen Rechnung zu tragen;
45. fordert eine Grenzverwaltungspolitik der EU, in deren Rahmen die Grundrechte, der Besitzstand im Asylbereich und das Recht auf Freizügigkeit umfassend geachtet werden; fordert, dass die Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit und die Privatsphäre des Einzelnen bei der Entwicklung eines intelligenten Grenzschutzsystems eingehalten werden;
46. fordert ein Einreise-/Ausreisesystem, in dessen Rahmen die Freizügigkeit von Personen über die Außengrenzen hinaus gewährleistet bleibt bzw. erleichtert wird und die Europäische Union zu einem offenen und zugänglichen Raum entwickelt wird; bedauert die Entwicklung eines Grenzverwaltungssystems der Überwachung und Kontrolle, mit dem in jedem Falle die Privatsphäre und die Unversehrtheit von Personen verletzt wird, die die Außengrenzen der EU überschreiten; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag vorzulegen, der den Verpflichtungen der Union im Hinblick auf die Grundrechte voll und ganz entspricht;
47. erwartet die Überarbeitung der Verordnung über die Europäische Agentur für Grundrechte, in deren Rahmen diese mit dem Vertrag von Lissabon in Einklang gebracht wird, und die zur Stärkung der Rolle und der Unabhängigkeit der Agentur führen wird, bei der jedoch die Vorschläge des Parlaments berücksichtigt werden müssen; fordert die Kommission auf, ihrer Verpflichtung, in Bezug auf jeden Gesetzesvorschlag eine Abschätzung der Folgen auf die Grundrechte durchzuführen, nachzukommen;
48. fordert eine EU‑Politik der Rechtsdurchsetzung, in deren Rahmen den Verpflichtungen und Vorschriften der Union in Bezug auf die Grundrechte Rechnung getragen wird, deren Schwerpunkt auf der Vorbeugung von Straftaten und auf Sozialarbeit liegt, die nicht auf Repressalien und Überwachungsinitiativen abstellt, und in deren Rahmen die Bekämpfung von Finanz-, Wirtschafts- und Umweltverbrechen Vorrang hat, da die Durchschnittsbevölkerung hiervon am stärksten betroffen ist und derartige Verbrechen ihr Vertrauen in die EU in der derzeitigen Krise brechen;
49. fordert die Kommission auf, Vorschläge für Rechtsvorschriften vorzulegen, mit denen dafür gesorgt wird, dass in Strafsachen Verdächtige und Beschuldigte sowie Personen in Untersuchungshaft in Strafverfahren Rechtsbeistand erhalten, damit das Vertrauen in die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen gestärkt wird;
50. begrüßt das Datenschutzpaket der Kommission; fordert den Rat und die Kommission auf, alles an die Annahme umfassender Standards zu setzen, die den Verpflichtungen der Union in Bezug auf die Grundrechte entsprechen;
Europa in der Welt
51. betont, wie wichtig es ist, den Beitrittsprozess der westlichen Balkanstaaten zu verbessern und ihn in dieser Hinsicht stärker an messbaren Maßstäben auszurichten, ihn transparenter und offener sowie in gegenseitiger Verantwortung zu gestalten; fordert die Kommission auf, neue, überzeugende und echte Anstrengungen zu unternehmen, um den Erweiterungsprozess zu beleben, und im Rahmen ihrer Erweiterungspolitik Bedingungen wie beispielsweise dem konstruktiven politischen Dalag, der Konsolidierung der Rechtstaatlichkeit einschließlich der Gewährleistung der Meinungsfreiheit und des Schutzes der Minderheitenrechte, der wirksamen Bekämpfung von Korruption und organisiertem Verbrechen, der Stärkung der Wirksamkeit und der Unabhängigkeit der Justiz, der Verbesserung der Verwaltungskapazitäten und Belegen für die Umsetzung des gemeinsamen Besitzstandes, der Überwindung der Spannungen zwischen den verschiedenen ethnischen und religiösen Gruppen, der Handhabung der Situation von Flüchtlingen und Vertriebenen sowie der Lösung von noch ausstehenden bilateralen Fragen Vorrang einzuräumen;
52. begrüßt den laufenden Prozess der Annahme einer EU‑Strategie für Menschenrechte und Demokratie, mit der für ein höheres Maß an Kohärenz, Konsistenz, Wirksamkeit und Sichtbarkeit der Menschenrechtspolitik der EU gesorgt sein wird; fordert, dass so schnell wie möglich eine interinstitutionelle Menschenrechtserklärung ausgearbeitet wird; unterstützt insbesondere die Annahme eines EU‑Aktionsplans unter Beteiligung der Kommission, des EAD und der Mitgliedstaaten; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, für dessen vollständige Umsetzung zu sorgen, und zwar insbesondere, um im Rahmen der systematischen Ausarbeitung von Folgenabschätzungen in Bezug auf Menschenrechte vor dem Abschluss aller Abkommen und während der diesbezüglichen Verhandlungen für erhöhte politische Kohärenz zu sorgen; erklärt seine Entschlossenheit, Artikel 218 AEUV in seiner Gesamtheit anzuwenden, laut dem das Europäische Parlament von der Kommission in allen Phasen des Verfahrens unverzüglich und umfassend unterrichtet wird;
53. vertritt die Auffassung, dass im Rahmen der neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik die Verpflichtung erfüllt werden muss, eine echte gesellschaftliche Partnerschaft zu schaffen, und unterstützt in diesem Zusammenhang die gemäß dem EU‑Aktionsplan getroffene Entscheidung, derartige Partnerschaften mit den Zivilgesellschaften von Drittstaaten – auch auf lokaler Ebene– aufzubauen; bekräftigt seine Unterstützung des Aufbaus eines interinstitutionellen Konsultations‑ und Überwachungsmechanismus für die Zivilgesellschaft für das ENI und alle anderen Instrumente, politischen Maßnahmen und Strategien;
54. fordert die Kommission auf, angemessene und konkrete Nachfolgeprogramme zu den Berichten der Wahlbeobachtungsmission der EU in enger Zusammenarbeit mit dem EAD und dem Europäischen Parlament zu entwickeln, wobei sichergestellt werden muss, dass diese Nachfolgeprogramme auch mit allen anderen Entwicklungsprogrammen verknüpft sind;
55. erachtet es als vorrangig, dass die Kommission ihre Praxis, mit den meisten Staaten der Welt tiefgreifende bilaterale Freihandelsabkommen abzuschließen, im Hinblick auf eine langfristige EU‑weite Industriepolitik prüft;
56. vertritt die Auffassung, dass durch eine Handelspolitik im Rahmen einer EU‑weiten Industriepolitik dazu beigetragen werden muss, den Produktionsstandort Europäische Union aufzuwerten, und dass dazu insbesondere die Nachhaltigkeitsnormen verbessert, die Markteinführung umweltfreundlicher Technologien vereinfacht und die Substitution nicht erneuerbarer und seltener Rohstoffe verstärkt werden muss; fordert die Kommission auf, eine langfristige Handelspolitik zu entwickeln, in der eindeutiger aufgezeigt wird, welche Industriesektoren in der EU innerhalb der kommenden 30 Jahre ausgebaut oder beibehalten werden und welche sich möglicherweise ernsthaften Schwierigkeiten gegenübersehen werden, und zwar auch, um eine offene und faire Debatte der Sozialpartner und Bürger in der Union zu ermöglichen und einem langfristigen Prozess der Umstellung und der Umqualifizierung für gefährdete Industriesektoren und ihre Beschäftigten den Weg zu ebnen;
57. betont, dass im Hinblick auf eine Reform der Welthandelsregeln die notwendigen Konsequenzen aus der Finanz-, Wirtschafts-, Klima-, Nahrungsmittel- und Energiekrise gezogen werden müssen, einschließlich einer Reform der handelspolitischen Schutzinstrumente, um Sozial- und Umweltdumping zu beseitigen;
58. bedauert die anhaltenden Schwierigkeiten, die in Bezug auf die Anpassung des Handelsbereichs an den Vertrag von Lissabon bestehen; bedauert, dass abzusehen ist, dass die Überprüfung des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) und die noch ausstehende Verordnung über den Marktzugang von AKP‑Staaten, die nicht Partei eines Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) sind, dem Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung und den Interessen und Anliegen von Entwicklungsländern nicht Rechnung tragen werden;
59. fordert die Kommission auf, neue Möglichkeiten zu finden, um die Normen im Hinblick auf die Verantwortung internationaler Unternehmen für Sozial- und Umweltrechte sowie mögliche Mittel für deren Umsetzung zu stärken, und zwar insbesondere im Hinblick auf mineralgewinnende Betriebe;
60. fordert eine Mitteilung über die Auswirkungen von Freihandelsabkommen mit Entwicklungsländern und ‑regionen auf die Förderung der Menschenrechte und die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung sowie über ihre Auswirkung auf den Zugang zu Lebensmitteln und auf die Ernährungssicherheit;
61. ist besorgt über die weitere Verbreitung von GVO‑Technologien in armen Ländern; vertritt die Auffassung, dass die EU eher in eine nachhaltige Agrarproduktion investieren sollte, um für Ernährungssicherheit zu sorgen, und dass sie davon Abstand nehmen sollte, Vorhaben zu fördern oder finanziell zu unterstützen, die mit der Entwicklung von Biotechnologie in Zusammenhang stehen;
62. besteht darüber hinaus darauf, dass rechtsverbindliche Nachhaltigkeitskriterien entwickelt werden, mit denen negative Auswirkungen auf das Klima, die Umwelt und die Gesellschaft infolge des Einsatzes und der Produktion von Biomasse zu Zwecken der Energieerzeugung vermieden werden;
Umsetzung
63. betont, dass der EU‑Haushalt trotz seiner geringen Höhe im Hinblick auf die Erreichung der gemeinschaftlich vereinbarten politischen Ziele der EU Ressourcen bündelt, als Katalysator wirkt und Größenvorteile sowie grenzüberschreitende Effekte bewirkt; ist fest davon überzeugt, dass der EU‑Haushalt ein sehr starkes Instrument ist, mit dem strategische Investitionen mit einem europäischen Mehrwert gefördert werden; besteht darauf, dass für den EU‑Haushalt neue Eigenmittel eingeführt werden müssen, damit die Strategie Europa 2020 und die im Rahmen des Vertrags von Lissabon festgelegten neuen Zuständigkeiten angemessen finanziert werden können, und weist darauf hin, dass in diesem Rahmen die einzelstaatlichen Beiträge zum Haushalt der EU abnehmen würden, was wiederum die Haushaltskonsolidierung auf nationaler Ebene erleichtern würde;
64. bekräftigt die Bereitschaft des Europäischen Parlaments, über den MFR (2014–2020) zu verhandeln, erinnert jedoch an seinen Standpunkt zur Verhandlung über den MFR, der besagt, dass es nicht bereit ist, der Verordnung über den nächsten MFR zuzustimmen, wenn keine politische Einigung über die Reform des Eigenmittelsystems erzielt wird, mit der Ausgleichszahlungen und andere Korrekturmechanismen abgeschafft und größere Transparenz, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit geschaffen werden, und dass es nicht möglich sein wird, die politischen Ziele der EU zu verwirklichen, wenn nicht ausreichende Finanzmittel aus einem soliden europäischen Haushalt dafür bereitgestellt werden;
65. ist besorgt über die Situation in Bezug auf die Zahlungen aus dem EU‑Haushalt; vertritt die Auffassung, dass die von der Kommission in ihrem Vorschlag für den Haushalt für das Jahr 2013 geforderte Höhe der Zahlungen ein striktes Minimum darstellt, das lediglich zur Begleichung ausstehender Verpflichtungen dient; fordert die Kommission auf, die Lage in Bezug auf die Zahlungen im Jahr 2013 genau zu überwachen und Entwürfe für Berichtigungshaushalte vorzulegen, falls notwendig; vertritt die Auffassung, dass das Problem fehlender Zahlungen im EU‑Haushalt im krassen Gegensatz zu der vom Europäischen Rat betonten Notwendigkeit steht, das Wachstum anzukurbeln;
66. fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Befugnisse zu nutzen und ihre Pflicht zu erfüllen, indem sie Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einleitet, die es versäumt haben, ihren Verpflichtungen nach EU‑Recht nachzukommen; stellt fest, dass der Ermessensspielraum, den die Verträge der Kommission im Zusammenhang mit dem Vertragsverletzungsverfahren einräumen, die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, die Anforderungen der Transparenz und der Offenheit und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stets wahren muss und das oberste Ziel dieses Ermessens, das darin besteht, die fristgemäße und korrekte Anwendung des EU-Rechts zu gewährleisten, niemals gefährden darf; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass Bürger/Beschwerdeführer nicht ausgeschlossen werden, wenn es um die Prüfung der Einhaltung von EU‑Recht geht, und ersucht die Kommission, einen Verfahrenskodex in Form einer Verordnung auf der neuen Rechtsgrundlage des Artikels 298 AEUV vorzuschlagen, in dem eine „offene, effiziente und unabhängige europäische Verwaltung“ gefordert wird;
67. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.