ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Prioritäten des Programms der Europäischen Kommission für 2013
27.6.2012 - (2012/2688(RSP))
gemäß Artikel 35 Absatz 3 der Geschäftsordnung und der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission
Gabriele Zimmer im Namen der GUE/NGL-Fraktion
B7‑0349/2012
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Prioritäten des Programms der Europäischen Kommission für 2013
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 35 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die EU derzeit die schwerste Wirtschafts-, Sozial- und Legitimitätskrise seit ihrer Gründung erlebt;
B. in der Erwägung, dass die bereits außerordentlich hohe Armut in der EU stetig zunimmt und inzwischen 84 Millionen Menschen, darunter 19 Millionen Kinder, betrifft; in der Erwägung, dass gleichzeitig der Reichtum zugenommen hat und größer ist als vor der Krise;
C. in der Erwägung, dass in den meisten Mitgliedstaaten bereits hohe und anhaltende Arbeitslosigkeit herrscht, insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit aber weiterhin zunimmt;
D. in der Erwägung, dass die EU-Organe weitere Restriktionen in Bezug auf die nationalen Haushalte beschlossen haben; in der Erwägung, dass diese Politik zu steigender Arbeitslosigkeit, umfassenden Lohnkürzungen, einem höheren Renteneintrittsalter sowie niedrigeren öffentlichen Ausgaben in Bereichen wie Bildung und Gesundheitswesen führen und die Nachfrage eindämmen, gleichzeitig jedoch der Weg für die Einleitung eines radikalen Liberalisierungsprogramms bereitet wird;
E. in der Erwägung, dass die Maßnahmen des Europäischen Rates, der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und des IWF zur Bewältigung der Krise im Gegenteil die Wirtschafts- und Sozialkrise in vielen Mitgliedstaaten weiter verschärfen;
F. in der Erwägung, dass die Politik der EU erheblich dazu beigetragen hat, Ungleichheit und wirtschaftlichen Niedergang in der Europäischen Union auszuweiten, und die Idee einer auf Wohlstand und Solidarität zwischen den europäischen Ländern gegründeten Union zunichte macht;
G. in der Erwägung, dass die vorgeschlagenen Rettungsmodalitäten wie die Maßnahmenpakete zur wirtschaftspolitischen Steuerung und der Internationale Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion den demokratisch gewählten Regierungen der Mitgliedstaaten auf lange Sicht die politische Entscheidungsfreiheit entziehen und eine demokratische Kontrolle durch die europäischen Völker, darunter die nationalen Parlamente, unmöglich machen werden; in der Erwägung, dass diese Entwicklung eine ernsthafte Gefahr für die Demokratie in der gesamten EU ist;
H. in der Erwägung, dass der Widerstand der Bürger gegen diese Politik der EU mit Massenprotesten, Generalstreiks und weiteren Formen des Widerstands inzwischen enorme Ausmaße angenommen hat und weiter zunimmt; in der Erwägung, dass die jüngsten Wahlergebnisse in Griechenland und Frankreich zeigen, dass die Menschen einen tiefgreifenden Politikwandel wünschen;
1. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die derzeitige Wirtschafts- und Sozialkrise auch ein Ergebnis der neoliberalen Politik der Kommission ist, wonach die Deregulierung der Finanzmärkte, die Liberalisierung der Märkte für Waren und Dienstleistungen und die zunehmende Finanzialisierung der Märkte für Waren und Dienstleistungen und die zunehmende Finanzialisierung der Wirtschaft gefördert, die öffentlichen Investitionen zurückgefahren und die Deregulierung des Arbeitsmarkts gefördert werden; übt scharfe Kritik an der Kommission, dass sie keine Lehren aus diesem Tatbestand zieht; ist der Auffassung, dass die Maßnahmen der EU zur Bewältigung der Krise die weltweite Kapitalismuskrise verschärfen werden;
2. fordert einen radikalen Politikwandel, der die Menschen in den Mittelpunkt stellt, statt den Interessen der Finanzmärkte zu dienen; unterstreicht die Dringlichkeit eines sozialen und ökologischen Wandels der europäischen Volkswirtschaften;
3. bekräftigt seine Forderung, den Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie den Internationalen Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion aufzulösen und gleichzeitig einen Beschäftigungs- und Wachstumspakt zu begründen, der öffentliche Investitionen fördert, die Inlandsnachfrage ankurbelt, Mikro-, Klein- und Mittelbetriebe unterstützt und spezifische, für die besonderen Erfordernisse der einzelnen Mitgliedstaaten maßgeschneiderte wirtschaftliche, soziale und ökologische Kriterien, insbesondere zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Armut, festsetzt;
4. stellt mit Besorgnis fest, dass das erste Jahr nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon durch heftige Konflikte zwischen den europäischen Institutionen betreffend die demokratische Teilhabe und die Kontrollrechte des Europäischen Parlaments gekennzeichnet war; weist darauf hin, dass die Demokratisierung der EU lebenswichtig für diese ist und dass die Stärkung der Rolle der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments ein wichtiger Aspekt dieser Herausforderung ist;
5. unterstreicht, dass die Mitwirkung der Bürger an der Beschlussfassung in Bezug auf grundlegende Entwicklungsprobleme der Europäischen Union gestärkt werden muss, z.B. durch die Einführung von mehr Instrumenten für eine direkte Demokratie, insbesondere Volksabstimmungen in den EU-Mitgliedstaaten;
Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung
6. fordert die Kommission auf, einen Aktionsplan für die Verwirklichung gemeinsamer aktiver Integrationsstrategien aller Mitgliedstaaten vorzuschlagen, um angemessene Mindestlöhne, Zugang zu Dienstleistungen und integrative Arbeitsmärkte sicherzustellen; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie über angemessene Mindestlöhne vorzulegen, um das Recht des Einzelnen auf ausreichende Mittel für ein Leben in Würde zu verwirklichen; vertritt die Auffassung, dass die Kommission eine EU-Zielvorgabe für Mindestlöhne (gesetzlich vorgeschriebene Tarifverhandlungen auf nationaler, regionaler Ebene oder auf Branchenebene) vorschlagen sollte, um für eine Entlohnung zu sorgen, die wenigstens 60% des jeweiligen (nationalen, branchenbezogenen usw.) Durchschnittslohns entspricht, und einen Zeitplan für die Verwirklichung dieser Zielvorgabe durch alle Mitgliedstaaten zu vereinbaren;
Europäischer Rahmen für eine Jugendgarantie in Bezug auf Arbeitsplätze und Ausbildung
7. fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag für eine verbindliche Jugendgarantie vorzulegen, die jedem jungen Menschen in der EU das Recht auf einen geeigneten gut bezahlten Arbeitsplatz entsprechend seinen Qualifikationen und Fähigkeiten, ein Praktikum, eine zusätzliche Ausbildung oder eine Kombination von Arbeit und Ausbildung sofort nach Eintritt der Arbeitslosigkeit garantiert;
Altersarmut
8. weist darauf hin, dass Altersarmut eines der Hauptrisiken ist, mit denen die europäischen Gesellschaften konfrontiert sind; weist die Kommission darauf hin, dass dies bei der Überprüfung der Richtlinie über die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung berücksichtigt werden muss; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass alle Systeme ein angemessenes Einkommensniveau garantieren, damit Rentner in Würde leben können;
9. hält es für besorgniserregend, dass Altersarmut insbesondere Frauen betrifft; fordert die Kommission auf, sich im Rahmen ihrer Politik in Bezug auf Renten und staatliche Sozialversicherungen im Alter für Frauen spezifisch auf die Gleichberechtigung zu konzentrieren, einschließlich eines starken gesetzlichen Altersversorgungssystems der ersten Säule;
Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter
10. weist darauf hin, dass die gegenwärtigen Sparmaßnahmen Frauen und Männer auf unterschiedliche Weise betreffen; stellt fest, dass Frauen, wenn der Staat sich seiner Verantwortung für Gesundheitswesen, Bildung und Wohlergehen der Bevölkerung entzieht, die Hauptlast der Versorgung tragen müssen, womit es für sie noch schwieriger wird, einen Beruf auszuüben; fordert die Kommission auf, besondere Maßnahmen zu entwickeln, um dieser Herausforderung zu begegnen;
11. weist darauf hin, dass Frauen und Männer in der gesamten EU weiterhin unterschiedlich entlohnt werden, was zeigt, dass die geltenden Gesetzesbestimmungen nicht ausreichen; fordert die Kommission auf, die bestehenden Rechtsvorschriften in diesem Bereich zu überprüfen, um die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung von Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern zu stärken;
12. fordert die Europäische Kommission auf, einen Vorschlag für eine umfassende EU-Strategie gegen Gewalt gegen Frauen und geschlechtsbezogene Gewalt vorzulegen, um gegen sämtliche Formen derartiger Gewalt vorzugehen, wobei eine entsprechende Strategie Maßnahmen einschließen sollte, die von Prävention bis Strafverfolgung, Schutz und Unterstützung reichen, und Rechtsvorschriften in Bezug auf Mindeststandards gegen Gewalt gegen Frauen beinhalten sollte;
13. fordert die Kommission auf, eine Mitteilung dahingehend vorzulegen, wie die Zielvorgaben von Barcelona in Bezug auf Kinderbetreuung umgesetzt werden sollen, und die Stagnation oder sogar rückläufigen Entwicklungen zu überwinden, die in diesem Bereich in vielen Mitgliedstaaten verzeichnet werden;
Revision der Beschäftigungsleitlinien
14. fordert die Kommission auf, auf die Förderung der neoliberalen strukturellen Arbeitsmarktreformen der vergangenen Jahrzehnte zu verzichten und eine europäische Beschäftigungsstrategie auf der Grundlage des Konzepts der „guten Arbeit“ und der Agenda für menschenwürdige Arbeit der IAO auszuarbeiten, die starkes Gewicht auf die Schaffung von hochwertigen und nachhaltigen Arbeitsplätzen legt, einen allmählichen Abbau prekärer Beschäftigungsverhältnisse gewährleistet, Workfare-Programme abschafft, hochwertige Arbeit fördert, die soziale Sicherheit verbessert, die Arbeitnehmerrechte stärkt, kürzere tarifrechtlich geregelte Arbeitszeiten und die Vereinbarung von Berufs- und Privatleben begünstigt; betont, dass die revidierten Leitlinien besonderes Gewicht auf Gleichberechtigung legen sollten, darunter Maßnahmen, um den Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt zu verbessern und eine gleichberechtigte Beschäftigung von Frauen und Männern sicherzustellen;
15. fordert die Kommission auf, einen Aktionsplan auszuarbeiten, um die Schaffung nachhaltiger und hochwertiger Arbeitsplätze durch Investitionen unter Führung des öffentlichen Sektors in die wesentlichen Bereiche der ökologischen und sozialen nachhaltigen Entwicklung zu fördern (z.B. Energieeinsparungen und erneuerbare Energien, nachhaltiger Verkehr, organische Landwirtschaft, nachhaltige städtische und ländliche Entwicklung, Investitionen in Gesundheitsfürsorge und Langzeitpflege, Forschung und Entwicklung, Bildung, Ausbildung und lebenslanges Lernen etc.) und Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sicherzustellen;
Soziale Grundrechte und Europäisches Semester
16. verweist auf zunehmende Beschwerden von Bürgern, sozialen NRO und Gewerkschaften, dass die (sozialen) Grundrechte, einschließlich des Rechts auf Streik, sozialen Dialog und Tarifverhandlungen, im Kontext der Umsetzung der wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU und insbesondere der den Mitgliedstaaten in finanziellen Schwierigkeiten von der Troika Europäische Kommission/IWF/EZB auferlegten Bedingungen untergraben oder verletzt werden;
Überarbeitung der Richtlinie zur Arbeitszeitgestaltung
17. fordert die Kommission auf, eine Überarbeitung der Richtlinie zur Arbeitszeitgestaltung vorzuschlagen, die dem Ziel der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben entspricht, wobei unter anderem Folgendes notwendig ist:
Ø eine klare Begrenzung der höchstzulässigen Arbeitszeit pro Woche auf EU-Ebene (Senkung von derzeit 48 Stunden pro Woche auf 40 Stunden als erster Schritt, Abschaffung der bestehenden Ausnahmen und Schlupflöcher in der geltenden Richtlinie), um den Mitgliedstaaten einen Anreiz zur Verringerung der Arbeitszeit auf nationaler Ebene zu bieten und damit auch die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen;
Ø die Abschaffung der Möglichkeit der Nichtanwendung der Richtlinie und die volle Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs (der am Arbeitsplatz verbrachte Bereitschaftsdienst muss als Arbeitszeit gelten; die Ausgleichsruhezeit muss unmittelbar nach der Dienstzeit gewährt werden);
Ø hat ein Arbeitnehmer mehr als einen Arbeitsvertrag, muss sichergestellt werden, dass seine Arbeitszeit als Summe der im Rahmen sämtlicher Verträge abgeleisteten Dienstzeiten definiert wird;
Stärkung von Arbeitnehmerrechten und –schutz im Kontext der Umstrukturierung – Unternehmensverantwortung
18. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für ein gesetzliches Regelwerk für Umstrukturierungen und die Antizipation von Veränderungen im Anschluss an ihr Grünbuch zu diesem Thema aus dem Jahr 2012 vorzulegen; fordert, dass dieser Gesetzesrahmen darauf abzielen sollte, die Arbeitnehmerrechte zu stärken und ihre Arbeitsplätze im Kontext von Umstrukturierungen zu sichern; wünscht, dass er Werkzeuge und Instrumente bietet, um Veränderungen im Industrie- und Dienstleistungssektor aktiv in Richtung ökologische und soziale nachhaltige Entwicklung zu steuern, was Bestimmungen in Bezug auf Beschäftigungsübergänge einschließt, die die Entwicklung neuer Kenntnisse und Fähigkeiten mit Beschäftigungsstabilität, verbesserten Arbeitsbedingungen und umfassender Wahrung der Arbeitnehmerrechte und des sozialen Dialogs kombinieren;
19. fordert eine Bewertung und Überarbeitung der Richtlinien über Massenentlassungen (75/129/EWG, geändert durch Richtlinie 92/56/EWG), Übergang von Unternehmen (77/187/EWG) und Zahlungsunfähigkeit (80/987/EWG), um die Arbeitnehmerrechte mit Blick auf den industriellen Wandel zu stärken; schlägt eine Richtlinie zur Festlegung hoher Mindeststandards als Schutz gegen ungerechtfertigte individuelle Entlassungen vor;
20. ist entsetzt über die negative Bilanz mehrerer europäischer Unternehmen in Bezug auf die soziale Verantwortung ihrer Unternehmen, einschließlich der ökologischen Verantwortung bei der Tätigkeit auf Drittlandsmärkten; vertritt die Auffassung, dass freiwillige Verpflichtungen im Rahmen der sozialen Verantwortung von Unternehmen nicht ausreichen, um diese Mängel zu beheben; fordert daher rechtsverbindliche und durchsetzbare Mechanismen/Verpflichtungen im Rahmen der sozialen Verantwortung für alle in Europa ansässigen Unternehmen;
21. fordert die Kommission auf, sich Vorschlägen für ein neues Handelsabkommen zu enthalten, das zu einer Beeinträchtigung der Industrialisierung in Europa und zum Abbau von Arbeitsplätzen führen würde;
Öffentliches Gesundheitswesen und Lebensmittelsicherheit
22. fordert die Kommission auf, im Rahmen ihres Arbeitsprogramms für 2013 Legislativvorschläge in Bezug auf folgende Aspekte vorzulegen:
Ø Überarbeitung des Hygienepakets,
Ø Vorschlag über die Verwendung von Klonverfahren bei der Lebensmittelerzeugung,
Ø neuer Legislativvorschlag über neuartige Lebensmittel,
Ø Rechtsrahmen für Maßnahmen gegen die Antibiotika-Resistenz,
Ø Überprüfung der für endokrine Störungen verursachende Stoffe geltenden Kriterien und Definitionen,
Ø neue Richtlinie über arbeitsbezogene Muskel-Skelett-Erkrankungen, die bereits im Arbeitsprogramm 2011 angekündigt wurde;
23. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag für die neue Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2013-2020 vorzulegen; fordert die Kommission auf, das Konzept der vorhergehenden Strategie (2007-2012) aufzugeben, wonach Gesundheit am Arbeitsplatz vorrangig als Faktor für die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen betrachtet wurde;
24. fordert die Überarbeitung der Richtlinie 2004/37 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit; betont, dass der Geltungsbereich dieser Richtlinie ausgeweitet werden muss, um neue Risikofaktoren zu berücksichtigen;
Überwindung der Finanzkrise
25. fordert die Kommission auf, Vorschläge für umfassende und nachhaltige Lösungen zur Überwindung der sozialen und wirtschaftlichen Probleme und eine Rückkehr zu ausgeglichenen öffentlichen Haushalten zu entwickeln,
Ø Ankäufe von Staatsanleihen am Primärmarkt durch die EZB, damit die EU-Mitgliedstaaten sich von Diktat der Finanzmärkte und deren Spekulationsangriffen befreien können,
Ø Einführung von Lohnsicherungsklauseln, die uneingeschränkt die Autonomie der Sozialpartner wahren, Löhne und Arbeitsbedingungen in Tarifverhandlungen festzulegen,
Ø Festsetzung von Bestimmungen zur Sicherung und Förderung hochwertigen Wachstums unter Ausschluss potenziell wachstumsfördernder öffentlicher Investitionen von der Regel des ausgeglichenen Haushalts,
Ø Schutz der öffentlichen Einnahmen durch Maßnahmen gegen Steuerwettbewerb, ‑betrug und -flucht,
Ø Begründung eines zusätzlichen europäischen Investitionsprogramms;
26. fordert die Kommission auf, sich auf Maßnahmen zu konzentrieren, die darauf ausgerichtet sind, den Reichtum in der Europäischen Union gerechter zu verteilen, und Steuerflucht und –paradiese zu bekämpfen;
27. begrüßt die Veröffentlichung des Vorschlags für eine Richtlinie über einen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen; bedauert allerdings die Verspätung dieser Initiative; erachtet diese lediglich als ersten Schritt zur Beschneidung der Macht der Finanzindustrie; hält zusätzliche Maßnahmen wie eine staatliche Kontrolle der Finanzmärkte und die Trennung von Geschäftsbanken und Investmentbanking sowie die Bekämpfung des Schattenbankwesens für notwendig;
28. weist die Kommission darauf hin, dass hochkomplexe Finanzprodukte erheblich zu der Wirtschaftskrise beigetragen haben; fordert die Kommission auf, dem Rechnung zu tragen, wenn sie weitere Kapitalmarktrechtsvorschriften z.B. für PRIPS, OGAW und Aufrechnung infolge Beendigung vorschlägt;
Regionalpolitik und Kohäsionspolitik
29. unterstreicht, dass die Regionalpolitik ein unverzichtbares Instrument zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts ist, wobei wesentliche Ziele die Verringerung der Ungleichheiten zwischen den Regionen und die Förderung von realer Konvergenz, Wachstum und Beschäftigung sind; betont, dass die Kohäsionspolitik nach 2013 fortgesetzt und verstärkt werden muss und stets ein unabhängiger Politikbereich bleiben sollte, der die nachhaltige (wirtschaftliche, soziale, ökologische und territoriale) Entwicklung fördert, die Ungleichheiten zwischen den Regionen verringert und die Rückständigkeit der ärmeren Regionen bekämpft;
30. lehnt das Konzept der Kommission ab, die Kohäsionspolitik der Strategie Europa 2020 und dem Ziel der Wettbewerbsfähigkeit unterzuordnen;
31. lehnt im Zusammenhang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt makroökonomische Zielsetzungen als Voraussetzung für den Zugang zu Mitteln im Rahmen der Kohäsionspolitik und der regionalen Entwicklung ab; betont, dass die Kohäsionspolitik nicht als Instrument für finanzielle Sanktionen genutzt werden sollte;
32. ist der Auffassung, dass der bestehende Finanzierungsrahmen und die derzeitigen Haushaltmittel der EU für die Kohäsionspolitik nicht ausreichen, um den Bedarf im Hinblick auf eine echte Konvergenz sowie die Bekämpfung der Ungleichheiten zwischen den Regionen, der hohen Arbeitslosenraten, der Einkommensunterschiede und der Armut in der EU zu decken; weist darauf hin, dass die EU-Haushaltsmittel für die Kohäsionspolitik erhöht werden müssen; betont, wie wichtig es ist, dass die territoriale Verwaltung und Planung im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Mitgliedstaaten verbleiben;
Klimawandel
33. betont, dass die weltweite Wirtschafskrise nicht als Ausrede für Untätigkeit oder die Verweigerung der Klimagerechtigkeit dienen kann und darf; weist erneut darauf hin, dass die Entwicklung einer CO2-armen Wirtschaft eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der gegenwärtigen Krise spielt; fordert deshalb grüne Innovationen als Basis des industriellen Wandels im Sinne eines nachhaltigen Wachstums, wodurch umweltfreundliche Technologien gefördert, die Energieabhängigkeit verringert, die Arbeitsplätze gesichert und der soziale und wirtschaftliche Zusammenhalt in den Entwicklungsländern wie auch in den Industriestaaten gewährleistet werden;
34. fordert die Kommission auf, 2013 in folgenden Bereichen die Initiative zu ergreifen:
Ø Gesetzgebung zum Erreichen der hochrangigen strategischen Ziele der EU in Bezug auf Ressourceneffizienz und Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft.
Ø Strategie zur Reduzierung der CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge,
Ø Überprüfung der Politik in Bezug auf die Luftqualität,
Ø Vorschlag für eine Richtlinie über die NOx-Emissionen aus der Luftfahrt,
Ø Überprüfung der Auswirkungen der indirekten Änderung der Flächennutzung (ILUC) im Zusammenhang mit Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen auf Treibhausgasemissionen und Möglichkeiten, diese auf ein Minimum zu begrenzen;
GAP-Reform
35. weist darauf hin, dass die Aufgaben der Agrarpolitik darin bestehen, die Erzeugung von Lebensmitteln in ausreichender Qualität und Quantität sicherzustellen, einen Beitrag zum weltweiten Kampf gegen den Hunger zu leisten, die Inhaber kleiner und mittlerer Landwirtschaftsbetriebe in die Lage zu versetzen, ein angemessenes Einkommen zu erwirtschaften, Arbeitsplätze zu schaffen, den ländlichen Raum zu entwickeln, einen Beitrag zur Verbesserung des ökologischen Gleichgewichts zu leisten und auf einen Wandel in den Gewohnheiten der Verbraucher hinzuwirken, um die übermäßige Verschwendung von Lebensmitteln zu verhindern;
36. lehnt die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene GAP-Reform ab, die weitgehend liberalisiert und marktorientiert ist; argumentiert, dass die Agrarpolitik eine unterstützende Funktion haben und dem Grundsatz des Rechts auf Lebensmittelsouveränität und Ernährungssicherheit gehorchen sowie folgende wesentliche Schwerpunkte haben sollte:
Ø Erzeugung sicherer, ausreichender und hochwertiger Lebensmittel entsprechend den besonderen Merkmalen der einzelnen Länder unter Wahrung des Umweltschutzes; dabei sollte sämtlichen Mitgliedstaaten Flexibilität eingeräumt werden, die GAP an ihre jeweiligen Bedürfnisse anzupassen;
Ø Eindämmung bzw. Umkehr des Niedergangs der ländlichen Gebiete, der Wüstenbildung in zahlreichen Regionen und der Aufgabe der landwirtschaftlichen Produktion durch Anerkennung und Aufwertung der Rolle der kleinen und mittelgroßen landwirtschaftlichen Betriebe und Familienbetriebe;
Ø Maßnahmen und Instrumente zur Marktregulierung, um gegen die durch Schwankungen in Erzeugung und Verbrauch bedingte Instabilität der produzierenden Wirtschaftszweige anzugehen und für faire Erzeugerpreise, ein Ende des Missbrauchs der Marktposition durch Großabnehmer und Transparenz in der gesamten Lebensmittelkette zu sorgen;
Ø Einführung von Korrekturmaßnahmen für Unterschiede in der Verteilung von Beihilfen für Landwirte, Anbaupflanzen und Länder und einer auf nationaler, regionaler und sektoraler Ebene vollständig differenzierten Produktionsbeihilferegelung;
Ø wirkungsvolle Maßnahmen zur Vereinfachung;
Ø angemessene Finanzmittel, um diese Ziele zu erreichen und künftige Herausforderungen zu bewältigen;
Ø Verbrauch von weniger Energie auf einer kleineren Fläche und Einführung umweltfreundlicherer und nachhaltigerer Technologien zum Schutz der Umwelt und zur Verringerung der CO2-Emissionen; ist ferner der Ansicht, dass GVO abgelehnt werden sollten, bei der Nutzung neuer Technologien der Grundsatz der Vorsorge befolgt werden muss, und die Ergebnisse und Methoden sämtlicher Untersuchungen zu neuen technischen Verfahren in der Landwirtschaft vollständig zur Verfügung gestellt werden müssen;
37. fordert eine neue Verteilung der öffentlichen Hilfe unter Berücksichtigung der Kriterien Beschäftigung, Erschließung ländlicher Gebiete, Fruchtfolge sowie Diversifizierung und Umweltverträglichkeit, wobei nicht nur die Fläche, sondern auch die Arbeitskräfte und die Produktion berücksichtigt werden müssen;
38. fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine Politik zu verfolgen, die dafür Sorge trägt, dass den Landwirtschaftsbetrieben für ein bestimmtes Volumen ihrer landwirtschaftlichen Erzeugnisse einträgliche Preise gezahlt werden, und, falls dies fehlschlägt, Sicherungsmaßnahmen auf verschiedenen Ebenen zu verstärken, einschließlich eines Sicherungsmechanismus für Krisenfälle, mit dessen Hilfe die durch Finanzspekulationen mit landwirtschaftlichen Grundstoffen verursachten Schwankungen der Erzeugerpreise verringert werden können;
39. weist darauf hin, dass Instrumente zur Regulierung der Märkte, wie beispielsweise ein System von Produktionsquoten im Milch- und Zuckersektor, beibehalten werden müssen;
40. fordert die Kommission auf, ein umfassendes „Proteinprogramm“ aufzulegen, durch das es der EU ermöglicht wird, sich selbst zu versorgen und die anhaltende Getreidekrise zu umgehen;
Fischereipolitik
41. lehnt den Vorschlag für die neue gemeinsame Fischereipolitik ab und fordert die Kommission auf, ihn zu überarbeiten; weist erneut darauf hin, dass die neue Gemeinsame Fischereipolitik die Modernisierung und nachhaltige Entwicklung des Fischereisektors fördern sollte, um seine sozioökonomische Lebensfähigkeit, die Nachhaltigkeit der Ressourcen, die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Verbesserung der Lebensbedingungen der im Fischereisektor Beschäftigten zu gewährleisten;
42. lehnt jegliche Form einer Privatisierung von Fischereiressourcen ab, einschließlich der Einführung individueller, übertragbarer Fangquoten oder Fischereibefugnisse, was zur Begründung von Quotenmärkten in den Mitgliedstaaten führen würde, womit sich die Tätigkeit auf die wirtschaftlich und finanziell stärksten Akteure konzentrieren und die traditionelle Fischerei somit gravierend behindert würde;
43. fordert Maßnahmen zur Erhöhung der Preise für die Erstvermarktung von Fischereierzeugnissen und der Einkommen der im Fischereisektor Beschäftigten sowie Subventionen oder Ausgleichzahlungen für die Beschäftigten, die von den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Auffüllpläne, den mehrjährigen Bewirtschaftungsplänen und den Maßnahmen zum Schutz der Ökosysteme betroffen sind;
44. fordert die Kommission auf, die besonderen Merkmalen der kleinen Küstenfischerei anzuerkennen und zu prüfen, inwieweit die vorhandenen Instrumente den Erfordernissen des Sektors entsprechen bzw. angepasst werden müssen;
45. fordert im Hinblick auf die örtliche Bewirtschaftung Maßnahmen zur Gewährleistung der nationalen Souveränität in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Mitgliedstaaten und ihrer Fischereiressourcen; ist der Auffassung, dass die 12-Meilen-Zone als Gebiet ausschließlichen Zugangs für die nationale Flotte des jeweiligen Mitgliedstaats beibehalten werden sollte; empfiehlt die Prüfung der Möglichkeit zur Ausweitung auf angrenzende Gebiete entsprechend den Festlandsockeln;
Grundrechte
46. hält den anhaltenden Trend niedrigerer Menschenrechtsstandards auf dem Gebiet der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit für sehr besorgniserregend; betont, dass im Bereich der früheren dritten Säule die Menschenrechtsstandards in Anbetracht der potenziell sehr negativen Konsequenzen für das Alltagsleben der europäischen Bürger ebenfalls hochgehalten werden müssen; widersetzt sich jeglicher derartigen anhaltenden Diversifizierung von Menschenrechtsstandards und fordert die Kommission auf, die Grundrechte ebenso im Rahmen ihrer anstehenden Vorschläge zu EU TFTP, Europol und der bevorstehenden Änderung der Verordnung über die Europäische Agentur für Grundrechte aufrechtzuerhalten und zu wahren;
47. bekräftigt seine Enttäuschung über die verzögerten Reaktionen der Kommission auf flagrante Menschenrechtsverletzungen, wie sie z.B. im vergangenen Jahr in Frankreich anlässlich der Ausweisung der Roma, der Verfassungsreform in Ungarn und in Bezug auf das demokratische Defizit in Lettland verzeichnet werden, wo Nichtbürger (14,6% der Gesamtbevölkerung) weder über das aktive noch über das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen verfügen; fordert die Kommission auf, ihre Maßnahmen zur Überwachung der Aufrechterhaltung der Menschenrechtsgrundsätze gemäß der Charta der Grundrechte in der gesamten Union auszuweiten;
Asyl und Migration
48. weist erneut den repressiven Charakter der EU-Einwanderungspolitik zurück; fordert deshalb neue Initiativen, die das Augenmerk verstärkt auf legale Einwanderungsmöglichkeiten für Migranten und die Verabschiedung einer Charta der Rechte der Einwanderer sowie die Regularisierung der Einwanderer, die bereits in der EU leben und arbeiten, legen;
49. fordert einen Vorschlag für eine spezifische Richtlinie, die alle Bestimmungen der von der UN-Generalversammlung am 18. Dezember 1990 angenommenen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen umfasst und in EU-Recht umsetzt;
50. hebt hervor, dass in Bezug auf die Einwanderungs- und Migrationspolitik der EU dringend eine Gleichstellungsperspektive erforderlich ist, auch um sicherzustellen, dass geschlechtsspezifische Asylanträge von allen Mitgliedstaaten akzeptiert und die Rechte auf Familienzusammenführung gestärkt, für Frauen ein unabhängiger Rechtsstatus gewährleistet sowie Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung von Migrantinnen ohne Papiere sichergestellt werden;
Datenschutz und Datenspeicherung
51. ist tief enttäuscht, dass die Kommission nicht die durch die Überprüfung des geltenden EU-Datenschutz-Regelwerks gebotene Gelegenheit genutzt hat, die Datenschutzgrundsätze und –normen auf dem Gebiet der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit an die allgemeinen Datenschutzvorschriften anzugleichen bzw. sie entsprechend zu vereinheitlichen; ist tief besorgt über die erheblich niedrigeren Normen in der vorgeschlagenen Richtlinie und bekräftigt seine Absicht, angesichts des steigenden Interesses von Strafverfolgungsbehörden an personenbezogenen Daten im Besitz des Privatsektors eine Stärkung der Rechte der betroffenen Personen im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit anzustreben; fordert, dass die Kommission eine Revision der Verordnung 45/2001 vorschlägt, um die Datenschutzbestimmungen, denen die EU-Institutionen unterliegen, an die neue allgemeine Datenverordnung anzupassen;
52. fordert die Kommission auf, bei ihrer bevorstehenden Überprüfung der Richtlinie 2006/24/EG zur Datenspeicherung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 2. März 2010) Rechnung zu tragen, in dem hervorgehoben wurde, dass Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit von Datenspeicherfristen nachzuweisen seien;
LSBT
53. fordert die Kommission auf, den Rahmenbeschluss zu Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu überarbeiten, um seinen Geltungsbereich so zu stärken und auszuweiten, dass er auch Verbrechen umfasst, die durch den Hass aufgrund der sexuellen Ausrichtung, der Geschlechtsidentität und des Ausdrucks der Geschlechtlichkeit motiviert sind; fordert die Kommission auf, einen EU-Fahrplan für LSBT-Personen vorzulegen und im Rahmen ihrer Legislativvorschläge ein horizontales Konzept zur Beobachtung der Wahrung der Rechte von LSBT-Personen zugrunde zu legen, insbesondere, da die Antidiskriminierungsrichtlinie im Rat nach wie vor blockiert ist;
Europol
54. fordert die Kommission auf, in Bezug auf die Tätigkeiten, die Zuweisung von Haushaltsmitteln und die Gefahrenbewertungen von Europol Transparenz und demokratische Kontrolle nicht nur im Nachhinein, sondern auch im Vorfeld auszuweiten; bekräftigt seine Auffassung, dass Europol die Grundrechte uneingeschränkt einhalten muss; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag vorzulegen, der für alle Personen, gegen die ein europäischer Haftbefehl ergeht, Zugang zur Justiz sicherstellt, sowie den Zugang zu den Gerichten, das Recht auf kostenlosen Rechtsbeistand und auf ein unabhängiges Verfahren innerhalb einer vernünftigen Frist ohne Diskriminierung und ungeachtet administrativer, wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und sprachlicher Aspekte gewährleistet; betont, dass in Anbetracht der umfangreichen Datenbanken, zu denen die Agentur Zugang hat, die strengsten Datenschutznormen und –grundsätze eingehalten werden müssen; lehnt entschieden den zunehmenden Trend ab, dass Europol sich um Zugang zu privaten Datenbanken bemüht;
55. ist der Ansicht, dass Europol das Grundrecht auf Datenschutz respektieren und in Anbetracht der umfangreichen Datenbanken, zu denen die Agentur Zugang hat, die strengsten Datenschutznormen und –grundsätze einhalten sollte; widersetzt sich strikt dem zunehmenden Trend, dass Europol sich um Zugang zu privaten Datenbanken bemüht;
Transparenz
56. fordert die Kommission auf, sich darauf zu konzentrieren, dass das Register für alle Interessenvertreter obligatorisch wird, und strengere Vorschriften für die Offenlegung finanzieller Interessen bei der anstehenden Revision des Registers zu verankern;
57. erinnert die Kommission an die Notwendigkeit, ihren Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder zu überarbeiten und insbesondere wirksam gegen die „Drehtürproblematik“ vorzugehen; fordert darüber hinaus, dass die Vorschriften betreffend finanzielle Erklärungen der Kommissionsmitglieder verschärft werden;
58. erinnert die Kommission erneut an ihre Verpflichtung, für mehr Transparenz und Zugang zu Dokumenten zu sorgen, und fordert sie auf, unverzüglich einen neuen Vorschlag für Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 vorzulegen;
ACTA
59. fordert die Kommission auf, die Lehren aus den scharfen öffentlichen Protesten gegen die mangelnde Transparenz der Verhandlungen über das Handelsabkommen zur Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie (ACTA) zu ziehen; betont, dass alle Verhandlungen über Marken- und Produktpiraterie den einschlägigen spezifischen Zielen unterliegen und mit uneingeschränkter Transparenz, Rechenschaftspflicht und Achtung der Bürger- und Grundrechte, einschließlich der Freiheit im Internet, im Rahmen der geeigneten internationalen Einrichtungen geführt werden, die Entwicklungsländer einbeziehen und deren legitimen Bedarf an Technologietransfer berücksichtigen müssen; fordert, dass sowohl das Parlament als auch die Zivilgesellschaft in die Festlegung des Verhandlungsmandats für alle künftigen Handelsabkommen sowie die laufenden Handelsverhandlungen einbezogen werden;
Menschenrechte und internationaler Handel
60. weist die Kommission darauf hin, dass alle außenpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union, einschließlich des internationalen Handels und der Handelszusammenarbeit mit Drittländern und –regionen, dem Grundsatz der politischen Kohärenz, der Achtung und Umsetzung sowohl der politischen als auch der sozialen Menschenrechte unterliegen müssen; fordert die Kommission daher auf, die bestehenden Handelsabkommen und die Verhandlungen über Handelsabkommen mit Ländern, die demokratische Grund- und Menschenrechte verletzen, auszusetzen;
61. fordert nachdrücklich, dass alle von der Europäischen Kommission ausgehandelten Handelsabkommen entschieden formulierte und rechtsverbindliche Menschenrechts- und Nachhaltigkeitskapitel sowie entsprechende Streitbeilegungsmechanismen beinhalten, die auch in alle derzeit verhandelten Handelsabkommen einbezogen werden sollten; nimmt die Mitteilung der Kommission zu Handel und Entwicklung zur Kenntnis und betont, dass die Hauptziele der EU-Handelspolitik darin bestehen sollten, im Interesse aller Bürger einen Beitrag zu nachhaltigem sozialem, ökologischem und wirtschaftlichem Wachstum und der entsprechenden Entwicklung zu leisten;
62. fordert die Kommission auf, eine Studie zur Einschätzung der Auswirkungen auf die Menschenrechte in Auftrag zu geben und ihm deren Schlussfolgerungen zu übermitteln, bevor irgendwelche internationalen Handelsabkommen auf den Weg gebracht werden;
63. fordert die Kommission auf, auf die Ausübung von Druck im Hinblick auf die Unterzeichnung von WPA zu verzichten, um angemessene alternative Beziehungen für die Länder sicherzustellen, die beschließen, kein WPA oder Freihandelsabkommen zu unterzeichnen; fordert die Kommission auf, neue internationale Mechanismen vorzuschlagen, um Nahrungsmittelspekulationen zu vermeiden und die Rohstoffpreise zu stabilisieren;
Entwicklung
64. fordert die Kommission auf, in ihrem Arbeitsprogramm der Überarbeitung der Vorschriften für die humanitäre Hilfe Vorrang einzuräumen; verweist auf die Notwendigkeit, die Finanzmittel zu erhöhen und die Kapazitäten und Ressourcen auszuweiten, um sicherzustellen, dass humanitäre Hilfsleistungen eine rein zivile Aufgabe bleiben; bekräftigt, dass weder humanitäre Hilfe noch Entwicklungspolitik den Erfordernissen der EU-Sicherheitspolitik unterworfen werden dürfen;
65. fordert die Kommission auf, im Kontext der Ernährungssicherheit ihre Leitlinien betreffend die Landaneignung zu überprüfen; verweist auf den Grundsatzcharakter des Rechts auf Nahrung; weist darauf hin, dass massive Landaneignung und die Nutzung von Land zur Herstellung von Biobrennstoffen für den Export die Fähigkeit der Lokalbevölkerung in den ärmsten Ländern der Welt, ihren Lebensunterhalt zu verdienen und sich selbst zu ernähren, vermindern und somit die Nahrungsmittelsouveränität dieser Länder gefährden;
Nachbarschaftspolitik
66. bedauert, dass bei der Revision der ENP die Ausrichtung der Beziehungen der EU zu den Ländern Nordafrikas, des Nahen Ostens und der Arabischen Halbinsel, die auf den wirtschaftlichen Interessen Europas und nicht auf den Forderungen der Menschen nach Freiheit und Demokratie basiert, nicht geändert wurde; betont, dass die dortigen Revolten Ausdruck für das Scheitern der Europäischen Nachbarschaftspolitik sind;
67. fordert die EU auf, eine wirkliche Partnerschaft von gegenseitigem Interesse zu entwickeln, um sämtliche Aspekte und Formen der Zusammenarbeit auszugestalten und damit die Beschäftigung wie auch die Aus- und Weiterbildung zu fördern, wobei den sozioökonomischen Gegebenheiten der einzelnen Partner Rechnung zu tragen ist; ist der Ansicht, dass eine wirkliche Integration im Rahmen der ENP nur möglich ist, wenn konkrete Fortschritte bei der Lösung der politischen Spannungen und regionalen Konflikte in der Region, insbesondere in Palästina und der Westsahara, erzielt werden, und dass nur durch Integration im Geist der Solidarität und des Friedens ein Klima des Vertrauens geschaffen werden kann, das sich gedeihlich auf die Ziele eines entmilitarisierten Mittelmeerraums auswirkt;
Erweiterung
68. bekräftigt seinen Standpunkt, dass die EU für beide Seiten vorteilhafte Beziehungen zu allen Nachbarländern auf der Grundlage von gegenseitigem Respekt und Verständnis entwickeln sollte; fordert, dass sich die EU offen für all diejenigen europäischen Länder zeigen muss, in denen die Menschen der EU beitreten wollen; betont, dass die Politik der EU-Erweiterung unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts verfolgt werden sollte;
69. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die Bewerberländer während des Prozesses der Beitrittsverhandlungen die Kriterien von Kopenhagen erfüllen, Reformen vermeiden, die sich negativ auf die soziale Situation der Bevölkerung auswirken, das Völkerrecht achten sowie bilaterale und gutnachbarschaftliche Beziehungen zu allen EU-Mitgliedstaaten unterhalten;
70. hebt hervor, dass die Länderaktionsprogramme die besonderen Bedingungen jedes Landes berücksichtigen und nicht auf die Durchsetzung von Maßnahmen und Reformen abzielen sollten, die für die Arbeitnehmer und die Menschen im Allgemeinen von Nachteil wären;
71. fordert die Kommission auf, die Verwaltung der IPA-Mittel zu verbessern, um größtmögliche Vorteile für die Begünstigten und umfassende parlamentarische Kontrolle zu gewährleisten;
Haushalt und Mehrjähriger Finanzrahmen
72. erwartet, dass die Kommission unzweideutig die Forderungen des Europäischen Parlaments unterstützt, dass Verhandlungen zwischen dem Parlament und dem Rat in seiner Formation Allgemeine Angelegenheiten über die vom Europäischen Rat festgelegten politischen Standpunkte stattfinden, bevor der Rat seine Vorschläge offiziell vorlegt, damit das Parlament gemäß Artikel 312 AEUV seine Zustimmung zur MFR-Verordnung erteilen kann; betont, dass die Verhandlungen über die Legislativvorschläge zu den Mehrjahresprogrammen im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geführt und nach Einigung auf die Finanzausstattung abgeschlossen werden; ist entschlossen, gegebenenfalls seine im Vertrag verankerten Befugnisse im Rahmen des Verfahrens der Zustimmung und des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens voll auszuschöpfen; betont erneut, dass es sehr besorgt ist, dass die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates den legislativen Verhandlungen vorgreifen könnten;
73. bekräftigt seinen Standpunkt, dass der EU-Haushalt ein starkes Instrument sein sollte, um strategische Investitionen zu erhöhen, die Wachstum, sozialen Fortschritt und Beschäftigung bewirken, und gleichzeitig das Ziel verfolgen sollte, unionsweit den wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhalt zu fördern; plädiert insbesondere für die Konzentration der Mittel auf politische Maßnahmen und Programme, die auf die Verwirklichung dieser Ziele gerichtet sind, insbesondere zur Unterstützung von jungen Menschen und KMU; betont, dass der EU-Haushalt so gestaltet sein sollte, dass er reale wirtschaftliche Wirkung erzielt und die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Wiederankurbelung der Wirtschaft ergänzt;
74. fordert die Kommission auf, Vorschläge vorzulegen, die der Union eine angemessene Finanzausstattung sowohl bezüglich des nächstjährigen Haushaltsplans als auch des nächsten MFR 2014-2020 garantieren;
75. weist darauf hin, dass 2013 das letzte Jahr des aktuellen MFR sein wird, in welchem die Umsetzung kofinanzierter Projekte auf vollen Touren laufen und sich vermutlich weiter beschleunigen wird, und dass der Kommission der Großteil der Zahlungsanträge voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte zugehen wird; fordert den Rat und die Kommission daher auf, gemeinsam mit dem Parlament unverzüglich die Beträge und die einschlägigen Auflagen zu analysieren und zu bewerten, um die Ausführung für 2013 nicht zu gefährden; weist darauf hin, dass ein Mangel an Zahlungsermächtigungen Programme gefährden könnte, die derzeit gut funktionieren;
76. macht darüber hinaus deutlich, dass 2013 ein Jahr sein wird, in welchem aufgrund des Wegfalls der N+3-Regel die Zahlungsansprüche, welche von zwölf Mitgliedstaaten geltend gemacht werden, für zwei jährliche Mittelbindungstranchen vorgebracht werden müssen (die Tranchen 2010 und 2011 jeweils gemäß der N+3- bzw. der N+2-Regel); betrachtet aus diesem Grund die vorgeschlagene Erhöhung der Zahlungsermächtigungen um 11,7% (auf 48 975 Millionen Euro) im Vergleich zum Vorjahr als absolutes Minimum, da sich diese Erhöhung – laut Kommission – ausschließlich auf das Jahr 2013 bezieht und voraussetzt, dass der Finanzbedarf aus den Vorjahren bis dahin gedeckt ist;
77. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.